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IGNORED

"Paintball Muskete" selber bauen?!


Bastelheini

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Brown-bess-verschluss.jpg

Hallo,

vorweg, mein Beitrag ist sehr schwer einzuordnen. Das Vorderladerforum (Und das Rechtsforum) sind aber irgentwie auch ungeeignet, deshalb hab ich mich

für das Allgemeine entschieden. Entschuldigung wenn dies falsch sein sollte. ;-)

Aber ich hab mal eine sehrungewöhnliche Frage für euch.

Ich bin "Musketen Fan" und frage mich seit langem, wieso es eigentlich keine Paintball Musketen gibt!

Naja auf jeden Fall hab ich gedacht, dass man sich sowas in ähnlicher weise doch selber bauen könnte.

Wenn man jetz träumen darf, es gibt bestimmt sogar (relativ viele!) Leute die soetwas kaufen würden. Oder Firmen

die an einem solchen Produkt Interesse hätten.

Die (zugegeben fixe) Idee ließ mich nicht ganz los und ich hab ein bisschen gesurft, wie sich soetwas verwirklichen lassen könnte.

Größtes Problem ist natürlich die Energie für die "Kugel". Jetz bin ich bei meinen Recherchen auf (Bitte weiterlesen und nicht verfluchen ;-))

"Kartoffelkanonen" gestoßen. Scheinen ziemlich verpönt zu sein die Dinger und auch wohl zu Recht. Sicherheitstechnisch

bestimmt zu 99% Mangelhaft und haben eine riesen Energie. (weit über 7,5 Joule)

Allerding gefiel mir die Vorstellung einer Muskete, die mit einem Luft-Gas gemisch funktioniert. Blöd gesagt - Knall, "Mündungsfeuer"

und doch eine niedrige Energie weil eben nicht völlig überdimensioniert (Gewünscht wär so in etwa die stärke eines normalen Paintballmarkers)

Hab dann mal überlegt, wie man soetwas theoretisch verwirklichen könnte. Mag für manche bestimmt verrückt klingen aber so

sind Bastler eben ;-). Bin auch nicht 100% sicher ob so etwas funktionieren würde. Hab dann eine Art "Reißbrett" Erfindung gemacht.

Technisch relativ ausgefeilt darf ich sogar behaupten. Grundlegend - eine kleine

Cremé Brule Butanflasche, an ein Druckminderer angeschlossen, füllt einen Kolben mit einem ausgerechneten Volumen an Gas, der Kolben

wird dann durch zurückführen des Spannarms zurückgedrückt und durch ein Rückschlagventil, dass sich durch den noch höheren Druck öffnet

strömt das Gas in eine Brennkammer. Zündung usw durch Pizo Zünder. Als Bastler juckt es mir geradezu in den Fingern soetwas

auszuprobieren. Allerdings möchte ich nicht mit dem Gesetz in einen Konflikt geraten.

Kennt sich von euch einer mit einem solchen Sachverhalt aus? Denn ich muss feststellen, dass es diese Art der Schusswaffe

anscheinend in Gesetzesbüchern nicht gibt! Theoretisch wär die Konstruktion nich (un-)gefährlicher als eine normale Druckluft oder CO2

Waffe und die Energie wäre unter 7,5 Joule und die Munition wären Paintballs (Übrigens enstpricht das Paintball Kaliber fast

dem der Musketen ( 17,3mm zu 19,05 mm, ziemlich praktisch ). Also nach meiner Ansicht "F" würdig, vorallem da ja im Gegensatz zu den "Kartoffelkanonen" normiert,

prüfbar und von der Schussleistung im Idealfall immer gleich. Könnte (Ich) jetzt als Privatmann Max Mustermann sich solch

eine "Waffe" bauen und sie zum Beschussamt bringen? Oder ist schon der Bau illegal. Auch meine ich irgentwo gelesen zu haben

das "F"-Waffen nur kalte Gase benutzen dürfen. Was bei Luft-Gas ja eher "bedingt" der Fall ist.

