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IGNORED

Alter einer Waffe


schneckle

Empfohlene Beiträge

Hallo

mir wurde von einem Händler eine Langwaffe angeboten mit Ulmer Beschußkennzeichen und den Buchstaben AB. Nach seiner Auskunft sollte die Waffe relativ neu sein.

Leider kann er mir keine konkrete Auskunft geben und möchte auch den Vorbesitzer nicht mehr fragen.

Kann man aus den Buchstaben AB zumindest etwas über das jahr des Beschusses sagen oder ist das das Kennzeichen irgendeines SB?

Danke

schneckle

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Was soll er wegen dem Firlefanz denn anfragen? Das kann man online nachsehen - abgesehen davon hat Olt d.R. schon die richtige Antwort gegeben:

http://www.beschussamt-ulm.de/beschussamt/...ichen/index.php

Früher wurden Dekade/Jahr noch im Klartext eingestempelt. Die Buchstabenkodierung A bis K (J wird ausgelassen wegen der Verwechslungsgefahr mit I) findet sich aber schon seit geraumer Zeit.

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Leicht überreagiert Schneckle?

von einem Händler eine Langwaffe angeboten mit Ulmer Beschußkennzeichen und den Buchstaben AB. Nach seiner Auskunft sollte die Waffe relativ neu sein.

Nach Deiner Aussage wurde Dir die Waffe mit dem Beschußzeichen und den Buchstaben so vom Händler angeboten.

Zu den Buchstaben kann er aber nur sagen "relativ neu"

So wie Du es geschrieben hast, ein Armutszeugnis für den Händler.

Wenn es anders war, habe nicht ich falsch gelesen, sondern Du falsch geschrieben.

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Ich möchte das Thema gerne abschließen, deshalb eine kurze Erläuterung zum Hergang.

Ich war bei besagtem Händler aufgrund der Empfehlung eines Kameraden. Dort fiel mir ein brasilianischer Unterhebler auf, der einen guten optischen Eindruck machte und sich mechanisch auch weich repetieren ließ. Auf meine Frage nach dem Alter blätterte der Händler minutenlang in seiner Kladde, fand aber nicht über die Waffe! Er besah sich dann die Waffe und meinte "Ulmer Beschußzeichen und AB", könne aber nicht genau sagen, was das heiße, da man früher das Beschußjahr in Zahlen eingestempelt hätte. Er wollte das aber noch klären.

Einige Tage später rief ich bei ihm an, bekundete wieder mein Interesse und fragte nach dem Alter (das war nach meinem Fragethread hier). Wieder gab er vor, es nicht genau zu wissen, fragte aber dann jemanden, der bei ihm im Laden stand und gab dann bekannt, dass es wohl das Beschußjahr 2001 sein müsste.

Aus diesem Verhalten kann sich jeder selbst seinen Reim machen.

Ich halte nur Beiträge wie die von Rainer nicht für hilfreich und zielführend, und bin sogar der Meinung, dass im Kongo Waffenhändler sitzen, die vermutlich um einiges pfiffiger sein müssen als die deutschen Kollegen, da sie eine anspruchsvollere und weniger verzeihende Klientel zu bedienen haben.

Im Übrigen hat mir Rainer in einem anderen Thread böswilliges Käuferverhalten unterstellt, als ich nach den Möglichkeiten der Korrektur eines falschen Eintrags (noch nicht gestempelt) in meine gelbe WBK fragte. Dieser Teil wurde aber von einem wohlmeinenden Admin wieder gelöscht. Dies erklärt mein P.S. weiter oben.

Zwischenzeitlich habe ich von dem Angebot des Händlers Abstand genommen, und verfolge die Auktionen auf Egon. Da sind Unterhebler derzeit extrem günstig.

Grüße

schneckle

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Ich möchte das Thema gerne abschließen,

OK Schneckle

dann möchte ich auch beide Themen mal abschließen.

Zu diesem hier:

Du hast den Ablauf ja jetzt ziemlich genaue beschrieben. Dein letzter Satz:

Aus diesem Verhalten kann sich jeder selbst seinen Reim machen.

Ja, richtig.

Ich hätte nicht gedacht, daß es hier in Deutschland einen Händler gibt, der die deutschen Beschußmarken nicht lesen kann.

Das gehört in unserem Landkreis sogar zur Sachkunde.

Ein Händler muß bei jeder Waffe die er kauft den ordnungsgemäßen Beschuß selbst feststellen.

