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IGNORED

Halbautomat ohne Magazin und Erwerb duch Jäger?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

Es gibt SB, die setzen oben auf eine "grüne" den Vermerk -Sportschütze- oder -Jagdschein- Ist vielleicht nicht überall üblich, aber es gibt sowas.

Und wenn ich beides bin? Eine grüne WBK für Sportwaffen und eine für Jagdwaffen???

Mit kopfschüttelnden Grüßen

Jägermeister

Geschrieben
Und wenn ich beides bin? Eine grüne WBK für Sportwaffen und eine für Jagdwaffen???

Mit kopfschüttelnden Grüßen

Jägermeister

sag mal verstehst du es nicht? wenn dein sb die harte linie fährt sind ihm erstmal deine belange egal, er hat den spielraum in jedem bundesland!

sei froh das deiner ihn nicht ausnutzt!

Geschrieben
sag mal verstehst du es nicht? wenn dein sb die harte linie fährt sind ihm erstmal deine belange egal, er hat den spielraum in jedem bundesland!

sei froh das deiner ihn nicht ausnutzt!

Aha, das Waffenrecht ist also Ländersache. Das war mir neu...

Geschrieben
Und wenn ich beides bin? Eine grüne WBK für Sportwaffen und eine für Jagdwaffen???

...

Ja. Die über Jagdschein erworbenen Waffen kommen auf die grüne mit der Überschrift -Jagdschein-, die als Sportschütze erworbenen auf die grüne mit der Überschrift -Sportschütze-

Aha, das Waffenrecht ist also Ländersache. Das war mir neu...

Das WaffG ist Angelegenheit des Bundes, seine Durchsetzung (der Vollzug) Ländersache.

Geschrieben

Das das WaffG in NRW, vorsichtig gesagt, etwas "biegsam" ausgelegt wird, ist mir schon bekannt, aber so???

Gruß Jägermeister, der froh ist, in einem LWB-geführtem BL zu leben.

Edith meint, daß dieser Flickenteppich der Gesetzeslage nur an den nicht einheitlichen Verwaltungsverordnungen bzw. der noch nicht ausgearbeiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift liegt. :peinlich:

Geschrieben
...Edith meint, daß dieser Flickenteppich der Gesetzeslage nur an den nicht einheitlichen Verwaltungsverordnungen bzw. der noch nicht ausgearbeiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift liegt. :peinlich:

Eher an der Föderalismusreform, die den Ländern die Zuständigkeit für den Vollzug übertragen hat.

Geschrieben

Und, falls die WaffVwV doch noch mal kommen sollte (ich persönlich denke, dass, wenn sie bis Ende 2010 nicht von allen abgesegnet vorliegt, das Thema durch ist) wird es bestimmt nicht besser werden.

Beim letzten Versuch gab es in letzter Minute noch nahezu 300 Änderungswünsche der Länder..................

Geschrieben
Woraus willst Du das ableiten?

aus den Vorgaben des § 13 Abs. 1

demnach ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz für einen Jäger anerkannt wird wenn:

1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen,

und

2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist....

Somit ist klar ausgedrückt, dass der Erwerb einer Waffe auf Jagschein nur möglich ist, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, und somit die für die Jagd lt. Jagdgesetz nicht verboten sein darf.

Geschrieben

Sag ich doch.

Die Waffe ist nach dem Bundesjagdgesetz aber nicht verboten. Nur der Schuß auf Wild mit dieser Waffe ist verboten! Die Waffe selbst ist nicht verboten!

Geschrieben
Sag ich doch.

Die Waffe ist nach dem Bundesjagdgesetz aber nicht verboten. Nur der Schuß auf Wild mit dieser Waffe ist verboten! Die Waffe selbst ist nicht verboten!

So ist es.

Das versteht Reiners Messerwelt aber scheinbar nicht...

IMI

Geschrieben
Sag ich doch.

Die Waffe ist nach dem Bundesjagdgesetz aber nicht verboten. Nur der Schuß auf Wild mit dieser Waffe ist verboten! Die Waffe selbst ist nicht verboten!

Fyodor,

ich glaube das ist haarspalterei. Meiner Meinung ist eine Waffe jagdlich verboten, wenn damit der Schuß auf Wild verboten ist.

