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IGNORED

Sachkundeprüfung (wie lange gültig)


Achim G

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

hoffe ich bin hier richtig.

Kann mir jemand sagen, wie lange der Nachwies einer Sachkundeprüfung Gültigkeit besitzt.

Kurze Erklärung: Habe im April 2008 die Sachkundeprüfung abgelegt,

anschließend Sammler WBK beantragt. (Auch bekommen)

Bin jetzt seit kurzem auch noch zahlendes Mitglied in einem Schützenverein und werde nun

warscheinlich mitte nächsten Jahres eine Schützen WBK beantragen können.

Danke.

mfg

Achim

Geschrieben
Hallo Gemeinde,

hoffe ich bin hier richtig.

Kann mir jemand sagen, wie lange der Nachwies einer Sachkundeprüfung Gültigkeit besitzt.

Danke.

mfg

Achim

Hallo Achim,

Deine Sachkunde bleibt weiterhin gültig.

Zu prüfen wäre lediglich, ob die Sachkunde Beschränkungen enthält (evtl. auf das Sammeln von Schusswaffen?).

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Mit Deiner roten WBK hast Du eine waffenrechtliche Genehmigung.

Sozusagen die Sachkundeprüfung in Betrieb genommen.

Wenn ein aktiver Sportschütze eine neue WBK beantragt ist die Sachkunde ja auch längst abgehakt.

Lt. Gesetz ist für die Sachkunde keine Gültigkeitsdauer oder Verjährung vorgesehen.

Es liegt im Ermessen der Behörden ob sie uralte Sachkundeprüfungen (damit meine ich jetzt eine Sachkunde die vielleicht schon vor 10 Jahren gemacht wurde) bei der Erstausstellung einer WBK noch akzeptiert.

In Deinem Fall wird auf Grund der roten WBK keine Behörde im Jahre 2011 die Sachkunde von 2008 anzweifeln.

Schönen Gruß

Rainer

Geschrieben

Die (Entwurf-)Verwaltungsvorschrift gibt die Möglichkeit, für Sammler eine eingeschränkte Sachkunde zu machen, wenn man den Teil "Schießfertigkeit" weglässt. Macht höchstens Sinn wenn man die Sammlerwaffen nie schießt, und auch keine Munition bekommt.

17.6.1.4 Nachweis der Sachkunde;

in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstabe a und c AWaffV genannten

Fällen gilt die für Waffen- oder Munitionssammler erforderliche Sachkunde

als erbracht;

an die Sachkunde von Waffen- und Munitionssammlern sind nur die in § 1

Abs. 1 AWaffV genannten Anforderungen zu stellen; d. h., dass bei einem

Sammler auf den Nachweis der Schießfertigkeit verzichtet werden kann;

die auf die Sammlung bezogenen speziellen Kenntnisse sind Gegenstand

des Bedürfnisnachweises;

Geschrieben

es gibt Sachkundeprüfungen für :

Sportschützen, Bewacher, Waffensammler, Munitionssammler, private Waffenscheinerbewerber, 4mmM20, Distanzinjektionswaffen, Signalwaffen, Hersteller von Schusswaffen die KEINE Büchsenmacher sind.

Für die Durchführung der ensprechenden Lehrgänge braucht man eine eigene Genehmigung. Die WSK Zeugnisse sind so auszustellen, dass das entsprechende Schulungs und Prüfungsgebiet erkennbar ist.

Somit hat der Antragsteller für eine WBK als Sportschütze ein Problem mit der Sachkunde für Waffensammler und umgekehrt. Habe bereits einige Behörden gehabt, die eine WSK für Sportschützen bei Antragstellern einer Roten WBK nicht akzeptieren.(das sind die Vorgaben in Niedersachsen durch PD Osnabrück)

Der Hammer ist, dass im Fragenkatalog es für die unterschiedlichen Bedürfnisse gar keine Fragen gibt (ausser Signalwaffen). Zusatzfragen dürften ja gestellt werden, doch kann man bei Falschbeantwortung NICHT deswegen durchfallen. (Siehe Vorwort BVA Fragenkatalog). Die Prüfung ist eigentlich für alle gleich, ausser dass der Sammler nicht Schießen muss, der Sportschütze in der Prüfung nichts treffen muss, der Bewacher schon.

