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IGNORED

Blankwaffen an der Wand befestigen


Brommy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Alle miteinander,

in einem anderen Bericht wurde im Rahmen einer Kontrolle folgendes festgestellt:

Im Vorraum hingen zahlreiche Säbel an der Wand. Die Säbel sind mit einem 3mm starken Stahldraht an der Wand gesichert. Die Sicherung der Säbel wurde als ungenügend bezeichnet und mein Sammlerkollege darauf hingewiesen, daß eine Meldung darüber an das Ordnungsamt ergehen würde!

Hat jemand eine Info, wie die Befestigung einer Blankwaffe auszusehen hat

um den waffenrechtlichen Forderungen zu genügen?

stürmische Grüße von der Küste

Brommy

Geschrieben
Hat jemand eine Info, wie die Befestigung einer Blankwaffe auszusehen hat

Das hängt davon ab wer Zugang zu den Räumlichkeiten hat. Sofern Raum/Wohnung nur ür Vollährige zugänglich ist, ist das mehr als ausreichend. Haben minderjährige Zugang, hab' ich keine Ahnung.

Geschrieben

Hallo,

soviel ich weiß, dürfen Minderjährige keinen Zugriff darauf haben und die Blankwaffen müssen gegen einfache Wegnahme gesichert sein

Mit Blankwaffen meine ich jetzt keine Küchen- oder Taschenmesser, sondern alles was laut Gesetz erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden darf(Bajonette,Dolche, Säbel etc.)

Sammle selbst Blankwaffen (1 u. 2 WK) ... meine Sammlerstücke sind alle in einem Raum untergebracht der wenn ich nicht da bin abgeschlossen ist, ein Großteil meiner Seitengewehre ist in einer Vitrine eingeschlossen u. Säbel in Halterungen an der Wand zusätzlich mit dünnem Draht gegen "einfache Wegnahme" gesichert. Mehr schreibt das Gesetz nicht vor u. gut ist`s !

Grüße Markus

Geschrieben

Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff haben. Bei der Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen hat es der Gesetzgeber dem Waffenbesitzer überlassen, wie er den Zugriff Nichtberechtigter verhindert und anders als bei den erlaubnispflichtigen Waffen gerade keine verbindlichen Vorgaben gemacht.

§ 36 Abs. 1 WaffG:

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Berechtigter an erlaubnisfreien Waffen ist jeder, der das erforderliche Alter besitzt und gegen den kein Waffenverbot nach § 41 WaffG angeordnet wurde.

Wenn nur Berechtigte in dein Haus / deine Wohnung dürfen, dann fungiert dein Haus / deine Wohnung quasi als verschlossenes begehbares Behältnis und sollte den Anforderungen genügen.

Das WaffG ist soweit ausnahmsweise mal klar. Schwierigkeiten gibt es erst bei Heranziehung der WaffVwV.

WaffVwV (BR-Drs. 81/06), Ziff. 36.2:

Der Verpflichtete hat die notwendigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen. Sofern sie nicht ausreichen, sind die notwendigen Änderungen oder Ergänzungen von der zuständigen Waffenbehörde unter angemessener Fristsetzung anzuordnen. Die gesetzlichen Standards (§ 36 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1 bis 4 AWaffV) sind wie folgt festgelegt: Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

Meiner Meinung nach kann es sich dabei nur um Musterbeispiele für Fälle der gesetzeskonformen Aufbewahrung, nicht aber um verbindliche Mindeststandards handeln.

Über das WaffG hinausgehende zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffen müssen durch eine BMI-Verordnung nach § 36 Abs. 5 WaffG festgelegt werden (derzeit ist dies die AWaffV). Eine gescheiterte Verwaltungsvorschrift reicht dazu nicht aus.

Geschrieben

In Bezug auf die angesprochene Waffenkontrolle

"Die Säbel sind mit einem 3mm starken Stahldraht an der Wand gesichert. Die Sicherung der Säbel wurde als ungenügend bezeichnet und mein Sammlerkollege darauf hingewiesen, daß eine Meldung darüber an das Ordnungsamt ergehen würde!"

Was bitte schön ist an dieser Sicherung ungenügend?

Genau solche Geschichten erwarte ich mir von den Waffenkontrollen. Schikane bis zum geht nicht mehr :peinlich:

Wenn eine höhere Sicherung von Blankwaffen gewünscht ist, dann sollen Sie das explizit ins WaffG schreiben, damit man sich auskennt. Wenn in dem Haus keine Minderjährigen wohnen, dann haben keine Unbefugten Zugriff. Wenn die Wohnungstür nicht offen steht ist der Säbel auch gegen Wegnahme gesichert.

