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IGNORED

3. KW / Meisterschaft


kriegerlein

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Bestimmt ne doofe Frage:

Wenn ich für das Bedürfnis für die 3.KW

eine Kreismeisterschaft o.ä. nachweisen muss...

Mit welcher Waffe schiesse ich diese dann,

wenn ich die Waffe noch gar nicht besitze?

Mit einer Vereinswaffe etwa??

Oder mit meinem 22er/WS für die CZ?

Damit komme ich doch gar nicht erst

bis zur Meisterschaft...

:confused::confused::confused:

Geschrieben

hallo,

ich würde sagen, du weisst eine meisterschaft mit den beiden kw´s nach, die du schon besitzt.

von einem nachweis mit der waffe, die beantragt werden soll, habe ich nirgends was gelesen.....

beste grüsse und erfolgreichen antrag !

handgunner

Geschrieben

Nehme mal an den Nachweis erbringst Du dadurch das Du eine Waffe aus Deinem eigenen Bestand dafür nutzt. Es geht wohl beim Nachweis eher darum das Du Bestandswaffen auch tatsächlich sportlich nutzt (bis hin zu Meisterschaften) und nicht aus Spaß hortest.

So ist dann anzunehmen das Du die zusätzliche ebenfalls tatsächlich sportlich nutzen wirst. So sehe ich das und würde auch nur so Sinn ergeben.

Geschrieben
Hi,

evtl. mit der, auf dem Stand, geliehenen Waffen eins Kollegen.

Imho ist der Start bei der Kreismeisterschaft nicht wirklich ein Problem.

Da musst Du kein TopScorer sein...

Moin!

Meine Kollegen hab ich noch nicht gefragt...

ich dachte, man muss irgendwelche Ringe

für die Teilnahme vorweisen können...

Habe ich mich noch nie drum gekümmert,

weil GK im BDMP...und nur ein WS...

hmmm.....

Geschrieben

Danke...:-)

Ja, es ergibt nur einen Sinn mit

den bereits in meinem Besitz befindlichen Waffen..

Ist aber irgendwie eine Grauzone...

Bedürfnis mit Schiessterminen allein

reicht angeblich nicht !

Man muss auch mit der "neuen" waffe bereits

meisterschaft nachweisen...

obwohl:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

sagt nichts über die 3.KW/Meisterschaften aus..

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

sagt nichts über die 3.KW/Meisterschaften aus..

Beim DSB genau wie beim BDMP: Die dritte KW und mehr gibt es, wenn du an Kreismeisterschaften (DSB) und/oder

Landesmeisterschaften (BDMP) oder überregionalen Wettkämpfen (BDMP) teilnimmst.

Im Idealfall mit einer geliehenen Waffe die du beantragen möchtest, ansonsten mit denen bei dir vorhandenen Waffen.

Geschrieben
Mit welcher Waffe schiesse ich diese dann,

wenn ich die Waffe noch gar nicht besitze?

Auf das Paradoxon (man könnte es auch Unsinn nennen) habe ich die Damen und Herren im Innenausschuss dieser unserer Republik schon hingewiesen, als es erste Entwürfe zu dem Kokolores gab.

Hat damals aber keinen sonderlich interessiert.

Geschrieben
Auf das Paradoxon (man könnte es auch Unsinn nennen) habe ich die Damen und Herren im Innenausschuss dieser unserer Republik schon hingewiesen, als es erste Entwürfe zu dem Kokolores gab.

Hat damals aber keinen sonderlich interessiert.

hallo aton,

wo bitte steht, dass mit der waffe ( typ - modell - kaliber ) geschossen werden muss, dia auch beantragt werden soll ?

die quelle würde mich sehr interessieren........

in freudiger erwartung

handgunner

Geschrieben
Man muss auch mit der "neuen" waffe bereits

meisterschaft nachweisen...

Meine Empfehlung: Ruf direkt bei deinem Sachbearbeiter vom Schützenverband an, schildere ihm dein Wunsch und frag ihn ob das in Ordnung geht (falls möglich schon X Monate im voraus) ... er muss am Ende den Stempel drunter machen. Mein SB war bisher IMMER freundlich und hat (und wollte auch) geholfen ...

Das hat mir schon viel zusätzliche Wartezeit erspart ... die Schützenverbände haben in ihrer Informationspolitik da ein recht großes Problem. Selbst bei so einfachen Sachen wusste bei mir weder der 1. OSM, noch der Sachkundeausbilder bescheid. Bei meinem GK-Antrag gings dann richtig los ... der Ausbilder vom Bezirk hat Anfang des Jahres gemeint "Es werden nur noch Waffen in dem Kaliber genehmigt das man auch trainiert". Sorry, Blödsinn - mein Antrag ging ohne Probleme durch.

