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IGNORED

Waffenimport aus der Slovakei?


Sharps

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Ich bin per Zufall auf ein interessantes Angebot für eine Langwaffe eines Händlers in der Slovakei gestoßen. Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage der Slovakei aus? Welche Papiere wären nötig um die Waffe zu importieren? Gibt es in der Slovakei einen amtlichen Beschuss und wird der in Deutschland anerkannt (von wegen EU Mitgliedsstaat)? Welche Kosten fallen für den Papierkram an? Da es um eine niedrigpreisige Waffe geht, sind die Kosten nicht ganz unwichtig.

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Ich bin per Zufall auf ein interessantes Angebot für eine Langwaffe eines Händlers in der Slovakei gestoßen. Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage der Slovakei aus? Welche Papiere wären nötig um die Waffe zu importieren? Gibt es in der Slovakei einen amtlichen Beschuss und wird der in Deutschland anerkannt (von wegen EU Mitgliedsstaat)? Welche Kosten fallen für den Papierkram an? Da es um eine niedrigpreisige Waffe geht, sind die Kosten nicht ganz unwichtig.

Brauchst ne deutsche Verbringungserlaubnis. ( 15€ ca.)

Beschuss ist gültig.

Transport am besten Versand/Post. KOsten musst mit dem Verkäufer klären

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Was ******* schreibt ist richtig.

Er macht es halt in absoluter Kurzform.

Die Verbringungserlaubnis für den Import bekommst Du bei Deiner Waffenbehörde.

Dazu brauchst Du alle Waffendaten (Art, Kaliber, Waffennummer) dann die Daten des Verkäufers (Name, Adresse)

Die musst Du dem Verkäufer schicken. (Fax reicht normalerweise)

Der bekommt wiederum damit bei seiner Behörde die Verbringungserlaubnis für den Export.

Die wird er Dir in Rechnung stellen. Was das in der Slowakei kostet weiß ich nicht. Die Österreicher z.B. müssen 56,- € dafür hinblättern.

Diese Abwicklung ist EU - einheitlich.

Der Beschuss dagegen hat nichts mit der EU zu tun.

Die Holländer z. B. sind auch in der EU sind aber nicht im C.I.P. und haben keinen Beschuss.

C.I.P. ist ein Übereinkommen von 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen dem auch Deutschland beigetreten ist.

Die ehemalige Tschechoslowakei war auch mit dabei.

Demnach sind die Beschussmarken der Slowakei auch hier und in allen C.I.P. - Staaten gültig.

Die Waffe könnte also auch Beschusszeichen von Italien, Belgien, Tschechien etc. tragen die hier auch gültig sind.

Du solltest Dich also erkundigen welche Beschusszeichen die Waffe hat.

Was also an Kosten auf Dich zukommen könnte:

Deine Import (Verbringungs-)erlaubnis,

die des Händlers, ev. die Abfertigung die der Händler berechnet und den Versand.

Wie ******* schon schrieb, das solltest Du mit dem Verkäufer klären.

Der Papierkram ist nicht so wild.

Gruß

Rainer

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Die Verbringungserlaubnis für den Import bekommst Du bei Deiner Waffenbehörde.

Dazu brauchst Du alle Waffendaten (Art, Kaliber, Waffennummer) dann die Daten des Verkäufers (Name, Adresse)

Die musst Du dem Verkäufer schicken. (Fax reicht normalerweise)

Der bekommt wiederum damit bei seiner Behörde die Verbringungserlaubnis für den Export.

Die Reihenfolge der Verbringungserlaubnisse ist umgekehrt (zuerst muss die Slowakei genehmigen und mit diesem Wisch die deutsche Waffenbehörde selbiger nach § 29 Abs. 2 WaffG zustimmen).

Ansonsten ist aber alles richtig dargestellt worden.

Viel Spaß mit der neuen Waffe wünscht Dir

SBine

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Hallo SB,

das Thema hatten wir hier schon mal.

Hier sind wir halt unterschiedlicher Meinung.

Aber jetzt bedenke doch mal bitte:

Wir in Deutschland erwarten zuerst die Verbringungsgenehmigung aus dem EU-Ausland.

So weit richtig wirst Du jetzt sagen.

Aber er Verkäufer im Ausland wird doch dann auch zuerst auf die Verbringungserlaubnis aus Deutschland warten!!??

Das Verfahren ist doch EU-weit einheitlich. Oder nicht?

Gruß

Rainer

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Der Erwerber beantragt bei seiner Behörde die EU Verbringungserlaubnis, schickt die zum Überlasser, der geht damit zu seiner Behörde, bekommt dort das Gegenstück, packt alles mit der Waffe zusammen und schickt es los. Kein Hörensagen, so schon x-mal getan, Finnland, Östereich, Slowenien, Niederlade.

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Das Verfahren ist doch EU-weit einheitlich. Oder nicht?

