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IGNORED

Munitionslagerung im Keller


MP

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Geschrieben

Hallo,

bin von einem, nicht Internetnutzenden (ja sowas gibts ), Kollegen gefragt worden ob man Munition in einem Blechschrank mit Schwenkriegelschloss in einem Keller (Einfamilienhaus) aufbewahren darf der nicht per Treppenhaus mit der Wohnung verbunden, sondern nur von außen zugänglich ist.

Bevor ich ihm was falsches erzähle, frage ich euch mal was ihr dazu sagt.

Gruß

Martin

Gast Hannebambel
Geschrieben

Geht das auch noch im Blechschrank oder wurde das net geändert???

Geschrieben
Auch son windschiefes Ding vom Baumarkt? Wo man mit nem Schraubenzieher durchstechen kann?

Eigentlich ist es vollkommen wurscht, wäre es nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie du die Munition verwahrst. Du hast die Waffen vor Fremdzugriff zu sichern. Die Munition ist entgegen landläufiger Meinung ohne Waffe ungefährlich. Das du die Munition im Haushalt wegsperrst dient nicht dem Einbruchschutz sondern soll nur vor dem Zugriff von Familienmitgliedern schützen die mit dem Zeugs nicht umgehen dürfen. Eigentlich muss es nichtmal unbedingt ein Blechschrank sein sondern es reicht auch "ein ausreichend stabiles Behältnis".

Geschrieben
Eigentlich muss es nichtmal unbedingt ein Blechschrank sein sondern es reicht auch "ein ausreichend stabiles Behältnis".

Vooooorsicht !!

Blechschrank mit Schwenkriegelschloß ist so schriftlich als Minimum abgefaßt.

(Nicht, daß hier die Diskussion mit der abgeschlossenen Küchentischschublade wieder losgeht...)

Gruß,

André

Geschrieben
Jo, Blechschrank.

Naja,

wenn es nicht um billiges Stahlblech handelt, kommt man schon in die mindestens Gleichwertigkeitsschiene nach § 13 Abs. 3 letzter HS AWaffV.

Also Vorsicht bei Kupfer-, Alu-, Blei- und Panzertitanlegierungsblechen oder gar alten gußeisernen Tresoren!!! :blum:

Vooooorsicht !!

Blechschrank mit Schwenkriegelschloß ist so schriftlich als Minimum abgefaßt.

(Nicht, daß hier die Diskussion mit der abgeschlossenen Küchentischschublade wieder losgeht...)

Gruß,

André

Nein!!!

Ein Schrank muß es nicht sein. Ein jedes "Behältnis", dass die in § 13 Abs. 3 AWaffV genannten Anforderungen erfüllt ist ausreichend. :dirol:

Euer

Mausebaer B)

Geschrieben

Ihr könnt Eure Munition gerne fein säuberlich in Tempotücher einwickeln und hinter der Keksdose verstecken.

Ich sag ja, die Diskussion geht schon wieder los...

Geschrieben
Ihr könnt Eure Munition gerne fein säuberlich in Tempotücher einwickeln und hinter der Keksdose verstecken.

...

Nein,

höchstens in der Keksdose, wenn diese mindestens aus Stahlblech ist und mindesten ein Schwenkriegelschloß besitzt. :blum:

Hier aufzuforden, gegen die Aufbewahrungsvorschriften zu verstoßen ist gar nicht fein. :closedeyes:Die Anforderungen des § 13 Abs. 3 AWaffV sind einzuhalten - basta! :rtfm:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Wir sollten das viel häufiger und ausgiebiger diskutieren.

Irgendwann überlegt sich dann jemand die teure Lösung und schreibt es in ein weiteres überflüssiges Gesetz.

Nur mal so...

Geschrieben
Abschnitt 5

Aufbewahrung von Waffen und Munition

§ 13

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem ...........

(2) Werden mehr ..........

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

(4) Werden Langwaffen, ..........

Quelle: Nimm Diesen neueste Fassung mit Änderungen vom 17.07.2009.

