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IGNORED

Zählt Wechselsystem als Waffe


Schattenkorn

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe 4 Kurzwaffen in einem Tresor Stufe B. Gewicht unter 200 kg.

Lt. dem Gesetztestext unten darf ich 5 Kurzwaffen in einem Tresor aufbewahren wenn entsprechendes Gewicht usw.

Zu den 4 Waffen habe ich noch ein passendes Wechselsystem.

Zählt das als Waffe, wenn ja hätte ich damit das maximum von fünf Waffen erreicht?

Grund ist das ich günstig noch einen Revolver erwerben kann. Diesen dürfte ich dann nicht mehr in den Tresor einlagern, weil dann ja sechs Waffen eingelagert wären, richtig?

Also entweder einen größeren schwereren Tresor oder für den Revolver noch einen extra Würfel kaufen.

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Geschrieben

Aufbewahrungstechnisch ist das natürlich keine weitere Waffe. Nicht mal waffenrechtlich. Du benötigst ja eine GRUNDWAFFE für das WS. Aus einer 9 mm + KK WS werden ja nicht plötzlich eine 9 mm und eine KK-Pistole...

Aber mal nebenbei: Wenn der Tresor (B, <= 200 kg) an der Wand verdübelt wird (möglichst keine 6 mm Dübel), dann kannst Du 10 KW darin lagern.

Gruß,

André

Geschrieben

So klar sehe ich die Beantwortung nicht. Ansonsten könnte ich ja das 5 bzw. 10 KW-Limit komplett aushebeln, indem ich in einem B-Schrank 50 KW-Griffstücke und in den anderen die dazugehörigen 50 Läufe und Schlitten deponiere.....

Geschrieben
So klar sehe ich die Beantwortung nicht. Ansonsten könnte ich ja das 5 bzw. 10 KW-Limit komplett aushebeln, indem ich in einem B-Schrank 50 KW-Griffstücke und in den anderen die dazugehörigen 50 Läufe und Schlitten deponiere.....

Wieso würdest Du so das WaffG oder die zugehörige AWaffV aushebeln ? Für mich klingt das nach den Vorgaben des Gesetz' nach einer völlig akzeptablen Lösung.

Mal ehrlich und realistisch: Du wirst keine 50 Griffstücke erhalten, aber sagen wir mal: 10 Stück und dazu vielleicht 15 Oberteile. Und wenn Du die dann auf zwei B-Schränke aufteilst, ist sicherlich reichlich Sicherheit vorhanden. Du musst Dich halt nur daran halten.

Bei einem Einbruch, wo die Ganoven sich die Zeit nehmen, sind 2 Schränke kein Hindernis, auch 200 Kg Gewicht oder Abrisskraft nicht. Gegen den schnellen Zugriff ohne schweres Gerät sind die B-Schränke ja schon überdimensioniert. Gegen ausreichend kriminelle Energie schützt nämlich kein System, es verlangsamt nur den Zugriff. Also gilt der Grundsatz: Schlösser halten ehrliche Menschen ehrlich, Ganoven werden immer nur gebremst, hoffentlich so stark, daß sie die Lust verlieren und sich leichtere Beute suchen.

Erinnere Dich an das Gedanken-Experiment: Man nehme 2 Pistolen Browning'scher Bauart. Dürfen zusammen in einem B-Schrank ohne Befestigung und leichter als 200 Kg gelagert werden. Dann demontieren wir sie, und plötzlich haben wir je 2x:

- Griffstück

- Lauf

- Verschluss

Ergibt 6 wesentliche Teile, die den Waffen gleichgestellt sind, plötzlich wäre die Aufbewahrung nicht mehr "konform".

Als verantwortungsvoller Waffenbesitzer würde ich bei so vielen Waffen und ~Teilen selbst auch über mehr Aufwand für die Sicherung nachdenken. Das bleibt auch jedem unbenommen, ich find's sogar richtig gut. Aber daraus Zwänge zu konstruieren ist genauso falsch, wie Schlampigkeit als anderes Extrem. Eine Alarmanlage ist 'ne gute Idee, Türen abschließen auch, den Schlüssel bei sich tragen sowieso, den Zweitschlüssel bei der Bank in's Schließfach legen ist clever usw. Aber das Alles MUSS man nicht tun, qua Gesetz.

