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IGNORED

Halbautomat ohne Magazin und Erwerb duch Jäger?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das habe ich auch nicht behauptet Fyodor.

Der von mir angeführte § 13 gilt ausschließlich für den Erwerb auf Jagdschein!

Einer Verwendung auf dem Stand mit einem 10 Schuß Magazin steht doch nichts im Wege.

Auf dem Stand ist das 10 Schuß Magazin selbstverständlich auch für den Jäger erlaubt

Soweit gehen wir ja konform.

Mit Deiner Meinung stehst Du ja offensichtlich auch nicht alleine.

Trotzdem, ich würde Dir keinen HA auf Jagdschein verkaufen, wenn ich Dir dazu nicht ein zwei Schuss Magazin mitliefern kann.

Das ist jetzt aber was ganz anderes!

Bis gerade eben waren Selbstlader mit Magazinen größer zwei Schuß noch verboten...

Außerdem geht es im Eingangspost nicht um den Erwerb einer Waffe mit einem Magazin größer zwei, sondern ohne Magazin! Wie würdest Du das handhaben? Verboten, weil kein 2er Magazin dabei?

Geschrieben

Wenn ich eine Waffe erwerbe, erwerbe ich was? Genau - eine Waffe. Ist diese für den von mir angestrebten Zweck zugelassen - gibt es keinen Grund, sie mir nicht zu genehmigen. Im Gegenteil, ich habe ein Recht darauf, die Erlaubnis zu bekommen.

Ich habe KEIN Magazin/Magazine erworben!!

Muss ich auch nicht.

Ich erhalte die Genehmigung, eine WAFFE zu erwerben. Dabei ist egal, ob da ein Magazin dabei ist oder keins oder 20 oder ob sie ein Glas drauf hat oder einen Riemen dran oder eine Schnitzerei am Schaft.

Ich kann eine Waffe auch ohne Schaft erwerben - mal so ganz nebenbei. Wer will mich also mit welcher gesetzlichen Grundlage zwingen, ein Magazin zu der Waffe zu erwerben?

Wo steht, dass die Magazinlosigkeit einer Waffe einen Versagungsgrund darstellt?

Bitte klärt mich auf, ich lerne gerne dazu.

Geschrieben
Das ist jetzt aber was ganz anderes!

Bis gerade eben waren Selbstlader mit Magazinen größer zwei Schuß noch verboten...

Absolut nicht Fyodor!

Mir ging es die ganze Zeit ausschließlich um den Erwerb!

Und zwar um den Erwerb durch Jäger beim Händler (oder sonst wo) der Dir für die Waffe kein zwei Schuss Magazin liefern kann.

Ein Händler wird Dir zu einer neueren Waffe fast immer ein zwei Schuss Magazin besorgen können.

Auch beim Kauf von Privat wirst Du wohl fast immer ein zwei Schuss Magazin selbst besorgen können.

Mit dem zwei Schuss Magazin ist die Waffe jagdlich nicht verboten.

Die Verwendung mit einem mehrschüssigen frei zu erwerbendem Magazin am Stand ist doch auch in Ordnung.

Außerdem geht es im Eingangspost nicht um den Erwerb einer Waffe mit einem Magazin größer zwei, sondern ohne Magazin! Wie würdest Du das handhaben? Verboten, weil kein 2er Magazin dabei?

Ohne Magazin ist auch ein HA nur als Einzellader zu verwenden.

chapmen will auf Jagdschein einen historischen HA erwerben, für den kein Magazin mehr zu beschaffen ist.

Sein SB will halt den Nachweis der jagdlichen Verwendbarkeit.

Da Magazine rechtlich frei zu erwerben sind, und die Verwendung von mehr als 2 schüssigen Magazinen auch für den Jäger möglich sind,

halte ich das... sagen wir mal einerseits für nachvollziehbar, andererseits für recht eng ausgelegt.

Ich würde versuchen den SB davon zu überzeugen, dass für das Gewehr kein Magazin mehr zu beschaffen ist,

und es für den Rest seines Daseins wohl immer ein Einzellader bleiben wird.

LG

Rainer

Geschrieben
Ich würde versuchen den SB davon zu überzeugen, dass für das Gewehr kein Magazin mehr zu beschaffen ist,

und es für den Rest seines Daseins wohl immer ein Einzellader bleiben wird.

