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IGNORED

Nationales Waffenregister


Muck

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Abfrage der Meldedaten ist schon möglich, aber der Waffenbesitz ist dort nicht hinterlegt!

Eine Abfrage ist nur direkt bei der Waffenbehörde möglich.

Liegt aber auch daran, dass jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz hat, so dass sich das WaffG und das Meldegesetz "beißen"!

da kann sich nichts beißen.

Das WaffG ist Bundesgesetz.

Ländergesetze, sofern sie denn überhaupt entgegenstehen, sind entsprechend anzupassen.

Fakt ist, wenn Berlin die Ausstellung der ersten waffenrechtlichen ERlaubnis nicht an die Meldebehörde meldet, verstößt es gegen das WaffG!

Harlekin

Geschrieben
So eine Waffe gibts eh nicht. B) (das Wort ist ein sogenanntes "Oxymoron").

Das Wort ist kein Oxymoron, sondern ein Pleonasmus.

Die häufig verwendete Bezeichnung „Bockdoppelflinte“ stellt eigentlich eine Art Pleonasmus dar. Die Bezeichnung „Bock…“ beschreibt die übereinander liegende Anordnung der Läufe. Als Abkürzung in Kleinanzeigen wird jedoch fast immer „BDF“ (Bockdoppelflinte) verwendet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Flinte#Einsch...und_Bockflinten

Geschrieben

Kann man auch als solchen ansehen. Interessanterweise somit eigentlich sogar beides.

Da die Läufe nicht gleichzeitig nebeneinander (Doppel...) und übereinander (Bock...) liegen können, handelt es sich aufgrund der Widersprüchlichkeit auch um ein Oxymoron.

Geschrieben
Fakt ist, wenn Berlin die Ausstellung der ersten waffenrechtlichen ERlaubnis nicht an die Meldebehörde meldet, verstößt es gegen das WaffG!

Harlekin

Oder die Waffenbehörde hat ordnungsgemäß gemeldet und das Einwohnermeldeamt der Stadt Berlin hat diese Meldungen nicht in den Meldesätzen gespeichert sondern irgendwo im Rundordner abgelegt. <_<

Geschrieben
Kann man auch als solchen ansehen. Interessanterweise somit eigentlich sogar beides.

Da die Läufe nicht gleichzeitig nebeneinander (Doppel...) und übereinander (Bock...) liegen können, handelt es sich aufgrund der Widersprüchlichkeit auch um ein Oxymoron.

Falsch:

Doppelflinte: Flinte mit zwei Läufen (Konfiguration unbekannt)

Querflinte: Flinte mit nebeneinander liegenen Läufen (Anzahl unbekannt)

Bockflinte: Flinte mit übereinander liegenen Läufen (Anzahl unbekannt)

Bockdoppelflinte: Flinte mit zwei übereinander liegenden Läufen

Querdoppelflinte: Flinte mit zwei nebeneinander liegenden Läufen

Geschrieben
da kann sich nichts beißen.

Das WaffG ist Bundesgesetz.

Ländergesetze, sofern sie denn überhaupt entgegenstehen, sind entsprechend anzupassen.

Fakt ist, wenn Berlin die Ausstellung der ersten waffenrechtlichen ERlaubnis nicht an die Meldebehörde meldet, verstößt es gegen das WaffG!

Harlekin

Da hat sich der Kollege wohl etwas unglücklich ausgedrückt.

§ 44 WaffG - Übermittlung an und von Meldebehörden

(1) Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt.

(2) Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Zuzug, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist.

§ 2 Gesetz über das Meldewesen in Berlin - Speicherung von Daten

...

(2) ...

8. die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe der erstmaligen

Erteilung zum Zweck der Durchführung waffenrechtlicher Verfahren,

...

Was nichts anderes bedeutet als das die Polizei bei einer Abfrage aus dem Melderegister keinen Hinweis darüber erhält, ob der Abgefragte eine WBK etc. besitzt oder nicht. Denn dafür gibt es offenkundig keine Rechtsgrundlage.

Geschrieben
Was nichts anderes bedeutet als das die Polizei bei einer Abfrage aus dem Melderegister keinen Hinweis darüber erhält, ob der Abgefragte eine WBK etc. besitzt oder nicht. Denn dafür gibt es offenkundig keine Rechtsgrundlage.

In Hamburg ist es jedoch möglich!

Geschrieben

Morgen Uwe! Trink mal noch 'nen Kaffee. Hier geht es doch nur um deine Aussage was bei uns geht und was nicht. Wie das woanders gehandhabt wird muss uns nicht interessieren, denn was nach bisheriger Rechtslage nach dem WaffG an die Meldebehörden weitergeleitet wird, und noch vielmehr was dann mit diesen Daten geschieht, hat mit dem nationalen Waffenregister nichts zu tun.

Geschrieben
Morgen Uwe! Trink mal noch 'nen Kaffee. Hier geht es doch nur um deine Aussage was bei uns geht und was nicht. Wie das woanders gehandhabt wird muss uns nicht interessieren, denn was nach bisheriger Rechtslage nach dem WaffG an die Meldebehörden weitergeleitet wird, und noch vielmehr was dann mit diesen Daten geschieht, hat mit dem nationalen Waffenregister nichts zu tun.

Moin,

guter Rat! :rolleyes:

Geschrieben

Moin,

auch wenn Uwe sich missverständlich ausgedrückt hat, wäre es interessant zu wissen, ob im Berliner Melderegister der Waffenkenner überhaupt vorhanden und auswertbar ist und wenn ja, für wen.

Hier in HH ist das so geregelt, dass man aus datenschutzrechtlichen Gründen nur unter bestimmten Voraussetzungen (Zugangsrechte für bestimmte Personen und aus bestimmten Anlässen) die Kenner in der Meldeauskunft einsehen kann.

Harlekin

Geschrieben
Falsch:

Doppelflinte: Flinte mit zwei Läufen (Konfiguration unbekannt)

Quatsch, doppelt heißt zweifach und nur in waagerechter Position, weil Bock übereinander bedeutet.

Querflinte ist nur ein anderer Ausdruck für Doppelflinte, aber genau das gleiche. Flinten mit drei nebeneinanderliegenden Läufen wurden meines Wissens noch nie in Serie produziert.

Bock und Doppel gleichzeitig geht einfach nicht. Wer das behauptet, hat vermutlich zu viel Doppelbock getrunken. :)

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