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IGNORED

Wann Bedürfnis beantragen im BDMP, bereits 18 im Training nach nun 8 Monaten


FloH

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http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1300437

Wo steht im Gesetz (nicht das BDMP Handbuch) wie oft man schiessen muss?

Soweit ich weis steht im Gesetz nur dass man mindestens 12 Monate in einem anerkannten Verein/Verband Mitglied sein muss und regelmässig schiessen muss.

Aber wie oft steht soweit ich weis nicht darin.

Wie of man in den 12 Monaten geschossen haben muss und ob man an Wettbewerben teilgenommen haben muss oder nicht, um die Bescheinigung des Bedürfnisses vom Verband zu erhalten wird in den jeweiligen Handbüchern geregelt.

Was nun den TE angeht:

Sprich mit Deinem SLG-Leiter.

Er wird Dir alles genau erklären können und Dir auch beim ausfüllen der erforderlichen Anträge behilflich sein können. Denn da liegen die meisten Gründe in einer Ablehung des Bedürfnisses. Falsch ausgefüllte Anträge!

Die Bearbeitung innerhalb der jeweilgen Landesverbände des BDMP gehen meist recht flott. Zwei bis drei Wochen ist glaube ich normal.

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http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1300437

Wo steht im Gesetz (nicht das BDMP Handbuch) wie oft man schiessen muss?

Soweit ich weis steht im Gesetz nur dass man mindestens 12 Monate in einem anerkannten Verein/Verband Mitglied sein muss und regelmässig schiessen muss.

Aber wie oft steht soweit ich weis nicht darin.

Wie of man in den 12 Monaten geschossen haben muss und ob man an Wettbewerben teilgenommen haben muss oder nicht, um die Bescheinigung des Bedürfnisses vom Verband zu erhalten wird in den jeweiligen Handbüchern geregelt.

Was nun den TE angeht:

Sprich mit Deinem SLG-Leiter.

Er wird Dir alles genau erklären können und Dir auch beim ausfüllen der erforderlichen Anträge behilflich sein können. Denn da liegen die meisten Gründe in einer Ablehung des Bedürfnisses. Falsch ausgefüllte Anträge!

Die Bearbeitung innerhalb der jeweilgen Landesverbände des BDMP gehen meist recht flott. Zwei bis drei Wochen ist glaube ich normal.

:rtfm: hola amigo Dan,

Du hast natürlich Recht, es steht nirgendwo im WaffG wie oft man trainert haben muss innerhalb der 12 Monate Vereinszugehörigkeit, die 12 oder 18 mal sind ein ÜBERBLEIBSEL

aus ein Entwurf einer AWaffGVerordnung die NICHT übernommen wurde, das WaffG spricht in der Tat nur von REGELMÄßIGEN Training. Aber das Thema haben wir hier bei WO garantiert schon 10 mal behandelt (Suchfunktion Beiträge von z.B. Sachbearbeiter)

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Wer ist BSSB ?

Ist das eine SLG im BDMP?

Über den sprechen wir doch hier, über den BDMP und keinen anderen.

Gelle.

Also was da irgendein Verein für Heimatvertrieben Freizeitschützen und Knickerbockerböllern will ist uninteressant - wir reden über den BDMP.

Also ist jeder Hinweis was in welchem Verein wo irgendwie gemacht wird vollkommen nicht zielführend, irreführend sozusagen.

OK?

Was willst du überhaupt? Ich hab doch geschrieben er soll sich mit dem Regelwerk SEINES Verbandes auseinandersetzen.

Und das Gesetz das ich zitierte gilt auch für den BDMP.

Als Beispiel das es andere Verbände (du schreibst konsequenterweise - und falsch - Vereine) anders machen nannte ich den BSSB. Und das ist mein gutes Recht.

Genauso wie auf deine inhaltlich falschen Aussagen hinzuweisen. Das ist auch mein gutes Recht.

Ich bin hier raus.

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:rtfm: hola amigo Dan,

Du hast natürlich Recht, es steht nirgendwo im WaffG wie oft man trainert haben muss innerhalb der 12 Monate Vereinszugehörigkeit, die 12 oder 18 mal sind ein ÜBERBLEIBSEL

aus ein Entwurf einer AWaffGVerordnung die NICHT übernommen wurde, das WaffG spricht in der Tat nur von REGELMÄßIGEN Training. Aber das Thema haben wir hier bei WO garantiert schon 10 mal behandelt (Suchfunktion Beiträge von z.B. Sachbearbeiter)

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Eben und der Begriff "Regelmässig" ist eher ein Dehnbarer Begriff.

