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IGNORED

Kaliberbegrenzung ohne Logik


Rifleman22

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Hallo an alle!

Bei uns im Verein gibt es einen Großkaliber-Kurzwaffenstand.

Auf diesem dürfen alle Kurzwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 1500 Joule geschossen werden.

Außerdem dürfen dort Langwaffen für Kurzwaffenpatronen mit derselben Mündungsenergie geschossen werden.

Stimmt es, dass dort dann keine KK-Langwaffen geschossen werden dürfen?

Wenn ja ist das doch die totale Unlogik, denn es werden ja auch KK-Kurzwaffen geschossen.

Kann mir wer weiterhelfen??

Vielen Dank

Andy

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Bei uns aufm Stand darf man nur KK-Gewehr schießen. Keine KK-Pistole!

Steht halt nicht aufm Papier in der Abnahme des Standes.

Dieser Fall ist etwas anders gelegen.

Langwaffenstände bedürfen zur Nutzung für Kurzwaffen tatsächlich einer extra Zulassung.

Das wird insbesondere in Bezug auf die Freie Pistole auf Kleinkaliber Gewehrständen immer wieder

auch zu einer Frage der Praxis.

Wenn aber ein Kurzwaffenstand bereits Zulassung für Langwaffen mit KW Munition innerhalb der gültigen

Energiegrenzen hat, dann gibt es keinen mir bekannten gesetzlichen Grund,

die Nutzung von KK Langwaffen zu untersagen.

Gruß

G.T.

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Schonmal Vielen Dank für die ersten Antworten!! :eclipsee_gold_cup:

Unser 25m-Stand wurde vor ein paar Jahren für die im 1. Beitrag genannten Waffen und Kaliber abgenommen.

In der Bescheinigung steht drin dass dort mit Waffen für Kurzwaffenpatronen bis max. 1500 Joule geschossen werden darf.

Es müsste dann ja eigentlich auch drinstehen, dass mit Kurzwaffen für Langwaffenpatronen geschossen werden darf, denn die 22 lfb ist ja eigentlich eine Langwaffenpatrone.

Ich kam heut morgen auf den Stand und wurde sofort (mal wieder) von der Geschäftsführerin blöd angemacht.

Und du schießt nicht noch mal mit deinem Gewehr auf dem Pistolenstand.....

Gibt es eine entsprechende Regelung oder einen Gesetzestext der besagt, dass auf einem GK-Kurzwaffenstand

auch KK-Langwaffen geschossen werden dürfen?

Wie ist das in euren Vereinen so geregelt?

Danke für eure Hilfe

Andy

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Die eigentliche Frage sollte an die GFin gestellt werden: Warum denn nicht?

Es muss ja eine Begründung dafür geben, wenn keine Langwaffen dort geschossen werden sollen. Was habt Ihr für eine Deckung? Wenn die z.B. aus Holzscheiten besteht, kann ein Gewehr größren schaden anrichten, da die Geschosse wenig gestreut einen Punkt der Deckung belasten. Dann muss man zu oft umstapeln...

Was anderes fällt mir jetzt nicht ein. Bei uns sind wir KW-Schützen Gast auf LW Stand.

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Dieser Fall ist etwas anders gelegen.

Langwaffenstände bedürfen zur Nutzung für Kurzwaffen tatsächlich einer extra Zulassung.

Das wird insbesondere in Bezug auf die Freie Pistole auf Kleinkaliber Gewehrständen immer wieder

auch zu einer Frage der Praxis.

Wenn aber ein Kurzwaffenstand bereits Zulassung für Langwaffen mit KW Munition innerhalb der gültigen

Energiegrenzen hat, dann gibt es keinen mir bekannten gesetzlichen Grund,

die Nutzung von KK Langwaffen zu untersagen.

Gruß

G.T.

Es gibt sogar so unsinnige Einschränkungen in den Standabnahmen, auf dem Mist vom Schießstandsachverständigen gewachsen, daß Langwaffen im Kurzwaffenkaliber NUR ALS REPETIERER zugelassen sind. Kaliber is aber wurscht. Dem Kugelfang isses egal, ob die .357 aus dem UHR angeflogen kommt oder die 9 Para aus dem Halbautomaten. :gaga:

Und woher kommt's?!? Und nein, das ist kein DSB-Bashing, es kommt weil zumindest die "alten" Schießstandsachverständigen AUS - SCHLIESS - LICH in den engen DSB-Grenzen denken. Und da gibt's keine Halbautomaten.