Das würde meine Pläne dann obsolet machen und ich würd der Sache nicht weiter nachgehen. Wär ja auch hinrissig ^^ - nur Frage

ich mich ob der Gesetzgeber mit "kalten Gasen" wahrscheinlich nur verhindern wollte das es z.b. keine Schwazpulver Paintballgewehre gibt (verständlich),

aber Luft-Gas gemisch Waffen nicht bedacht hat, die es offiziell ja anscheinend nicht gibt!!............Schwieriges Terrain voller Grauzonen und der Bastler mittendrin.........

II. Genehmigungsfreie Waffen und Munition

1. z.B.:

a.

Einläufige Schwarzpulver- Einzelladerwaffen mit Percussions- oder Steinschloßzündung, deren Modelle vor dem 1.1.1871 entwickelt wurden, sowie entsprechende Bausätze

b.

Luftdruck-, Federdruck- und CO2- Waffen bis 7,5 Joule mit Zulassungszeichen

c.

Reizstoff-, Signal- und Schreckschußwaffen mit Zulassungszeichen

d.

Einsteckläufe mit dem Zulassungszeichen

e.

Salutwaffen mit dem Zulassungszeichen

f.

Signalwaffen Kal. 2 mm (Berloque)

Amtlicher Nachweis darüber, daß der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Keine Anmeldung erforderlich

zu 1. a), B), d), e) Waffenschein und Personalausweis / Pass

zu 1. c), f) Kleiner Waffenschein, Personalausweis / Pass

2. Nicht schießfähige Modelle- und Dekorationswaffen, Pfeil und Bogen, Armbrüste

Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres

3. Luftgewehrkugeln, Geschosse, Hülsen, Zündhütchen

S_262.jpg

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... Denn ich muss feststellen, dass es diese Art der Schusswaffe

anscheinend in Gesetzesbüchern nicht gibt!

Doch, doch. Die wird (genau wie Kartoffelkanonen) schon erfasst.

Also nach meiner Ansicht "F" würdig, vorallem da ja im Gegensatz zu den "Kartoffelkanonen" normiert,

prüfbar und von der Schussleistung im Idealfall immer gleich.

Schusswaffen zu deren Antrieb heiße Gase verwendet werden, sind grundsätzlich erlaubnispflichtig!

Die Kaltgaser mit "F im Fünfeck" sind deswegen erlaubnisfrei, weil sie eben keine heißen Gase verwenden.

vorallem da ja im Gegensatz zu den "Kartoffelkanonen" normiert,

Nochmal: Eine Kartoffelkanone wird vom WaffG erfasst, es handelt sich um eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe.

Könnte (Ich) jetzt als Privatmann Max Mustermann sich solch

eine "Waffe" bauen und sie zum Beschussamt bringen?

Das würde ich mal besser bleiben lassen. Denn auch bei erlaubnisfreien Waffen (und was Du da bauen willst ist nicht erlaubnisfrei) bezieht sich die Erlaubnisfreiheit nur auf Erwerb und Besitz (bzw. bestimmte Formen des Umgangs).

Zum Bau einer Schusswaffe, ganz gleich inwiefern kategorisiert, benötigst Du eine Erlaubnis nach § 21 bzw. § 26 WaffG. Um so etwas zu beantragen, muss man entsprechende Expertise mitbringen.

aber Luft-Gas gemisch Waffen nicht bedacht hat

Zum dritten Mal: Das Gesetz erfasst solche Apparate. Sogar in den wesentlichen Teilen (das nur als Nebenbemerkung; siehe Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Ziffer 1.3.1):

Wesentliche Teile sind ...

1.3.2

bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

In Bezug auf Sonderregelungen zur erlaubnisfreien Herstellung möchte ich das Augenmerk insbesondere auf den markierten Textteil lenken:

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

(in vorliegendem Fall ist das freilich nicht gegeben; nur für den Fall, dass einer damit aus dem Gebüsch hüpft)

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Anlage 1 zu WaffG § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1

Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.3

Wesentliche Teile von Schusswaffen,

1.3.2

bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches

und deswegen brauchst du:

WaffG § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

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Du willst also ein Vorderladergewehr im Paintball-Kaliber erfinden? Mit brennbaren Gasen dürfte die Sache schwierig umzusetzen sein...

