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IGNORED

Waffe verkaufen


willireuter

Empfohlene Beiträge

Möchte meine Winchester Defender verkaufen, die Waffe wurde auf Jagdschein gekauft jetzt möchte ich die Waffe verkaufen aber ohne Lauf da ich ihn behalten möchte um später auf ner anderen Winchester die ich kaufen werde verwenden möchte.

Geht das und wie?

Danke

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Hallo, zunächst geh ich mal wegen des käuflichen Erwerbs davon aus, dass die Waffe bereits in Deiner WBK eingetragen ist (falls nicht, z.B. weil Du Dich noch innerhalb der 2-Wochen-Frist befindest, gib das Teil einfach dem vorherigen Überlasser wieder zurück und lies hier nicht weiter).

Könnte schwierig werden, einen Käufer zu finden, der das Ding ohne Lauf erwerben möchte. Falls es doch klappt, Erwerbsberechtigung prüfen und innerhalb von zwei Wochen Deiner Waffenbehörde die Überlassung anzeigen und WBK zum Austrag vorlegen. Der übriggebliebene Lauf wird dann separat als Wechsellauf eingetragen.

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Hallo, zunächst geh ich mal wegen des käuflichen Erwerbs davon aus, dass die Waffe bereits in Deiner WBK eingetragen ist (falls nicht, z.B. weil Du Dich noch innerhalb der 2-Wochen-Frist befindest, gib das Teil einfach dem vorherigen Überlasser wieder zurück und lies hier nicht weiter).

Könnte schwierig werden, einen Käufer zu finden, der das Ding ohne Lauf erwerben möchte. Falls es doch klappt, Erwerbsberechtigung prüfen und innerhalb von zwei Wochen Deiner Waffenbehörde die Überlassung anzeigen und WBK zum Austrag vorlegen. Der übriggebliebene Lauf wird dann separat als Wechsellauf eingetragen.

Also ich habe denn Jagdschein und kann so viele Langwaffen kaufen ohne Voreintrag bis mir theoretisch das Geld ausginge, natürlich muss ich die Waffen dann inerhalb von 2 Wochen auf der Behörde melden und eintragen lassen.

Den Lauf von der Winchester mache ich ab den Rest verkaufe ich an jemanden der die noch WBK pflichtigen Sachen wie Verschluß u.s.w erwerben darf.

Den Lauf muss ich dann aber wieder Eintragen lassen oder ?? Falls ich mir aber dann in zwei Wochen die neue Waffe zugelegt habe brauche ich das dann nicht. Oder?

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angenommen du hast dann einen lauf eingetragen auf deiner wbk und kaufst dir dann den rest den du möchtest um wieder eine vollständige waffe zu haben. beides muss du ja eintragen lassen, also den lauf (steht dann schon in wbk!) und den rest (verschluss usw), was machst du dann damit?

baust du dann alles zusammen zu einer kompletten waffe?

IMHO darfst du das nur wenn du eine waffen-herstellungs-lizenz hast!

oder kaufst du dir eine komplette neue waffe und willst den vorhandenen lauf als wechsellauf nutzen?

hab ich irgendwie jetzt noch nicht geschnallt!

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Den Lauf muss ich dann aber wieder Eintragen lassen oder ??

Ja klar - als Wechsellauf. Komplette Waffen verkaufen sich in der Regel aber besser als "zerpflückte" und die Waffenbehörden mögen das Sammelsurium von Einzelteilen auch nicht, weil es schnell den Touch eines Bastlers bekommt und man ruckzuck in der Grauzone Waffenbearbeitung landet...

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Ja klar - als Wechsellauf. Komplette Waffen verkaufen sich in der Regel aber besser als "zerpflückte" und die Waffenbehörden mögen das Sammelsurium von Einzelteilen auch nicht, weil es schnell den Touch eines Bastlers bekommt und man ruckzuck in der Grauzone Waffenbearbeitung landet...

Die jetzige hat en Langen Lauf mit 4 wechsel Choks, die neue hat einen kurzen.

Ich will keine zwei gleiche Waffen im Schrank deshalb eine Waffe verkaufen ohne Lauf und schon hab ich eine mit zwei Läufen.

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Ob sich das finanziell lohnt?

Bei einer Winchester Defender bestimmt nicht...er sollte beide Eisen behalten...allein die Rennerei und die bestimmt zu erwartende Fragerei bei der Behörde (und die anfallenden Gebühren)...das wäre mir zu nervig...

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