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IGNORED

Voreintrag für Großkaliberkurzwaffe schon jetzt?


donjohn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich würde gerne demnächst mit dem Großkaliber schießen anfangen.

Da ich in 3 Monaten 25 werde, lohnt es sich eigendlich nichtmehr den ganze Streß mit dem Fachpsychologischengutachten auf sich zu nehmen.

Muss ich mit der Einreichung des Antrages bei der Behörde für den Voreintrag jetzt GENAU bis zu meinem Geburtstag warten, oder gibt es da eine Art Übergangsphase, die es vielleicht schon jetzt ermöglicht den Antrag zu stellen etc.?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Geschrieben
Hallo,

Ich würde gerne demnächst mit dem Großkaliber schießen anfangen.

Da ich in 3 Monaten 25 werde, lohnt es sich eigendlich nichtmehr den ganze Streß mit dem Fachpsychologischengutachten auf sich zu nehmen.

Muss ich mit der Einreichung des Antrages bei der Behörde für den Voreintrag jetzt GENAU bis zu meinem Geburtstag warten, oder gibt es da eine Art Übergangsphase, die es vielleicht schon jetzt ermöglicht den Antrag zu stellen etc.?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Sachkunde etc hat du? ! Jahr im Verein, Trainingsnachweise etc?

Geschrieben

Hallo, anrufen bei der Behörde und fragen. Mehr wie NEIN können die nicht sagen. Hast du denn schon die Befürwortung vom Verband ? Kannst der Behörde ja den Vorschlag unterbreiten erst an deinem 25 GB die WBK von der Behörde zu holen.

Bis denn

Marcus

Geschrieben

An deiner Stelle würde ich:

1. jetzt die Bedürfnisbescheinigung beim Verband beantragen (Dauer: 1 Woche - 8 Wochen, alles schon erlebt...)

2. rechtzeitig mit der Behörde sprechen, damit diese schon die notwendigen Überprüfungen in die Wege leiten können, ggf. schonmal den Antrag stellen (Dauer: 2 - 6 Wochen)

3. pünktlich am 25. Geburtstag die WBK abholen ;)

Gruß

Hilli

Geschrieben
Ich würde gerne demnächst mit dem Großkaliber schießen anfangen.

Dann gehe ich mal davon aus, dass Du bisher nicht bereits 1 Jahr regelmäßig mit erlaubnispfl. Waffen trainiert hast (oder ggf. im Verein mit KK???).

Von daher würde ich sagen, mach Dir um den 25. Geb. keine Gedanken, WBK bekommst Du dann bis dahin eh nicht.

Voraussetzungen für die Erteilung der WBK lernst Du dann in der Sachkundeausbildung.

Gleiches Problem bei einem Bekannten von mir. Habe zusammen die Sachkunde gemacht und erst hier merkte er, dass er noch weiterhin ein Jahr "üben" muss, bis er seine eigene WBK bekommt.

Gruß aus der Hauptstadt

Alex

Geschrieben
Dann gehe ich mal davon aus, dass Du bisher nicht bereits 1 Jahr regelmäßig mit erlaubnispfl. Waffen trainiert hast (oder ggf. im Verein mit KK???).

Von daher würde ich sagen, mach Dir um den 25. Geb. keine Gedanken, WBK bekommst Du dann bis dahin eh nicht.

Voraussetzungen für die Erteilung der WBK lernst Du dann in der Sachkundeausbildung.

Gleiches Problem bei einem Bekannten von mir. Habe zusammen die Sachkunde gemacht und erst hier merkte er, dass er noch weiterhin ein Jahr "üben" muss, bis er seine eigene WBK bekommt.

Gruß aus der Hauptstadt

Alex

Hi, danke schon mal für die vielen posts.

Ich schieße bereits seit 2,5 Jahren.

Bisher aber nur KK Revolver und Flinte auf Tontauben.

Habe bereits eine gelbe und grüne Wbk.

Warte also nur noch auf meinen 25gsten fürs Großkaliber... :-)

Deswegn auch meine Frage, wie genau die behörden das mit dem Alter nehmen.

Geschrieben
Hi, danke schon mal für die vielen posts.

Ich schieße bereits seit 2,5 Jahren.

Bisher aber nur KK Revolver und Flinte auf Tontauben.

Habe bereits eine gelbe und grüne Wbk.