Obiges betrifft leider auch unseren Hausschießstand ... und zahlreiche andere Stände.

Grüße

Iggy

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Wir haben auch spezielle Regelungen, die nicht vom Schiessen, vielmehr vom Zerschiessen kommen. Warum sollte der Pächter jede Woche auf allen 1500 Joule Plätzen mit der LKW Plane rumblödeln. Es reicht doch, wenn ein 5 er Platz zugerusst wird. Die KK Plätze halten sehr viel länger.

Gewehrmunition Joule kann man nicht mit Kurzwaffenpatronen Joule vergleichen, auf Kurzwaffenplätzen auf keinen Fall mit Gewehrmunition schiessen.

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Natürlich gibt es Bestimmungen wegen Geschoßenergie und Kugelfängen. Aber wenn manche Bestimmungen auf dem Stand unlogisch erscheinen, steckt auch oft der Betreiber dahinder.

Ich bin seit Jahren auf dem selben Stand. Früher durfte man dort mit der Pumpe auf 50m Slugs verschießen. Der neue Betreiber meint aber dadurch geht sein Stand kaputt. Also legte er willkürlich fest, dass dies nicht mehr erlaubt ist. Paradoxer Weise darf man dort noch immer mit Slugs auf den laufenden Keiler schießen. Aber auf Scheiben nicht? (Ist die gleiche 50m Bahn)

Er hat noch nen Jagd Parcour dort darf man mit der Pumpe Schrot verschießen. Naja, wenigstens was.

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Energieabgabe ist Energieabgabe, egal aus welcher Waffe.

Sehr oft ist dieser Mist eben NICHT auf den SSV zurückzuführen, sondern auf einen Vereinsvorstand der in grauer Vorzeit vom Verband was geflüstert bekommen hat oder einfach keine Ahnung hatte.

Ich habe allerdings auch schon Stände erlebt, die sofort bis 2500 J freigegeben werden können ( und es waren), die aber von einem SSV mit der Begründung "im DSB schießen wir nur 1500 J" runtergeregelt wurde.

Redet mit euerem SSV, holt euch eine fundierte Meinung und dann besprecht was ihr wollt und was er zulassen kann oder mit welchen Änderungen (er ist für die Planung bereits zu Beginn hinzu zu ziehen) ihr euer Ziel erreichen könnt.

Dann wird er mit der Behörde besprechen, wie weit sie da mitzieht. DANN entscheidet der Verein, ob er was tut oder alles lässt wie es ist. Meist sind die Vereine sehr überrascht. Positiv. Oftmals stellt sich dann heraus, dass längst vergangene Vorstände sich einfach nicht gekümmert haben. Der SSV hat keinen Grund über die bisherige Zulassung hinauszugehen, dies ist ausschließlich Sache des Vereins. Wenn jemand wie ich von sich aus andere Einstufungen/Freigaben vorschlägt und dann madig gemacht wird (natürlich hinten rum)"hier habe ich zu entscheiden was gemacht wird - nicht irgendein dahergelaufener SSV" dann spart er sich das in Zukunft - viele wissen immer mehr und alles besser. Wie im richtigen Leben.

Daher nicht wundern - fragen und machen. Einige hier haben schon gefragt und getan.

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...

Paradoxer Weise darf man dort noch immer mit Slugs auf den laufenden Keiler schießen. Aber auf Scheiben nicht? (Ist die gleiche 50m Bahn)

...

DAS entbehrt aber NICHT einer Logik!

Mit Scheibe konzentrieren sich die Einschläge immer auf einem kleinen Geschoßfangareal (wenn's Stahl ist, wird der Geschoßfang hier überdurchschn. beansprucht), hingegen mit laufendem Keiler sollten die Geschoßeinschläge wesentlich weiter bzw. gleichmäßiger verteilt sein.

Grüße

Iggy

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Tja... fragt mal den Dagobert, was es noch so an sinnlosen Beschränkungen gibt...

