Zum Inhalt springen
IGNORED

Qualifizierungsplan DSB - Schiess- und Standaufsicht


Murmelchen

Empfohlene Beiträge

In den Paragraphen wird immer formal von der nötigen Sachkunde gesprochen.

Gesprochen wird von der "erforderlichen Sachkunde" im Zusammenhang mit der Aufsichtsfunktion - und das ist imho schon von der Sachkunde nach den §§ 4, 7 WaffG i.V.m. §§ 1 bis 3 AwaffV für waffenrechtliche Erlaubnisse zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen zu unterscheiden. So benötigt die Aufsicht beim Luftpumpenschießen (mit freien Waffen) sicher keine WBK für erlaubnispflichtige Waffen, muss sich hingegen aber mit den Schießstandrichtlinien, der Standzulassung, etc. hinreichend gut auskennen. Der WBK-Inhaber wiederum wird aber nicht zwangsweise mit den sicherheitstechnischen Anforderungen, die für das das Betreiben von Schießständen gelten vertraut sein.

Hintergrund ist weitergehend auch, dass für die Aufsichten grundsätzlich eine Anzeigepflicht bei der Behörde besteht und dafür eben ein irgendwie gearteter Nachweis notwendig ist.

Zu weiteren Spezifika komme ich unten noch.

Die Jäger schießen ja auch auf Schießständen. Irgendwie müssen sie ja dafür auch ihre Aufsichten qualifizieren.

Die Jagdverbände (wie z.B. der BJV) bieten dazu eigene Kurse für Standaufsichten an...

In Bezug auf die Qualifizierung durch den anerkannten Verband steht das Wörtchen "kann", nicht "muss".

Das bedeutet aber lediglich, dass Du die fachliche Qualifikation auch anderweitig erwerben kannst. Du kannst natürlich auch einen Behördenkursus dazu absolvieren. Warum steht wohl der Zusatz "bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes" im § 10 (6) wenn das nur eine "unverbindliche Empfehlung" wäre. Würde es sich nur um einen nett gemeinten Tipp handeln, stünde der gesamte Kladderadatsch überhaupt nicht im Waffenrecht, weil es bekanntlich ziemlich redundant ist, Dinge zu erklären, die ohnehin erlaubt sind.

Es geht mir "nur" um die Frage, was gesetzlich in Bezug auf die Standaufsichten vorgeschrieben ist und was anerkannt wird.

Das steht in den bereits zitiereten §§ 10, 11 AWaffV. Da die Qualifizierungsrichtlinien nach § 10 (6) AWaffV Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes sind, wird man um eine Beachtung der entsprechenden Verbandsrichtlinien nicht herum kommen, wenn man dort sportlich schießen will. Siehe dazu auch den § 5 (1) Nr. 2 AWaffV (Schießsportordnungen).

Desweiteren kann man sich den § 11 (3) AWaffV ansehen, wo es auch reichlich ominös wäre, dies separat zu regeln, falls es ohnehin jeder dürfte (von recht konstruierten Sonderfällen des § 12 (1) Nr. 5 WaffG mal abgesehen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für deine kompetenten Hinweise, (Eure)Pestilenz. Leider werden von den Verbänden nur selten spezielle Kurse für die Standaufsichten angeboten, sondern fast immer nur die kompletten Pakete inclusive Sachkunde nach §7. Zwar schadet eine Auffrischung des Wissens nie, aber es ist ja auch immer ein zeitlicher und finanzieller Aufwand. Der Grundkurs hier beim WSB kostet mittlerweile einen knappen Hunderter. Ich kann zwar verstehen, dass die Verbände sich diese Einnahmequelle nicht entgehen lassen wollen, aber für manche Schützen und Vereine ist so ein Betrag auch kein Klacks mehr.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kommt darauf an, wer welche Kosten verursacht oder Profit/Entlohnung einstecken will.

