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IGNORED

Zwei Berechtigte, Ein Schrank, Ein Schlüssel ?


-Henning-

Empfohlene Beiträge

Hallo !

Habe eine kurze Frage zu folgender Situation.

Ich bewahre meine Waffen mit meinem Vater zusammen in einem Waffenschrank auf.

Beide sind logischerweise berechtigt.

Für den Schrank ist nur ein Schlüssel da, was auch bislang keine Probleme bereitet.

(Mein Vater ist schon älter, braucht die Waffen nur 3-4 x im Jahr für Jagdeinladungen)

Ich bin in der Woche beruflich quasi immer unterwegs und nur selten Zuhause.

Ist es irgendwo im Waffenrecht verankert, dass man als Berechtigter (Vater) jederzeit Zugrif auf die Waffen haben muss ?! "

Die Problematik ist mir beim Thema "unangemeldete Kontrollen" aufgefallen.

In so einem Fall hätte mein Vater keinen Zugriff, da ich den Schüssel meistens immer mithabe.

Fällt da jemanden etwas zu ein ("lass doch einen Schlüssel nachmachen" lass ich nicht gelten...) ;)

Danke

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Eine Vorschrift, dass man den Schlüssel immer bei sich haben muss kenne ich nicht. Schließlich gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sicher zu verwahren, ohne diesen am Mann zu tragen ( Banktresor, im versiegelten Kuvert beim Notar/Schützenbruder/...)

Noch ein Grund, weshalb unangemeldete Kontrollen nicht funzen werden...

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Hallo,

genauso ist die Lage bei mir. Meine Frau hat keinen Schlüssel, um an ihr Gewehr zu kommen. Sie wird also bei einer Kontrolle den Schrank nicht öffnen können. Da mache ich mir aber keine Gedanken drum. Die Herrschaften können sich ja dann direkt über unser Telefon bei mir melden und einen Termin mit mir ausmachen.

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Ich bewahre meine Waffen mit meinem Vater zusammen in einem Waffenschrank auf.

Beide sind logischerweise berechtigt.

Vorsicht Falle!

Sind beide auch berechtigt, Zugriff auf die Waffen des anderen zu haben (z.B. Eintrag berechtigte Person auf der WBK)? Solltet ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben, solltet ihr ebenfalls kein Problem (AWaffV 13(10)) haben. Manchmal diskutiert man auch hier kontrovers über verschiedene Bedürfnisse(Vater Jäger, Sohn Sportschütze-vom Schießsport/von der Jagd ausgeschlossene Waffen). Dein SB sollte dir hier weiterhelfen.

Das dein Vater im Bedarfsfall keinen Zugriff hat ist eher bedauerlich, aber kein rechtliches Problem.

Gruß

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  • 2 Wochen später...
Zu dem aufgeworfenen Punkt des jederzeitigen Zugriffs auf die Waffe sei auch einmal die Aufbewahrung im Bankschließfach erwähnt. Nachts, an Wochenenden, Feiertagen etc. geht da gar nichts.

Aber ein Tresor mit Zeitschlatung müsste auch erlaubt sein - trotzdem kann man NICHT sofort an die Waffen, wenn die Behörde daneben steht...

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Meine Frau und ich sind beide Sportschützen. Wir haben einen kleinen Zahlencodetressor, 39,00€, für die Schlüssel.

So kommt jeder von uns beiden dran auch wenn einer nicht zu Hause ist und keiner muß die großen Schlüssel rumschleppen.

Für ander Wertgegenstände ist der kleine auch gut.

Gruß Zottelknole

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Aber ein Tresor mit Zeitschlatung müsste auch erlaubt sein - trotzdem kann man NICHT sofort an die Waffen, wenn die Behörde daneben steht...

Nicht aber, sondern selbstverständlich! Jedes zusätzliche Sicherheitsmerkmal kann wohl kaum gegen den Waffenbesitzer ausgelegt werden. Eine Zeitschaltung ist ein solches, da sie die Öffnungszeiten und somit auch die Zugriffsmöglichkeiten ja begrenzt.

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Bei einem Schlüssel mit z.B. 12 Schließungen stolze € 150,00....

wollte auch mal 2 nachmachen lassen, dafür gibts einen Würfel mit e-Schloss

Hallo Silberpfeil, ich wollte einen Schlüsse nachmachen lassen, Kosten ca 60,-€ , da habe ich für 75,- ein neues Schloß bestellt (mit 3 Schlüssel)

Gruss Manfred

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