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IGNORED

IPSC "LW" mit Kurzwaffenkalibern in D


Gast Mutter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Bratensaft

Ist diese Argumentation nicht "ein wenig dünn"?

Hallo Gun Buff

GV sagt nun leider auch garnichts dazu aus. Leider haben wir hier in Deutschland nur unsere Sportordnung. Die unterscheidet Langwaffen und Kurzwaffen. Kurzwaffen mit Anschlagschaft gibts beim BDS noch garnicht. Kommen wird dafür Fallscheibe. Mich würde ehrlich interessieren, ob ich mit HERA Glock zu IPSC Rifle KW Kaliber zugelassen werde. Bislang habe ich keine Positivmeldung von einem sanktionierten Match bekommen.

Am liebsten hätte ich eine eigene DIVISON KW mit Anschlagschäften. 30er Mags, Point drauf und durch den KW- oder Flintenparcours. Das wäre ein Spaß ;)

greetz

Was meint denn der Veranstalter der LM? HERA, RONI, KPOS zugelassen?

Geschrieben
Hallo Bratensaft

Ist diese Argumentation nicht "ein wenig dünn"?

Nein, wieso ?

MfG Bratensaft

P.S. Ich war schon auf Matches in dem der HERA-Schaft durchaus vertreten war.

Dort gab es auch die selben Diskussionen mit dem Ergebniss das der Schaft erlaubt war .

Begründung unter anderem auch "Bitte Waffengesetz nicht mit der Sportordnung verwechseln"

Geschrieben

Ganz einfach, weil die Sportordnung keine andere Definition als die des Waffengesetzes beschreibt. Sollte die SpO abweichende Definitionen haben, müssten diese aufgeführt sein. Anderfalls dürfte das gelten, was im WaffG als Langwaffe definiert ist. Dies zieht sich durch die gesamt SpO des BDS. Vergleiche auch Disziplin Fallscheibe. Hier soll der Anschlagschaft erst noch in die SpO aufgenommen werden. Eventuell weicht das IPSC Regelwerk ja von der restlichen SpO ab. Leider finde ich dafür keinen Ansatz.

Ich hätte natürlich auch gern eine möglichst liberale Handhabung. Die Schäfte wäre eine enorme Erweiterung. Nicht jeder legt sich extra eine Langwaffe in 9mm zu. Einen vergleichsweise billigen Schaft für eine voprhandene KW schon eher.

Zu den Matches wüsste ich gerne wie diese sanktioniert waren (Level II, Level III?). Kleinstmatches auf Clubebene haben keine Relevanz. Ich habe von keinem einzigen sanktionierten Match mit Schaftzulassung erfahren.

greetz

Geschrieben

Andersherum gefragt: Was macht aus der Glock eine "Rifle" und warum?

greetz

Geschrieben

Das ist eine erfreuliche Aussage. Alles ohne längeren Lauf wie bspw auf deinem Bild? Bist du an der Organisation beteiligt, d.h. du kannst verbindlich zusagen?

greetz

Geschrieben

Nein mit der Organisation habe ich nichts am Hut.Ich bin nur normaler Schütze ( meine Meinung ) im LV7 und helfe wenn ich Zeit habe beim Aufbau. Wenn du der Sache nicht traust dann schreib doch Mimax oder Rigo an .Rigo will auch mit so einem komischen Ding schießen .

Ach und gewinnen will er auch noch. :P

Geschrieben

Du verstehst, dass ich 700 km nicht auf mich nehme ohne eine verbindliche Zusage zu haben? Da der Michael den Thread erüffnet hat, könnte er ja mal was zum Thema sagen.

Am besten wäre eine Aussage des BDS (Gepperth) oder vom GROI (Tegge).

greetz

Geschrieben
Sollte die SpO abweichende Definitionen haben, müssten diese aufgeführt sein.

