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IGNORED

Psychologisches Gutachten


zielvier

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Hallo,

da in unserem Verein die Thematik "psychologisches Gutachten" für unter 25-jährige Sportler ansteht, wäre ich dankbar wenn mir mal jemand ein Muster eines solchen Gutachtens (natürlich mit geschwärzten Namen) zukommen lassen könnte (gern auch per PM). Ich würde gern mal vorher wissen was da drin steht und was da genau bescheinigt wird, eh wir unsere jungen Schützen irgendwo hin schicken.

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Ich habe meins nicht mehr.

Es war ein Text über eine A4 Seite

Da stand aber drinne das keine Auffälligkeiten sind.

Ich großes Interresse am Schiesssport und der Verbesserung meiner Leistungen habe.

Ich in einem sozial stabilen Umfeld lebe.

blabla

Und

Das nichts gegen den Besitz und Umgang von Großkaliberwaffen spricht.

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An was sich der Gutachter zu halten hat, steht in § 4 Abs. 4 und 5 AWaffV:

"Zwischen dem Gutachter und dem Betroffenen darf in den letzten fünf Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden haben. Der Gutachter hat in dem Gutachten zu versichern, dass der Betroffene in dem vorgenannten Zeitraum nicht in einem derartigen Behandlungsverhältnis stand oder jetzt steht. Die Sätze 1 und 2 schließen eine Konsultation des in den genannten Zeiträumen behandelnden Haus- oder Facharztes durch den Gutachter nicht aus.

Der Gutachter hat sich über den Betroffenen einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Das Gutachten muss darüber Auskunft geben, ob der Betroffene persönlich ungeeignet ist, mit Waffen oder Munition umzugehen; die bei der Erstellung des Gutachtens angewandte Methode muss angegeben werden. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist in der Regel ausreichend ein Gutachten auf Grund anerkannter Testverfahren über die Frage, ob der Betroffene infolge fehlender Reife geistig ungeeignet ist für den Umgang mit den dort aufgeführten Schusswaffen. Kann allein auf Grund des Tests nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene geistig ungeeignet ist, ist mit einer weitergehenden Untersuchung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen."

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@Sachbearbeiter

ich hatte mal eines aus med. Gründen beantragt. Steht folgendes drin.

Pat. sagt: Training mit ( international bekannter ) Spezialeinheit; Arzt hierzu: vermutlich psychische Störung ...

hab ich ca nach 3 Jahren, also vor kurzem bei meinem Hausarzt entdeckt und mir zur weiteren Verwendung ausdrucken lassen

is doch nett

also ich würde mich auch für mehr Info interessieren, auch wie man dagegen vorgehen kann

Danke

würde ich auch für Studien abgeben

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Danke für die Hinweise, da sieht man mal wieder das ein Blick ins Gesetz durchaus die Rechtsfindung erleichert. Ich werde empfehlen darauf zu achten, dass in dem Gutachten genau Das drin steht, was die AWaffV verlangen, aber eben auch wirklich nur Das und nicht mehr.

P.s. Wann wird das eigentlich für die 12-jährigen eingeführt die Kinder kriegen oder für unter 25-jährige die Auto fahren wollen?

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-Schreibt die Behörde dem Antragsteller eigentlich vor zu welchem Dr. oder psychologen er zu gehen hat und meldet ihn dort an?

-Oder kann der Antragsteller auch selbst vorher ein Gutachten erstellen lassen und das gleich mit seinen Unterlagen abgeben ohne das die behörde VORHER wusste zu welchem psychologen er gegangen ist? :confused:

bezieht sich natürlich alles nur auf psychologen die berechtigt sind derartige gutachten zu erlstellen!

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Hallo,

da in unserem Verein die Thematik "psychologisches Gutachten" für unter 25-jährige Sportler ansteht

Jaja, fangt nur an mit solchem Blödsinn, dann wird es in ein paar Jahren Gesetz für alle....

Weil "Viele Vereine machen es ja schon freiwillig... laber ....laber ...schwadronier" wird es dann von unseren Gegnern heissen!

Ich halte das für eine ganz schlechte Idee.....

lg

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wie geht denn das sogenannte Gutachten ´´vonstatten´´?

liege ich dann auf der couch und der onkel doktor fragt: - mögen sie waffen?

dann sag ich als schütze natürlich:- ja!

und durchgefallen! oder wie? :eclipsee_gold_cup:

ich finde dieses gutachten auch komisch an welchen ´´maßstab´´ will man da denn messen wer tauglich ist eine waffe zu besitzen und wer nicht?

reicht es nicht zu prüfen ob amn vorstrafen und/oder psychische probleme hat?

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