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IGNORED

Waffverkauf nach Italien


AdventureQ

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Servus !

Ich habe eine KW für 2.000 Euro bei eGun eingestellt mit dem Vermerk: Verkauf nur innerhalb Deutschlands

Prompt hat vor ner halben Stunde ein Italiener die 9mm-Waffe gekauft.

Hat jemand ne Ahnung ob man die Waffe so einfach nach Italien verkaufen darf und welche Papiere da erforderlich sind.

Das mit dem Versand wird das nächste Problem sein. Zumal ich mal hörte, dass 9mm in Italien eh nicht erlaubt sind.

Das beste wird sein ich schreibe ihm ne Mail dass er zu dumm zum Lesen ist und stelle das Dinges nochmal bei eGun rein...

Oder hat jemand nen anderen Tipp ?

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...Ich habe eine KW für 2.000 Euro bei eGun eingestellt mit dem Vermerk: Verkauf nur innerhalb Deutschlands

...

Wo liegt das Problem, Italien ist EU-Land, da gibt es für die Ausfuhr ein ganz klar geregeltes Verfahren: Der Käufer braucht eine italienische Erlaubnis für Einfuhr, die muss er in Italien beantragen. Hat er die, muss er sie Dir schicken. Dann kannst Du die deutsche Genehmigung beantragen, die Waffe nach Italien zu verschicken.

Kann der Käufer diese Genehmigung nicht beibringen, erhälst Du keine deutsche Ausfuhrgenehmigung, kannst also auch nichts verschicken, der Kauf ist damit hinfällig.

Das 9Para in Italien verboten ist, ist nur die halbe Wahrheit, denn es gibt dort auch Ausnahmegenehmigungen.

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Servus !

Danke für die schnellen Antworten.

Ich mach da erst mal nichts, sollte sich er Käufer nicht innerh. von 5 Tagen melden, geht die Waffe wieder zu eGun.

Sollte er sich melden dann läuft das mit der Einfuhrerlaubnis etc. so wie "Sammler" es hier genannt hat. Ich glaube, da gibt/gab es mal ein "Formular 16" oder so...

Dann muss ich mich aber wirklich mal schlau machen, ob Overnight auch nach Italien transportiert...

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Servus !

Danke für die schnellen Antworten.

Ich mach da erst mal nichts, sollte sich er Käufer nicht innerh. von 5 Tagen melden, geht die Waffe wieder zu eGun.

Sollte er sich melden dann läuft das mit der Einfuhrerlaubnis etc. so wie "Sammler" es hier genannt hat. Ich glaube, da gibt/gab es mal ein "Formular 16" oder so...

Dann muss ich mich aber wirklich mal schlau machen, ob Overnight auch nach Italien transportiert...

hallo

der aus meiner sicht sicherste weg fuer dich ist der export ueber einen deutschen haendler

der kaufer aus waffenrechtlicher sicht ist dann fuer dich der deutsche haendler

und der fuehrt (mit seiner ausfuhrerlaubnis und nach den geltenden gewerblichen bestimmungen - da gibts zb kein "eigenhanendig" mehr) ins ausland aus

ich kenne aber keinen haendler der nicht zumindestens 40,- + der anfallende postspesen von ihm zum empfaenger - dafuer nimmt

fuer DE -> AT geht das voellig problemlos, habe ich und meine kollegen schon dutzende male genuetzt

muss nach IT auch gehen

warum nicht

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... Ich glaube, da gibt/gab es mal ein "Formular 16" oder so...

Die Ausfuhrgemehmigung ist das Formular nach Anlage 21. Sollte deine zuständige Behörde eigentlich als Vordruck auf ihrem Computer haben. Wenn nicht, schick mir ne PM.

Die zuständige Waffenbehörde stellt übrigens auch die entsprechende Erlaubnis aus. Kostete bisher so um 10,50€; die üblicherweise der Käufer auf den Kaufpreis und die Versandkosten drauflegen muss.

Der oben beschriebene Weg über einen Händler geht natürlich auch, aber einen Händler, der im Auftrag für Privat exportiert, muss man erst mal finden.