Ich hab nun mehrfach die Erfahrung gemacht, dass "da draussen" alles nur hörensagen ist ... und deshalb wird in Zukunft immer bei der richtigen Person nachgefragt, persönlich ... und das ist die Person die am Ende ihr Servus drunter setzt. Wenn sich die Person querstellt hast du eh nur noch wenig Möglichkeiten ... ob du das ein paar Monate früher oder später erfährst spielt keine Rolle, Fragen kostet nix ;)

Vermutlich menschelt es gelegentlich und das wird dann als bare Münze verkauft und per stille Post weitergetragen ... manchmal ist die Wahrheit für eine WBK-Versagung für den betreffenden evtl. so peinlich, dass eben ein vorgeschobener Grund vor den Kollegen herhalten muss ...

Edit: Wenn bei dir mal die "kann-Vorschriften" günstig ausgelegt werden, könnte das hoplophoben ABs ein Dorn im Auge sein ... also pssst, leise ... das Ergebnis deiner Anfrage würde mich auch interessieren ...

Geschrieben
wo bitte steht, dass mit der waffe ( typ - modell - kaliber ) geschossen werden muss, dia auch beantragt werden soll ?

Nirgends - das habe ich auch nicht behauptet. Allerdings entstehen durch den Passus einfach Systemwidrigkeiten das Bedürfnisprinzip betreffend; da die Regelung aber diesem genügen bzw. es stützen soll, ist das Ganze aus übergeordneter Sicht ein denkbar schlechtes juristisches Werkstück. Wie soll man denn, rein von der Logik her betrachtet, ein Bedürfnis für eine Waffe/Disziplin mit einer anderen Waffe/Disziplin schaffen bzw. ableiten?

Für alle praktischen Belange braucht Dich das nicht großartig zu kümmern, es zeigt aber eine handwerklich schlechte Gesetzeslösung auf.

Geschrieben
Nirgends - das habe ich auch nicht behauptet. Allerdings entstehen durch den Passus einfach Systemwidrigkeiten das Bedürfnisprinzip betreffend; da die Regelung aber diesem genügen bzw. es stützen soll, ist das Ganze aus übergeordneter Sicht ein denkbar schlechtes juristisches Werkstück. Wie soll man denn, rein von der Logik her betrachtet, ein Bedürfnis für eine Waffe/Disziplin mit einer anderen Waffe/Disziplin schaffen bzw. ableiten?

Ich würde soweit gehen zu sagen, dass man kein Bedürfnis für eine Waffe hat wenn man die Teilnahme an Meisterschaften mit einer anderen Waffe als Bedürfnisgrund angibt. Schließlich hatte man ja eine Waffe um teilzunehmen.

Sehr dubios :rolleyes:

Geschrieben
Moin!

Meine Kollegen hab ich noch nicht gefragt...

ich dachte, man muss irgendwelche Ringe

für die Teilnahme vorweisen können...

Habe ich mich noch nie drum gekümmert,

weil GK im BDMP...und nur ein WS...

hmmm.....

Komm einfach zu unserem Herbstpokal am 31. Oktober,

ist ein überregionaler Wettkampf, die Auschreibung ist demnächst auf unserer Seite,

schieß dort mal die PP1 oder die NPA

Gruß Jens

Geschrieben

Das mit der Mindestringzahl kenne ich von unserem "Dorfe" auch. Da wird einem im ansässigen DSB-Verein erzählt das man erstmal über Jahre hinweg die 10m Luftgewehr aufgelegt schiessen muss, eine bestimmte Ringzahl erreichen muss um überhaupt mal auf eine Kreismeisterschaft zu dürfen - Schwachsinn! Das gibts nur in solchen Vereinen wo du besonders priviligiert sein musst um ein Bedürfniss für ein Einzellader-KK-Gewehr zu erhalten, von SpoPi fang ich gar nicht erst an.

Kreismeisterschaft darf jeder und das ist auch gut so! Mit geliehener oder Vereinswaffe. Unser DSB-Fürst guckt dann schonmal die Jahrbücher durch um zu gucken ob man regelmässig an der Kreismeisterschaft teilgenommen hat. Wenn das der Fall ist, welche Disziplin auch immer bekommt man in der Regel sein Bedürfnis.

Geschrieben
Ich würde soweit gehen zu sagen, dass man kein Bedürfnis für eine Waffe hat wenn man die Teilnahme an Meisterschaften mit einer anderen Waffe als Bedürfnisgrund angibt. Schließlich hatte man ja eine Waffe um teilzunehmen.

Sehr dubios :rolleyes:

Das ist ja der Knackpunkt...

das beisst sich wieder..

Eben, wofür noch ne Waffe, wenn ich

bereits meisterschaften schiesse..