Da ist kein Diskussionsbedarf :rolleyes:

Geschrieben

Man muss ja nicht nur nach dem Gesichtspunkt rechtliches Minimum gehen. Ich selbst wohne in einer Gegend, in der es leider bisweilen Wohnungseinbrüche gibt. Also habe ich noch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die meisten Schützenkollegen, die ich kenne, verwahren ihre Waffen und Munition sicherer, als das Gesetz vom Wortlaut her verlangt.

Keller als Lagerort ist sicher eine Frage der jeweiligen Umstände des Einzelfalls.

Geschrieben
Irgendwann überlegt sich dann jemand die teure Lösung und ..........

Die Steilvorlagen für Verschärfungen stammen ausschließlich aus diesem Forum.

Jetzt kassier ich wahrscheinlich das erste Mal Prozente :sla:

Geschrieben
Die Steilvorlagen für Verschärfungen stammen ausschließlich aus diesem Forum.

...

So passt's. :rolleyes:

...

Jetzt kassier ich wahrscheinlich das erste Mal Prozente :sla:

Klingt so, als gehörtest Du zu jenen seltenen Menschen, die von einer Finanzberatung tatsächlich profitierten. ;)

Geschrieben
Zeig mir doch bitte mal einer von Euch beiden, welches Behältnis einen Schwenkriegelverschluß besitzt und kein Schrank ist...
....oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung.......

Ich wil dich jetzt echt nicht nerven, aber jedes Vorhängeschloss ist höherwertiger als ein Schwenkriegelschloss. Und das kann ich nicht nur an Schränke hängen.......

Gruß Tauschi, der das Gefühl hat, du willst eine Diskussion anfangen ;)

Geschrieben

Nöö, ich habe meine Mun anders untergebracht und mir ist es im Prinzip egal. Aber Euer Herumgekaue auf Schrank vs. Behältnis, das muß ja nicht sein.

Was gleich-, höher- oder minderwertiger ist, wird dann schon nach einer evtl. Kontrolle bei Gericht entschieden.

@Raphael63

´Behältnisse´ mit Schwenkriegelverschluß gleichwertigem Verschluß gibt es vom kleinen Schüsselbehältnis über Arzneimittelbehältnisse und Garderobenbehältnisse bis zu ganzen Wandbehältnissen. Dein Bekannter kann nehmen, was er da denkt. Nur müssen die eine feste Rückwand haben. Die hinten offenen Werkzeugbehältnisse sind da nicht zugelassen.

Problematisch wird es nur bei Kellern in Mehrfamilienhäusern. Die dürfen nicht einsehbar sein.

Gruß,

André

Geschrieben
Zeig mir doch bitte mal einer von Euch beiden, welches Behältnis einen Schwenkriegelverschluß besitzt und kein Schrank ist...

Bitte sehr! B)

ks300a_big.jpg

Quelle: www.neumann-handel.com

Geldkassette Royal 350A mit Anschraubboden von Burg Wächter.

Ich bin sicher, dass die "Neumänner" sie Dir gerne verkaufen. :blum:

Sagst Du dann aber bitte, dass ich Dich geschickt hätte! :rolleyes:

Dein

Mausebaer

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallo Leute, nicht hauen, klärt die Frage im Zweifel einfach mit dem SB ab. Diese Diskussion gibt es ja immer wieder.

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1348302

Da hat unser (nicht immer unfehlbarer) Sachbearbeiter schon mal was zur Problematik gesagt. Ein Ikea PS ist im Zweifel schneller auf, als eine gute Stahlwerkzeugkiste mit Abus Granit Vorhängeschloss.

Stahlschränke gibts immer mal ganz bezahlbar bei ebay, für jemanden mit drei Schachteln KK Muni reicht aber evtl. eine verankerte Geldkassette, die hat auch ein Schwenkriegelschloß.

Ich habe mir für ganz kleines Geld den hier post-30656-1263933339_thumb.jpg bei ebay gegönnt. 90€ ca. 200-250kg und Platz für 5000 Schuß .45 ACP. Schwenkriegelschloss hat er aber keins :eclipsee_gold_cup:

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich hoffe doch. Acht Stangenriegel umlaufend. Leider wollte der Vorbesitzer den restaurieren und alles was er auf dem Weg zur perfekten Restauration hinbekommen hat war, das Typenschild dauerhaft zu vernichten. :mad:

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