Eben - und in den Anwendungshinweisen zu Ziff. 11 der Waffenrichtlinie ist genau das klargestellt. Schon seltsam, warum manche Behörden trotzdem noch andersrum verfahren.

Na ja, am Ende zählt das Ergebnis und dass die Erlaubnisse beider Staaten vorhanden sind. :)

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Der Papierkram bleibt der selbe.

Wenn Du über Österreich fährst, reicht es aus, wenn Du die Verbringungserlaubnis beider Staaten mitführst.

Tschechien weiß ich nicht.

Solltest Dich erkundigen, ob Du nicht da ev. eine Transitgenehmigung brauchst.

Ich habe mal zwei Waffen aus Ungarn mitgenommen.

Die Verbringungserlaubnis habe ich bei meiner Behörde tel. angefordert und per Fax nach Ungarn schicken lassen.

War ein spontaner Kauf. Ich wusste nicht ob ich für Österreich eine Transitgenehmigung brauche.

So ganz wohl war mir nicht in meiner Haut, als ich durch Österreich fuhr.

Später habe ich mich beim BKA erkundigt.

Die Verbringungserlaubnis hätte denen völlig ausgereicht.

In der Schweiz z.B. brauchst Du als dort Ausländer zusätzlich eine Transportgenehmigung wenn Du eine Waffe nach Deutschland transportieren willst.

Gruß

Rainer

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Es ging mehr darum, ob ich auch in diesem Fall beide Genehmigungen brauche. Der Händler wollte nämlich gestern nur vor Ort verkaufen. Ich dachte auch an den Fall, falls man mal im Ausland etwas interessantes entdeckt und spontan kaufen möchte. In meinem Fall hat der Händler inzwischen angeboten sich bei seiner lokalen Behörde zu informieren, da das Verfahren einfacher ist, als er erwartet hatte. Von daher nochmal danke an alle.

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ob ich auch in diesem Fall beide Genehmigungen brauche.

Was soll sich denn daran änder Sharps?

Der verkauft die Waffe im Export, und Du führst sie ein.

Anders ist lediglich der Transport.

Aber, wie gesagt Transport durch Tschechien weiß ich nicht.

Und führe mal Deine "Billigwaffe" die Dir eine Fahrt in die Slowakei wert ist hier vor, wenn Du sie hast.

Schönen Gruß

Rainer

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In der Schweiz z.B. brauchst Du als dort Ausländer zusätzlich eine Transportgenehmigung wenn Du eine Waffe nach Deutschland transportieren willst.

Geht ja noch, in Deutschland bräuchte er eine WBK. Maximal eine Übergabe am Zoll ist für den ausländischen Erwerber möglich.

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Und führe mal Deine "Billigwaffe" die Dir eine Fahrt in die Slowakei wert ist hier vor, wenn Du sie hast.

Sie ist mir keine Fahrt wert, die Spritkosten wären höher als der Kaufpreis der Waffe. Das mit dem Kauf vor Ort war hypothetisch, falls man im Ausland mal ein Schätzchen entdecken sollte. Spontankauf fällt also trotz EU flach. Falls der Händler sich bereit erklärt die Waffe zu exportieren, wird sie natürlich hier mal vorgestellt. Ist aber nichts exotisches/wertvolles, nur eben hierzulande eher selten zu finden.

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  • 9 Jahre später...
Am 11.2.2010 um 22:22 schrieb Sachbearbeiter:

Eben - und in den Anwendungshinweisen zu Ziff. 11 der Waffenrichtlinie ist genau das klargestellt. Schon seltsam, warum manche Behörden trotzdem noch andersrum verfahren.

Na ja, am Ende zählt das Ergebnis und dass die Erlaubnisse beider Staaten vorhanden sind. :)

Guten Morgen ! 😀

Ich hole das Thema mal wieder nach oben...

Habe jetzt schon überall angerufen und jeder weiß etwas anderes !🙄

Meine Freundin hat in der Slowakei eine Pistole gewonnen, diese wollten wir mit dem Flugzeug über Wien nach D holen. (Wert 2300,-€)

BMI AT sagt das geht nicht, weil wir keine AT Bürger sind... die Verbringungsgenehmigung aus D reicht nicht aus... das sagte aber der Sachbearbeiter in D.

Der Händler in der Slowakei schrieb, es dauert ca. 6 Monate um eine Exportgenemigung aus der Slowakei zu bekommen.

Aber, er könnte mit uns zur Polizei fahren und dort die Waffe umtragen lassen.. dann könnten wir nach D fahren... aber dann auch durch Ungarn und CZ... (mit dem Auto)

Ob dieser Dienstelle dann auch den Export genehmigt.. hat er nicht geschrieben...

Bei der Botschaft erreiche ich keinen und der Beamte in AT sagt auch.. das ist in der gesamten EU geregelt in (er sagte) Artikel 11

Ich brauch Infos für Privatpersonen, die Händler , die Beteiligt sind... wollen nichts machen..

 

Gruß

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