Und im Übrigen haben wir das Thema schon öfters gehabt.

Geschrieben
Ansonsten könnte ich ja das 5 bzw. 10 KW-Limit komplett aushebeln, indem ich in einem B-Schrank 50 KW-Griffstücke und in den anderen die dazugehörigen 50 Läufe und Schlitten deponiere.....

Das sind aber keine Wechselsysteme im herkömmlichen Sinne sondern auseinandergebaute Waffenteile.

Eine Waffe bleibt eine Waffe, auch wenn man drei Wechselläufe für sie hat. Nicht umsonst ist deshalb auch deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei und ohne Zusatzbedürfnis zu bewerkstelligen.

Geschrieben
Eine Waffe bleibt eine Waffe, auch wenn man drei Wechselläufe für sie hat.

Es ist unglaublich, wie oft man diese elementare Wahrheit wiederholen muss,

damit sie endlich kapiert wird.

Dieses "Wechselsystem zählt als Waffe..."-Thema ist so langsam wirklich leidig.

Eine Waffe ist eine Waffe ist eine Waffe ist eine Waffe ist eine Waffe.

Ein Wechselsystem ist ein Wechselsystem ist ein Wechselsystem ist ein Wechselsystem....

Geschrieben
Das sind aber keine Wechselsysteme im herkömmlichen Sinne sondern auseinandergebaute Waffenteile.

Eine Waffe bleibt eine Waffe, auch wenn man drei Wechselläufe für sie hat. Nicht umsonst ist deshalb auch deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei und ohne Zusatzbedürfnis zu bewerkstelligen.

Hallo,

Besitz von Wechselsystemen ist erlaubnispflichtig !

MfG

Geschrieben
Hallo,

Besitz von Wechselsystemen ist erlaubnispflichtig !

MfG

ja genau! und die erlaubnis zum erwerb und besitz gibts automatisch mit der "grundwaffe" dazu (solange kaliber gleich oder kleiner)!

eintragungspflichtig ist es auch... und auch sind die wechselsysteme den waffen gleichgestellt ( bezüglich eintragungspflicht z.B. )

und sachbearbeiter meinte das in dem sinne, dass es keines gesonderten bedürfnisnachweises oder einer expliziten erwerbserlaubnis bedarf.

..... ein wechselsystem ist ein wechselsystem.... eine waffe ist eine waffe.... und ein wechselsystem ist KEINE waffe!

gruß alzi

... diese diskussion wurde schon unzähige male in diesem forum geführt......... alle 4 wochen aufs neue.....

Geschrieben
Hallo,

Besitz von Wechselsystemen ist erlaubnispflichtig !

MfG

Ja klar. Nur Eintrag nach § 10 Abs. 1a WaffG erforderlich. Das wars dann aber auch schon. Das Ding ist dann ein weiteres Bestandteil der vorherigen Grundwaffe und teilt bei allem deren "Schicksal".

Geschrieben
Ja klar. Nur Eintrag nach § 10 Abs. 1a WaffG erforderlich. Das wars dann aber auch schon. Das Ding ist dann ein weiteres Bestandteil der vorherigen Grundwaffe und teilt bei allem deren "Schicksal".

Wo wir gerde so schön dabei sind - zählt ein Wechselsystem für sich auf 2/6?

Edit: und wie kann ich das, falls nicht, belegen?

Gast solideogloria
Geschrieben

Das wird von manchen SB´s gerne so gesehen, ist aber nicht so. Ein Wechselsystem ist ein Wechselsystem und somit keine Waffe. Sie sind wesentliche Teile im Sinne des Waffg.

Bedürfnisabhängig sind aber nur Schusswaffen.

Somit keine Erwerbsstreckung.

Belegen kannst du das durch das Waffg :) insbesondere §14

Geschrieben
Bedürfnisabhängig sind aber nur Schusswaffen.

