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IGNORED

Berechtigt : Ja oder nein ?


mangri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Danke alzi, Du hast meine Frage mehrfach in verständlichen Worten wiederholt.

Ich kann aus den bisherigen Antworten noch keine für uns durchführbare Regelung erkennen.

Vielleicht sollten wir wirklich nach einer andern Lösung suchen. Wird nicht ganz einfach werden.

Bisher ist keiner der Berechtigten bereit, diesen Job zu übernehmen.

In welchem Verband seid Ihr ? Beim DSB wird es so gehandhabt:

Hinweise und Richtlinien des DSB

Schaubild und Informationen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition

in unbewohnten Schützenhäusern und privaten Haushalten:

· Einführung ins Thema durch DSB-Präsident Josef Ambacher und Erläuterungen zum Thema durch DSB-Vizepräsident und Bundeswaffenrechtsreferent Jürgen Kohlheim [mehr]

· Schaubild DIN A3-Format [mehr] (druckfähig, 6 MB)

· Schaubild DIN A4-Format [mehr] (druckfähig, 5 MB)

Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern

Seitens unserer Mitgliedsvereine wurde in letzter Zeit vermehrt die Frage aufgeworfen, wie es sich mit den gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen in Schützenhäusern verhält. Nachfolgend informiert daher der Deutsche Schützenbund nochmals über die geltende Rechtslage für Schützenvereine.

[mehr]

9. Der Vorstand muss festlegen, wer Zugang zu den Waffenschränken oder zu

einem Waffenraum haben darf. Zugang zu erlaubnispflichtigen Waffen darf nur

haben, wer Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist, mithin zuverlässig und geeignet

sowie sachkundig ist. Grundsätzlich dürfen unter 18-jährige Jugendliche

keinen Zugang zum Waffenschrank oder Waffenraum haben.

Gruß D.S.

Geschrieben
In welchem Verband seid Ihr ? Beim DSB wird es so gehandhabt:

Hinweise und Richtlinien des DSB...

Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen: Es ist schlichtweg schniezepurzel egal, welchem Verband die Leute angehören.

Gesetze macht noch immer der Bundestag - und für den Vollzug ist der Verband nicht zuständig!

Geschrieben
Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen: Es ist schlichtweg schniezepurzel egal, welchem Verband die Leute angehören.

Gesetze macht noch immer der Bundestag - und für den Vollzug ist der Verband nicht zuständig!

Da hast Du Recht aber ich wollte damit zeigen, dass mancher Verband schneller ist als das Gesetz.

Gruß D.S.

Geschrieben

Der entscheidende Teil von §12 Abs. 1 Nr. 3b lautet

als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung

... nur nach den den Weisungen des Berechtigten ausüben darf.

Diese Weisungen (also, was die Person mit der/den Waffen tun darf und was nicht) sollten mit der Person schriftlich vereinbart werden. Auch sollten Bescheinigungen, wie hier schon angesprochen, nach $38 für den Transport der Waffen ausgestellt werden. Man muss noch nicht mal Mitglied sein, man kann auch beauftragt werden.

Natürlich besteht bei so einer Sache immer das Risiko, dass sich die beauftragte Person nicht an die Weisungen hält. Das Risiko besteht aber letztendlich bei einem WBK-Inhaber auch.

Die Möglichkeit, die Person auf die Vereins-WBK einzutragen, oder die Person bitten, selbst eine WBK zu beantragen, besteht ja auch.

Mit bestem Schützengruß

Frank

PS: Ich nix Jurist, daher Angaben wie immer ohne Gewehr. B)

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