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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle im Kreis LB (Remseck)


BockWurst

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

§36

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit

der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Das wird Dir die Polizei dann schon vor Ort erklären.

Geschrieben
Zu bedenken ist auch, dass man mit den SB`s, die man jetzt vor die Wand laufen und dann mit den entsprechenden Instrumentarien versehen (Amtshilfe durch die Polizei z.B.) zurückkommen lässt.

Verstehe ich nicht, die kommen dann doch auch nicht rein?

Und wenn für dich der Amtmann an der Tür nur ein freundschaftlicher Besuch und keine Belästigung ist, dann gilt diese Ansicht sicher auch bei der GEZ, Zeugen Jehovas etc.?

Geschrieben
Verstehe ich nicht, die kommen dann doch auch nicht rein?

Und wenn für dich der Amtmann an der Tür nur ein freundschaftlicher Besuch und keine Belästigung ist, dann gilt diese Ansicht sicher auch bei der GEZ, Zeugen Jehovas etc.?

Wenn DU etwas persönlich tun willst dann hol dir einen so schönen farbigen Stern.

Geschrieben

[

Tja Lenin hat recht und den Unterschied zwischen seiner Ideologie und den heutigen Zuständen wird immer kleiner, besonders was das Vertrauen in den Bürger betrifft seitens des Staates.

Joker
[/quote]

Und wenn das Vertrauen des Bürgers seitens des Staates immer kleiner wird(siehe auch Finsanzkrise und Arbeitsmarkt,Steuer e.t.c.)fängt man wo an?

Ja richtig.Zuerst die Gefahr bannen die man kennt und bannen kann.Zumindest das was die Regierenden als Gefahr deklarieren.Aber was man nicht weis kann man nicht bannen.Und es hat früher schon nicht funktioniert und wird es auch heute nicht.Und es ist den früheren Staatsformen schon nicht gelungen ihre Ziele gegen das Volk durchzusetzen.Solange es Menschen gibt wird es nie und nimmermals eine 100% Bevormundung oder Kontrolle geben.Egal ob mit Brutalität totaler Überwachung,ausquetschen des Volkes,schikanieren u.s.w. .Auch nicht mit immer besserer Technik.Für jeden Pol gibt es auch einen Gegenpol.Das beziehe ich jetzt nicht nur auf Waffen,sondern allgemein.

Geschrieben
Nochmal - ich bin gegen diese Aktion, aber es bringt NICHTS, dass Problem auf der Ebene auszutragen.

Vielleicht ist es auch im Interesse des SB, den Ausgang der Verfassungsbeschwerde des FvlW abzuwarten? Könnte man ja auch mal höflichst anregen.

Geschrieben
Du ziehst das Thema ja durch, wie ein Berserker !

Ach Putti, die WO´ler hier sind Handzahm.

Mein Freund hat dem SB sowie dessen Chef schon kräftig den Kopf gewaschen und

es wurden keine Sanktionen gegen ihn verhängt, sondern er wird seitdem zuvorkommend bedient.

Das Amt weis jetzt, dass sie mit ihm nicht den Hugo treiben können.

Schnuffi

Geschrieben
Vielleicht ist es auch im Interesse des SB, den Ausgang der Verfassungsbeschwerde des FvlW abzuwarten?

Das hat ein SB auch zu mir gesagt: Wenn mal ein Urteil gesprochen worden ist, dann wissen beide Parteien

was sie dürfen und was nicht. Aber bis dahin legen "wir" den §36 nach "unserem" Rechtsempfinden aus.

Dass die FvLW Verfassungsklage einreicht weis jeder SB mittlerweile und die sehen die Sache vorbehaltlos.

Schnuffi

Geschrieben
FAKT ist, dass wir HIER über Bockwurst`s Besuch reden. FAKT ist, dass dort wohl zwei (Bündel?) Kontrolleure unangemeldet erschienen, sich anständig benahmen, den SCHLAFENDEN aber ANWESENDEN Hausherrn/LWB in Ruhe ausschlafen ließen, seine Frau höflich behandelten und zwecks Terminabsprache ihre Nummer hinterließen.

DAS IST Benehmen, wie ich es mir von JEDEM Menschen erhoffe!

:appl::appl::appl:

Und das scheint einigen nicht zu passen! :bump:

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