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IGNORED

Psychologe für WBK in Linz


Bella

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Behördliche Waffenträger (Polizei, Bundesheer, ...) sind auch ausgenommen.

Bei den BHlern stimmt das leider nur bedingt.

wennst des alles machst, nur um den Psychotest zu umgehen bist wirklich net normal

man spart sich auch die alljährig anfallenden Kostes des Waffenführerscheins. Ist man also 60 Jahre Waffenbesitzer, kann man damit sparen.

Geschrieben
dafuer gibts eben die eigene GK kurz waffe schon ab 21

Spätestens mit 21 Jahren ;)

Und die Kat.C und Kat.D gibt es spätestens ab 18, auch da hat unser Gesetz andere Möglichkeiten vorgesehen.

(€dit: vorausgesetzt man hat keinen Zivildienst gemacht - natürlich..)

Geschrieben
alle langwaffen (soferne nicht HA) sind zudem komplett frei ab 18

unabhaengig vom kaliber

auch ohne psychodingsda

Nun ja des stimmt, daß mit den Langwaffen ist nun zu Deutschland wieder ein großer Vorteil hatte ich nicht in

Betracht gezogen.

Wie sieht das denn in Österreich mit den sog.freien Waffen aus?

Also Gaser und solche Sachen die dürfen wohl (wie bei uns noch vor ein paar Jahren) frei geführt werden?

Mir fiel nämlich auf Egun auf das dort Gaswaffen angeboten werden die kein PTB Zeichen (Physisch-Techn.Bundesanstalt

in Deutschland) auf Nachfrage sagte mir der Verkäufer das die Waffen in Österreich diesen Stempel nicht brauchten und

die Waffen wohl auch keine oder kaum Laufsperren hätten ist das richtig?

Ab wann sind bei Euch diese einfachen CO2 Waffen erhältlich 16 oder 18 Jahre?

Geschrieben

PTB auf Gaswaffen weiss ich zufällig dass das nicht nötig ist in Österreich.

Damit sind auch Gaserer mit extrem wenig Laufsperre oder Komplett durchbohrter Trommel bei uns legal, da ging zum Beispiel letztens auf eGun ein ziemlich altes Kipplauf Modell weg (LHM oder so?) da hättest du meines erachtens Problemlos eine .38 Special in die Trommel stecken können, einfach weils eine ganz normale Scharfe Trommel war oder zumindest stark danach aussah. Ob und wieviel Laufsperre der hatte weiss ich nicht.

Aber im grossen und ganzen sind bei uns trotzdem nur noch SSW mit PTB erhältlich, ausser gebraucht nat. Keiner tut sich das an für Österreich extra SSW zu bauen. Aber natürlich, alles was "vor PTB" jemals im Handel war als SSW ist nat. auch heute noch frei bei uns erhältlich gebraucht. Ich bezweifle allerdings ob man heutzutage einfach hergehen könnte und einen solchen Schreckschussrevolver neu in den Handel bringen könnte der eine .38 Special aufnimmt und kaum oder keine Laufsperre hat.

Ja, Gaserer dürfen auch frei geführt werden.

CO2 sind glaub ich alle ab 18 soweit ich weiss, nur ein paar Softairs gibts früher.

Allerdings unterscheidet man bei uns nicht zwischen schwachen und starken Luftgewehren, so kannst du nat. ein 7,5J F Modell kaufen, aber genausogut eine Steyr LG110 (o.Ä.) mit bis zu 40J oder was die erreichen. (Wobei, um das Geld das die Steyer kostet kannst auch eine KK, eine Flinte und ein zwei Surplus Repetierer kaufen und bist weitaus besser ausgerüstet... die ist glaub ich mehr fürs Silhouetten schiessen auf grössere Entfernung, wird aber auch zur Raubwildjagd beworben....)

Joa, das mit den Langwaffen ist ein grosser Vorteil!

Ich wüsste jetzt auf anhieb nicht einmal wieviele ich genau habe, ich muss mal zählen gehn! Ich weiss aber dass es weniger als 20 sind, da bin ich mir sicher.

Was auch noch ist: Originale vor 1871 sind ebenfalls frei ab 18 (nur Originale, keine Repliken)

So kann man z.B. einen S&W Model 1 sein eigen nennen in .22kurz ohne eine WBK zu haben. Oder auch mehre.... ;)

Oder Originale Colt und Remington Perkussionsrevolver.

Wobei das ja in Frankreich, Belgien und Co. noch besser ist, da liegt die Datumsgrenze bei 1900. Da kannst du auch noch einen Originalen SAA dein eigen nennen. Oder einen Reichsrevolver.

Es ist also nicht alles schlecht hier, aber es wäre schon ein Riesen Verbesserungspotenzial vorhanden, keine Frage!!

Geschrieben
Nun ja des stimmt, daß mit den Langwaffen ist nun zu Deutschland wieder ein großer Vorteil hatte ich nicht in

Betracht gezogen.

