Dan More Posted May 28, 2010 Share Posted May 28, 2010 Tagchen, wir hatten gestern eine kleine Diskussion am schießstand. Es ging um den Transport der Waffen im Gepäckraum eines Fahrzeuges. Aussage eines Kollegen war, dass bei Fahrzeugen wie Kombis oder Geländewagen, wo lediglich ein Gepäckraumrollo vorhanden ist, das oder die Transportbehältnisse der Sportwaffen zusätzlich zu sichern sind. z.B. mit einem Stahlseil oder einer Ketter, um die Behältnisse vor unbefugter wegnahme zu sichern. Bei Fahrzeugen mit Stufenheck, wäre das nicht erforderlich, da der Gepäckraum von aussen nicht einsehbar und vorallen nicht durch einschlagen der Heckscheibe zugänglich ist. Ich für meinen Teil habe ein Fließheck, wo ich die Laderaumabdeckung grundsätzlich nicht im Auto habe, da unser Hund sonst immer im Kofferraum ist. Ist das so richtig oder nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted May 28, 2010 Share Posted May 28, 2010 ... das oder die Transportbehältnisse der Sportwaffen zusätzlich zu sichern sind. z.B. mit einem Stahlseil oder einer Ketter, um die Behältnisse vor unbefugter wegnahme zu sichern... Das ist Unfug. Es verhält sich lediglich so, dass der Kombi-Kofferaum nicht selbst als geschlossenes Behältnis anzusehen ist, die Waffen dort also nicht ohne Transportbehältnis zu transportieren sind. Beim normalen PKW-Kofferraum ginge das theoretisch. Für aller praktischen Belange stellt sich dabei aber die Frage, wie die Waffen dort hineingelangen und wie man sie wieder entnimmt ohne dass ein erlaubnispflichtiges Führen vorliegt. Aus der BR-Drs. 81/06 Sie [die Schusswaffe] ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder einem verschlossenen PKW-Kofferraum (nicht Kombi-Kofferraum) mitgeführt wird. Das rührt einfach daher, dass Fahrgastinnenräume (zu dem i.d.R. auch ein Kombi-Kofferaum) gehört keine Behältnisse (und somit auch keine verschlossenen Behältnisse) sind, da diese Gebilde dazu bestimmt sind, von Menschen betreten zu werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted May 28, 2010 Share Posted May 28, 2010 Wirf halt die Hundedecke drüber, dann weiß niemand was da liegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dkp3011 Posted May 28, 2010 Share Posted May 28, 2010 Beim normalen PKW-Kofferraum ginge das theoretisch. Für aller praktischen Belange stellt sich dabei aber die Frage, wie die Waffen dort hineingelangen und wie man sie wieder entnimmt ohne dass ein erlaubnispflichtiges Führen vorliegt. Aus dem Fenster in den geöffneten Kofferraum werfen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kma Posted May 29, 2010 Share Posted May 29, 2010 War es nicht so: - Waffe in einem Behältnis (Waffenkoffer/ -tasche) und - Behältnis ist "gegen unmittelbaren Zugriff" gesichert (mit einem Schlösslein) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dan More Posted May 29, 2010 Author Share Posted May 29, 2010 Ich bin ja auch der Meinung, dass ein anketten oder anschließen im Fahrzeug selber nicht erforderlich ist, aber solche Sprüche verunsichern schon ein wenig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Loewe66 Posted May 29, 2010 Share Posted May 29, 2010 Tagchen,wir hatten gestern eine kleine Diskussion am schießstand. Es ging um den Transport der Waffen im Gepäckraum eines Fahrzeuges. Aussage eines Kollegen war, dass bei Fahrzeugen wie Kombis oder Geländewagen, wo lediglich ein Gepäckraumrollo vorhanden ist, das oder die Transportbehältnisse der Sportwaffen zusätzlich zu sichern sind. z.B. mit einem Stahlseil oder einer Ketter, um die Behältnisse vor unbefugter wegnahme zu sichern. Bei Fahrzeugen mit Stufenheck, wäre das nicht erforderlich, da der Gepäckraum von aussen nicht einsehbar und vorallen nicht durch einschlagen der Heckscheibe zugänglich ist. Ich für meinen Teil habe ein Fließheck, wo ich die Laderaumabdeckung grundsätzlich nicht im Auto habe, da unser Hund sonst immer im Kofferraum ist. Ist das so richtig oder nicht? Sage nur, Ammenmärchen und kopfschütteln über diese unqualifizierten Aussagen um Schüzenkollegen zu verunsichern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted May 29, 2010 Share Posted May 29, 2010 Servus ! Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis und wenn´s sein muss auf dem Beifahrersitz, im Fußraum oder wo auch immer ! In den Kofferraum meines Autos passt z. B. eine Langwaffe nicht rein. Sie "liegt" also schräg auf dem Beifahrersitz. Abgeschlossenes Futteral und gut ist´s. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mutter Posted May 29, 2010 Share Posted May 29, 2010 Sage nur, Ammenmärchen und kopfschütteln über diese unqualifizierten Aussagen um Schüzenkollegen zu verunsichern. Vielleicht wollte der Kollege ja auch nur auf die Ladungssicherung hinaus Das hat natürlich nichts mit dem WaffG zu tun, ist aber trotzdem Pflicht. Es kommt dabei natürlich auf die konkreten Umstände an. Ist ja auch nicht so toll, wenn so ein "Gepäckstück" bei einem Unfall durchs Fahrzeug segelt Ne mal im ernst, da hat der Kollege einfach zwei bis drei Informationen durcheinander gebracht. greetz Link to comment Share on other sites More sharing options...
RoHi Posted May 29, 2010 Share Posted May 29, 2010 Dieses Thema hatten wir letztes Jahr auf der Sachkundeprüfung. Der Prüfer sagte eindeutig "Solange die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird, kann man dieses auch auf dem Beifahrersitz liegen haben. Nur bei einem Cabrio wäre es ratsam (für den eigenen Geldbeutel) dieses Behältnis mit einem Fahrradschloß irgendwo am Auto zu befestigen. Es besteht aber definitv keine Pflicht dazu." Genau so wurde es unseren Leuten beigebracht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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