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IGNORED

Waffentransport im verschlossenen Behältnis


Dan More

Empfohlene Beiträge

Tagchen,

wir hatten gestern eine kleine Diskussion am schießstand. Es ging um den Transport der Waffen im Gepäckraum eines Fahrzeuges.

Aussage eines Kollegen war, dass bei Fahrzeugen wie Kombis oder Geländewagen, wo lediglich ein Gepäckraumrollo vorhanden ist, das oder die Transportbehältnisse der Sportwaffen zusätzlich zu sichern sind. z.B. mit einem Stahlseil oder einer Ketter, um die Behältnisse vor unbefugter wegnahme zu sichern.

Bei Fahrzeugen mit Stufenheck, wäre das nicht erforderlich, da der Gepäckraum von aussen nicht einsehbar und vorallen nicht durch einschlagen der Heckscheibe zugänglich ist.

Ich für meinen Teil habe ein Fließheck, wo ich die Laderaumabdeckung grundsätzlich nicht im Auto habe, da unser Hund sonst immer im Kofferraum ist.

Ist das so richtig oder nicht?

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... das oder die Transportbehältnisse der Sportwaffen zusätzlich zu sichern sind. z.B. mit einem Stahlseil oder einer Ketter, um die Behältnisse vor unbefugter wegnahme zu sichern...

Das ist Unfug.

Es verhält sich lediglich so, dass der Kombi-Kofferaum nicht selbst als geschlossenes Behältnis anzusehen ist, die Waffen dort also nicht ohne Transportbehältnis zu transportieren sind.

Beim normalen PKW-Kofferraum ginge das theoretisch. Für aller praktischen Belange stellt sich dabei aber die Frage, wie die Waffen dort hineingelangen und wie man sie wieder entnimmt ohne dass ein erlaubnispflichtiges Führen vorliegt.

Aus der BR-Drs. 81/06

Sie [die Schusswaffe] ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis (z.

B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral

oder einem verschlossenen PKW-Kofferraum (nicht Kombi-Kofferraum)

mitgeführt wird.

Das rührt einfach daher, dass Fahrgastinnenräume (zu dem i.d.R. auch ein Kombi-Kofferaum) gehört keine Behältnisse (und somit auch keine verschlossenen Behältnisse) sind, da diese Gebilde dazu bestimmt sind, von Menschen betreten zu werden.

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Beim normalen PKW-Kofferraum ginge das theoretisch. Für aller praktischen Belange stellt sich dabei aber die Frage, wie die Waffen dort hineingelangen und wie man sie wieder entnimmt ohne dass ein erlaubnispflichtiges Führen vorliegt.

Aus dem Fenster in den geöffneten Kofferraum werfen?

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Tagchen,

wir hatten gestern eine kleine Diskussion am schießstand. Es ging um den Transport der Waffen im Gepäckraum eines Fahrzeuges.

Aussage eines Kollegen war, dass bei Fahrzeugen wie Kombis oder Geländewagen, wo lediglich ein Gepäckraumrollo vorhanden ist, das oder die Transportbehältnisse der Sportwaffen zusätzlich zu sichern sind. z.B. mit einem Stahlseil oder einer Ketter, um die Behältnisse vor unbefugter wegnahme zu sichern.

Bei Fahrzeugen mit Stufenheck, wäre das nicht erforderlich, da der Gepäckraum von aussen nicht einsehbar und vorallen nicht durch einschlagen der Heckscheibe zugänglich ist.

Ich für meinen Teil habe ein Fließheck, wo ich die Laderaumabdeckung grundsätzlich nicht im Auto habe, da unser Hund sonst immer im Kofferraum ist.

Ist das so richtig oder nicht?

Sage nur, Ammenmärchen und kopfschütteln über diese unqualifizierten Aussagen um Schüzenkollegen zu verunsichern. :peinlich:

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Servus !

Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis und wenn´s sein muss auf dem Beifahrersitz, im Fußraum oder wo auch immer !

In den Kofferraum meines Autos passt z. B. eine Langwaffe nicht rein. Sie "liegt" also schräg auf dem Beifahrersitz. Abgeschlossenes Futteral und gut ist´s.

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Sage nur, Ammenmärchen und kopfschütteln über diese unqualifizierten Aussagen um Schüzenkollegen zu verunsichern. :peinlich:

Vielleicht wollte der Kollege ja auch nur auf die Ladungssicherung hinaus ;) Das hat natürlich nichts mit dem WaffG zu tun, ist aber trotzdem Pflicht. Es kommt dabei natürlich auf die konkreten Umstände an. Ist ja auch nicht so toll, wenn so ein "Gepäckstück" bei einem Unfall durchs Fahrzeug segelt ;)

Ne mal im ernst, da hat der Kollege einfach zwei bis drei Informationen durcheinander gebracht.

greetz

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Dieses Thema hatten wir letztes Jahr auf der Sachkundeprüfung. Der Prüfer sagte eindeutig "Solange die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird, kann man dieses auch auf dem Beifahrersitz liegen haben. Nur bei einem Cabrio wäre es ratsam (für den eigenen Geldbeutel) dieses Behältnis mit einem Fahrradschloß irgendwo am Auto zu befestigen. Es besteht aber definitv keine Pflicht dazu." Genau so wurde es unseren Leuten beigebracht.

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