Wie sieht das denn in Österreich mit den sog.freien Waffen aus?

Also Gaser und solche Sachen die dürfen wohl (wie bei uns noch vor ein paar Jahren) frei geführt werden?

Mir fiel nämlich auf Egun auf das dort Gaswaffen angeboten werden die kein PTB Zeichen (Physisch-Techn.Bundesanstalt

in Deutschland) auf Nachfrage sagte mir der Verkäufer das die Waffen in Österreich diesen Stempel nicht brauchten und

die Waffen wohl auch keine oder kaum Laufsperren hätten ist das richtig?

Ab wann sind bei Euch diese einfachen CO2 Waffen erhältlich 16 oder 18 Jahre?

Schreckschusswaffen zählen als Waffen im Sinne des WaffG, fallen aber unter keine der 4 Kategorien. Führen ebenso wie Erwerb ab 18 Jahrne, PTB ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch SSW-Vollautomaten legal erwerbbar. Führen ohne gesondertes Dokument möglich. Druckluftwaffen (CO2, Pressluft, ..) sind bis zu einem Kaliber von 6mm von bestimmten Paragraphen ausgenommen (durch Erlass etwa von einer Einfuhrgenehmigung), mit einem Kaliber von 6mm oder mehr nicht; also dann in der Regel Kat.C Einzelladergewehr welches gemeldet werden muss (somit auch nicht "schlimmer"). Ebenso ab 18 Jahren. Achtung aber - Schalldämpfer sind in Österreich generell verboten (Ausnahme Softguns; diese fallen in Österreich auch nicht unter das WaffG).

Noch ein Vorteil: es gibt im Gesetz keine Altersgrenze ab wann jemand was schießen darf. Dh. theroetisch könnte ein 3-jähriger am Schießstand (wo die Altersbeschränkungen nicht gelten) auch mit .500S&W hantieren.

Geschrieben
... Druckluftwaffen (CO2, Pressluft, ..) sind bis zu einem Kaliber von 6mm von bestimmten Paragraphen ausgenommen (durch Erlass etwa von einer Einfuhrgenehmigung), mit einem Kaliber von 6mm oder mehr nicht; also dann in der Regel Kat.C Einzelladergewehr welches gemeldet werden muss (somit auch nicht "schlimmer")...

hallo

jaein

paintballwaffen zb (kaliber RAM 68) sind ebenso frei obwohl sie ueber 6mm geschossdurchmesser haben

selbst dann wenn sie mit PAVA muni geladen sind

denn sie gelten als "minderwirksam" weil sie "...nicht dazu in der lage sind die verteidigungsfaehigkeit einer erwachsenen person ueber laengere zeit herabzusetzen oder zu verunmoeglichen...".

die altergrenze ab 18 gilt aber - glaube ich - trotzdem

Geschrieben
Paintball fällt wie SSW aber nicht unter §45, daher gilt die 6mm Regelung nicht.

hallo

sag ich ja, "minderwirksam" ...

nichts desto trotz aber eine waffe, daher alterslimit 18jahre

wie bei den SSW

Geschrieben
man spart sich auch die alljährig anfallenden Kostes des Waffenführerscheins. Ist man also 60 Jahre Waffenbesitzer, kann man damit sparen.

Seit wann ist der "alljährig" fällig ?

Wer seine Waffen auch nutzt, also regelmäßig damit schießt - müssen keine Wettkämpfe sein ! - erspart sich den Waffenführerschein ebenfalls. Und vor Leuten, die Waffen nur haben um des habens Willen, hab ich sowieso ein bisserl Angst. Wer weiß, wo die hinschießen, wenn es wirklich einmal haarig wird ...

Geschrieben
Seit wann ist der "alljährig" fällig ?

Wer seine Waffen auch nutzt, also regelmäßig damit schießt - müssen keine Wettkämpfe sein ! - erspart sich den Waffenführerschein ebenfalls.

hallo

rund 20 ergebnisse aus wettkaempfen in den letzten 6 monaten hat "mein" beamte bei der verwahrungskontrolle vor ein paar wochen NICHT akzeptiert

er hat die info:

- entweder waffenfuehrerschein oder

- schulungs- und uebungsnachweis abzeichnet durch autorisierten trainer oder OSM im zusammenhang mit vereinsmitgliedschaft

weiss schon, er liegt falsch

habs ihm auch gesagt

aber es war ihm egal

mir auch

ich hab mir den depperten rosa zettel beim OSM abstempeln lassen und basta

die beiden scheinen aber auch sonst nicht die hellsten gewesen zu sein

der hat gemeint wenn ich einmal den waffenfuehrerschein bringe anstelle des trainings- und uebungsnachweises dann haette ich in zukunft auch keine verwahrungskontrollen mehr ... :mega_shok: ....

ich war froh als die zwei wieder abgedampft sind

wer weiss was die sonst noch fuer tolle ideen gehabt haetten ...

lg

g

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