Warte also nur noch auf meinen 25gsten fürs Großkaliber... :-)

Deswegn auch meine Frage, wie genau die behörden das mit dem Alter nehmen.

Nun verstehe ich den ganzen Thread nicht mehr. Da Du schon Grün und Gelb

WBK Inhaber bist sind doch schon Zuverlässigkeit etc. überprüft worden .

Ich denke mal, keiner wird Dir ein Bedürfnis vor dem 25sten Geburtstag bescheinigen.

Also was für einen Antrag willst Du ohne Verbandsbescheinigung stellen ? Deine

Grüne WBK musst Du doch eh wegen Voreintrag mit abgeben.

Geschrieben

Frag' doch besser nicht uns, sondern die Behörde. Klar hat die Zuverlässigkeits-Überprüfung eine Laufzeit, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, also Sport-Tätigkeit, Bedürfnisbescheinigung vom Verband, Sachkunde-Zeugnis.

Stell doch einfach den Antrag, mehr als ablehnen oder Dir erst als Geburtstagsgeschenk zuschicken können die Damen und Herren nicht. Versuch macht klug

Geschrieben
Ich denke mal, keiner wird Dir ein Bedürfnis vor dem 25sten Geburtstag bescheinigen. Also was für einen Antrag willst Du ohne Verbandsbescheinigung stellen?

Wieso sollte ihm niemand das Bedürfnis bescheinigen? Er ist über 21 Jahre alt, da kann er sehr wohl ein Bedürfnis für GK vom Verband bekommen. Bei der Beantragung der waffenrechtlichen Erlaubnis müsste er dann nur ein psychologisches Gutachten vorlegen. Entweder er beantragt jetzt einfach und legt kein Gutachten bei, dann meldet sich die Behörde mit Verweis darauf, das für die abschließende Bearbeitung noch das Gutachten notwendig sei. Dann lässt er die Sache einfach liegen und ruft an seinem 25. Geburtstag dort an und teilt der Behörde mit das der Antrag zwischenzeitlich vollständig geworden sei. Pragmatischer wäre allerdings der Ansatz, zuerst bei der Behörde anzurufen und sich nach ihrer Verfahrensweise zu erkundigen, das kann hier nämlich niemand anders erklären.

Deine Grüne WBK musst Du doch eh wegen Voreintrag mit abgeben.

Wer so einen Blödsinn macht, gehört doch echt geschlagen. Die WBK bringt man natürlich erst zur Behörde, wenn die den Antrag abschließend bearbeitet hat. Meine Behörde meldet sich dann immer bei mir und teilt mir mit, ich solle meine WBK zwecks Eintragung vorlegen. Andernfalls hat man doch ggf. wochen oder gar monatelang seine WBK nicht und kann auch nicht zum Schießen gehen mit seinem Waffen.

Geschrieben

Okay, danke euch!

Werde dann Montag mal bei der Behörde durchklingeln.

Zur Not warte ich eben noch die 3 Monate, ein Psychologisches Gutachten lohnt sich jetzt nicht mehr.

Hoffe ich kann denen schon mal alle Unterlagen einreichen, sodass ich mir an meinem Geburtstag nur noch den Stempel abholen muss ;-)

Geschrieben
Wer so einen Blödsinn macht, gehört doch echt geschlagen. Die WBK bringt man natürlich erst zur Behörde, wenn die den Antrag abschließend bearbeitet hat. Meine Behörde meldet sich dann immer bei mir und teilt mir mit, ich solle meine WBK zwecks Eintragung vorlegen. Andernfalls hat man doch ggf. wochen oder gar monatelang seine WBK nicht und kann auch nicht zum Schießen gehen mit seinem Waffen.

Was issen das für Quatsch ? Wie oft geht das dann hin und her ?

Für solche Zwecke habe ich eine beglaubigte Kopie und falls mal

ne Kontrolle kommt sollen die sich beim Amt erkundigen ob die

Kopie korrekt ist oder nicht.

Meine WBK liegt dann eben eines Tages mir nem Überweisungsträger

zusammen im Briefkasten....

... Darf nicht mehr mit den Waffen zum Schießen gehen..... :peinlich:

Geschrieben
Was issen das für Quatsch? Wie oft geht das dann hin und her? Für solche Zwecke habe ich eine beglaubigte Kopie.

