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IGNORED

Pulverlager und Wiederladen in der Garage


thomasbuczek

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe vor in meiner Garage 8m X 4.5m meinen Wiederladeraum mit Pulver einzurichten.

Es wurde ein Zwischenwand eingezogen in der ich ungefähr 1.8mX 4.5m zur Verfügung habe.

Dieser Raum besitzt demnächst eine eigene Eingangstür mit an der rechten Seite fixiertem Fenster von 1x1m.Die Tür ist 3fach verriegelt (eingangstür).

Innen wurde der Raum schon komplett isoliert und mit Osb -Platten ausgekleidet.Eine Entlüftung ist auch vorhanden durch eine öffnung von 135mm Durchmesser. Als Wärmequelle strebt mir ein ölradiator vor. Die Garage ist ein sepeates Gebäude 10m weg von meinem Haus.

Rechtlich gesehen: Ist es erlaubt dieses abgetrennte Gebäude als Pulverlager (max 1.5kg) zu nutzen?

@ admin: Falls falsches Forum bitte umposten

Gruss Thomas

Geschrieben

ich denke das wirst du mit deinem sb abklären müssen!

rein vom ding her würde ich sagen ist ok.

Geschrieben
Die Zwischenwand wurde 1990 eingezogen, ich habe das Anwesen vor 4 Monaten gekauft.Also wo liegt das Problem

dann schau mal in die Bauunterlagen, ist dieser abgetrennter Raum eingezeichnet oder nicht?

Wenn nicht, ist das Lagern in der Garage, was nur Genehmigt wird, wenn die Nutzung als Garage aufgegeben wird.

Auf jeden Fall das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen und sich Beraten lassen.

Geschrieben
dann schau mal in die Bauunterlagen, ist dieser abgetrennter Raum eingezeichnet oder nicht?

Wenn nicht, ist das Lagern in der Garage, was nur Genehmigt wird, wenn die Nutzung als Garage aufgegeben wird.

Auf jeden Fall das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen und sich Beraten lassen.

Danke für den Tip

Gruss Thomas

Geschrieben
Also wo liegt das Problem

Ich sehe keins.

Es ist ein Nebengebäude.

Das Lager und der Wiederladeraum ist ein eigener Gebäudeteil, mit Mauer abgetrennt von der Garage.

Das Dingens war früher vermutlich der Gartengeräteschuppen, oder das Holzlager oder was auch immer.

Ein Gebäude wird m.E. nicht insgesamt zur "Garage", nur weil in einem Teil davon ein Auto drinne steht.

Nur dort wo das Auto steht ist Garage.

Das schützt Dich aber trotzdem nicht zuverlässig vor Bedenken habenden SB. :rolleyes:

Geschrieben
Dieser Raum besitzt demnächst eine eigene Eingangstür mit an der rechten Seite fixiertem Fenster von 1x1m.Die Tür ist 3fach verriegelt (eingangstür).

nächste Frage: ist vor dem Fenster ein Gitter??

Ich kenne jemanden, der mußte sei Fenster, im 3. Stock liegend, Ausbruchsicher machen! :rolleyes:

Geschrieben

Mein Bruder hat es auch versucht, fast keine Chance. Die Garage ist als Garage im Grundbuch eingetragen und muss für diese Nutzung als Wohnraum angemeldet werden. Dann darf da aber nie mehr ein Auto rein, bis das Ding wieder umgemeldet ist. Und nach dem er nur der Mieter ist, keine Möglichkeit... Wenn dann noch nebendran Autos rumstehen, dann wird es nochmal komplizierter, es kann ja noch ein Ersatzkanister irgendwo rumstehen, die Wände etc. sin ja nicht als feuerhemmend klassifiziert. Unsere Bürokratie hat da sich schon einiges an Hürden ausgedacht, das geht nicht mal eben so in ein paar Minuten zu erledigen, was da an Amtsschimmel jahrzehnelang aufgebaut wurde.

Geschrieben
Die Eingangstür befindet sich innenseitig zur Garage, heist also ein komplett abgeschlossener Raum.

Also "Druckentlastung" in die Garage rein :00000733:

Such dir einen anderen Ort als Lagerstätte und halte den Raum als reinen Arbeitsraum, erleichtert mit Sicherheit die Abnahme.

Geschrieben

Sollte problemlos gehen, hängt letztlich immer vom SB ab...

Ich habe mir mittels Betonring, einigen Säcken Beton und einen Tresor hier im Garten ein Depot (5 kg Nitro) gebaut und nach längeren Diskussionen auch abgenommen bekommen, ebenso wie das Lager im Keller (bis 3 kg Nitro). Nur nicht so schnell aufgeben!

Geschrieben
hier im Garten ein Depot (5 kg Nitro) gebaut ........................, ebenso wie das Lager im Keller (bis 3 kg Nitro)

das ergibt dann aber zusammen nicht acht, oder???

gruß

emmi

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