Geschrieben

Guten Morgen Leute,

jetzt verwirrt ihr mich aber.

Obwohl... in meinem Nachweiß steht

Es wurden u.a. ausreichende Kenntnisse nachgewiesen über:

- die Handhabung von Schußwaffen und deren Technik

- den Umgang mit Munition

- praktisches Schießen und Verhalten auf dem Schießstand

- die Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen

- die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie

- Waffenrecht

- über Notwehr und Notstand

für Revolver, Pistolen, Leuchtpistolen, Büchsen und Flinten jeder Art und jeden Kaliebers.

mfg

Achim

Geschrieben
Habe bereits einige Behörden gehabt, die eine WSK für Sportschützen bei Antragstellern einer Roten WBK nicht akzeptieren.(das sind die Vorgaben in Niedersachsen durch PD Osnabrück)

Kann ich nicht bestätigen. Allenfalls haben die SB in Osnabrück nicht mehr alle Nadeln an der Tanne und sollten auf dem Rechtsweg über die Gleichwertigkeit verschiedener uneingeschränker (das ist wichtig, denn bei den "spezialisierten" SK-Zeugnissen geht es eben um Formen der Einschränkung, aber nichts anderes) Nachweisformen belehrt werden.

Eine "besondere Sachkunde" existiert waffenrechtlich gesehen nur für die nichtgewerbliche Waffenherstellung (siehe § 1 (3) AWaffV).

Für alle anderen Belange ist man mit jedem uneingeschränkten SK-Nachweis gleichwertig sachkundig. Alles andere ist wie "ein bisschen" schwanger zu sein. Punkt.

jetzt verwirrt ihr mich aber.

Lass Dich nicht durch Hinweise von Kursanbietern verwirren. Deine Sachkunde ist nicht eingeschränkt (Zitat: "... für Revolver, Pistolen, Leuchtpistolen, Büchsen und Flinten jeder Art und jeden Kaliebers") und muss damit anerkannt werden.

Nochmal: Eine "besondere Sachkunde" (mit Ausnahme der genannten nichtgewerblichen Waffenherstellung) existiert nicht, sie kann allenfalls eingeschränkt sein. Daneben gibt es noch die fachliche Qualifikation, die wird aber hier nicht zum Problem, sie kann allenfalls ein Thema werden, wenn der Sportschütze zum Sammler oder Sachverständigen wird. Aber Sammler bist Du ja schon.

Von daher verstehe ich überhaupt nicht, wo hier das Problem sein soll. Lass Dich nicht kirre machen durch irgendwelche lustigen Geschichten.

Geschrieben

Ich kenne einen Fall, wo in NRW einem Sportschützen mit WBK und Jagdschein ein MES für Sammler wegen fehlender Sachkunde für Sammler abgelehnt wurde. Der dortige SB beharrt auf eine explizite Sachkunde für Sammler.

Die PD Osnabrück unterscheidet in ihrer staatlichen Anerkennung für Lehrgangsträger die Art der WSK sehr wohl. So steht in meiner Anerkennung explizit Waffensachkunde für Sportschützen, Bewacher, Waffen- und Munitionssammler und Signalpistole.

Zudem wird eine Waffensachkunde vermittelt von Sportschützenvereinen bzw. Verbänden für Bewacher nicht anerkannt. Dieser Fall aus - ich glaube es war Brandenburg - ist bekannt.

Somit wird die Sachkunde doch differenziert und das nicht nur von der PD Osnabrück.

Geschrieben
...wegen fehlender Sachkunde für Sammler abgelehnt wurde. Der dortige SB beharrt auf eine explizite Sachkunde für Sammler...

Was dieser sehr "kompetente" SB meint, ist der Nachweis der fachlichen Befähigung. Das ist aber etwas ganz anderes.

Die Sachkunde hat lediglich die Aufgabe der konkreten Gefahrenvorbeugung!