Bei einem deutschen Beschuß ist das Jahr, teils auch der Monat wunderbar und einfach angegeben.

Beim Italienischen Beschuß muß ich mir die Schlüssel auch aus dem Internet holen. Habe ich nicht im Kopf.

Beim Belgischen oder Spanischen Beschuß z. B. ist überhaupt kein Datum angegeben.

Die ehemalige WISCHO, Erlangen hat z. B. ihre US-Importwaffen aus Kostengründen in Belgien beschießen lassen.

Da war das Alter einer Waffe nur durch die Waffennummer herauszufinden.

Es befremdet mich doch arg, wenn sich ein Händler schon bei den einfachen deutschen Beschußzeichen nicht auskennt.

Vielleicht bist Du ja vom Lehrling bedient worden?

Ich halte nur Beiträge wie die von Rainer nicht für hilfreich und zielführend,

Deine Frage war ja schon mit der ersten Antwort von Olt d.R. vollkommen korrekt beantwortet.

Danach wäre streng genommen jeder weitere Beitrag (nicht nur meiner) überflüssig gewesen.

Im Übrigen hat mir Rainer in einem anderen Thread böswilliges Käuferverhalten unterstellt

Das scheint Dir ja noch arg auf der Leber zu liegen.

Du hast in diesem Thread von Rückgabe einer Waffe bei Nichtgefallen also Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz und den Kosten für den Eintrag in Deiner gelben WBK gefragt.

Da ich mich notgedrungen momentan sehr mit diesem Thema beschäftigen muß..................

Ein lieber Kollege aus Würzburg beauftragt eine Rechtsanwalt andere Händler, die auch nur einen kleinen Fehler im Internetauftriff haben abzumahnen. Siehe hierzu: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;hl=Abmahnung

Dann gibt es noch ein EUGH-Urteil, das dem kostenlosen Verleihhaus Internet Tür und Tor öffnet.

.............habe ich Deinen Beitrag so interpretiert, als suchst Du jetzt nach einer Möglichkeit, für einen solchen kostenlosen Ausleihkauf dem Händler auch noch die Kosten für Deinen WBK-Eintrag aufzubrummen.

Nebenbei, böswilliges Kaufverhalten ist das nicht.

Es ist vollkommen legitim und von unseren Gesetzen abgesegnet.

Es ist nur vollkommen link, wenn es ausgenutzt wird.

OK, ich habe Dich da wohl falsch eingeschätzt und Deinen Beitrag missverstanden.

Dafür entschuldige ich mich hiermit.

Ist das für Dich OK? :s75:

Gruß

Rainer

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Du hast in diesem Thread von Rückgabe einer Waffe bei Nichtgefallen also Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz und den Kosten für den Eintrag in Deiner gelben WBK gefragt.

Da ich mich notgedrungen momentan sehr mit diesem Thema beschäftigen muß..................

OK, ich habe Dich da wohl falsch eingeschätzt und Deinen Beitrag missverstanden.

Dafür entschuldige ich mich hiermit.

Ist das für Dich OK? :s75:

Gruß

Rainer

Wenn Du meinen Thread richtig gelesen hättest, Rainer, hättest Du gesehen, dass ich kein Wort über das Fernabsatzgesetz verloren habe, weil ich (hatte ich nicht erwähnt) bei einem Bonner Händler bestellt hatte und die Waffe persönlich abgeholt habe. Leider hatte sie einen Mangel, den ich erst nach dem Eintrag in die Gelbe bemerkt habe. Also Waffe zurück und umtauschen. Leider geht das nicht so ohne weiteres, da andere Nummer, aber wem erzähl ich das?

Deine Entschuldigung ist OK, für mich zählt aber mehr, wenn jemand nicht gleich voreilige Schlüsse zieht und jemanden ohne Grund in die Schmuddelecke stellt.

Auf ein zukünftig besseres Miteinander :s75:

schneckle

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Wenn Du meinen Thread richtig gelesen hättest, Rainer, hättest Du gesehen, dass ich kein Wort über das Fernabsatzgesetz verloren habe,

Mein lieber Schneckle,

jetzt bitte nicht böse sein,

aber bemühe doch bitte mal die erweiterte Suche und such nach den Begriff "Fernabsatzgesetz" unter Deinem Mitgliedsnamen.

Auf ein zukünftig besseres Miteinander :s75:

Dem schließe ich mich an.

Rainer

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