Mit der Meinung stehe ich nicht alleine. Versuch mal bei Frankonia einen HA für den es kein zwei Schuß Magazin gibt, auf Jagdschein zu bekommen.

Eine SL Flinte z.B. die kein auswechselbares Magazin hat, gibt es auf Jagdschein nur in der zwei Schuß Version.

Wenn Deine Meinung die allgemein gültige wäre, wär das doch alles Nonsens und völlig unnötig.

Geschrieben

Das siehst Du aber falsch (meine Meinung).

Waffen mit fest eingebautem Magazin gibt es nur begrenzt, weil das Magazin nicht zur Jagdausübung gewechselt werden kann. Genauso bei Waffen, für die es keine kleinen Magazine gibt... wobei ich sowas noch nicht gesehen habe, sogar der Garand läßt sich mit kleineren Paketen laden, wenn man sich Mühe gibt.

Und daß Frankonia einem Jäger eben ein 2-Schuß-Magazin mitliefert, ist wohl auch verständlich. Die Waffe wird aber nicht durch bloßes Anstecken eines größeren Magazins zu einer verbotenen oder illegalen Waffe. Wäre das Magazin so entscheidend wie Du das angibst, wäre ein Jäger, der ein größeres Magazin ansteckt, um am Schießstand nicht so oft nachladen zu müssen, aber tief in der Illegalität.

So ist es aber nicht.

Geschrieben
Fyodor,

ich glaube das ist haarspalterei. Meiner Meinung ist eine Waffe jagdlich verboten, wenn damit der Schuß auf Wild verboten ist.

Mit der Meinung stehe ich nicht alleine. Versuch mal bei Frankonia einen HA für den es kein zwei Schuß Magazin gibt, auf Jagdschein zu bekommen.

Eine SL Flinte z.B. die kein auswechselbares Magazin hat, gibt es auf Jagdschein nur in der zwei Schuß Version.

Wenn Deine Meinung die allgemein gültige wäre, wär das doch alles Nonsens und völlig unnötig.

Das ist eben keine Haarpalterei!

Die Jagd ist doch nunmal weit mehr als der Schuss auf Wild!

Somit kann man eine Waffe auch zu mehr als dem Schuss auf Wild benötigen!

Ausserdem sind doch nicht prinzipiell alle Halbautomaten für den Schuss auf Wild verboten, sonderen eben nur in der Konstellation, wenn das Magazin mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.

Sobald ich in aber ein 2 Schuss Magazin einführe ist der Schuss auf Wild erlaubt.

Wenn ich aber beispielweise mit solch einem HA losziehe, der ein sagen wir mal nicht ausbaubares 20 Schuss Magazin hätte, um Raubzeug zu erlegen, dann ist das sehr wohl erlaubt, legal und kann Dir und Frankonia egal sein.

Und überhaupt: Ist Frankonia nun ein legislativ tätiges Organ in Deutschland - oder warum sollte so eine verquere Meinung von Interesse sein?

Gesetz scheint es ausserdem auch bei Frankonia nicht zu sein, sonst hätte ich dieses "Gesetz" nicht wegdiskutieren können...

IMI

Geschrieben
Die Waffe wird aber nicht durch bloßes Anstecken eines größeren Magazins zu einer verbotenen oder illegalen Waffe. Wäre das Magazin so entscheidend wie Du das angibst, wäre ein Jäger, der ein größeres Magazin ansteckt, um am Schießstand nicht so oft nachladen zu müssen, aber tief in der Illegalität.

Das habe ich auch nicht behauptet Fyodor.

Der von mir angeführte § 13 gilt ausschließlich für den Erwerb auf Jagdschein!

Einer Verwendung auf dem Stand mit einem 10 Schuß Magazin steht doch nichts im Wege.

Auf dem Stand ist das 10 Schuß Magazin selbstverständlich auch für den Jäger erlaubt

Mit Deiner Meinung stehst Du ja offensichtlich auch nicht alleine.

Trotzdem, ich würde Dir keinen HA auf Jagdschein verkaufen, wenn ich Dir dazu nicht ein zwei Schuss Magazin mitliefern kann.

