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IGNORED

Bedürfnissantrag ohne entsprechende Vereinsleihwaffen


Gast

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Geschrieben

Ich möchte in einem Verein in meiner Nähe gerne Großkaliber schiessen.

Die nächst gelegene Schützengesellschaft hier in Esslingen besitzt aber leider keine großkalibrigen Leihwaffen.

Ein Einsteiger muss nun die einjährige mindestens 18 maligeTrainingsteilnahme nachweisen.

Ich kann hier aber leider nur mit Lupi und ev. KK trainieren.

Meine Frage: Kann ich nach dieser Zeit über den Dachverband BDS nach einjähriger Mitgliedschaft

einen Bedürfnissantrag für eine großkalibrige Pistole stellen, obwohl ich vorher nur mit Lupi (KK) trainieren konnte?

Geschrieben

Räusper, erlaubnispflichtige Waffen. Es ist üblich, dass man mit KK schiesst bzw. übt. Das zählt als volle Trainingsteilnahme. Das reicht aus, wenn Du über das sportliche Bedürfnis vom BDS gehst.

Geschrieben

Du musst mit erlaubnispflichtigen Waffen trainieren. Grob gesagt, alles was auf WBK eingetragen ist. Das trifft auf KK immer zu, kann diverse Luftdruckwaffen umfassen und kuriose Stilblüten wie 4mmM20 beinhalten.

Gruß

Geschrieben

Die Trainingswaffen müssen erlaubnispflichtige sein.

Esslingen, BaWü?

Dann musst du beim BDS nicht 18x. Siehe hier:

Es wird bestätigt, dass Frau/Herr ____________________________ Mitglied im o.g. Verein ist und

regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport im Verein als Sportschütze/in betreibt. Die

Regelmäßigkeit ergibt sich aus mindestens 18 belegbaren Aktivitätseinheiten in den letzten 12 Monaten

bzw. durch mindestens eine belegbare Aktivitätseinheit pro Monat. Dies hat der Verein geprüft.

Ferner wird bescheinigt

Quelle: Bedürfnisantrag BDS BaWü. Link zum Antrag

Gruß Tauschi

Geschrieben
Wenn man neu in einen Schützenverein eintritt und dann nicht mindestens einmal im Monat schießen geht macht man meiner Meinung nach sowieso was grundlegendes falsch.

Das seh ich genau so. Nur hält sich hartnäckig das Gerücht man müsste 1,5x im Monat.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Das mit den 18 mal, war mal eine "Empfehlung"die dann unwiedersprochen hingenommen wurde.

Und anschliesend, als scheinbares "Gesetz" betrachtet wird

Ich kann nicht eine Stelle finden,an der es festgeschrieben wurde.

Aaaber, man sollte doch öfters auf den Stand....um ein Bedürfnis zu erlangen.

Geschrieben

Seid Ihr euch da sicher mit, das er 18x mit erlaubnispflichtigen Waffen trainieren muss?

Was ist wenn der Verein zwar einen Stand hat, aber keine Vereinswaffen? Außerdem gehören die ersten 2 KW zu seinem Grundkontingent.

Ich denke es reicht wenn er 1 Jahr lang regelmäßig trainiert, wenn auch nur Lupi. Desweiteren muss der Verein angeben das er die beantragte Waffe auf deren Ständen oder Mietständen in Zukunft schießen kann.

Danach muss er dann nachweisen das er regelmäßig mit seiner eigenen KW schießt.

Ist bei mir auch so.

Edith hat mal ins Gesetz geschaut: da steht nix von Erlaubnispflichtigen Waffen beim Ersterwerb.

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der

Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und

Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des

Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Geschrieben

Klärt mich bitte mal auf, falls ich da was falsch verstanden habe:

§14 Abs2 1: das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt

ICH kann da nix lesen mit erlaubnisspflichtigen Waffen, Anzahl der Trainingssitzungen....

Meine beginnende Schwarzpulverinfektion hilft auch net? Muß, wenns so schaut, die 4mm jedesmal mitnehmen. 5 Schuß 4mm auf 5m, nix treffen, wegpacken und dann 30 Schuß mit 45er Frontier und viel Spaß. Was für eine Welt???

PS: 18 Termine mit KW bekäme ich bei Bedarf in einer Woche hin ( Rechtssicher!!), über Ergebnisse sprechen wir dann aber besser nicht. ( 9 Stände auf einer Strecke von 35km) ;-)))

War zu langsam.

Ein Verband kann da vielleicht mehr wollen, ob er aber auch mehr von mir bekommen wird, bezweifle ich.

Geschrieben

Plotzki. bei Uns gibt es keine Vereinswaffen mehr. Und das hat einen Grund.

Wenn ich mit einer Leihwaffe übe und auch an der Vereinsmeisterschaft und Kreismeisterschaft teilnehme?

Habe ich, wenn auch alles andere i.O.---das Anrecht auf eine Eigene.

Manche Genehmigungsbehörden, sehen das bei einer "vorhandenen" Vereinswaffe etwas anders.

Natürlich müssen auch die Stände zugelassen sein. Auf der 10 Meter Bahn wird wohl keiner mit nem Panzer......

Achso. Dein Rot,....das war schon immer so...da steht aber auch nix über die Anzahl.

Letztens haben wir aber auch einen "Vereinskollegen"vom Hof gejagd, der nach ca. 1 1/2 Jahren Zugehörigkeit mal schnell ne Bescheinigung wollte.