Alles was darüber hinausgeht sollte explizit genannt werden. Wir sind ja keine Hellseher.

Des Weiteren sollten sich diese Kontrolleure mal vor Augen halten in wie vielen Haushalten Säbel an der Wand hängen. Hier wird wieder ein Großteil der Bevölkerung einfach mal pauschal vor den Pranger gestellt.

Was für ein Armutszeugnis :confused:

Geschrieben

Und ein weiterer guter Grund, warum man die Kontrolleure nicht in seine Wohnung lassen sollte.

Wenn die ersten Traenen kullern, wegen Unzuverlaessigkeit und wegen teurer Zwangssicherungen für Opas altes Bajonett überm Kamin, dann werden einige zu spaet aufwachen und merken, wozu Grundrechte mal gedacht waren und warum man DOCH IMMER etwas vor dem Staat zu verbergen hat.

Geschrieben
Es geht darum. Einbrecher minderjährig,... Blankwaffen an der Wand = Ärger, viel Ärger sogar.

Das Argument ist doch völlig daneben, das wäre gleichbedeutend mit dem Faktor Einbruch in deinen Waffenschrank und du kriegst Ärger weil ein anderer gegen das Gesetz verstoßen hat - wobei man in diesem Land ja nix mehr für unmöglich halten darf.

Geschrieben
Es geht darum. Einbrecher minderjährig,... Blankwaffen an der Wand = Ärger, viel Ärger sogar.

Welcher Ärger? Schnell mal eine Sau durchs Dorf getrieben... ohne tatsächlich was zu wissen.

Muss sich der kinderlose Erwachsene dann noch einen Tresor für seine Pornosammlung, die Aktionvideos, die Computerspiele, die Zigaretten und den Schnaps zulegen - damit auch kein minderjähriger Einbrecher aus Versehen an nicht altersgerechte Sachen kommt?

Gehts noch?

Noch ein Schälchen Bio-Obst dazu, damit sich die einbrechende Jugend gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung gesund verköstigen kann vielleicht? :lol:

Geschrieben

Ich bin zwar kein Jurist, aber bei 3mm Stahdraht Sicherung frage ich mich schon mal, was bitte schön da nicht ausreichend sein soll??? Das ist m.M eindeutig Schikane und wo steht exakt genau was gemacht werden muß und was denn "ausreichend" ist bzw. was nicht?

Geschrieben

Nachdem's bei diesem thread um "mir wurde erzählt daß einer was gehört hat" geht, wundere ich mich, daß niemand den Wahrheitsgehalt der ursprünglichen Aussage in Frage stellt.

Zu einer normalen Aufbewahrungskontrolle, auch wenn ein Termin vereinbart wurde, kommt niemals die Kripo.

Nachdem das schonmal nicht stimmt, was ist noch falsch?

Geschrieben
Nachdem's bei diesem thread um "mir wurde erzählt daß einer was gehört hat" geht, wundere ich mich, daß niemand den Wahrheitsgehalt der ursprünglichen Aussage in Frage stellt.

Zu einer normalen Aufbewahrungskontrolle, auch wenn ein Termin vereinbart wurde, kommt niemals die Kripo.

Nachdem das schonmal nicht stimmt, was ist noch falsch?

sehe ich auch so...und wenn der Raum um den es geht vom SB abgenommen/für ok erklärt wurde....hat da auch keiner an der Wand zu klopfen........und ob die Tür jetzt 1 oder 10 Jahre alt ist ist auch egal.....oder soll ich jetzt alle paar Jahre die Türen aus den WaffRäumen austauschen?

Geschrieben
Zu einer normalen Aufbewahrungskontrolle, auch wenn ein Termin vereinbart wurde, kommt niemals die Kripo.

Darüber dachte ich beim ursprünglichen Thema auch nach.

Aber in dem dort beschrieben Fall handelte es sich um einen Waffenraum(!) !

Deshalb möchte ich den Wahrheitsgehalt mit der Kripo nicht gleich anzweifeln.

G.T.

Geschrieben
Darüber dachte ich beim ursprünglichen Thema auch nach.

Aber in dem dort beschrieben Fall handelte es sich um einen Waffenraum(!) !

Deshalb möchte ich den Wahrheitsgehalt mit der Kripo nicht gleich anzweifeln.

G.T.

naja,.....wenn die Kripo kommt, dann NUR zur Abnahme des Raumes.....und wenn der schon 10 Jahre alt ist.......passt alles nicht so ganz...........

Geschrieben

Gottfried,

wenn es um eine Begehung wegen des Konzeptes geht, ja.

Da kommt die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, was aber auch nichts mit Kripo im herkömmlichen Sinne zu tun hat.

