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IGNORED

Geschichten aus dem Landratsamt


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Sorry wenn ich was Falsches sage, aber soviel ich weiß, ist diese VwV nie in Kraft getreten.

Oder hat sich da was geändert ?

Ja, ich weiß das die SB´s sich teilweise drauf berufen, aber das ist ja dann noch falscher.

Gruß,

PENG

Als Argumentationsgrundlage dürfte die Verwaltungsvorschrift schon noch nützlich sein.

Des Weiteren habe ich noch dass hier gefunden. Hier wird ein Schreiben des Innenministerium erwähnt.

Schreiben BDMP

Also der Sachbearbeiter handelt in diesem Fall ja offensichtlich gegen die herrschende Auffassung seines Dienstherrn.

Das sollte man eigentlich nicht auf sich beruhen lassen.

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Ich glaube, die ganze Aufregung war umsonst.

Als ich heute die Waffe gereinigt habe, ist mir aufgefallen, dass die

Kaliberbezeichnung auf der Waffe lautet: 38.SPL / 357.Mag.

Somit erübrigt sich (meines Erachtens) der zusätzliche MEB-Eintrag.

Lt. WBK gelb (neu) heisst es nämlich:

"...tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, sowie die dafür bestimmte erlaubnispflichte

Munition zu erwerben und zu besitzen"

Und wenn sogar auf der Waffe das Kaliber 38.SPL angegeben ist, handelt es sich

auch damit um eine "dafür bestimmte Munition".

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Na, hast du die letzten Beiträge verpennt? ;)

Mit dem Eintrag .357 Mag kann man selbstverständlich .38 special erwerben.

Gruß

viel Spaß bei dem Versuch.

warum wurde in meine WBK wohl .38spcl/.357Mag eingetragen???

und warum sollte man wohl darauf bestehen das dies auch getan wird????

was hier irgendjemand schreibt und wie das beim Mun-Kauf dann tatsächlich aussieht sind bekanntermassen

2 verschiedene Sachen und erst recht wenn es eine Kontrolle zu Hause gibt und man .38 ohne MES.

Denn das man .38 aus .357 Mag verschiessen kann berechtigt einen formal gesehen noch lange

nicht zum Erwerb und nur um das formale geht es hier!!!!!!!

Wenn der SB sich jetzt schon so anstellt was macht der dann wenn bei einer Kontrolle .38 gefunden wird?????

ich zumindest würde mit meinem SB reden und Ihm klarmachen das er gegen gültiges Recht verstösst und

auf dem Eintrag bestehen

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:confused:hola amigo bear42,

lesen macht schlau...bei dem Beitrag von Colt-1911 (oder auf Seite 1 dem Beitrag Nr. 12 von JürgenG) mal "Schreiben BDMP" lesem da stehen QUELLENANGABEN.

Es wird auch explizid als Beispiel die Caliber .38 Spec. und .357 Magn. aufgeführt!!

Das dein SB keine Ahnung von der Gesetzeslage hat (oder sich die Gesetze hinbiegt) dafür kannst Du nichts...aber nun weißt Du es besser, und hör bitte damit auf hier falsche Sachen zu behaupten, denn auch Leser mit wenig Ahnung wollen sich hier "schlau" machen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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was hier irgendjemand schreibt und wie das beim Mun-Kauf dann tatsächlich aussieht sind bekanntermassen

2 verschiedene Sachen und erst recht wenn es eine Kontrolle zu Hause gibt und man .38 ohne MES.

Denn das man .38 aus .357 Mag verschiessen kann berechtigt einen formal gesehen noch lange

nicht zum Erwerb und nur um das formale geht es hier!!!!!!!

Da die Aussagen bezugnehmend hierauf sind:

-Mitteilung des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004

-Mitteilung des BMI IS5-681 280/9 vom 13.03.1995

würde ich das nicht gerade als irgendjemand bezeichnen. Das kann aber jeder werten wie er möchte. Formal darf man jedenfalls diese Munition erwerben. Das kommt ganz deutlich durch flg. Zitat zum Vorschein: "Wird für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe eine Erlaubnis zum Erwerb von Munition erteilt,

so bezieht sich diese Erlaubnis auf jedwede für diese Schusswaffe beschussrechtlich zugelassene Munition (Ausnahme für verbotene Munition nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 1, die eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes erfordert)."

Die Quelle des Zitats ist bereits in einem anderen Beitrag genannt.

Gruß;)

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