Denn wir aber die ganze Zeit nur 1-2 mal gesehen haben

Geschrieben

Ihr habt die Normen neben dem Waffengesetz nicht beachtet:

Fakten:

Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen (Bedürfnisprinzip)

Regelmäßig schießen (das ist dein 1 mal im Monat oder 18 Termine über das Jahr verteilt)

1 Jahr Mitglied im Verband (der stellt das Bedürfnis aus)

Geschrieben
Ihr habt die Normen neben dem Waffengesetz nicht beachtet:

Fakten:

Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen (Bedürfnisprinzip) hast du mal einen Link? Ich finde das nirgendwo.

Regelmäßig schießen (das ist dein 1 mal im Monat oder 18 Termine über das Jahr verteilt) ist bekannt

1 Jahr Mitglied im Verband (der stellt das Bedürfnis aus) ist klar, habe nur mal wieder Verein und Verband verwechselt.

Geschrieben

Plotzki, Du wirst keinen Verein finden....

der dir nach mehrjährigem Umgang mit Vorderladern......

mal einfach so den Weg zum 61ziger Colt freimacht.

Da brauchts ne "Gelbe".....Leider.

Auch jahrelanges Training mit ner LuPi, hilft Dir wenig.....auf dem Weg zum 686 ziger S&W.

Die "Gelbe" ist zwar leichter zu bekommen, aber ein "Bedürfnis"....ist immer nachzuweisen

Geschrieben

Der Passus "erlaubnispflichtig" ist direkt neben dem "regelmäßig" aufgeführt. Sollte das Eine bekannt sein, müsste es das Andere auch ;)

"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Drucksache 81/06 vom 27.01.06 (PDF, S. 47 ff)

[...] 14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1)[...]"

Das ganze entspricht dem Bedürfnisprinzip. Man kann erst ein Bedürfnis an erlaubnispflichtigen Waffen nachweisen, wenn man auch tatsächlich in diesem Bereich tätig ist. Erlaubnisfreie Waffen begründen kein Bedürfnis an erlaubnispflichtigen Waffen.

Das mit Verein und Verband hast du nicht verwechselt. Verein steht im Gesetz. In der Praxis möchte sich der Verband aber kein Mitglied vom Verein unterjubeln lassen. Deshalb greift man dort auf die Meldung beim Verband zurück.

Gruß

Geschrieben

@Pirat (letzter Absatz)

Find ich gut( und passend).

Persönlich fände ich es etwas UNGUT, sollte mein Bedürfnissantrag auf Gelb auf Grund solcher kleinkarierter "Normen" abgelehnt werden.

(Schußanzahl im Monat sicher höher als bei den meisten GK-Schützen, weil billich)

Geschrieben

Heiko,-verstehe ich jetzt nicht ganz.

Du kannst den Revolver einfach so auf die "Gelbe" eintragen lassen.

Das ist rechtlich abgedeckt.

Aber zum Schießen mit dem Teil, bedarf es eines Vorderladerlehrganges und eines "Grünen " Büchleins. ...§ 27

Für "Spezialisten" giebt es aber dann noch die Möglichkeit von Preßlingen....da Munition. :021::rotfl2:

Wenn Du auch nur eine KK Waffe besitzt, dürfte das wohl kein Problem sein.

Ansonsten gillt auch wieder, auch bei KK---das Bedürfnis.

Um die 12 Monate...kommt keiner rum.

Ach ja, um die 2/6.....auch keiner :s84:

Geschrieben

Ich und Revolver? Das wird keine Liebe!

Preßlinge? da treff ich ja noch weniger!

Für §27 steh ich in der Warteschlange, momentan zu wenige Nachfragen :-(((

Kleinstkaliberrevolver hab ich wegen "Nichtgewerbsmäßigem waffentransport". Da will ich mir nix ans Bein binden lassen, hab da etwas mehr zu verlieren.

Geschrieben

Der Passus "erlaubnispflichtig" ist direkt neben dem "regelmäßig" aufgeführt. Sollte das Eine bekannt sein, müsste es das Andere auch ;)

"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Drucksache 81/06 vom 27.01.06 (PDF, S. 47 ff)

[...] 14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1)[...]"

Hallo orange,

der von Dir zitierte Entwurf einer WaffVwV wurde am 07.04.06 vorläufig zurückgestellt, hat also keinerlei Verbindlichkeit.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

Jaja, ich weiß. Dennoch wird genau danach vorgegangen. Jede Behörde darf eigene Verwaltungsrichtlinien erlassen. Allgemein wird genau nach diesem Schema vorgegangen, oder kennst du eine andere Verfahrensweise.

Das Ganze ist mittlerweile in zahlreichen Kommentaren, Ausführungsbestimmungen der Verbände und so weiter festgehalten.

Die Verbindlichkeit hat sich also längst eingestellt.

Gruß

Geschrieben
Wenn man neu in einen Schützenverein eintritt und dann nicht mindestens einmal im Monat schießen geht macht man meiner Meinung nach sowieso was grundlegendes falsch.

mephisto0815

Auch Räusper....

1 x pro Woche kommt bei mir schon eher hin :-)

LG

M

Geschrieben
Jaja, ich weiß. Dennoch wird genau danach vorgegangen. Jede Behörde darf eigene Verwaltungsrichtlinien erlassen. Allgemein wird genau nach diesem Schema vorgegangen, oder kennst du eine andere Verfahrensweise.

Das Ganze ist mittlerweile in zahlreichen Kommentaren, Ausführungsbestimmungen der Verbände und so weiter festgehalten.

Die Verbindlichkeit hat sich also längst eingestellt.

Gruß

Steht aber immer noch nicht so im Bundesgesetz, oder?

Die Behörden und Verbände wollen doch wieder nur genauer sein, als es das Gesetz verlangt.

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