Bei uns wurden die Kosten für die Sachkunde jetzt von 30,00 EURO auf 35,00 EURO erhöht - hauptsächlich wegen den Kopierkosten der Unterlagen für die Teilnehmer... kostendeckend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leider werden von den Verbänden nur selten spezielle Kurse für die Standaufsichten angeboten, sondern fast immer nur die kompletten Pakete inclusive Sachkunde nach §7. ... Der Grundkurs hier beim WSB kostet mittlerweile einen knappen Hunderter.

beim RSB werden sehr wohl spezielelle Kurse nur für die qualifizierte Standaufsicht angeboten. Einzelne Seminarleiter kommen ab einer bestimmten Teilnehmerzahl auch in den Verein!

Zum Thema Schießleiter: es wird auch ein Auffrischungskurs angeboten, der dann den alten Ausweis ersetzt.

Dann muss nicht der komplette Lehrgang wiederholt werden.

Zu den Kosten sage ich nur soviel, über den Tellerrand geschaut bekommt man den Sachkundelehrgang mit Schießleiter auch für die Hälfte. :ninja:

Da stellt sich mir nur die Frage, ob der WSB den Kurs vom RSB für die weitere Ausbildung anerkennt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht es denn aus, wenn die vor Ort zuständige Behörde die Sachkunde nach §7 oder den Jagdschein als Qualifizierung für die Standaufsicht akzeptiert und dieses auch schriftlich bestätigt? Ich setze bei meinen Fragen immer voraus, dass die betreffende Person sachkundig im Sinne von "ist mit der Materie vertraut und kennt die Bestimmungen" ist, nur eben nicht über eine spezielle Bescheinigung darüber verfügt.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für alle praktischen Belange verhält es sich doch so, dass in einem Verein die Aufsicht nicht "einfach so" geführt wird. D.h. die Aufsicht wird – unbeschadet der Regelungen des § 10 (2), (3) AWaffV – von Vereinsoffiziellen, d.h. vom Vorstand/Schießleiter dazu bestimmt bzw. vorgesehen.

Und wenn der Vereinspräsi festlegt, dass in Übereinstimmung mit den Verbandsrichtlinien die Aufsicht nur geführt werden darf von Personen, welche den entsprechend vom Verband vorgesehenen Nachweis über die Qualifikation zur Standaufsicht besitzen, dann ist das eben so.

Ein schießsportlicher Verein kann sich auch nicht einfach so über die Verbandsvorgaben hinwegsetzen. Wäre dies – unabhängig vom Vereinsrecht möglich – dann könnte man den gesamten Anerkennungs-Klimbim beim BVA (Bundesverwaltungsamt) in Bezug auf die anerkannten Verbände und ihre genehmigten Sportordnungen gleich bleiben lassen.

Ich bin ihn mehren (BDS- & DSB-)Vereinen Mitglied. Aufsicht führt dort nur, wer den entsprechenden Wisch über die Standaufsichtenqualifikation besitzt und beim Verein registriert bzw. vom Verein der Behörde benannt wurde. Dies dürfte das übliche Procedere sein. Der Standaufsichtentrara beinhaltet – wie bereits beschrieben – auch Dinge wie die Reinigung von Schießstätten (inkl. Reinigungsbuch) etc. Wenn ich mir ansehe, was auf den meisten Langwaffenständen so an unverbranntem Pulver ein paar Meter vor der Schützenlinie anfällt, ist das sicher keine schlechte Idee. Gut auch, wenn dann mit dem Pulver fachgerecht umgegangen und es nicht einfach in die nächstbeste dunkle Ecke auf dem Stand entsorgt wird. Und wenn es auf einem Unterflurstand tatsächlich einmal anfängt, etwas vor sich hin zu kokeln (das mag passieren), ist es meist durchaus geschickt, wenn eine Aufsicht mit Überblick präsent ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt ja neben den verbandsgebundenen Vereinen auch viele Schützenvereine, die nicht einen anerkannten Schießsportverband angehören. Diese Vereine betreiben oft auch Schießsport auf breitensportlicher Basis und unterhalten daher auch Schießstände. Desweiteren führen fast alle diese Vereine Schießbewerbe im Rahmen ihrer Schützenfeste durch. In unserer Gegend ist das "Traditionelle Vogelschießen" sehr weit verbreitet. Es gibt hier kaum ein Dorf, wo so etwas nicht einmal im Jahr durchgeführt wird. Die Behörden vor Ort akzeptieren hier normalerweise Jagdscheininhaber als verantwortliche Aufsichtsperson für diese Schießen. Ist das jetzt eine Grauzone oder rechtlich einwandfrei?

