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IGNORED

Waffenversand nach Belgien


Thesi

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Ich habe über Egun einen Wehrmachtssportkarabiner cal.22lr an einen Belgier verkauft. Es handelt sich um einen Einzellader. Der Käufer schreibt mir jetzt, dass die Waffen in Belgien frei verkäuflich sind und man dort keine EWB benötigt. Kann das hier jemand bestätigen oder mir vielleicht sagen wo ich mich genau erkundigen kann?

Schöne Grüße aus dem Münsterland.

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hastest du internationalen versand mit eingeschlossen?

egal ob die waffe in belgien frei zu erwerben ist, muss der käufer dir eine importgenehmigung seines zuständigen amtes zusenden. mit dieser gehst du zu deinem sb, welcher dir dann eine exportgenehmigung ausstellen muss. anders geht es nicht/ist es illegal!

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egal ob die waffe in belgien frei zu erwerben ist, muss der käufer dir eine importgenehmigung seines zuständigen amtes zusenden. mit dieser gehst du zu deinem sb, welcher dir dann eine exportgenehmigung ausstellen muss. anders geht es nicht/ist es illegal!

:icon14:

Dies gilt auch für (feuer)Waffen die in Deutschland frei zu erwerben sind (z. B. Vorderlader)

Importgenehmigung bekommen dauert +/- 7 Wochen..

Seite 11 "Trainingsgeweer" http://www.wapenunie.be/files/hfd%20lijst%20bijgewerkt.pdf aber dies hat, wie HangMan69 zurecht schrieb, kein Einfluss auf die Verpflichtung einer Importgenehmigung.

Miquelet

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Eine kurze Übersicht was in Belgien frei ist und was nicht hier:

http://www.eifelpolizei.be/St-Vith/formula...affengesetz.pdf

Der Wehrsportkarabiner ist definitiv nicht frei zu erwerben.

Der Käufer muß also Waffenbesitzkarte und eine Import-Lizenz beantragen

Sind frei käufliche Waffen :

Feuerwaffen mit einem historischen, kulturellen oder

folkloristischen Charakter (aber: werden diese Waffen außerhalb

eines historischen oder folkloristischen Festes zum Schießen

benutzt, muss eine Genehmigung angefragt werden.

Auch wenn die Waffe nicht frei wäre ; ohne Besitzberechtigung gibt es keine Importlizenz. Besitzberechtigung kann auch sein : Sportschütze, Jagdschein, ... Eine Waffenbesitzkarte ist nicht immer notwendig.

Miquelet

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Ich habe über Egun einen Wehrmachtssportkarabiner cal.22lr an einen Belgier verkauft.

Ich wäre bzw. bin da sehr vorsichtig!

Eines meiner Angebote hatte auch ein Belgier ersteigert - obwohl ich einen Versand ins Ausland extra ausgeschlossen hatte.

Ich habe es (K 98) natürlich nicht geschickt... was mir zunächst eine Sperre bei Egun eingebrockt hatte.

Zwischenzeitlich ist das geklärt... aber ärgerlich war es trotzdem.

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- obwohl ich einen Versand ins Ausland extra ausgeschlossen hatte.

Dies muss ein Käufer respektieren.

Es ist aber sehr ärgerlich diese Egun Angebote zu beobachten, denn

- Versandkosten sind für Käufer

- Importgenehmigung oder WBK : wo ist der Unterschied für Verkäufer ?

- Kosten Exportgenehmigung sind für Käufer

- Eine D. Adresse schreiben dauert wohl gleich lang wie eine Belgische ?

- Unsere Euros haben gleich wert

Ich bin da sehr vorsichtig heisst wohl ich möchte mich nicht weiter informieren und verzichte lieber auf weitere Bieter.

Frustrierter

Miquelet

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Ich bin da sehr vorsichtig heisst wohl ich möchte mich nicht weiter informieren und verzichte lieber auf weitere Bieter.

Ja, da gebe ich dir Recht.

Verstehe aber bitte meine Sicht:

Wenn ich aus Gefälligkeit für eine Erbin einen Nachlass versteigere, bei dem der Erlös vielleicht nicht mal 100 € für die Erbin (und für mich selbstverständlich bei 0,00 €) liegt, will ich mich nicht noch stundenlang mit den Waffengesetzen, Einfuhrbestimmungen, Ausfuhrbestimmungen und allen anderen möglichen und unmöglichen Fallstricken für alle möglichen Länder dieser Erde beschäftigen.

