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Keine Mitnahme von Munition bei Flüggen verordnet durch die Eu


ACHILL

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AUFGEGEBENES GEPÄCK

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

— Munition,

— Sprengkapseln,

— Detonatoren und Zünder,

— Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,

— Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,

— Rauchkanister und Rauchpatronen,

—Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.

Dann frage ich mich wie Internationale Wättkämfe ausgetragen werden, muss der Schütze seine Munition erst im Land wo der Wettkampf stattfindet einkaufen ?

Nachzulesen hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...001:0055:DE:PDF

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Dann frage ich mich wie Internationale Wettkämpfe ausgetragen werden, muss der Schütze seine Munition erst im Land wo der Wettkampf stattfindet einkaufen ?

Wenn die Mun nicht in das aufgegebene Gepäck darf, muss sie eben ins Handgepäck. :closedeyes:

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..., muss der Schütze seine Munition erst im Land wo der Wettkampf stattfindet einkaufen ?

Versand über Spedition.

Landet zwar wahrscheinlich auch in irgendeinem Passagierflieger und ist erheblich teurer.

Gerade der Hobbyschütze der nur kleinere Mengen hat und nicht gesponsort wird ist somit mal wieder am meisten betroffen.

Zudem muss man erstmal einen Spediteur finden der sich mit den ganzen IATA-Vorschriften bezüglich der Gefahrenklasse 1 auskennt.

@ Callahan: Warum sollte die EU nicht regeln was in ihrem Luftraum passiert. Wenn eine nationale Behörde eine solche Regelung treffen würde, für ihren nationalen Luftraum und Flughäfen, würde das doch auch den internationalen Verkehr betreffen.

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Die Meldung an sich war/ist richtig, aber es gibt mittlerweile Entwarnung:

Nachdem sich der Herstellerverband (JSM) damit ans Verkehrs- und ans Innenministerium gewandt hat, soll noch vor dem 29. April 2010 eine generelle Ausnahme erteilt werden, die weiterhin die Mitnahme von Munition im aufgegebenen Gepäck auf Flugreisen erlaubt.

Klaus Gotzen vom JSM: "Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium des Innern konnte erreicht werden, dass von deutscher Seite eine Ausnahmegenehmigung für die Mitführung von Munition im aufgegebenen Gepäck noch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung erfolgen wird. Somit sollte zukünftig die Mitnahme von Munition für Jäger und Schützen auch weiterhin möglich bleiben. Soweit wir hier nähere Informationen haben werden wir Sie darüber unterrichten."

Vielleicht, etwas sarkastisch, eine Chance für die deutschen Starter :eclipsee_gold_cup: bei den Weltmeisterschaften im Juli in München - wenn die ausländischen Stars ihre Munition daheim lassen müssen... :rolleyes::confused:

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Die für uns wichtigen Passagen aus der VO sind angehängt.

Die Ausnahmegenehmigung hilft mir aber nicht weiter, wenn mein aufgegebenes Gepäck in einem anderen Staat erneut kontrolliert wird und dabei das Vorhandensein von Munition festgestellt wird.

Das aufgegebene Gepäck wird bei jedem umsteigen gescannt - wir haben es bei einem Flug von Umea über Stockholm nach Frankfurt erlebt.

Obwohl wir in Umea alle erforderlichen Angaben bei der Gepäckaufgabe gemacht haben, hatten wir in Stockholm - nachdem man unser Gepäck gescannt hatte - extreme Schwierigkeiten, der Flughafensecurity zu erklären, dass wir keine Terroristen sind. Wir hatten keine Munition dabei.

Und wenn das mit der Munition dann genauso ist.....

5.pdf

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Gilt doch aber nur bei nichtgrenzüberschreitenden Flugverkehr, oder? Wie also zum Wettkampf nach Frankreich?

Pronlematisch ist es, dass es sich nicht um eine deutsche Regelung handelt, sondern um eine der EU und der IATA.

Also kann ein deutscher Minister erzählen, was er will, wenn die internat. Luftfahrtbestimmungen den Transport nicht erlauben.

Übrigens kann sich auch ein Flugkapitän weigern, Munition und/oder Waffen mitzunehmen. Ist mir vor Jahren auf dem Flug in die USA passiert. Der deutsche Kapitän es Zubringers nach GB weigerte sich, meine abgefertigte 7 GJW mitzunehmen. Auch die Waffe wollte er nicht. Somit war ich gezwungen, eine spätere Maschine zu nehmen. Alles in den nächsten Flieger zu packen, hätte nicht geklappt, da das Gepäck in GB nicht weitergeleitet worden wäre, wenn der Passagier in einer anderen Maschine fliegt....

Im Klartext heisst es nun, dass ich voraussichtlich an der Silhouetten-WM in Südafrika nicht starten kann.

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