Großkaliberschießstand "keine Überschallmunition"... :confused:

Dagobert fragte mich...... aber Das Verbot von Überschallmunition kann Sinn machen, wenn sonst wegen dem Bundesimmissionsschutzgesetz der betrieb ganz oder teilweise eingestellt werden müsste.

Sehr viele Vereine bzw. deren Vorstände haben seit Jahren/Jahrzehnten die gut gemeinten Ratschläge der SSV als Blödsinn abgetan und es schlicht versäumt, eine Grundlast eintragen zu lassen. Neue Nachbarn oder alte Nachbarn ("der macht keinen Ärger") mit neuen Zielen/Lebenspartnern/erwachsenen Kindern haben dann bei Lärmbelästigung das Recht auf ihrer Seite. Auch im Wald- also weit abgelegen, sollte man sich da nicht sicher fühlen. Ich habe die Probleme hier mit Naturschutzbehörde, obere und untere Forstbehörde usw.

Nochmal: Leute ohne Ahnung aber alles besser wissend haben/werden viele Vereine heftig ins schlingern bringen, einige zum absaufen.

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Das ist m.E. kompletter Unsinn,

um eine gesetzliche Auflage kann es sich dabei eigentlich nicht handeln -

aber wer will es einem Standbetreiber verbieten, was er auf seinem Stand regelt ?

Vorsicht mit solchen Aussagen! Das hängt sehr stark vom Wortlaut des Abnahmegutachtens ab.

Nur so ein Beispiel: wenn im Gutachten KW bis 4000 j steht, dann darf man dort keine KK-LW schießen.

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Genau so ist es! Das Abnahamprotokoll wird aber normalerweise von Beginn der Planung an zu beteiligenden SSV, dem Verein und der Behörde abgesprochen. Daher sollten solche (Ungereimtheiten" nicht vorkommen. Meist findet sich aber des Rätsels Lösung in einem Vergleich zwischen dem Abnahmeprotokoll der ersten Abnahme und der Vereinssatzung bzw. den folgenden Protokollen und den im Laufe der Jahre mehrfach geänderten Standordnungen. Hier haben sich oft "Experten" der Vereine selbstherrlich eine unnötige Beschränkung auferlegt.

Auch möglich ist, dass im Laufe der Jahrzehnte eine Änderung im Stand vorgenommen wurde/sich ergeben hat, die eine Einschränkung des Schießbetriebes nötig machte. Hier kann man meist mit geringem Aufwand nachbessern.

Wer neu in einen Vereinsvorstand kommt und solche Ungereimtheiten feststellt, sollte sich bevor er eine Welle macht, mit einem SSV zusammen setzen und die alten Abnahmen nachsehen lassen. Dort ist sehr oft des Rätsels Lösung (eine Begründung muss immer vorhanden sein) finden lassen. Dann kann man an eine Regulierung gehen. Gemeinsam.

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Vorsicht mit solchen Aussagen! Das hängt sehr stark vom Wortlaut des Abnahmegutachtens ab.

Nur so ein Beispiel: wenn im Gutachten KW bis 4000 j steht, dann darf man dort keine KK-LW schießen.

Richtig!

Genau deswegen habe ich es ja ausführlich begründet :

Wenn aber ein Kurzwaffenstand bereits Zulassung für Langwaffen mit KW Munition innerhalb der gültigen

Energiegrenzen hat, dann gibt es keinen mir bekannten gesetzlichen Grund,

die Nutzung von KK Langwaffen zu untersagen.

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DAS entbehrt aber NICHT einer Logik!

Mit Scheibe konzentrieren sich die Einschläge immer auf einem kleinen Geschoßfangareal (wenn's Stahl ist, wird der Geschoßfang hier überdurchschn. beansprucht), hingegen mit laufendem Keiler sollten die Geschoßeinschläge wesentlich weiter bzw. gleichmäßiger verteilt sein.

Im Prinzip richtig,

aber m.E. nicht bei dem hier in Rede stehenden Schießen mit Slugs.

Slugs, also Bleigeschosse, sollten auch bei räumlich konzentriertem Beschuß

einer Geschoßfanganlage aus Stahl in ordnungsgemäßer und regelgerechter

Ausführung, keine erkennbare Überbeanspruchung verursachen.

Bei Mantelgeschossen und rasanten Kalibern, ist das sicher etwas anderes.