LG

Rainer

Woher weiß der SB eigentlich ob ein Magazin vorhanden ist? Aus der Seriennummer wird er es nicht herauslesen können und mein SB hat mich noch nie gefragt ob auch sicher ein Magazin vorhanden ist. Weiter oben stand ja auch das ein Magazin nicht eingetragen wird.

Außerdem würde es im Umkehrschluss bedeuten das der Besitz der Waffe illegal wird sobald man sein einziges 2 schuss magazon verkauft...

Fragende Grüße

Firefox

Geschrieben
Woher weiß der SB eigentlich ob ein Magazin vorhanden ist? Aus der Seriennummer wird er es nicht herauslesen können und mein SB hat mich noch nie gefragt ob auch sicher ein Magazin vorhanden ist. Weiter oben stand ja auch das ein Magazin nicht eingetragen wird.

Außerdem würde es im Umkehrschluss bedeuten das der Besitz der Waffe illegal wird sobald man sein einziges 2 schuss magazon verkauft...

Fragende Grüße

Firefox

Mal zur Erklärung:

Unsere Behörde verlangt bei von privat gekauften Halbautomaten auf Jagdschein die Vorführung von Waffe und 2 Schuss Magazin.

Bei Erwerb von Händler, Büma o.ä. geht sie davon aus das sie ein 2Schuss Magazin besitzt.

Inwieweit die Ablehnung des Eintrages ohne Magazin rechtlich haltbar ist lässt sich nach Aussage eines Anwaltes für Waffenrecht nur im Einzelfall gerichtlich klären.

Das schizophrene daran ist das ein waffenrechtlich unrelevantes Teil ( Magazin) zur waffenrechtlichen Beurteilung der Waffe herangezogen wird.

Im Umkehrschluss müsste der Zusatzeintrag in der WBK - 2-Schuss Magazin - lauten, und nicht wie üblich -2-Schuss-,

denn ein HA mit 2-Schuss Magazin ist technisch gesehen 3 schüssig..............

Nach Auskunft des Anwaltes ist kein Fall bekannt in dem diese Thematik gerichtlich geklärt wurde.( bezieht sich auf den Erwerb ohne Magazin)

Geschrieben
Nach Auskunft des Anwaltes ist kein Fall bekannt in dem diese Thematik gerichtlich geklärt wurde.( bezieht sich auf den Erwerb ohne Magazin)

da du beim selben anwalt warst wie ich, kann ich ergänzend sagen, es gibt sogar deutschlandweit noch keinen fall in dem ein jäger die nutzung (außerhalb der jagd) seiner selbstlader mit größeren magazinen (als 2 schuß) eingeklagt hat!

Geschrieben

War ja auch nie nötig - aber im vorliegenden Fall ging es doch um eine de facto einschüssige Waffe, die zunächst verweigert wurde?

Geschrieben
War ja auch nie nötig - aber im vorliegenden Fall ging es doch um eine de facto einschüssige Waffe, die zunächst verweigert wurde?

falsch, ist dringend nötig und wurde leider noch nie gemacht! hat nur am rande mit diesem fall zu tun hätte ihn aber mit aufgeklärt!

Geschrieben
Versuch mal bei Frankonia einen HA für den es kein zwei Schuß Magazin gibt, auf Jagdschein zu bekommen.

Sehr schlechtes Argument! Man sollte einen Händler, der trotz genauem Hinweis auf eine korrekte Waffenbezeichnung seinem Kunden eine unkorrekte Waffenbezeichnung in die WBK einträgt und es auch in den Katalogen nicht so genau nimmt mit Herstellern, Bezeichnungen und anderen Dingen nicht unbedingt als Referenz für Gesetzesauslegungen verwenden. Das sagt nun nichts über die Qualität dieser Firma aus, aber rein aus Selbstschutzgründen würde ich Aussagen von dieser Seite (oder auch von anderen Händlern) unüberprüft nicht als Rechtsauslegung verwenden.

Ich kenne Waffenhändler, die sich lautstark dagegen verwehrten, zu Zeiten des Anscheinsparagraphen mit Holzkommoden umbaute G3-Klone und ähnliche Waffen zu verkaufen, weil man da eingesperrt würde. Die zu bestellenden Waffen waren aber allesamt so zugelassen!

Hätte man da dann auch darauf schließen sollen, daß diese Händleransicht der amtlichen Rechtsauslegung entspricht?

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