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IGNORED

Tactical Schuss Course


MadDog90

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Habe vor eineigen Tagen beim schiessen von einigen Freunden gehoert, das hier in Utah in kurzer Zeit ein Tactical Shootin Course auch fuer zivile personen zu nehmen ist. Mit Killhouse und all den aderen spielerein die halt dazu gehoren. Hat von euch jamnd an solce einem kursus (privat) schon jemand teilgenommen?

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Das würde man bei wohl als Combat-Lehrgang oder Lehrgang im Verteidigungsschießen bezeichnen. Daran darf man hier (in Deutschland) nur als Angehöriger von Polizei, Justiz, Zoll, Bundeswehr, privater Sicherheitsunternehmen oder als Inhaber eines Waffenscheins oder als Jäger teilnehmen, um das mal sehr vereinfacht zu sagen.

Wie es in der Schweiz oder in Österreich aussieht weiß ich nicht.

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§ 89a StGB

Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er

1. eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,

2. Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt,

3. Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind, oder

4. für deren Begehung nicht unerhebliche Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt.

(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.

(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1); § 73d ist anzuwenden.

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten vom 30.7.2009 ( BGBl. I S. 2437) m.W.v. 4.8.2009.

Solange das entscheidende Maß beim "Ziel" ein lapidares und rechtlich schwabbeliges „den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.“ ist, ...

... wird sich als Deutscher oder als in Deutschland lebender Mensch ohne diplomatische Immunität kaum jemand in einem öffentlichen Forum outen wollen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Solange das entscheidende Maß beim "Ziel" ein lapidares und rechtlich schwabbeliges „den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.“ ist, ...

... wird sich als Deutscher oder als in Deutschland lebender Mensch ohne diplomatische Immunität kaum jemand in einem öffentlichen Forum outen wollen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Das kann ich mir gut vorstellen. Es kann hier aber jemand hier in den Staaten an solch einem kurs teil genommen hat. Da hierjeder an solch einem Kurs teilnehmen kann.

Wo ich schiessen gehe kann jeder man rein und sich eine Pistole, Geweh 1/2 oder voll automatisch, Barett .50 cal, FMJ oder was sein Herz begehrt mieten und dann auch schiessen. Da fragt keiner nach Staatangehoerigkeit oder Waffen schein. Daher nur die frage.

P.S. Was Vaterstaat nicht weiss wird ihm auch nicht fehlen.

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Habe vor eineigen Tagen beim schiessen von einigen Freunden gehoert, das hier in Utah in kurzer Zeit ein Tactical Shootin Course auch fuer zivile personen zu nehmen ist. Mit Killhouse und all den aderen spielerein die halt dazu gehoren. Hat von euch jamnd an solce einem kursus (privat) schon jemand teilgenommen?

So etwas?

Afaik kommt der ja auch aus Utah.

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... Es kann hier aber jemand hier in den Staaten an solch einem kurs teil genommen hat. Da hierjeder an solch einem Kurs teilnehmen kann.

...

Der 89a ist extra wegen Besuchen mit Ausbildung in sog. Terrorcamps gerade im Ausland kreiert worden. Dummerweise, läßt sich daraus aber mehr machen.

Wenn man nun überlegt, dass

  • das Bedürfnisprinzip im deutschen Waffenrecht nur die Straßenkämpfe von Kommunisten, Nazis und reaktionär-militanten Gruppierungen am Ende der Weimarer Republik unterbinden sollte,
  • es schon eine ganze Reihe von Vorschlägen von Parlamentsangehörigen gab, was man neben Kinderpornografie doch gleich noch alles im Internet sperren könnte,
  • die Schaumweinsteuer nur die kaiserliche Kriegsflotte und
  • die Mineralölsteuer nur die die Insellage West-Berlins in Mitten der ehemaligen Ostzone finanzieren sollte,

sollte man sich als Mensch schon fragen, wie vertrauenswürdig die Tradition deutscher Staatsverwaltung ist, und was man öffentlich in einem Internetforum alles erzählt. :unsure:

Dein

Mausebaer

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...

[*]die Mineralölsteuer nur die die Insellage West-Berlins in Mitten der ehemaligen Ostzone finanzieren sollte,

...

Weshalb man die schon 1930 einführte. :rotfl2:

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Die "Mineralölsteuer" von 1930 war eine Ausgleichsabgabe auf die inländische Erdölproduktion, um sie dem mit Zoll belasteten Importölprodukten gleichzustellen. Die Mineralölsteuer als Finanzsteuer auf in- und ausländische Erdölprodukte wurde 1953 eingeführt. :rtfm:

Also bitteschön nicht mit Teilwahrheiten umsich schmeißen! :rolleyes:

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Stimmt Mausebaer, es gab die Mineralölsteuer und den Petroleumzoll (den schon sehr viel länger). Wann und weshalb gab es die irgendwann nicht mehr?

Und von wegen Teilwahrheit, es ging nicht um die Insellage, sondern um die Zeit der Blockade die ja 1950 schon vorbei war.

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Habe vor eineigen Tagen beim schiessen von einigen Freunden gehoert, das hier in Utah in kurzer Zeit ein Tactical Shootin Course auch fuer zivile personen zu nehmen ist. Mit Killhouse und all den aderen spielerein die halt dazu gehoren. Hat von euch jamnd an solce einem kursus (privat) schon jemand teilgenommen?

Nun überall wo tactical drauf steht ist nicht unbeding tactical drin. In den Staaten ist das ein riesiges Geschäft und es gibt von sehr gut bis unter jeder Sau.

Um in etwa etwas sagen zu können, sollte man schon den Lehrinhalt kennen und die vista der Schiesslehrer. Grob gesagt je taktikaler es ist je mehr von Spec ops, SWAT und Delta force geschrieben wird und wenn man sich erst einmal mit lauter schönen taktischen Schnikschnak eindecken muss je schlechter ist es.

@Reinickendorfer

In der Schweiz völlig frei.

Schlussendlich gibt es nicht viele Länder wo es so beschränkt ist wie in D.

Selbst in England kann man recht gute Kurse durch ehemalige SAS Angehörige gehalten besuchen, die allerdings mit Softair gemacht werden, was eigentlich 90% abdeckt von dem was man lernen muss.

Das Problem ist immer wieder die Spreu von den Weizen zu trennen und sich im klaren zu sein was man möchte: Etwas nützliches lernen oder mit der Schusswaffe kurz mal KSK spielen und nichts brauchbares lernen aber dafür einen grossen fun Faktor haben.

Das ganze ist am Schluss eine philosophe Frage. Geht man davon aus das mit Geheimhaltung und indem man solche Sachen einer ganz kleine Gruppe vermittelt man verhindert das BG sich solches Wissen aneignen oder geht man davon das BG sowieso das tun werden was sie tun wollen egal was die Gesetzeslage ist.

Die Tendenz ist in vielen Ländern auf Geheimhaltung zu pochen, was aber als Nebeneffeckt hat das sich so Inzuchtsinseln der Ausbildung bilden die am Schluss nicht unbedingt sehr gut sind. Im Gegenteil wenn die Ausbildungen offen sind, werden sie auch weil öfters praktiziert sehr schnell hinterfragt und dementsprechend verbessert.

Meine Meinung und es ist auch die vorherschende Meinung bei uns, ist das man mit Geheimhaltung mehr Schaden anrichtet als Nützen bringt.

Joker

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