Ähnliches gilt, wenn ich etwas von mir verkaufe, das einen Wert von keine 100 € hat - da ist mir der Aufwand einfach zu hoch.

- Importgenehmigung oder WBK : wo ist der Unterschied für Verkäufer ?

Bei der WBK und inländischem Versand kenne ich mich aus und weiß worauf ich zu achten habe - bei einer Importgenehmigung nicht (beachte bitte, dass es ebenso viele Genehmigungen und Fragen wie Länder gibt... und auch abseits vom WaffG nur mal das Beispiel Zoll bzw. MwSt. zu nennen.)

"In meinem Fall" konnte der ausländische Käufer übrigens einen Händler mit Waffenhandellizenz in Deutschland ausfindig machen, dem ich dann das gute Stück verkauft habe.

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Dies muss ein Käufer respektieren.

Es ist aber sehr ärgerlich diese Egun Angebote zu beobachten, denn

- Versandkosten sind für Käufer

- Importgenehmigung oder WBK : wo ist der Unterschied für Verkäufer ?

- Kosten Exportgenehmigung sind für Käufer

- Eine D. Adresse schreiben dauert wohl gleich lang wie eine Belgische ?

- Unsere Euros haben gleich wert

Ich bin da sehr vorsichtig heisst wohl ich möchte mich nicht weiter informieren und verzichte lieber auf weitere Bieter.

Frustrierter

Miquelet

Soll das jetzt ein Vorwurf an die Verkäufer bei EGUN sein? Verstehe ich nicht ganz.

Wenn ich bei EGUN etwas ersteigere liegt es doch als Käufer in meiner Verantwortung alle nötigen Unterlagen für die Kaufabwicklung in Händen zu haben. Bei uns in der Wallonie dauert es unter Umständen 2,5 Monate ehe man eine WBK mit Voreintrag hat, wenn nur die Importlizenz angefragt werden muß kann man auch mit 1 Monat rechnen.

Ich finde es ist für den Verkäufer nicht zumutbar das erst NACH der Versteigerung zu erledigen

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Na das war wohl nix. Ist zu klein geworden.

Auf der Bescheinigung steht ein großes B neben der Europaflagge. Daneben steht "Vorrafgaande machtiging voor de verwerving van en wapen van de categorie "B" door een Belgische ingezetene in enn andere Staat van de Europese Unie (art.7§1 Richtlijn 91/477/EEG."

Dann unter Punkt 1 die Identität der Käufers.

Punkt 2. die Daten der Waffe.

Punkt 3 Lid-Staat waar de verwerving plaatsvindt - Duitsland

Punkt 4 Redenen van de verwerveing - Vrij verkriegbaar Wapen

Punkt 5 Beslissing van de Lid-Staat waar de verwerver zijn verblijfplaats heeft: Voorafgaande machtiging voor de verwerving van voornoemd wapen

Dann Stempel Unterschrift usw.

@Miquelet

Da du ja anscheinend aus Belgien kommst, könntest du mir das mal übesetzen? Einiges verstehe ich, einiges aber auch nicht. Was mich irritiert ist, dass die deutschen Behörden die Waffe in Kategorie C einstufen und die Belgier in B. Auch dieses Vrij verkrijgbaar Wapen. Da könnte sich ja in Belgien jeder so ein Teil ohne Berechtigung zulegen, hat ne scharfe Waffe zuhause und sagt einfach ich schieße damit nicht. Wäre nett wenn du mir nochmal bestätigen könntest dass dem wirklich so ist und man keinen Waffenschein bzw Sportlizenz für diese Waffen haben muss. Dann hätte ich für die Kreispolizeibehörde schon mal einen Anhaltspunkt.

Schöne Grüße aus dem Münsterland

Klaus

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Ist zwar kaum etwas zu erkennen, aber das dürfte die belgische Importgenehmigung sein.

Damit gehst Du zu Deiner Waffenbehörde und lässt Dir damit die Exportgenehmigung (Verbringungserlaubnis) ausstellen.

Sollte € 10,23 kosten.

Und die Waffe aus Deiner WBK austragen.

Dann kannst Du, nachdem Dein Käufer bezahlt hat verschicken.

Leg die beiden Genehmigungen mit ins Paket, mach Dir aber vorher eine Kopie.