Ws ist denn Regelmässig?

Theoretisch, wenn ich 10 Jahre lang zwei mal im Jahr einen Trinke, dann kann das als Regelmässig ausgelegt werden.

Die Spporthandbücher der Verbände regulieren die erforderlichen Mindesttranings, die man gemacht haben muss, um ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen. Der eine schreibt 12 mal vor der andere 18 mal.

Aber im Gesetz stegt lediglich der Begriff Regelmässig, nicht mehr und nicht weniger.

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... der Begriff "Regelmässig" ist eher ein dehnbarer Begriff.

Und deshalb hat der Gesetzgeber den Begriff "regelmässig" in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffGVwV) auch genau definiert.

Danach bedeutet "regelmässig" im Sinne des WaffG eben 18 mal verteilt über das Jahr, mindestens aber 1 mal monatlich.

Diese Verwaltungsvorschrift ist zwar nach wie vor nur ein Entwurf und bisher nicht in Kraft gesetzt, dies hindert aber die Erlaubnisbehörden und die Gerichte nicht daran, nach den Inhalten dieses Entwurfs zur VwV zu verfahren.

Sowas gibt's allerdings nur hier in Deutschland.

CM :)

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Und deshalb hat der Gesetzgeber den Begriff "regelmässig" in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffGVwV) auch genau definiert.

Danach bedeutet "regelmässig" im Sinne des WaffG eben 18 mal verteilt über das Jahr, mindestens aber 1 mal monatlich.

Diese Verwaltungsvorschrift ist zwar nach wie vor nur ein Entwurf und bisher nicht in Kraft gesetzt, dies hindert aber die Erlaubnisbehörden und die Gerichte nicht daran, nach den Inhalten dieses Entwurfs zur VwV zu verfahren.

Sowas gibt's allerdings nur hier in Deutschland.

CM :)

Und genau hier sieht man ach wie dehnbar der Begriff "Regelmässig" ausgelegtw erden kann.

18 mal oder mindestens 1 mal im Monat. Demnach gilt als Regelmässig bereits 12 mal im Jahr geschossen zu haben.....

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Was willst du überhaupt? Ich hab doch geschrieben er soll sich mit dem Regelwerk SEINES Verbandes auseinandersetzen.

Und das Gesetz das ich zitierte gilt auch für den BDMP.

Als Beispiel das es andere Verbände (du schreibst konsequenterweise - und falsch - Vereine) anders machen nannte ich den BSSB. Und das ist mein gutes Recht.

Genauso wie auf deine inhaltlich falschen Aussagen hinzuweisen. Das ist auch mein gutes Recht.

Ich bin hier raus.

Genau - es ist dein gutes Recht andere auf mangelnde Zielführung hinzuweisen und selber meilenweit am Thema vorbei zu

semmeln.

Meines auch - oder.

Gott zum Gruße

M

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Du hast es schon wieder nicht verstanden:

Regelmässig im Sinne des WaffG heisst 18 Trainings- oder Wettkampftermine, also mindestens 1 x pro Monat plus 6 Termine in variablen Zeitabständen.

Kommt's jetzt rüber?

CM :)

o.k.

Wo aber finde ich genau diese deffinition von Regelmäßig im Waffengesetz?

Wenn es da nicht drin steht, ist es unerheblich.

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Du hast es schon wieder nicht verstanden:

Regelmässig im Sinne des WaffG heisst 18 Trainings- oder Wettkampftermine, also mindestens 1 x pro Monat plus 6 Termine in variablen Zeitabständen.

Kommt's jetzt rüber?

CM :)

:confused: hola amigo cartridgemaster,

no...es heisst doch in der AWaffGVwV (die immer noch ein Entwurf ist) regelmässig 1 x pro Monat (d.h. 12 mal/Jahr) oder wenn unregelmässig (nicht jeden Monat) 18 mal pro Jahr, wobei der Zeitraum für die 18 mal nicht genannt wird, und NICHT 12 mal (regelmässig) und 6 mal unregelmässig=18 mal.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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