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Ich habe eine KW für 2.000 Euro bei eGun eingestellt mit dem Vermerk: Verkauf nur innerhalb Deutschlands

hallo

kannst du garned

du kannst nur DEN VERSAND NACH AUSSERHALB VON DEUTSCHLAND ablehnen, denn dass ist eine sachlich gerechtfertigte bedingung, das ist OK

der VERKAUF an nicht-deutsche darfst du aus einer ganzen menge an gruenden nicht ausschliessen wenn du was oeffentlich versteigerst wie auf egun zb.

wenn also jemand deine ware ersteigert und ueber einen deutschen haenlder ausfuehren laesst ist der kaufvertrag gueltig und verbindlich zustande gekommen

evt hat der kaeufer ja eh einen exportweg in dieser art und weise geplant

wart mal ab was er dir schreibt

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... Overnight...

Overnite macht das wohl. Warte aber erst mal ab, ob der Käufer seine Einfuhrerlaubnis beibringt. Lustiger Weise ist die Sache mit den Erlaubnissen, was deren Reihenfolge betrifft, etwas delikat.

Jetzt kommt es nämlich:

... Der Käufer braucht eine italienische Erlaubnis für Einfuhr, die muss er in Italien beantragen. Hat er die, muss er sie Dir schicken. Dann kannst Du die deutsche Genehmigung beantragen, die Waffe nach Italien zu verschicken...

Im Gegensatz zur obigen Darstellung muss die Ausfuhrerlaubnis nämlich vor der Einfuhrerlaubnis beantragt werden.

D.h. Du darfst erst einmal auf die Behörde tippeln, Deine Ausfuherlaubnis beantragen und austellen lassen sowie diese dem Italiener überstellen (ob der dann auch seine Einfuhrerlaubnis bekommt, steht dann zu diesem Zeitpunkt aber noch mehr oder weniger in den Sternen). Denn die Einfuhrerlaubnis wird nur als Zustimmung zur Ausfuhrerlaubnis erteilt. Außerdem muss der Exporteur ja auch die korrekten Waffendaten angeben (die der Importeur so auch gar nicht verifizieren könnte).

Siehe auch:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...p;#entry1394330

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der VERKAUF an nicht-deutsche darfst du aus einer ganzen menge an gruenden nicht ausschliessen

Macht er doch gar nicht.

wenn also jemand deine ware ersteigert und ueber einen deutschen haenlder ausfuehren laesst

...ist das ein ganz anderer Vertrag und hat mir der Sache hier nichts, aber auch wirklich gar nichts mehr zu schaffen!

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Dein anfänglicher Einwand vor meinem ersten Posting hier hatte halt damit angefangen, dass der TE eine andere Formulierung in dem Angebot hätte verwenden müssen. Darauf bin ich dann folglich auch eingegangen.

Um zur Frage zurückzukehren: Ich würde, bevor ich mir die Mühe mache, eine Ausfuhrerlaubnis ausfertigen zu lassen, mit dem Käufer schon abklären, ob er dann die Einfuhrerlaubnis auch beibringen kann.

(Das Problem hat ein hierbei hilfsweise abwicklender Händler übrigens auch, wobei dann noch ein Dritter involviert ist, was es umso unerfreulicher gestaltet, wenn auf Verkäuferseite alles getan ist, aber der Käufer seine Importerlaubnis nicht vorlegen kann.)

Kann sein, dass der Käufer weiss, was er macht, kann aber auch sein, dass dies nicht der Fall ist.

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Dein anfänglicher Einwand vor meinem ersten Posting hier hatte halt damit angefangen, dass der TE eine andere Formulierung in dem Angebot hätte verwenden müssen. Darauf bin ich dann folglich auch eingegangen.

gut, is ja nun geklaert ...

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Warum sollte er sich den Terz mit Einfuhr- und Ausfuhrerlaubnis antun?

Servus !

Genau so ist es ! Das war/ist ja auch der Grund, warum ich das bei der Auktion so geschrieben habe.

Käufer hat sich ja noch nicht gemeldet. Interessant sind seine Bewertungen bei eGun.

Bei "Kleinigkeiten" (keine EWB-pflichtigen Waffen) ist alles glatt gegangen, bei Waffen hingegen 4 x "nicht gemeldet, nicht bezahlt etc."...

Vllt. habe ich ja "Glück" und er meldet sich nicht. Angeschrieben habe ich ihn heute früh.

