thomasbuczek Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Hallo, ich habe vor in meiner Garage 8m X 4.5m meinen Wiederladeraum mit Pulver einzurichten. Es wurde ein Zwischenwand eingezogen in der ich ungefähr 1.8mX 4.5m zur Verfügung habe. Dieser Raum besitzt demnächst eine eigene Eingangstür mit an der rechten Seite fixiertem Fenster von 1x1m.Die Tür ist 3fach verriegelt (eingangstür). Innen wurde der Raum schon komplett isoliert und mit Osb -Platten ausgekleidet.Eine Entlüftung ist auch vorhanden durch eine öffnung von 135mm Durchmesser. Als Wärmequelle strebt mir ein ölradiator vor. Die Garage ist ein sepeates Gebäude 10m weg von meinem Haus. Rechtlich gesehen: Ist es erlaubt dieses abgetrennte Gebäude als Pulverlager (max 1.5kg) zu nutzen? @ admin: Falls falsches Forum bitte umposten Gruss Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
mike5 Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 ich denke das wirst du mit deinem sb abklären müssen! rein vom ding her würde ich sagen ist ok. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 ich denke das wirst du mit deinem sb abklären müssen! Auf die Antwort bin ich gespannt. Und was sagt die Baubehörde zur Nutzungsänderung?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomasbuczek Posted January 12, 2010 Author Share Posted January 12, 2010 Die Zwischenwand wurde 1990 eingezogen, ich habe das Anwesen vor 4 Monaten gekauft.Also wo liegt das Problem Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Die Zwischenwand wurde 1990 eingezogen, ich habe das Anwesen vor 4 Monaten gekauft.Also wo liegt das Problem dann schau mal in die Bauunterlagen, ist dieser abgetrennter Raum eingezeichnet oder nicht? Wenn nicht, ist das Lagern in der Garage, was nur Genehmigt wird, wenn die Nutzung als Garage aufgegeben wird. Auf jeden Fall das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen und sich Beraten lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomasbuczek Posted January 12, 2010 Author Share Posted January 12, 2010 dann schau mal in die Bauunterlagen, ist dieser abgetrennter Raum eingezeichnet oder nicht?Wenn nicht, ist das Lagern in der Garage, was nur Genehmigt wird, wenn die Nutzung als Garage aufgegeben wird. Auf jeden Fall das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen und sich Beraten lassen. Danke für den Tip Gruss Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Also wo liegt das Problem Ich sehe keins. Es ist ein Nebengebäude. Das Lager und der Wiederladeraum ist ein eigener Gebäudeteil, mit Mauer abgetrennt von der Garage. Das Dingens war früher vermutlich der Gartengeräteschuppen, oder das Holzlager oder was auch immer. Ein Gebäude wird m.E. nicht insgesamt zur "Garage", nur weil in einem Teil davon ein Auto drinne steht. Nur dort wo das Auto steht ist Garage. Das schützt Dich aber trotzdem nicht zuverlässig vor Bedenken habenden SB. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Dieser Raum besitzt demnächst eine eigene Eingangstür mit an der rechten Seite fixiertem Fenster von 1x1m.Die Tür ist 3fach verriegelt (eingangstür). nächste Frage: ist vor dem Fenster ein Gitter?? Ich kenne jemanden, der mußte sei Fenster, im 3. Stock liegend, Ausbruchsicher machen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomasbuczek Posted January 12, 2010 Author Share Posted January 12, 2010 Die Eingangstür befindet sich innenseitig zur Garage, heist also ein komplett abgeschlossener Raum. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Papermaker Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Mein Bruder hat es auch versucht, fast keine Chance. Die Garage ist als Garage im Grundbuch eingetragen und muss für diese Nutzung als Wohnraum angemeldet werden. Dann darf da aber nie mehr ein Auto rein, bis das Ding wieder umgemeldet ist. Und nach dem er nur der Mieter ist, keine Möglichkeit... Wenn dann noch nebendran Autos rumstehen, dann wird es nochmal komplizierter, es kann ja noch ein Ersatzkanister irgendwo rumstehen, die Wände etc. sin ja nicht als feuerhemmend klassifiziert. Unsere Bürokratie hat da sich schon einiges an Hürden ausgedacht, das geht nicht mal eben so in ein paar Minuten zu erledigen, was da an Amtsschimmel jahrzehnelang aufgebaut wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomasbuczek Posted January 12, 2010 Author Share Posted January 12, 2010 kann ja immer noch mein Pulverlager umlager........Dann ists nur noch ein Laderaum Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Die Eingangstür befindet sich innenseitig zur Garage, heist also ein komplett abgeschlossener Raum. Also "Druckentlastung" in die Garage rein Such dir einen anderen Ort als Lagerstätte und halte den Raum als reinen Arbeitsraum, erleichtert mit Sicherheit die Abnahme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Also "Druckentlastung" in die Garage rein Klar, weil jede Tür ja viel schneller die Fliege macht, als ein Fenster aus Glas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pegasys Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Lass mal hören , ob das genehmigt wird, wenn es denn soweit ist. Würde mich auch sehr interessieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 Sollte problemlos gehen, hängt letztlich immer vom SB ab... Ich habe mir mittels Betonring, einigen Säcken Beton und einen Tresor hier im Garten ein Depot (5 kg Nitro) gebaut und nach längeren Diskussionen auch abgenommen bekommen, ebenso wie das Lager im Keller (bis 3 kg Nitro). Nur nicht so schnell aufgeben! Link to comment Share on other sites More sharing options...
emmi2 Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 hier im Garten ein Depot (5 kg Nitro) gebaut ........................, ebenso wie das Lager im Keller (bis 3 kg Nitro) das ergibt dann aber zusammen nicht acht, oder??? gruß emmi Link to comment Share on other sites More sharing options...
schlagbolzen Posted January 23, 2010 Share Posted January 23, 2010 das ergibt dann aber zusammen nicht acht, oder???gruß emmi Doch - das geht; zumindest bei mir. Habe ich extra den Leiter der zuständigen Waffenbehörde um Auskunft gebeten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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