Luftdruck würde aber funktionieren! Google mal nach "Windbüchse"

Ich denke mal, für einen versierten Büchser sollte es kein Problem darstellen, sowas in der Art zu bauen. Basis kann ja ne Muskete in entsprechendem Kaliber sein - Statt Pfanne oder Piston ein Ventil, das durch den Hahn ausgelöst wird, Drucktank und Druckminderer sollten genug Platz im Schaft haben. Ob die Sache dann n´F im Fünfeck kriegen kann - keine Ahnung! Billig wirds halt nicht, der BüMa will ja auch leben...

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Mein Vorschlag:

Kaufe dir einen Paintball-Markierer, und baue eine Muskete drum herum, so in der Art eines Gehäuses. So bist Du rechtlich auf der sicheren Seite, solange Du am Markierer keine rechtlich relevanten Umbauten vornimmst. Für alles andere benötigst Du eine Erlaubnis zur nicht-gewerbsmäßigen Herstellung einer Schußwaffe. Diese Genehmigung ist zwar zu bekommen, jedoch wird Deine so hergestellte Waffe kein F-Zeichen bekommen, und ist somit einer modernen Feuerwaffe gleichgestellt. Denn die Prüfung für das F-Zeichen ist für Private nicht durchführbar, da es sich um eine Baumusterprüfung handelt.

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Ok vielen Dank. Leider ernüchternd im Ergebnis. Ich werds dann wohl bleiben lassen ;-) Lohnt sich ja nicht - dann lieber den Paintballmarkierer benutzen um in Team zu spielen. Schade das sowas nicht für den Privatmann möglich ist ^^ Wär eine völlig neue Forum der Paintballmarkierer

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Ist wohl besser wenn Du das bleiben lässt, seh ich auch so.

Wenn Du Spaß an Paintball hast, dann nimm lieber das was der Markt hergibt.

Und für die Muskete: Den "Pulverschein" machen und das Ding auf dem Schießstand so rauchen lassen wie es schon seit Jahrhunderten gemacht wurde. :gutidee:

Wirst es nicht bereuen! Und am Ende zwei Hobbys haben die Dir Spaß machen, jede Wette. :icon14:

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Gemein ist nur, dass der Privatmann auf dem Bereich keine Innovationen hervorbringen kann. Man müsste quasi im Vorstand einer großen Waffenfirma sitzen und

dann mit den Behörden über eine Neuregelung oder genauere Definierung des "Kartoffelkanonenparagrafen" reden xD

naja, bin dann mal die Erfindung abhaken und in Schreibtisch verschwinden lassen.

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Denn die Prüfung für das F-Zeichen ist für Private nicht durchführbar, da es sich um eine Baumusterprüfung handelt.

Es ist zwar für das Thema hier nicht relevant, aber die angesprochnene Prüfung ist durchaus für Private durchführbar, denn bei Einzelstücken können die Beschussämter die Überprüfung vornehmen, was sie i.d.R. auch anbieten (vor 2006 durften die Büchser noch selbst mit dem F stempeln).

Siehe BeschussV, § 11 (6):

(6) Für Schusswaffen, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 des Waffengesetzes anzuzeigen sind und deren Geschossen eine Bewegungsenergie von höchstens 7,5 Joule erteilt wird, ist eine Messung der Bewegungsenergie nach Anlage VI durchzuführen. Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden. Es sind der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fünf Messprotokolle und ein Hinterlegungsmuster, das aus der Serie der Prüfgegenstände ausgewählt werden muss, einzureichen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt die Anzeige und nach bestandener Prüfung die Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach Anlage II Abbildung 10. Soweit es sich um Einzelstücke handelt, das heißt sofern nicht mehr als drei Stücke eines bestimmten Modells hergestellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, die nicht das Kennzeichen nach Anlage II Abbildung 10 tragen, können von einem Beschussamt auf Antrag mit diesem Kennzeichen versehen werden. Dabei müssen die Beschussämter das Ortszeichen nach Anlage II Abbildung 3 zusätzlich auf der Schusswaffe anbringen.
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Gemein ist nur, dass der Privatmann auf dem Bereich keine Innovationen hervorbringen kann. Man müsste quasi im Vorstand einer großen Waffenfirma sitzen...

....