Jetzt warte ich mal bis Sonntag Abend, wenn ich bis dahin nichts höre, dann geht das schöne Stück nochmal zu eGun !

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Servus !

Nein, soweit sind wir noch nicht ! Kann ja immer noch sein dass der Käufer die Waffe mit deutscher WBK bei mir kaufen will. Ist ja alles möglich.

Er soll schon Gelegenheit haben, sich zu melden.

Vielleicht ist er ja auch traurig dass ITALIEN bei der Fußball-WM ausgeschieden ist ;)

Die Einstellgebühren sind der kleinste Teil der Kosten. Das sind ein paar Euro. Die Verkaufsgebühren sind bei 2.000 Euro schon mal locker 40 Euro oder mehr !

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Deshalb solltest Du eGun vorher über das Verhalten des Verkäufers informieren und auch das abklären.

(Ob z.B. seine Bewertung dann gelöscht wird.)

Rein vorsorglich.

hallo

egun loescht keine bewertungen

zumindestens neutrale nicht, dass weiss ich

aber du kannst deine meinung dazu kommentieren

und warum die eile?

evt loest sich ja alles in wohlgefallen auf

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Es geht nicht um Eile.

Sondern darum, alles RECHTZEITIG zu klären, um hinterher nicht als der Dumme dazustehen, nur, weil sich jemand NICHT an die Bedingungen gehalten hat.

Und: eGun löscht ungerechtfertigt negative Bewertungen sehr wohl!

hallo

jetzt simmer schon wieder neben dem thema und ich bin mit dabei

:peinlich:

neutrale, unzutreffende bemerkungen loeschens nicht ...

weiss ich aus eigener erfahrung

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Liebe Kollegen,

macht nicht so ein Theater... :rolleyes:

Es geht viel einfacher, abzuklären, ob es jemand aus dem Ausland ernst meint oder nicht.

Das Zauberwort heisst VORKASSE.

Der Verkäufer fordert den Auslandkäufer auf, die Kaufsumme plus zusätzliche Kosten für Auslandversand/Abwicklung vorab zu überweisen.

Wenn´s ein Fake ist und nicht gezahlt wird, kann der Verkäufer nach angemessener Frist die Kanone ohnehin dem Zweitbieter anbieten.

Varminter

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Das Zauberwort heisst VORKASSE.

Ich denke mal, dass jeder hier die Kondition Vorkasse als selbstverständliche Voraussetzung erachtet.

Nur nutzt die VK im Zweifel gar nichts. Dann überweist z.B. der Käufer das Geld, kann aber vielleicht keine Einfuhrerlaubnis beibringen und produziert damit die schönste Unmöglichkeit. Damit ist man dann keinen Deut weiter.

Zwischen Wollen, Können und Dürfen ist noch immer ein leichter Unterschied. Dem Aufwand und Stress für ein mögliches "außer Spesen nichts gewesen" möchte der TE sich eben nicht aussetzen.

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Servus !

Ich habe heute Vormittag dem Käufer eine Mail geschickt und darauf verwiesen, dass ich die Waffe (sollte er sich nicht bis Freitag bei mir melden) wieder bei eGun zum Verkauf einstelle.

Soeben kam eine Mail aus Italien.

Waffe soll zu einem Händler in Deutschland geschickt werden. Mit Angabe des Händlernamens und der Tel.-Nr.

Der Betrag soll heute noch überwiesen werden. Er konnte sich vorher nicht melden, da er einige Tage auf Geschäftsreise war.

Na gut, dann warte ich mal bis nächsten Mittwoch (innerhalb 1 Woche sollte ja eine Überweisung aus Italien dann auch hier auf dem Konto sein).

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dann würd ich an deiner stelle ausmachen, dass du die waffe offiziell an den händler verkaufst und das so auch deinem sb mitteilen. dann hast du mit den weiteren formalitäten überhaupt nix mehr zu tun und bist raus aus der sache...

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Servus !

Klar, das würde ich genau so machen. Der Händler ist der Käufer, anders läuft das nicht. Ich habe keine Lust auf den ganzen Papierkram.