Nochmal, ist man als Verein bzw. Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite, wenn die Behörde bestimmte Formen der Sachkunde akzeptiert? Den Fall der Fälle, wenn mal etwas passiert und die Sache dann vor einem Richter landet, jetzt mal außen vor gelassen.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm, die Kosten für die Standaufsichtenquali belaufen sich beim BSSB (DSB) und beim BBS (BDS) auf sage und schreibe 5 Euronen.

Zumindest hier exisitiert das als separater Kurs unabhängig von der waffenrechtlichen Sachkunde nach § 7.

Eventuell lohnt die Nachfrage beim entsprechenden Landesverband.

Hm,

hast Du eine Quelle oder ein Beispiel für einen solchen Standaufsichtsquali-Kurs im BDs für 5 Euro? Ich find da zumindest online nix und vor einigen Monaten wurde mir auf telefonische Nachfrage nur geantwortet, dass ich da wohl die komplette Sachkunde erneut machen müsste.

Gruß

schlacht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns ist es so, das die Vorstandschaft des Vereins entscheidet, wer die Bedingungen erfüllt (Sachkunde...), dann wird die betreffende Person in die Anlage und die Vorschriften innerhalb unseres Standes unterwiesen und der Waffbehörde als Aufsicht gemeldet. Danach darf der Betreffende die ersten Male unter Beisein eines schon länger Aufsichtsberechtigten Aufsicht führen.

Erik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hast Du eine Quelle oder ein Beispiel für einen solchen Standaufsichtsquali-Kurs im BDs für 5 Euro?

Aus einer aktuellen Info-Mail zu einer demnächst innerhalb des LV8 (Bayern) des BDS stattfindenden Standaufsichten-Qualifikation:

... da sich die Anfragen nach einer Aufsichtenschulung in letzter Zeit wieder etwas häufen, ... allen interessierten Mitgliedern eine Standaufsichten-Qualifizierung anbieten. Die Ausbildung ... nur für Mitglieder im Dachverband "Bund Bayerischer Schützen e.V." (BBS, Mitgliedsausweis = blaues A5-Heft) möglich.

...

Der vom BBS erhobene Unkostenbeitrag i.H.v. 5,00 € wird vom Verein übernommen. Spenden sind natürlich trotzdem willkommen. ...

Dass man dazu die WSK neu absolvieren müsste, ist definitiv Grütze.

Ich selbst habe meinerzeit die Aufsichtsqualifikation übrigens im BSSB (DSB) erworben. Hat hier im Großraum München auch fünf Euro gekostet.

Ich find da zumindest online nix

Online war dazu afair noch nie etwas zu finden, weil das nicht auf dem Silbertablett serviert wird. Es muss halt der Verein beim LV hörbar aufschnaufen, dass genug Teilnehmer mal wieder auf einen Kurs warten würden.

Auch die Kurse bei "den Jägers" werden nicht mal eben so aus Spaß an der Freude ausgerufen. Letztes Jahr im Juni gab es einen beim BJV, gehalten hat ihn der Waffen- und Schießstandsachverständige vom hiesigen Landeskriminalamt.

War versteckt irgendwo auf der BJV-Website unter den Kursen zu finden. Ob zwischenzeitlich wieder ein derartiger Kurs stattfand, entzieht sich (auch mangels persönlichen Bedarfs) meiner Kenntnis.

Im Juni 2009 hatte dieser BJV-Kurs jedenfalls 12 € gekostet.

und vor einigen Monaten wurde mir auf telefonische Nachfrage nur geantwortet, dass ich da wohl die komplette Sachkunde erneut machen müsste.

Hattest Du die Raumpflegerin am Hörer? Anders kann ich die Aussage nicht nachvollziehen.

Normalerweise ist beim BDS nämlich die WSK Voraussetzung für die Standaufsichtenqualifikation - wobei die Inhalte von Letzterem auch nur ganz bedingt etwas mit Ersterem zu schaffen haben (genau genommen eben das Erfordernis der WSK als Ausgangsbedingung, damit die Grundlagen klar sind).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.