Man lese aufmerksam nach in BVerwG, C 9/02, Punkte 9 und 10:

... Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG [altes Wafffenrecht, inhaltlich im Kontext unverändert] aufgeführten Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte (Zuverlässigkeit, Sachkunde und körperliche Eignung) bezwecken, dass nur solche Antragsteller in den Besitz von Schusswaffen kommen, die mit ihnen sicher umgehen können. Der Sachkundenachweis hat danach ausschließlich die Zielrichtung konkreter Gefahrenvorbeugung. Dies wird durch die nähere Regelung der Sachkunde in § 31 WaffG bestätigt, auch wenn diese Vorschrift keine unmittelbare Aussage über den Gegenstand der Sachkunde trifft.... Insoweit genügt zur Gefahrenvorbeugung das zur allgemeinen Sachkunde gehörende waffenrechtliche Wissen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 1. WaffV [altes Wafffenrecht, inhaltlich im Kontext unverändert]. Auf die Sammlung bezogene Kenntnisse historischer oder technischer Art sind nicht für den Nachweis der Befähigung zum sicheren Umgang mit den Waffen von Bedeutung, sondern für den Nachweis eines berechtigten Interesses am Waffenbesitz, das das angesichts der abstrakten Gefährlichkeit jeglichen Waffenbesitzes bestehende öffentliche Interesse überwiegt, dass möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen. Diese Fragestellung ist nach der Systematik des Waffengesetzes der Prüfung des Bedürfnisses zugeordnet.

Wie man sieht, hat die fachliche Befähigung mit der Sachkunde nullkommanichts zu schaffen, sondern gehört zur Erlaubnisvoraussetzung Bedürfnis.

Das ist aber für den TE nicht auch nur die Bohne relevant, weil er ja schon Sammler ist und die fachliche Befähigung als Sportschütze nach mindestes zwölfmonatiger Ausübung des Schießsports nach § 14 (1) Nr. 1 WaffG ihm wohl kaum jemand absprechen will. Jedenfalls niemand, der auch nur noch 2 ml Saft in der Rübe hat.

Somit wird die Sachkunde doch differenziert und das nicht nur von der PD Osnabrück.

Ja, von fantasiereichen Behörden, die sich ihr eigenes Waffenrecht konstruieren.

Das war aber schon immer so; wenn man jede geistige Blähung, die eine untere Waffenbehörde freisetzt ernst nehmen will, ist man bei denen sicher richtig.

Geschrieben
Das war aber schon immer so; wenn man jede geistige Blähung, die eine untere Waffenbehörde freisetzt ernst nehmen will, ist man bei denen sicher richtig.

Hallo SP,

ich hätte es nicht treffender formulieren können.

Herzliche Grüße

Pirol 2

Geschrieben

Wieeee..??? meinst du wirklich, so einfach könnte es gehen??

Geschrieben
Wieeee..??? meinst du wirklich, so einfach könnte es gehen??

Doch eyh, jetzt echt hier ! Volles Rohr ! :pro:

(Es wundert mich immer wieder, dass machmal die einfachsten Wege am schwersten zu erschliessen sind.)

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hi,

bin noch neu hier.

Habe letzte Woche meine WBK beantragt. Schiesse seit einem Jahr wieder im Verein.

Habe meine Sachkunde allerdings 1994 gemacht. Für LW/KW KK/GK.

Jetzt bin ich ja gespannt wie mein Landratsamt reagiert. Bei der Abgabe des Antrages gab es keine Probleme :) Sie sagte nur , nach einer negativesn Überprüfung werde mir die WBK zugesandt. Kann drei Wochen dauern.

Mal sehen ....

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Hi,

bin noch neu hier.

Habe letzte Woche meine WBK beantragt. Schiesse seit einem Jahr wieder im Verein.

Habe meine Sachkunde allerdings 1994 gemacht. Für LW/KW KK/GK.

Jetzt bin ich ja gespannt wie mein Landratsamt reagiert. Bei der Abgabe des Antrages gab es keine Probleme :) Sie sagte nur , nach einer negativesn Überprüfung werde mir die WBK zugesandt. Kann drei Wochen dauern.

Mal sehen ....

Hi,

heute habe ich meine Gelbe WBK bekommen. Datum der Sachkunde war kein Problem :)

Grüße

Gast solideogloria
Geschrieben

Supie :) Herzlichen Glückwunsch.

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