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IGNORED

schon lang abgelaufene WBK (grün)


schallsortierer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ein Bekannter hat in den 70ern zwei Langwaffen von seinem Vater geerbt und diese auch auf einer WBK eingetragen bekommen. Diese ist aber 1980 abgelaufen. Laut seiner Aussage hatte er damals eine Verlängerung beantragt. Den Eingang seiner WBK wurde seitens der Behörde bestätigt. Seitdem hat er nichts mehr von dort gehört und hat es dann auch vergessen sich weiter um eine Verlängerung zu kümmern. Nun ist mein Bekannter inzwischen in einem Alter wo man sich Gedanken um seinen Nachlass macht.

Jetzt ist meine Frage

a.) wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass er eine gültige WBK bekommt und

b.) ob es möglich ist, wenn er keine gültige WBK bekommt, die Waffen als Jäger legal von ihm zu erwerben.

Lieben Gruß

Schalli

Geschrieben

Diese Gültigkeitssfristen der alten grünen WBK's sind m.W. ersatzlos gestrichen worden. Die WBK's haben eine uneingeschränkte Gültigkeit.

Geschrieben

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er nach wie vor im Besitz der Waffen -

hat aber keinerlei Papiere dafür, weil die WBK vor 30 Jahren zur Verlängerung an die Behörde

gesandt wurde,

von dort auch eine Eingangsbestätigung -

aber nie mehr eine WBK zurückkam ?

Ist das so richtig ?

Wenn ja, dann ist das kein Fall für eine öffentliche Diskussion bei WO , sondern für einen fachlich beschlagenen Rechtsanwalt -

und zwar SCHNELLSTENS !!

Geschrieben

Überlegt euch das, schlafende Hunde zu wecken.

Ich will hier nicht zu illegalen Handlungen aufrufen! Aber die Vergangenheit hat gezeigt, sobald man sich selbst meldet wird man in den Popo gepimpert.

Ob das nun bei der Amnestie war, wo die Leute trotzdem angezeigt wurden oder als sie Munition abgegeben haben.

Muss jeder für sich wissen was er macht.

Geschrieben
Überlegt euch das, schlafende Hunde zu wecken.

Ich will hier nicht zu illegalen Handlungen aufrufen! Aber die Vergangenheit hat gezeigt, sobald man sich selbst meldet wird man in den Popo gepimpert.

Ob das nun bei der Amnestie war, wo die Leute trotzdem angezeigt wurden oder als sie Munition abgegeben haben.

Muss jeder für sich wissen was er macht.

Da ist G. T.´s Rat schon besser.

Hoffentlich hat er noch die Eingangsbestätigung und findet einen guten Anwalt.

Geschrieben
Danke für die Antorten. Ich werde das dann mal so weiterleiten.

Schalli

Na dann viel Erfolg. Und vielleicht berichtest du hin und wieder einmal vom Erfolg oder mißerfolg der Aktion.

Gruß

Frank

Geschrieben

Also, ich weiß jetzt nicht, ob dies Allgemeingültigkeit besitzt. Aber bei uns in der Dienststelle ergab sich bei einer Abgabe im

Rahmen der Aktion Ende letzten Jahres das gleiche Problem. Wbk war da, aber abgelaufen! Legalwaffe wurde quasi "entsorgt"... Anfrage bei der zuständigen Verwaltungs-Behörde ergab, dass die Befristung "stillschweigend" irgendwann mal ersatzlos gestrichen wurde und die WBK's weiter als unbefristet gültig angesehen wurden. Mangels schwarz auf weiß von meiner Seite erst mal ohne Gewähr!

Geschrieben

Hier ist eine Behörde (trotz nicht eingetragener Geltungsdauer) der Meinung, eine WBK sei sofort nach Ablauf der Voreinträge wenn die eingetragenen Waffen verkauft wurden, an die Behörde zurück zu geben. Dass man jederzeit wieder neue Voreinträge machen lassen kann hat sich dort wohl noch nicht rumgesprochen.

