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IGNORED

Ersatzmagazin über Internet Kaufen und in CH einführen


Boojakascha

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Weiss das vielleicht jemand von euch? Darf man 1911 Colt Magazine mit der Post durch die Welt senden und empfangen oder gibt es dafür Einschränkungen?

Danke für die Hilfe

Geschrieben

Magazine darf man frei in die Schweiz einführen.

Ich habe schon diverse 8rd Magazine aus US of A schicken lassen.

Die Amis dürfen nur Magazine mit weniger als 10 Schuss Kapazität exportieren.

Geschrieben
Magazine darf man frei in die Schweiz einführen.

Ich habe schon diverse 8rd Magazine aus US of A schicken lassen.

Die Amis dürfen nur Magazine mit weniger als 10 Schuss Kapazität exportieren.

Einführen mag sein. Ausführen aus der EU darf man sie nicht ohne weiteres.

Bucki

Geschrieben
Einführen mag sein. Ausführen aus der EU darf man sie nicht ohne weiteres.

Bucki

WTF ?

Haben wir jetzt schon EU-weite Kontrollbestimmungen ? Mein Stand war, das hierbei deutsches Waffenrecht gilt, und Magazine keine wesentlichen Teile nach WaffG sind. Ergo weiß ich von keinen Export-Hemmnissen.

Aber sag mal an, wo die Hürden sind, ich freu mich, die Lage des Zauns für Bürger der BRD näher zu kennen. Außenhandelsrecht ? Zoll-Bestimmungen ? KrWKG ? EU-Verordnung, wenn ja, welches Recht wurde zur Umsetzung verwendet ?

Bin jetzt ehrlich interessiert.

Geschrieben
Mein Stand war, das hierbei deutsches Waffenrecht gilt, und Magazine keine wesentlichen Teile nach WaffG sind. Ergo weiß ich von keinen Export-Hemmnissen.

Tyr,

Auch wenn nach deutschem Waffenrecht absolut bedenkenlos, darfst Du als Exporteur die Gesetze des Empfangslandes nicht verletzen.

Sonst machst Du Dich nach deren Recht strafbar.

In wie weit die Dich hier belangen können ist fraglich.

Aber verkauf mal eine Deko MP nach Polen.

Und fahr dann in Urlaub dort hin.

Ist auch die Rückreise fraglich.

Rainer

Geschrieben
WTF ?

Haben wir jetzt schon EU-weite Kontrollbestimmungen ? Mein Stand war, das hierbei deutsches Waffenrecht gilt, und Magazine keine wesentlichen Teile nach WaffG sind. Ergo weiß ich von keinen Export-Hemmnissen.

Aber sag mal an, wo die Hürden sind, ich freu mich, die Lage des Zauns für Bürger der BRD näher zu kennen. Außenhandelsrecht ? Zoll-Bestimmungen ? KrWKG ? EU-Verordnung, wenn ja, welches Recht wurde zur Umsetzung verwendet ?

Bin jetzt ehrlich interessiert.

Nach Waffengesetz nicht. Aber eine Ausfuhrgenehmigungspflicht nach Außenwirtschaftsrecht.

Sind jedoch nationale Rechtsgrundlagen.

Geschrieben
In wie weit die Dich hier belangen können ist fraglich.

Gar nicht, weil das Rechtssystem an ein Staatsgebiet gebunden ist. Wer in Deutschland etwas tut, was dort erlaubt, aber in einem anderen Staat verboten ist, kann schlecht wegen Letzterem bestraft werden. Das wäre auch leicht abstrus.

Was der Pole dort einführen darf, hat er selbst zu wissen.

Der Kasus Knackust steht ein Posting weiter oben. Ich habe jetzt aber nicht extra deswegen beim BAFA nachrecherchiert.

€: Wer wühlen will, kann mal in die Ausfurliste reinlesen. Dort müsste es irgendwo angeführt sein, falls ausfuhrgenehmigungspflichtig:

http://www.gesetze-im-internet.de/normengr.../j1351_0010.pdf

Wobei in der Außenwirtschaftsverordnung im § 7 (1) für die EU-Länder (!!!) zu finden ist:

(1) Die Verbringung der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) genannten Güter bedarf der Genehmigung. Dies gilt nicht für

1. Feuerwaffen im Sinne von § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2 und Abschnitt 3 zum Waffengesetz, soweit das Waffengesetz und die auf Grund des Waffengesetzes erlassenen waffenrechtlichen Verordnungen für diese gelten, einschließlich unwesentlicher Teile und Zubehör;

2. Munition im Sinne von § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 und 2 zum Waffengesetz einschließlich Munitionsteile, soweit sie für Feuerwaffen im Sinne von Nummer 1 bestimmt ist, und

3. Wiederladegeräte, soweit sie für Munition im Sinne von Nummer 2 bestimmt sind.

Geschrieben
Aber verkauf mal eine Deko MP nach Polen.

Und fahr dann in Urlaub dort hin.

Ist auch die Rückreise fraglich.

Rainer

Und warum liegen die wie auch Schlagringe usw. auf dem Polenmärken auf den Ständen so herum?

Oder wird dort zwischen Softi's (Anscheinswaffen) und Deko's unterschieden?

Geschrieben
WTF ?

Haben wir jetzt schon EU-weite Kontrollbestimmungen ? Mein Stand war, das hierbei deutsches Waffenrecht gilt, und Magazine keine wesentlichen Teile nach WaffG sind. Ergo weiß ich von keinen Export-Hemmnissen.

Aber sag mal an, wo die Hürden sind, ich freu mich, die Lage des Zauns für Bürger der BRD näher zu kennen. Außenhandelsrecht ? Zoll-Bestimmungen ? KrWKG ? EU-Verordnung, wenn ja, welches Recht wurde zur Umsetzung verwendet ?

Bin jetzt ehrlich interessiert.

Verstoß gegen die Ausfuhrgenehmigungspflicht nach Außenwirtschaftsrecht.

Magazine oder andere Teile von Schusswaffen, auch wenn sie hier frei erwerbbar sind, müssen einen Ausfuhrbescheid der BAFA ( Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ) haben.

Frag mal die Jungs die Dekowaffen oder Teile über EGUn nach Frankreich oder Spanien verkauft haben.

Selbst die alten BW Gläser mit Stanag sind Rüstungsgüter und fallen in Spanien unter das KWKG der Spanier.

Wobei in der Außenwirtschaftsverordnung im § 7 (1) für die EU-Länder (!!!) zu finden ist:

Gilt nicht für Schweizer.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Bucki.

Geschrieben
Wobei in der Außenwirtschaftsverordnung im § 7 (1) für die EU-Länder (!!!) zu finden ist:

Gilt nicht für Schweizer.

Tatsächlich ist mir das - völlig überraschender Weise - durchaus klar. Darum hatte ich geschrieben

EU-Länder (!!!)

Den anderen Krembempel hätte ich mir sonst nämlich sparen können.

Geschrieben
Oder wird dort zwischen Softi's (Anscheinswaffen) und Deko's unterschieden?

Die Soft Air (Plastik) scheinen drüben problemlos zu sein.

Von einem Kunden aus Polen weiß ich jedoch dass auf Deko umgebaute, ehemals vollautomatische Waffen dort unter ein absolutes Verbot fallen.

Gruß

Rainer

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