Na, so schlimm isses auch wieder nicht.

Du bist eben auf die Mithilfe von jemandem mit einer entsprechenden Genehmigung angewiesen, also einen Büchsenmacher. Zeichnungen, nach denen der Büma arbeiten soll, darfst du anfertigen. Viele Bümas lassen sich mit gezückter Geldbörse zu Sonderanfertigungen "überreden".

Hier im Forum gibts genug Schützen, die sich ein Gewehr oder ne Kurzwaffe von einem Büchsenmacher nach ihren Vorstellungen haben bauen oder umbauen lassen - Hab selbst z.B. mal einen überlangen, schöööön dicken Achtkantlauf in eine Sharps einbauen lassen.

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Es ist zwar für das Thema hier nicht relevant, aber die angesprochnene Prüfung ist durchaus für Private durchführbar, denn bei Einzelstücken können die Beschussämter die Überprüfung vornehmen, was sie i.d.R. auch anbieten (vor 2006 durften die Büchser noch selbst mit dem F stempeln).

Siehe BeschussV, § 11 (6):

Das ist sehr positiv, und war mir nicht bekannt. Danke!

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Das würde ich mal besser bleiben lassen. Denn auch bei erlaubnisfreien Waffen (und was Du da bauen willst ist nicht erlaubnisfrei) bezieht sich die Erlaubnisfreiheit nur auf Erwerb und Besitz (bzw. bestimmte Formen des Umgangs).

Zum Bau einer Schusswaffe, ganz gleich inwiefern kategorisiert, benötigst Du eine Erlaubnis nach § 21 bzw. § 26 WaffG. Um so etwas zu beantragen, muss man entsprechende Expertise mitbringen.

Typisch deutsch diese Einstellung wenn alle Erfinder danach handeln würden lebten wir heute noch in der Steinzeit!

Schade das mir hierzu Geschick und techn.Verständnis fehlen ich träume schon lange von einer Laserwaffe die

nur so groß ist wie ein Laserpointer damit müsste man (dumme) Menschen einfach "wegzaubern" entmaterialisieren

oder wie sowas gern in Since Fiction Filmen genannt wird können.

Einfach weg, kein Blut keine Leiche nix einfach weg, da würde ich auch nicht fragen ob ich das bauen darf.

Da würde ich diese ewigen "Waffengesetzverschärfer" kurzerhand wegzaubern ab damit ins nirvana... :gutidee:

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Na, so schlimm isses auch wieder nicht.

Du bist eben auf die Mithilfe von jemandem mit einer entsprechenden Genehmigung angewiesen, also einen Büchsenmacher. Zeichnungen, nach denen der Büma arbeiten soll, darfst du anfertigen. Viele Bümas lassen sich mit gezückter Geldbörse zu Sonderanfertigungen "überreden".

Hier im Forum gibts genug Schützen, die sich ein Gewehr oder ne Kurzwaffe von einem Büchsenmacher nach ihren Vorstellungen haben bauen oder umbauen lassen - Hab selbst z.B. mal einen überlangen, schöööön dicken Achtkantlauf in eine Sharps einbauen lassen.

Nur das Hauptproblem bleibt wohl, das eine Luftgas Konstruktion wohl niemals ein "F" bekommen würde, gleich ob ich es theoretisch Beantragen dürfte oder nicht!

Und das wär ja der Sinn des ganzen ;) und auch der Bau einer dann "scharfen Waffe" wäre wohl nicht gerne gesehen... :(

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sry für den Doppelpost aber editieren kann man hier anscheinend nicht? Ich wollte noch hinzufügen, dass...

das Hauptproblem wohl hier liegt..

2.9 Druckluft- und Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden; Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster das Geschoss antreibt. Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einen Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird. Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sind z. B. Druckgaswaffen.

wobei ich tatsächlich sogar finde das ein Luftgasgemisch Markierer mit unter 7,5 Joule eher zu den Druckgaswaffen zählen sollte. Das Gas macht ja nichteinmal eine richtige Explosion, sondern es erzeugt nur kurzzeitig quasi einen hohen Druck. (was eine Explosion natürlich auch tut, ich weiß) Hmpf, ist aber dennoch wohl nix zu machen.

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