Ach ja - selbstverständlich wurde die WBK weder zurückgenommen noch für ungültig erklärt.

Geschrieben

Diese Behörde bezieht sich sicherlich auf den relativ unbekannten §46(1) WaffG

§ 46 Weitere Maßnahmen

(1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der

Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich

zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist.

Gruß

Michael

Geschrieben
Diese Behörde bezieht sich sicherlich auf den relativ unbekannten §46(1) WaffG

Gruß

Michael

Der ist (vielleicht) relativ unbekannt, aber er bezieht sich nun mal ausschließlich auf "zurückgenommen oder widerrufen" und nicht auf andere Dinge. Beide Voraussetzungen muss die Behörde erst schaffen.

Vorher muss NIEMAND irgend eine WBK abliefern.

Geschrieben
Der ist (vielleicht) relativ unbekannt, aber er bezieht sich nun mal ausschließlich auf "zurückgenommen oder widerrufen" und nicht auf andere Dinge. Beide Voraussetzungen muss die Behörde erst schaffen.

Vorher muss NIEMAND irgend eine WBK abliefern.

Wir hatten die Diskussion hier schon einmal. Die Behörde kann sich bei § 46 Abs. 1 WaffG auf die Variante "erloschen" berufen. Da die einzelnen in der WBK verkörperten Erlaubnisse Verwaltungsakte sind bedeutet erlöschen, dass alle diese Verwaltungsakte erledigt sind, von der WBK somit keine Erlaubnis mehr ausgeht (die in § 12 WaffG normierten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht die teils an die Inhaberschaft einer WBK anknüpfen zählen nicht dazu).

Allgemein zur Erledigung von Verwaltungsakten siehe den entsprechenden Eintrag im Rechtslexikon

Dies gilt alles wohlgemerkt nur für die grüne WBK. Bei der roten und gelben WBK sieht dies anders aus, da diese unbefristete Erwerbserlaubnisse enthalten.

Geschrieben
Genau darüber kann man aber streiten. ^_^

Denke ich mittlerweile auch. Ich sehe in der angesprochenen "Rücknahme/Wiederruf" einen erforderlichen Verwaltungsakt.

Sollte dieser Akt automatisiert ablaufen, wäre dies auch so im Gesetz zu verankern gewesen.

Statt dessen hat man die Gültigkeitsdauern abgeschafft.

Aber wie sehr oft werden sich darüber selbst Juristen nicht 100% einig sein.

Geschrieben
Dies gilt alles wohlgemerkt nur für die grüne WBK. Bei der roten und gelben WBK sieht dies anders aus, da diese unbefristete Erwerbserlaubnisse enthalten.

Rein für Sportschützen ok.

Was ist mit Jägern, die Langwaffen unbefristet ohne Voreintrag kaufen dürfen und auf grün, nicht auf gelb, eintragen ?

Geschrieben
Hallo zusammen,

ein Bekannter hat in den 70ern zwei Langwaffen von seinem Vater geerbt und diese auch auf einer WBK eingetragen bekommen. Diese ist aber 1980 abgelaufen. Laut seiner Aussage hatte er damals eine Verlängerung beantragt. Den Eingang seiner WBK wurde seitens der Behörde bestätigt. Seitdem hat er nichts mehr von dort gehört

a.) wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass er eine gültige WBK bekommt und

b.) ob es möglich ist, wenn er keine gültige WBK bekommt, die Waffen als Jäger legal von ihm zu erwerben.

Lieben Gruß

Schalli

Hallo Schalli,

Dein Bekannter scheint aber sehr ungeduldig zu sein; eine gewisse Zeit solltet Ihr der Behörde zur Bearbeitung schon zubilligen. <_<

Zu a) Wenn man es der Behörde plausibel "rüberbringt", sollte dies schon möglich sein (Behörde hat doch Unterlagen - sonst wäre damals keine WBK

erteilt worden.

Zu B) Auch das ist möglich. Allerdings ist bei dieser Behörde u. U. mit einer ähnlich langen Bearbeitungszeit zu rechnen.

Schönes Wochenende

Pirol 2

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