Dann ist alles in Butter.

Rainer

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Damit gehst Du zu Deiner Waffenbehörde und lässt Dir damit die Exportgenehmigung (Verbringungserlaubnis) ausstellen.

@Miquelet: Abgesehen von der Kostenfrage - alleine schon dafür müsste ich einen halben Tag Dienstfrei nehmen, 50 km fahren und hätte dafür einfach keinen Bock.

So viel mehr kann ein ausländicher Bieter gar nicht bieten als dass sich das für mich rentieren würde.

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@Miquelet: Abgesehen von der Kostenfrage - alleine schon dafür müsste ich einen halben Tag Dienstfrei nehmen, 50 km fahren und hätte dafür einfach keinen Bock.

So viel mehr kann ein ausländicher Bieter gar nicht bieten als dass sich das für mich rentieren würde.

Verständlich aus Deiner Sicht.

Innerhalb der EU ist es rechtlich eigentlich kein Problem.

Aber es gibt auch Händler, die solche Exporte abwickeln.

Wenn der Käufer das bezahlt ist es OK.

Ansonsten würde ich eGun in einem solchen Fall vorab informieren, dass das Geschäft nicht zustande kommt, da Auslandsverkauf ausgeschlossen war.

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Verstehe aber bitte meine Sicht:

:s75:

In B. ist Internetverkauf von WBK-pflichtige Waffen verboten. Das heisst : möchte mann wass, muss mann die Händler abfahren. Dabei sind die Waffen hier überteuert.

@ Thesi :

Dies ist meiner Meinung nach KEINE Importgenehmigung. Es ist eine Bestätigung das der Käufer berechticht ist diese Waffe zu erwerben im Ausland. Damit kann er die Importgenehmigung jetzt beantragen. Dieses Formular hätte er nicht gebraucht weil die Waffe eben frei ist und wird vom Provinzgouverneur ausgereicht. Die Importgenehmigung bekommt mann bei Länderbehörde (hier Flandern) und da wird wohl kein B von Belgien drauf stehen.

Vielleicht doch mal das Bild deutlicher posten, oder per PN.

Categorie B = Waffen mit WBK-pflicht Dass hier nicht "F" (freie Waffen) steht ist nicht so wichtig. Ausserdem sind die Waffen je nach Gesetz in eine Categorie untergebracht. Nach EU-Richtlinie ist Categorie B : WBK-pflicht; für Sportschützen haben wir nach Ländergesetz Categorie B : Pistolen; ... Da fehlt bei vielen Beamten den Durchblick. Er muss innerhalb von 14 Tage nach Empfang der Waffe, diese beim Beschussamt anbieten. Die kontrolieren ob diese Waffe dann auch frei ist.

Miquelet

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@miquelet

Leider kann ich bzw darf ich noch keine PN verschicken. Keine Ahnung warum. Vielleicht kannst du mir eine schicken mit deiner Email. Ich würde Dir das Teil dann mal zu mailen. Bin aber ab morgen ne Woche zum Meerforellenfischen in Südschweden. Geht also erst ab dem 12.04.

Danke für deine Mühe.

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@miquelet

Leider kann ich bzw darf ich noch keine PN verschicken. Keine Ahnung warum. Vielleicht kannst du mir eine schicken mit deiner Email. Ich würde Dir das Teil dann mal zu mailen. Bin aber ab morgen ne Woche zum Meerforellenfischen in Südschweden. Geht also erst ab dem 12.04.

Danke für deine Mühe.

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Viel Fischvergnügen

Miquelet

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  • 2 Wochen später...

Für die, die es interresiert.

Für Belgien gibt es wohl keine einheitliche Lösung. Flamen,Valonen und was es sonst noch so gibt sind sich untereinander nicht so grün. Der Eine weiss nicht was der Andere macht. Das Formular, welches ich zugeschickt bekommen habe, war in der einen Region noch gültig, die andere Region wollte, wie Miquelet schon schrieb, eine neuere Version haben. Nach Telefonaten mit mehreren Polizeidienststellen in Belgien, alles sehr nette und hilfsbereite Ansprechpartner, kam heraus, dass das Formular in Ordnung ist und die Waffe tatsächlich EWB-frei ist. Es gibt dort wohl eine Liste auf der bestimmte Waffen aufgelistet sind die EWB frei sind.

Danke nochmals für eure Hilfe.

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