Ich lass doch nicht jedes mal eine Kopie meiner WBK beglaubigen. Da hab ich doch erst recht die Rennerei (und Kosten). Die WBK geht erst zur Behörde, wenn die Bearbeitung erfolgt ist und der Voreintrag erfolgen kann. Außerdem verkauft dir kein Händler, der klar bei Verstand ist, Munition, wenn du nur eine beglaubigte WBK vorlegst.

Geschrieben
Außerdem verkauft dir kein Händler, der klar bei Verstand ist, Munition, wenn du nur eine beglaubigte WBK vorlegst.

Ähem.... Das ist aber bisher genau der Weg wie ich fast all meine Mun gekauft habe ??

Im Internet bestellt, beglaubigte Kopie per Post an den Händler und gut is....Falls

Ihm das nicht reicht, soll er bei meinem SB anrufen. Die Anschrift gabs per Mail.

Bisher 99% meiner Mun so gekauft....

Und beim Händler vor Ort isses auch nicht nötig, weil der mich kennt...

OK... Beglaubigung in Köln ist vielleicht ein wenig aufwendiger als in Hessen.

Preis 2,5 Euro bei jedem Ortsgericht und zufällig ist ein Ortsgerichtsvorsteher

ein Arbeitskollege von mir.

Gruß.

ToBo

PS: Falls Nicht Hessen mit Ortsgericht nichts anfangen können :-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Ortsgericht

Geschrieben
Das ist aber bisher genau der Weg wie ich fast all meine Mun gekauft habe?

Wenn er das macht, ist das sein Risiko. Theoretisch könntest du nämlich, nachdem die Beglaubigung erfolgt ist, die Waffe verkaufen und hättest dann ggf. kein Bedürfnis mehr die Munition zu kaufen. Aus der Beglaubigung geht das ja nicht hervor. Wenn dir der Händler also Munition verkauft und du hättest kein Bedürfnis mehr, würde er Munition an einen Unberechtigten verkaufen. Dies würde ihn seine Lizenz kosten. Von daher würde ich als Händler nur Originale akzeptieren und die Händler, die ich kenne, handhaben das auch so. Selbst wenn ich als Händler den Kunden kenne, vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und die Zeit den Behörden der Kunden hinterher zu telefonieren, wird auch kein Händler aufwenden wollen. Ganz zu schweigen wenn man samstags mal schnell Munition benötigt und bei der Behörde niemand arbeitet. Deswegen sollte die original WBK immer am Mann bleiben. Zwischen Antrag und der Eintragung vergehen bei uns hier jedenfalls einige Wochen, da kann man die WBK auch ohne weiteres behalten.

Beglaubigen machen bei uns in NRW übrigens die Bezirksrathäuser. Das bedeutet bescheidene Öffnungszeiten und wenn man dann da ist, muss man ein Nümmerchen ziehen. Wenn man Pech hat wartet man eine Stunde und darf dann auch noch einige Euro pro Stempel löhnen. Nein Danke sag ich da nur.

Geschrieben

Also, Frankonia verkauft Waffen laut ihrer Homepage nur gegen Vorlage der Original-WBK. (Eine beglaubigte Kopie des Jagdscheines bei Jägern ist erlaubt)

Und Munition wird nur unter folgenden Voraussetzungen verkauft:

"Original des Jagdscheins, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief. Original Munitionserwerbsschein, original WBK, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage, sämtlicher Seiten."

Auch ACP-Waffen akzeptiert keine alten Kopien:

"Beglaubigte Kopie

Eine beglaubigte Kopie enthält das Datum der Beglaubigung und unterscheidet sich alleine dadurch bereits erheblich von einer nicht beglaubigten Kopie. Wir müssen uns als Überlasser von Erlaubnispflichtigen Gegenständen davon überzeugen das der Erwerber auch noch tatsächlich im Besitz dieser Erlaubnis ist. Eine, eventuell bereits Jahre alte Kopie, kann dafür natürlich keine Gewähr bieten."

Außerdem wurde mir schonmal von einem Sachverständigen gesagt, dass auch die (örtliche) Polizei keine beglaubigten Kopien älter als 4 Wochen akzeptiert. (bei einer evtl. Kontrolle)

Geschrieben
Ähem.... Das ist aber bisher genau der Weg wie ich fast all meine Mun gekauft habe ??