....und wechselsysteme in kalibern größer dem kaliber der grundwaffe ( nur der vollständigkeit halber erwähnt). aber selbst dann sind es nur wechselsysteme und dürfen folglich auch nicht auf 2/6 angerechnet werden. es sei denn der SB konstruiert den fall dass dadurch ja eine neue waffe in einem größeren kaliber "erworben" wird...... worüber man sich dan streiten könnte, da rein formal ja lediglich ein wechselsystem hinzuerworben wird......

gruß alzi

Geschrieben
Das sind aber keine Wechselsysteme im herkömmlichen Sinne sondern auseinandergebaute Waffenteile.

Mal eine Frage,

kann ich das irgendwo nachlesen. Unser SB bewertet Wechselläufe wie eine Waffe im Tressor, gut mein B-Würfel ist eh verankert, aber als ich im Dezember letzten Jahres einen Revolver eintragen lies, fing er plötzlich an, jetzt hätte ich schon 9 Waffen im Tressor. Da war ich ein wenig durcheinander, und wollte wissen wie er darauf komme. Er verwies mich auf eine angebliche Verordnung, welche ich aber nirgens finden konnte.

Geschrieben
Er verwies mich auf eine angebliche Verordnung, welche ich aber nirgens finden konnte.

dann lass dir von ihm einen rechtsmittelfähigen BESCHEID darüber geben, dafin muss er die rechtsgrundlage, also diese verordnung, angeben! .. danach kannst entsprechend handeln ... oder er "knickt" schon vorher ein.

gruß alzi

Geschrieben
dann lass dir von ihm einen rechtsmittelfähigen BESCHEID darüber geben, dafin muss er die rechtsgrundlage, also diese verordnung, angeben! .. danach kannst entsprechend handeln ... oder er "knickt" schon vorher ein.

Na, so hart will ich mit ihm ja nicht umgehen, schliesslich muss ich vermutlich noch länger mit ihm auskommen. Zudem ist seine Milchmädchenrechnung bei mir eh egal, auch wenn ich seiner Ansicht nach schon 9 KW´s im Tressor hab, meine Frau will auch noch einen VL Revolver und dann sind es real 6 Stück, und mein lieber SB macht daraus 10. Jedoch wenn man so ein Dokument hätte, so könnt ich ihm halt mal was unter die Naser reiben, und Mister Mächtegern Unfehlbar ein wenig belehren.

Denn er war ja erst sogar der Meinung, das eine gemeinschaftliche Aufbewahrung der Waffen, und die meiner Frau nicht zulässig wär, und da hab ich ihm schon gegengesteuert, da ja meine Frau die gleichen Waffenrechtlichen Vorraussetzungen hat.

Er ist ja meist OK, nur manchmal sehr launisch, und da braucht man ein Papier wo draufsteht, das er auf dem Holzweg ist. Dann ist er wieder ganz freundlich, aber er braucht manchmal ein klein wenig was zwischen die Hörner, das hebt bei ihm das Denkvermögen. Nur wenn ich keinen direkten Nachteil habe, dann will ich nicht gleich den Klappstuhl ausgraben.

Geschrieben
Er ist ja meist OK, nur manchmal sehr launisch, und da braucht man ein Papier wo draufsteht, das er auf dem Holzweg ist.

wenns das aber nicht gibt, kannst es ihm auch nicht zwischen die hörner tackern. wenn er sich schriftlich ( bescheid) drauf berufen muss, dann schaut er sich diese ominöse verordnung vielleicht "nochmal" an und kommt zu einem anderen ergebnis. wer weiß......

gruß alzi

Geschrieben

Wer glaubt, dass Wechselsysteme (zu vorhandenen Grundwaffen) neue Waffen sind, der bezahlt wahrscheinlich auf Wunsch des Finanzamtes auch für seine Winterreifen eine zusätzliche Kraftfahrtsteuer ! :rolleyes:

Geschrieben
Wer glaubt, dass Wechselsysteme (zu vorhandenen Grundwaffen) neue Waffen sind, der bezahlt wahrscheinlich auf Wunsch des Finanzamtes auch für seine Winterreifen eine zusätzliche Kraftfahrtsteuer ! :rolleyes:

Manchmal kann man sich Deine Antworten echt zur Erbauung rahmen... :00000733:

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