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IGNORED

Wechselsysteme und WaffG


TelliPirelli

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Geschrieben

Aber wenn man schon eine 22er (oder Einzellader Flinte) hat, hat man doch schon bewiesen, dass man mit den Dingern keinen Unsinn anstellt - und bei einer 32er von einer wesentlich höheren Gefährlichkeit auszugehen ist doch irgendwie auch abwegig...

In WaffG § 6 Abs. 3 Satz 1 steht "Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen."

Eine bestehende Erlaubnis für Waffen aus Satz 2 ("Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.") - nämlich bis .22lfB/200 Joule oder EL LW bis Kal. 12 - gilt also per Definition NICHT als erstmalige Erteilung einer Erlaubnis und Besitz eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes?!

Geschrieben
Ist mir zu teuer.

Erklärs mir bitte ohne Jägerprüfung.

Sind denn vor Gott und dem Gesetz nicht alle Gleich?

nun, ich denke das Thema " Umfang der Ausbildung" könnte ein Ansatzpunkt sein......

Geschrieben
nun, ich denke das Thema " Umfang der Ausbildung" könnte ein Ansatzpunkt sein......

Eben - wer das ohne Schaden durchsteht, den bringt auch sonst nichts mehr aus der Ruhe. WH!

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