Im Internet bestellt, beglaubigte Kopie per Post an den Händler und gut is....Falls

Ihm das nicht reicht, soll er bei meinem SB anrufen. Die Anschrift gabs per Mail.

Bisher 99% meiner Mun so gekauft....

Und beim Händler vor Ort isses auch nicht nötig, weil der mich kennt...

...

ToBo

Warum so umständlich ?

Scan der WBK per e-mail mit Name und Tel.Nr. des zuständigen SB und gut is ...

Ein klitzekleines Problem dürfte Dein lokaler Dealer kriegen, wenn er sich nicht wenigstens alle paar Jahre mal von Dir Deine WBK vorlegen läßt, kennen und kennen ist bekanntlich zweierlei ...

mfg

Harry

Geschrieben
Scan der WBK per e-mail mit Name und Tel.Nr. des zuständigen SB und gut is ...

Ja klar, als Händler hat man ja auch sonst nichts anderes zu tun, als den Behörden hinterher zu telefonieren. Und auf irgendwelche Nummern, die mir die Kunden geben, würde ich mich sicherlich nicht verlassen. Da kann wer weiss wer am anderen Ende sitzen und mir das Blaue vom Himmel erzählen. Wenn, dann muss man sich die Nummer schon selbst heraus suchen.

Geschrieben
Wenn er das macht, ist das sein Risiko. Theoretisch könntest du nämlich, nachdem die Beglaubigung erfolgt ist, die Waffe verkaufen und hättest dann ggf. kein Bedürfnis mehr die Munition zu kaufen. Aus der Beglaubigung geht das ja nicht hervor.

Das ist, mit Verlaub gesagt, per se Unsinn. Damit unterstellst Du Legalwaffenbesitzern eine kriminelle Energie, die kaum einer haben dürfte.

Und die Zeit den Behörden der Kunden hinterher zu telefonieren, wird auch kein Händler aufwenden wollen.

Wenn er auf den Schlag damit an die tausend Euro oder mehr verdienen kann, wird er nicht so blöd sein, das NICHT zu machen, oder ?

Zwischen Antrag und der Eintragung vergehen bei uns hier jedenfalls einige Wochen, da kann man die WBK auch ohne weiteres behalten.

Bei uns höchstens zehn Minuten.

mfg

Harry

Geschrieben
Ja klar, als Händler hat man ja auch sonst nichts anderes zu tun, als den Behörden hinterher zu telefonieren.

Das ist doch ganz einfach. Akzeptiert er es nicht, gibts keinen Kauf. Wenn ich für

Paar 100 Euronen was kaufen will und der Händler das nicht akzeptiert, hat er eben

keinen Kunden und das wars.

Geschrieben
Das ist, mit Verlaub gesagt, per se Unsinn. Damit unterstellst Du Legalwaffenbesitzern eine kriminelle Energie, die kaum einer haben dürfte.

Ich unterstelle niemanden irgendwas, aber letztlich sind Waffenbesitzer bei aller Liebe auch nur Menschen. Und hatte nicht ein Legalwaffenbesitzer, sehr zu unserem Schaden, seine Beretta entgegen der Vorschriften im Nachttisch aufbewahrt? Vollpfosten gibt es immer, auch unter Waffenbesitzern. Wobei es ja noch nicht mal ein Verkauf der Waffe sein muss. Die WBK könnte zwischenzeitlich auch aus irgendwelchen Gründen entzogen worden sein.

Wenn er auf den Schlag damit an die tausend Euro oder mehr verdienen kann, wird er nicht so blöd sein, das NICHT zu machen, oder?

Dann wahrscheinlich schon, aber nicht jeder Kunde kauft zu diesen Beträgen ein.

Bei uns höchstens zehn Minuten.

Schön für dich. Bei uns leider nicht.

Geschrieben
Ja klar, als Händler hat man ja auch sonst nichts anderes zu tun, als den Behörden hinterher zu telefonieren. Und auf irgendwelche Nummern, die mir die Kunden geben, würde ich mich sicherlich nicht verlassen. Da kann wer weiss wer am anderen Ende sitzen und mir das Blaue vom Himmel erzählen. Wenn, dann muss man sich die Nummer schon selbst heraus suchen.

Ich war jetzt ein bißchen langsam mit dem Tippen, da haben sich einige Beiträge überschnitten, aber DAS finde ich jetzt doch echt paranoid.

