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IGNORED

Waffenrechtsverschärfung vom 25.07.2009


Dan More

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Moin,

ich bin total verwirrt.

Gut, das ist bei mir meist ein Dauerzustand, aber heute ist das etwas anders.

In den Nachrichten von heute früh um 06:00h im HR3 (Hessischer Rundfunk) wurde erwähnt, dass erst heute die Waffenrechtsverschärfung in Kraft tritt, nicht schon am 25.07.2009.

Was ist denn nun richtig?

Wenn erst heute, würde das ja eigentlich bedeuten, dass all diejenigen, die bereiets einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen wurden, wegen rechtswidrigkeit dagegen klagen könnten, denn die Behörden hätte dieses Recht ja erst seit heute.

Und die Verdachtsunabhängigen Kontrollen und die Anhebung des Mindestalters fürs GK schiessen wurden hierbei explizit erwähnt.

Also, bringt mal ein wenig Licht ins Dunkel.

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Alter Wein in neuen Schläuchen: ab heute haben zumindest die meisten Behörden in Ba-Wü ihre Plörren soweit zusammen, daß sie die angekündigten unangekündigten Kontrollen machen können. Also nimmt man den 1. Oktober, um einfach ein neues Anfangsdatum zu verkünden und den ganzen alten Quatsch nochmals aufwärmen zu können.

Sie könnten genauso gut melden: Seit heute ist Angela Merkel weiter Kanzlerin, oder seit heute wird in Deutschland im Straßenverkehr rechts gefahren (obwohl, das wissen viele auf der Autobahn gar nicht... :rolleyes: )

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Wer hat diese "Ente" in den Orbit geschickt, kann man das Herausfinden?

Muss man erst die Masse aufklären das, sobalt es im Bundesgesetzblatt steht usw...

Ich weis , ist ein Nebenkriegschauplatz, aber wer Steut so ein "Ding" gegen "Uns"?

Gruß

Opa686

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Ich weis , ist ein Nebenkriegschauplatz, aber wer Steut so ein "Ding" gegen "Uns"?

Ist das nicht eher für uns? Dann ist das geBILDedte Volk beruhigt, dass (mal wieder) etwas gegen diese bösen Waffennnarren unternommen wurde und fordert nicht schon wieder.

Gleichzeitig ist es wiedermal ein Musterbeispiel für unseren deutschen Qualitätsjournalismus, dass Meldungen ungeprüft rausgehauen werden und eigene Recherchen (in dem Fall hätte es vielleicht fünf Minuten gebraucht) nicht drin sind.

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Tja, da wurde wohl verwechselt, dass heute Artikel 1 und 2 des SprengÄndG, nämlich die Änderungen zum SprengG und der 1. SprengV, in Kraft getreten sind.

Und was da alles geändert wurde, ist anscheinend nur wenigen bekannt. Hersteller und Einführer werden definiert. Neu benannte verantwortliche Personen brauchen jetzt z.B. ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die früheren Klassen heißen nun Kategorien. Mit den Abbrennanzeigen für Feuerwerke hat sich einiges geändert. Aufschiebende Wirkung bei Widerruf nun wie im WaffG geregelt und etliche kleinere Fehler und Ungenauigkeiten ausgemerzt.

Die meisten Änderungen ergeben sich für die BAM (Konformitätsbezeichnungen) und für die Gewerbeaufsichtsämter (Überwachungstätigkeiten).

Viel zu lesen - und wie immer schon die weit schwerere Kost als das WaffG.

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Hab doch tatsächlich Antwort von der dpa bekommen...

Tenor: "Meldung ist mittlerweile schon korrigiert worden."

Da hätte ich nun jede Wette gehalten, daß denen das a. am A... vorbeigeht oder sie das b. bewußt eingesetzt haben. Jetzt müßte nur irgendeine Zeitung die (von mir nirgends im Ticker gefundene) Korrektur auch neu abdrucken, und das glaube ich auch nicht...

Bestätigt aber unser neu gefundenes Prinzip "einfach solchen Stuss nicht länger hinnehmen" (und ihnen zeigen, daß zumindest eine Bevölkerungsgruppe solche journalistischen Fehlgriffe bemerkt)

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