LG

Rainer

Geschrieben

Leute hier liegt eindeutig eine sogenannte Gesetzeslücke vor. Anscheinend kann es einigen nicht schnell genug gehen, daß der Gesetzgeber dies beseitigt. Ihr tut Euch also sicherlich keinen Gefallen damit dieses Thema immer wieder lang und breit hier öffentlich zu diskutieren.

@ IMI, Fyodor et alt. :

Schaut Euch einfach mal an wie das in Frankreich geregelt wurde. Wenn Ihr so eine Regelung wollt, macht einfach weiter so.

Geschrieben
Trotzdem, ich würde Dir keinen HA auf Jagdschein verkaufen, wenn ich Dir dazu nicht ein zwei Schuss Magazin mitliefern kann.

LG

Rainer

Wieso?

1. kann man doch so einen HA als reine Jagdschutzwaffe verwenden und

2. kann man doch den HA ohne Magazin auf Wild führen!

Geschrieben
...Wenn ich aber beispielweise mit solch einem HA losziehe, der ein sagen wir mal nicht ausbaubares 20 Schuss Magazin hätte, um Raubzeug zu erlegen, dann ist das sehr wohl erlaubt, legal und kann Dir und Frankonia egal sein.

Und überhaupt: Ist Frankonia nun ein legislativ ...

Der Begriff "Ausübung der Jagd" umfasst auch den von Dir so genannten "Abschuß von Raubzeug".

Ansonsten: Lies doch einfach den §13 WaffG, und zwar vollständig, nicht nur den ersten Satz.

Geschrieben

Zweifellos handelt es sich beim Schuss aufs Wild um den Kernbereich der Jagd, für das derzeit ein maximal zweischüssiges Magazin vorgeschrieben ist.

Das bedeutet aber nicht, dass die nicht reglementierten Randbereiche ein generelles waffenrechtliches Verbot begründen.

Vielmehr war die 2-Schuss Begrenzung beim Entwurf eines neuen Rheinland-Pfälzischen LJG auf Wunsch des LJV wiederaufgenommen worden, doch deutsche jagdethische Aspekte haben beim An-, Ein-, Übungsschießen etc. und auf Jagdreisen keine rechtliche Relevanz.

Wenn das Recht tatsächlich so eng ausgelegt werden sollte, dürfte man auch nicht mit handelsüblichen Kurzwaffen einen (Fang-)Schuss auf Wild abgeben oder es wäre verboten für ein Hochwildrevier eine .222 zu erwerben...

Geschrieben
Ansonsten: Lies doch einfach den §13 WaffG, und zwar vollständig, nicht nur den ersten Satz.

Ich kenne den §13. Und worauf willst Du hinaus?

Geschrieben
Leute hier liegt eindeutig eine sogenannte Gesetzeslücke vor. Anscheinend kann es einigen nicht schnell genug gehen, daß der Gesetzgeber dies beseitigt. Ihr tut Euch also sicherlich keinen Gefallen damit dieses Thema immer wieder lang und breit hier öffentlich zu diskutieren.

@ IMI, Fyodor et alt. :

Schaut Euch einfach mal an wie das in Frankreich geregelt wurde. Wenn Ihr so eine Regelung wollt, macht einfach weiter so.

winzi,

wir haben ja schon telefonisch drüber gesprochen und was soll es ich muß sagen da ja anscheinend mehrere betroffen sind wäre es sehr wünschenswert wenn es da mal rechtskräftiges für alle gibt!

wenn die klage durchgeht haben alle jäger mit selbstladern gewonnen, wenn es gegen uns geht wachen vielleicht auch die auf die jetzt immer noch der meinung sind sie wären unantastbar.

in diesem sinne kann ich eine öffentliche diskussion nur befürworten nur leider zeigt sie hier mal wieder das einige der meinung sind sie haben den papst in der tasche und alles ist rechtens, nur leider geht zb in nrw der schuß im ernstfall nach hinten los erstmal für den einzelnen!

Geschrieben
Wäre mal interessant zu wissen, ob die beantwortenden LKAler im BDK sind. ;)

glaube ich in fall nrw nicht! mein zuständiger ansprechpartner hat mir ja zugesagt das dieses vorgehen dem bürger eigentlich nicht zu erklären ist, aber änderen könnte er es nun auch nicht.

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