Stell ich das Dingens lieber wieder zum Verkauf ein. Und wenn ich Pech habe, kommt dann der nächste der nicht Lesen kann außerhalb Deutschlands und meint mit Gewalt, er müsse ne SIG 210 haben.

Interessant ist, dass der Händler in Deutschland (habe vorhin mit ihm telefoniert, er wusste noch nichts von "seinem Glück", wird aber heute noch Kontakt mit ihm aufnehmen, hat schon mehrfach Waffen gekauft und dann zu dieser Person geschickt) die Waffe dann auf 9x21 umbauen wird (wie schon mehrfach bei SIG210 gemacht die dann zu dem "Freund" nach Italien geschickt wurden.

Da schüttelt´s mich irgend wie...von 9x19 auf 9x21 umbauen...die arme 210...

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Waffenverkauf ins EU-Ausland:

Zuerst sollte man je nach Kaufwunsch die Daten der Jagdwaffe bzw. Sportwaffe entweder per Mail oder auf dem Postweg dem Erwerber zusenden. Dieser beantragt dann eine Einfuhrgenehmigung (§19), welche im Originaldokument vorliegen muss (Postweg) keine Faxe oder Mails!!! Anschließend beantragt der Versender eine Ausfuhrgenehmigung (§31), welche im Original beim Versender beiliegen muss. Grundsätzlich immer Vorkasse verlangen!!!!

Nicht alle Gegenstände dürfen einfach so in EU-Staaten eingeführt werden (z. B. Schwerter, Sebel, Dolche oder Bajonette u.s.w). Scheinbar interessiert das einige überhaupt nicht.

Hauptsache die Kohle stimmt!

Ein Versand in EU-Länder ist einfach, aber auch langwierig (bis zu 4 Wochen). Ich kann alle meine Kollegen verstehen, wenn Sie einen Versand bzw. Verkauf innerhalb der EU ablehnen.

Der allgemeine Zustand der Waffenbranche dürfte doch wohl auch jedem bekannt sein.

Ich selbst hatte schon den Fall, dass ein Italiener Waffen ersteigert hatte und das Geld innerhalb 5 Tagen auf meinem Konto verbucht war, aber dieser eine Berechtigung (nach Wochen) nicht nachweisen konnte (wird vermutlich auch schon verfolgt). Ohne Originaldokumente keine Ausfuhr!

Fragt doch mal einen Versender ob dieser auch das Eigentumsrecht, wie z. B. bei einer Kommissionswaffe mit der tatsächlichen Gewalt übernimmt beim Übertrag in seinem Handelsbuch incl. schriftlicher Bestätigung? Das Waffenrecht kennt kein Eigentumsrecht, aber das Sachenrecht!!

Ich will hier nicht so tief ins die Gesetzeslage eintauchen, ebenso wenig in anderen (nennen wir es mal "Unbekannte Methoden" - manche wissen was ich meine!).

Also stellt nicht jeden Büchsenmacher, Waffenfachhändler oder Privatpersonen als unwissend oder Thor dar, der nicht in der Lage ist Waffen in EU-Ländern versenden zu können.

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Interessant ist, dass der Händler in Deutschland (habe vorhin mit ihm telefoniert, er wusste noch nichts von "seinem Glück",

Der Händler......07xxx-Vorwahl? :rolleyes:

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Dieser beantragt dann eine Einfuhrgenehmigung (§19), welche im Originaldokument vorliegen muss (Postweg) keine Faxe oder Mails!!! Anschließend beantragt der Versender eine Ausfuhrgenehmigung (§31)...

Die korrekte Reihenfolge verhält sich genau umgekehrt...

Siehe:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1504343

(auch wenn es manchmal in der Praxis anders läuft, weil eine Behörde stur ist und die ander halt ein Henne-Ei-Problem vermeiden will)

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Die korrekte Reihenfolge verhält sich genau umgekehrt...

Siehe:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1504343

(auch wenn es manchmal in der Praxis anders läuft, weil eine Behörde stur ist und die ander halt ein Henne-Ei-Problem vermeiden will)

Da hast Du vollkommen recht!

Aber 9 von 10 Behörden stellen keine Ausfuhrgenehmigung ohne Einfuhrgenehmigung (warum???). Man erkundigt sich immer wieder mal bei verschiedenen Behörden, wenn Fragen anstehen.

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