... Vergleiche auch Disziplin Fallscheibe.

ad 1: wozu? Internationales Regelwerk inkl. dessen Auslegung geht imho immer vor der deutschen Übersetzung als Hilfsmittel !!!, solange WaffR usw. dies nicht verbietet. Wenn Du was spezielles und international verbindlich wissen willst: Mail an rules@ipsc.org, da wird Dir geholfen.

ad 2: In meinem LV hat anl. LM neben mir ein Schütze mit KW/Anschlagschaft Fallscheibe 50m geschossen und mich in mit weitem Abstand abgewatscht (Gratulation an ihn). Entweder Du bist einer Latrinenparole aufgesessen oder die LVs handhaben das unterschiedlich :confused:

Geschrieben

Auch international ist die Frage ja überhaupt nicht geklärt. Jedes Land hat da entsprechende Anpassungen an das Landesrecht. Bei den einen wirds gleich ne verbotenen Waffe, bei anderen ein teures extra Kurzes und bei uns bleibts ne Kurzwaffe.

Zur Fallscheibe soll explizit eine Kategorie für Anschlagschäfte geschaffen werden. Vielleicht hatte ich mich dahingehend ungenau ausgedrückt.

Insgesamt würde ich mir schon wünschen es gäbe eine Aussage vom BDS zur Sachlage. Ich werde mal nach Ahrensfelde schreiben.

greetz

Geschrieben

Wieso gähn? Ich wills eben wissen. Viele Leute scheuen den Kauf, da vorgeblich sportlich nicht nutzbar. Warum macht der Schaft für dich eine KW zur LW? Ich wundere mich über unterschiedliche Handhabungen der LV

greetz

Geschrieben

hi zusammen,

ich bin der Auffassung dass diese Anschlagschäfte zugelassen sind, warum, weils nix verbotenes ist...weder WG oder SpO sprechen dagegen.

Sinn und Zweck eines solchen Teils ist es ja eine KW auf ne LW (Anschlagstechnisch) zu hieven, zu welchem Zweck auch immer, waffenrechtlich bleibts natürlich immer eine KW, auch logo, aber das tut dem Sport nix ab.

Also sollten wir nicht immer erst das neagtive suchen, lasst uns doch das positive finden.

Ich sehe viele Posts und Diskussionen, aber wenig Nennungen zu den Matches, ?? Warum eigentlich?

Beispiel?:

In einem anderen Thread um IPSC-LW hier im Forum konnte man eine höchst interssante Diskussion verfolgen, bis einer der beiden Hauptakteuere gefragt wurde an wievielen LW Matches er teigenommen hätte ----- er war wenigstens ehrlich, an keinem.

Also lasst uns praktische Erfahrung sammeln und wenn wer dann der Überzeugung sind dass es mit Anschlagschäften ne Nullnummer ist, der kauft sich ein entsprechendes Gewehrchen und gut is.

Ich habe schon mehrere Wettbewerbe mitgeschossen mit Hera/Glockkombination, hat mächtig Spass gemacht, ist ein Superteil, ok, gewonnen hab ich nicht, aber Letzter war ich auch nicht. Ich denke hier ist der Maschinist das viel größere Problem.

Wenn unser Oliver mal so ein Teil bedienen würde könnte ich mir durchaus vorstellen dass er damit auch den Ersten macht.

DVC Rigo

Geschrieben
Ganz einfach, weil die Sportordnung keine andere Definition als die des Waffengesetzes beschreibt. Sollte die SpO abweichende Definitionen haben, müssten diese aufgeführt sein

...

Diese Aussage halte ich weder für zwingend noch für richtig. Einheitliche Begrifflichkeiten sind nicht mal in Gesetzen zwingend. Und die analoge Anwendung von Normen bedarf einer planwidrigen Regelungslücke bereits innerhalb von Gesetzen. Für eine analoge Anwendung des WaffG in der Sportordnung gibt es keine Grundlage. Das WaffG schafft ja nur den gesetzlichen Rahmen für die Sportordnungen der Verbände. Wie die Waffen in der Sportordnung konkret eingesetzt werden, regelt das WaffG ja gerade nicht. Wichtig ist nur, dass die Anschlagschäfte waffenrechtlich nicht verboten sind, welche Disziplinen damit geschossen werden können, bleibt dem Verband überlassen. Natürlich ist es etwas merkwürdig, wenn man ein waffenrechtliches Kurzwaffenbedürfnis braucht, aber dann sportordnungstechnisch Langwaffendisziplinen geschossen werden. Aber die Welt ist halt weder einfach noch logisch und Waffenrecht schon gar nicht ... <_<

Ich sehe viele Posts und Diskussionen, aber wenig Nennungen zu den Matches, ?? Warum eigentlich?