Müßten aber die Fachleute besser beurteilen können.

Gruß

Gottfried

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Meines Wissens ligt die E0 von .22lfb unter 200j. Darum ist sie ja auch zun Fangschuß nicht zugelassen.

Somit dürften die Energiebeschränkungen nicht greifen. Wenn allerdings der Betreiber keine KK LW auf dem Stand haben will, ist das sein gutes Recht, denn er hat dort das Hausrecht! Das heist, der Betreiber (Vereinsvorstand, Eigentümer u.s.w.) müssen Übezeugt werden! Im schlimmsten Fall mit Vereinswechsel!

Aber in den Meisten Fällen sollte ein (höflichen) offenes Wort genügen.

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DAS entbehrt aber NICHT einer Logik!

Mit Scheibe konzentrieren sich die Einschläge immer auf einem kleinen Geschoßfangareal (wenn's Stahl ist, wird der Geschoßfang hier überdurchschn. beansprucht), hingegen mit laufendem Keiler sollten die Geschoßeinschläge wesentlich weiter bzw. gleichmäßiger verteilt sein.

Grüße

Iggy

Die Geschosse werden in Sand aufgefangen. Da ist es doch egal wo sie einschlagen. :confused:

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Im Prinzip richtig,

aber m.E. nicht bei dem hier in Rede stehenden Schießen mit Slugs.

Slugs, also Bleigeschosse, sollten auch bei räumlich konzentriertem Beschuß

einer Geschoßfanganlage aus Stahl in ordnungsgemäßer und regelgerechter

Ausführung, keine erkennbare Überbeanspruchung verursachen.

Bei Mantelgeschossen und rasanten Kalibern, ist das sicher etwas anderes.

Müßten aber die Fachleute besser beurteilen können.

Gruß

Gottfried

Schon mal Kugelfänge erlebt, die, hart an der Grenze der Belastbarkeit, mit Unmengen von Slugs beharkt worden sind (wie es bei 'nem IPSICK-Match schon mal vorkommen kann)? Das kann man per Abstrahieren und Generalisieren auf andere Kugelfänge übertragen.

Danach redst' dann GAAAAANZ anders! :chrisgrinst:

Grüße

Iggy

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Wenn allerdings der Betreiber keine KK LW auf dem Stand haben will, ist das sein gutes Recht, denn er hat dort das Hausrecht! Das heist, der Betreiber (Vereinsvorstand, Eigentümer u.s.w.) müssen Übezeugt werden! Im schlimmsten Fall mit Vereinswechsel!

Aber in den Meisten Fällen sollte ein (höflichen) offenes Wort genügen.

Nicht unbedingt ein Vereinswechsel:

Ich zahle meine Beiträge in meinem Verein, schieße aber fast ausschließlich auf (wenn auch) teuren allgemein zugänglichen öffentlichen Fremdständen.

Ein offenes Wort bringt da meist garnichts, durch mein Schießbuch habe ich einen schriftlichen Nachweis für regelmäßige Teilnahme, auf dem vereinseigenen Stand bin ich also fast nicht existent, muß keinen Rasen mähen, erspare mir den regelmäßigen "Thekendienst", und bin dennoch berechtigt, meine vorhandenen Waffen weiterhin zu benutzen.

Soll "mein" Verein meinetwegegen zweckentfremdend meinen Mitgliedsbeitrag nach seinem Gutdünken verbraten.

So geschehen wie jetzt und in den vergangenen Jahren, wo Beitragseinlagen für lustige Grillfeten (Stichwort Sommerfest)

vergeudet wurden, jedoch Leistungsschützen bis zur DM ihre Unkosten komplett selber tragen mußten.

Für mich entscheidend:

Mitgliedschaft bestehen lassen, unbedingt ein Schießbuch führen und dem Verein (symbolisch) den Stinkefinger zeigen.

MfG!

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Danke für eure Antworten.

Bin am Mittwoch wieder aufm Stand und werd das dann nochmal ansprechen, wenn die Geschäftsführerin da ist.

Aber ich hab das Gefühl dass es bei der ganzen Geschichte, so wie früher auch schon, darum geht, mir eins auszuwischen.

Keine Sorge, ich bin hart im nehmen. ;)

Bis denn und Gut Schuss

Andy

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