Selbst wenn ich die zuständige Behörde oder die Telefonnummer nicht angebe, auf jeder WBK is ein Stempel drauf von der ausstellenden Behörde, spätestens damit könnte ich als Händler verifizieren, ob der Kunde "echt" oder "link" ist.

Und wenn Du als Waffenhändler/Jagdausstatter/Out-Door-Dealer SOOOO gestreßt bist, daß Du die Zeit für eine kurze Kunden-Verifizierung bei einem Geschäftsvolumen über, sagen wir mal, eintausend Euro nicht mehr findest, würden mich Deine Kontaktdaten brennend interessieren.

Erstens, damit ich als Sub-Unternehmer für Dich tätig werden kann.

Zweitens, damit ich Dir niemals als Kunde Deine heiligen Kreise störe.

Tschuldigung, das mußte jetzt raus ...

mfg

Ralf

Geschrieben
Wenn ich für Paar 100 Euronen was kaufen will und der Händler das nicht akzeptiert, hat er eben keinen Kunden und das wars.

Die paar hundert Euro sind Umsatz, nicht Gewinn. Wenn als Gewinn aber nur ein paar Euro bleiben, überlegst du dir als Händler aber schon, ob du nicht auf den Versandkunden verzichtest und lieber stattdessen den Kunden vor Ort im Laden berätst. Hier jedenfalls gibt es Versand von Munition nur gegen original WBK. Wenn du die Munition willst, machst du das. Andernfalls bezahlst du halt bei nem anderen Händler deutlich mehr.

Geschrieben
Die paar hundert Euro sind Umsatz, nicht Gewinn. Wenn als Gewinn aber nur ein paar Euro bleiben, überlegst du dir als Händler aber schon, ob du nicht auf den Versandkunden verzichtest und lieber stattdessen den Kunden vor Ort im Laden berätst. Hier jedenfalls gibt es Versand von Munition nur gegen original WBK. Wenn du die Munition willst, machst du das. Andernfalls bezahlst du halt bei nem anderen Händler deutlich mehr.

Erstens: Umsatzsteigerung und Gewinnoptimierung, oder ?

Zweitens: Meine WBK würde ich NIEMALS dem gelben Riesen anvertrauen, wenn die Dinger verschütt gegangen sind, hast Du die A-Karte.

Drittens: Danke für den Link, jetzt weiß ich, wo Muni besonders teuer und umständlich zu beschaffen ist.

mfg

Ralf

Geschrieben
Zweitens, damit ich Dir niemals als Kunde Deine heiligen Kreise störe.

Falls das falsch rüber kam, ich bin natürlich kein Händler. Aber das hat auch nichts mit heiligen Kreisen oder Abgehobenheit zu tun. Das ist einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Ich hab mir mal sagen lassen, das sich mit Munition kaum noch was verdienen lässt. Wenn ich mir dann überlege, das ich einen Versandkunden erst überprüfen muss, was sagen wir mal eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, dann dürfte das kaum noch lohnen. Wenn ich mit dem Kunden ein paar hundert Euro verdienen kann, lohnt es sich wohl. Aber die Kunden die regelmäßig solche Gewinne bringen, dürften wohl eher die Ausnahme sein. Verständlich das manche Händler auch gegen beglaubigte Kopie versenden, um den Umsatz noch etwas zu steigern. Das was schief läuft ist ja auch sehr unwahrscheinlich, aber ausgeschlossen ist es eben nicht.

Geschrieben
Die paar hundert Euro sind Umsatz, nicht Gewinn. Wenn als Gewinn aber nur ein paar Euro bleiben, überlegst du dir als Händler aber schon, ob du nicht auf den Versandkunden verzichtest und lieber stattdessen den Kunden vor Ort im Laden berätst. Hier jedenfalls gibt es Versand von Munition nur gegen original WBK. Wenn du die Munition willst, machst du das. Andernfalls bezahlst du halt bei nem anderen Händler deutlich mehr.

DA würd ich schon mal aus Prinzip nix kaufen und eher jedem abraten....

Wer sich noch als zertifizierter A*****x Händler brüstet wird mich eh nie

als Kunden sehen...

Überdies sind die Preise nich soo doll.... Die Geco 9mm hab ich kürzlich

für 143 Euro gekauft.

Bis jetzt bestimme noch ICH, WER mein Geld bekommt.

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