....

....weil ich zwar eine Glock im Schaft, aber immer noch keinen Langwaffen-SuRt habe, Rigo. :traurig_16:

Leider (?) war ich beim letzten Termin im Urlaub und neue Termine kenn ich noch nicht. Ich steh aber bei Gaby auf der Liste..... :gutidee:

Geschrieben
...

ich bin der Auffassung dass diese Anschlagschäfte zugelassen sind, warum, weils nix verbotenes ist...weder WG oder SpO sprechen dagegen.

Sinn und Zweck eines solchen Teils ist es ja eine KW auf ne LW (Anschlagstechnisch) zu hieven, zu welchem Zweck auch immer, waffenrechtlich bleibts natürlich immer eine KW, auch logo, aber das tut dem Sport nix ab.

Also sollten wir nicht immer erst das neagtive suchen, lasst uns doch das positive finden.

...

DVC Rigo

Hallo,

Die SpO nennt die "Büchse" als Sportgerät. Die Defintion dafür ist allerdings ebenso weitläufig ;) Hoffen wir, dass sich eine möglichst großzügige Auslegung durchsetzt. Bei allg. Akzeptanz kommt bei mir ein 10"Wechsellauf dazu.

greetz

@feuerrot

Da stimme ich dir zu.

Geschrieben

Kurzwaffen mit Anschlagschäfte können derzeit ohne Einschränkung bei den nationalen Carbine Matchen eingesetzt werden, solange sie wie eine Langwaffe geschossen werden (von der Schulter) und nur 10 Patronen ins Magazin geladen werden (nicht aus waffenrechtlichen Gründen sondern wegen der Chancengleichheit zu den LW).

Ab nächsten Jahrt sollten wir bei den Carbine Matchen zu den vorhandenen zwei LW Klassen noch zwei weitere eigenständige Klassen haben: KW mit Anschlagschaft Standard (ohne Comp und Optik) und KW mit Anschlagschaft Open (alles erlaubt). Dabei zieht die Magazinbeschränkung des §6 VO natürlich nicht, weil es sich ja waffenrechtlich um Kurzwaffen handelt. Was wir da dann bei den Magazinen machen und ob überhauüpt weiss ich auch noch nicht.

Eine Glock mit einem 33er Mag hält in jedem Fall deden Laden nicht lange auf. :rotfl2:

Neben Poppern und Plate,, die ja sicherlich sehr gut geeignet sind - insbesondere die Shotgun Plates - ist vor allem auch die IPSC Mini Scheibe genau richtig. Da müssen wir noch beim internationalen Verband was tun.

Mehrfachstarts (also sowohl in KW als auch in LW) sollten in jedem Fall zugelassen sein.

Friedrich Gepperth

Geschrieben

JUHU!

Das ist eine der schönsten Antworten die man kriegen kann. Ich denke, dass wird einigen zu einer Kaufentscheidung verhelfen.

Danke!

Ich geh mich jetzt freuen ;)

Geschrieben

Klingt doch super!

Wenns zeitlich machbar ist, will ich auch versuchen mitzumachen

Geschrieben
...

Ab nächsten Jahrt sollten wir bei den Carbine Matchen zu den vorhandenen zwei LW Klassen noch zwei weitere eigenständige Klassen haben: KW mit Anschlagschaft Standard (ohne Comp und Optik) und KW mit Anschlagschaft Open (alles erlaubt).

...

Friedrich Gepperth

Das hat natürlich neugierig gemacht und weitere Fragen aufgeworfen. Wird es Minor/Major Wertungen geben? Wird die Lauflänge begrenzt? Bringt ein Kompensator überhaupt was?

Also ich bin schon richtig heiss drauf!

greetz

Geschrieben
Das ist eine der schönsten Antworten die man kriegen kann.

Ja, der Fritz macht eben andere Menschen glücklich! Solche Präsidenten braucht das Land. :)

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