Bei einer Aufbewahrungskontrolle, wie im Ursprungsthread behauptet wird, kommt die Kripo definitiv nicht!

Gruß

Michael

Geschrieben
Zu einer normalen Aufbewahrungskontrolle, auch wenn ein Termin vereinbart wurde, kommt niemals die Kripo.

Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, ist es sehr dumm, wenn ein SB bei einer Aufbewahrungskontrolle von legalen Schusswaffen auch noch anderes Gerät zu sehen bekommt! Am besten hängt man einfach keine Blankwaffen und andere Dekowaffen in den Räumen auf, die man durchqueren muss, um an die Waffenschränke zu gelangen.

Geschrieben

@ GunTalker und ******* Arms,

das simmt schon, so kenne ich das .

Aber mir sind gerade in letzter Zeit auch Fälle bekannt geworden,

wo verschiedene SB plötzlich "wach" wurden und Versäumnisse

der Vergangenheit nun Thema werden.

Ich glaube nämlich, ehrlich gesagt, nicht daran, daß vor

zehn Jahren, ein Waffenraum mit Fachwerkwänden(!)

offiziell abgenommen wurde.

Vielleicht ging da einem SB plötzlich das Gewissen etwas schneller als üblich....................

Deshalb kam mir der Fall wohl etwas seltsam, aber durchaus nicht völlig unglaubwürdig vor.

Ist aber nur "Bauchgefühl"

Gruß

G.T.

Geschrieben
Ich glaube nämlich, ehrlich gesagt, nicht daran, daß vor

zehn Jahren, ein Waffenraum mit Fachwerkwänden(!)

offiziell abgenommen wurde.

Ich auch nicht. Dann das mit der Kripo.

Deshalb bezweifele ich den Wahrheitsgehalt der kompletten Meldung.

Und wenn's nicht stimmt muß auch nicht darüber diskutiert werden.

Geschrieben

Wo lest Ihr das denn alles raus?

Der Threadstarter "Brommy" hat weder was von Waffenraum noch von Kripo geschrieben.

Es war von einem Vorraum die Rede und kein Wort davon wer die Kontrolle durchgeführt hat.

Allerdings fängt sein Beitrag mit: "in einem anderen Bericht wurde im Rahmen einer Kontrolle folgendes festgestellt:"

Welche Berichte? Wo?

Man könnte auf den Gedanken kommen, daß hier ein "Auszubildender" (früher hat man Lehrling dazu gesagt) von irgendeinem Ordnungsamt

tagsüber Berichte liest, und von uns die Erläuterungen dazu abfragt.

Geschrieben
Wo lest Ihr das denn alles raus?

Der Threadstarter "Brommy" hat weder was von Waffenraum noch von Kripo geschrieben.

Es war von einem Vorraum die Rede und kein Wort davon wer die Kontrolle durchgeführt hat.

Allerdings fängt sein Beitrag mit: "in einem anderen Bericht wurde im Rahmen einer Kontrolle folgendes festgestellt:"

Welche Berichte? Wo?

Man könnte auf den Gedanken kommen, daß hier ein "Auszubildender" (früher hat man Lehrling dazu gesagt) von irgendeinem Ordnungsamt

tagsüber Berichte liest, und von uns die Erläuterungen dazu abfragt.

darum gehts:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...p;#entry1322918

Geschrieben

Hallo zusammen! Den Herren, der die Geschichte erzählt hat, kenne ich seit ca. 20 Jahren. Daher habe ich keinen Grund an der Richtigkeit zu zweifeln. Ich dachte es dürfte für viele interessant sein, wie eine Kontrolle abläuft. Genause, wie es mich interessiert wer bei anderen wie und was kontrolliert. Warum ausgerechnet die Kripo kam? Keine Ahnung! Habe zweimal nachgefragt und es blieb bei Kripo. Warum sie wegen den Säbeln herumgemäkelt haben? Keine Ahnung. Was soll man überhaupt noch posten, wenn alles gleich angezweifelt wird.

Die Säbel hängen in einem Vorraum zum Waffenraum an der Wand und sind gegen herabnehmen gesichert. Der Waffenraum wurde nie abgenommen, da das Ordnungsamt bisher kein Interesse gezeigt hat. Es handelt sich um einen Dachraum in einem älteren Gebäude. Der einzige Zugang wurde mit einer älteren Sicherheitstüre, wie beschrieben, schon vor 10 Jahren gesichert.

Für Sammler gibt's übrigens Ausnahmen zwecks Darstellung der Sammlung. Habe einen ähnlichen Raum und das Ordnungsamt war einverstanden.

Archiviert

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