Evtl. für die Leistungsverbesserung?!

.......

kriegerlein

Geschrieben
Meine Empfehlung: Ruf direkt bei deinem Sachbearbeiter vom Schützenverband an, schildere ihm dein Wunsch und frag ihn ob das in Ordnung geht (falls möglich schon X Monate im voraus) ... er muss am Ende den Stempel drunter machen. Mein SB war bisher IMMER freundlich und hat (und wollte auch) geholfen ...

Das hat mir schon viel zusätzliche Wartezeit erspart ... die Schützenverbände haben in ihrer Informationspolitik da ein recht großes Problem. Selbst bei so einfachen Sachen wusste bei mir weder der 1. OSM, noch der Sachkundeausbilder bescheid. Bei meinem GK-Antrag gings dann richtig los ... der Ausbilder vom Bezirk hat Anfang des Jahres gemeint "Es werden nur noch Waffen in dem Kaliber genehmigt das man auch trainiert". Sorry, Blödsinn - mein Antrag ging ohne Probleme durch.

Ich hab nun mehrfach die Erfahrung gemacht, dass "da draussen" alles nur hörensagen ist ... und deshalb wird in Zukunft immer bei der richtigen Person nachgefragt, persönlich ... und das ist die Person die am Ende ihr Servus drunter setzt. Wenn sich die Person querstellt hast du eh nur noch wenig Möglichkeiten ... ob du das ein paar Monate früher oder später erfährst spielt keine Rolle, Fragen kostet nix ;)

Vermutlich menschelt es gelegentlich und das wird dann als bare Münze verkauft und per stille Post weitergetragen ... manchmal ist die Wahrheit für eine WBK-Versagung für den betreffenden evtl. so peinlich, dass eben ein vorgeschobener Grund vor den Kollegen herhalten muss ...

Edit: Wenn bei dir mal die "kann-Vorschriften" günstig ausgelegt werden, könnte das hoplophoben ABs ein Dorn im Auge sein ... also pssst, leise ... das Ergebnis deiner Anfrage würde mich auch interessieren ...

...in der Tat werde ich mal nachfragen...

und: psssst...das Ergebnis weitergeben...

kriegerlein

Geschrieben
Eben, wofür noch ne Waffe, wenn ich

bereits meisterschaften schiesse..

a) Um in einer anderen Disziplin zu starten. Bei Einzelmeisterschaften ist 9mm eine andere Disziplin als .357 Mag. ... (.44 Mag und .45 ACP sind nochmal 2 Disziplinen). Du kannst mit deiner Waffe vielleicht bei 9mm antreten, aber nicht bei .357 Mag. ... das wird nur bei Rundenwettkämpfen zusammengefasst.

B ) Zur Leistungsverbesserung (da ist das Bedürfnis aber schwerer glaubhaft zu machen, laut hörensagen)

c) Als Ersatzwaffe falls mal während dem Wettkampf die Waffe aussteigt (da ist das Bedürfnis aber schwerer glaubhaft zu machen, laut hörensagen)

d) Als Ersatz für eine bereits defekte Waffe. Kann ja sein, dass dein .357 ausgelutscht ist, du an dem Teil hängst und die Reperatur nicht lohnt (so einen Fall kenne ich)

Geschrieben
a) Um in einer anderen Disziplin zu starten. Bei Einzelmeisterschaften ist 9mm eine andere Disziplin als .357 Mag. ... (.44 Mag und .45 ACP sind nochmal 2 Disziplinen). Du kannst mit deiner Waffe vielleicht bei 9mm antreten, aber nicht bei .357 Mag. ... das wird nur bei Rundenwettkämpfen zusammengefasst.

B ) Zur Leistungsverbesserung (da ist das Bedürfnis aber schwerer glaubhaft zu machen, laut hörensagen)

c) Als Ersatzwaffe falls mal während dem Wettkampf die Waffe aussteigt (da ist das Bedürfnis aber schwerer glaubhaft zu machen, laut hörensagen)

d) Als Ersatz für eine bereits defekte Waffe. Kann ja sein, dass dein .357 ausgelutscht ist, du an dem Teil hängst und die Reperatur nicht lohnt (so einen Fall kenne ich)

zu B) die 3.Waffe soll doch gerade, wie überhaupt

eine eigene, der Lleistungsverbesserung dienen..

Ist auch alles nett gedacht und beantwortet..

aber, die Frage bleibt: womit wird die Teilnahme

an einer Meisterschaft begründet?

Eigene Waffe? Dann nehme ich bereits teil;

Vereinswaffe? Damit zur Meisterschaft: der gespielte Witz..

Also kann ich doch mit der zu beantragenden Waffe noch

an keiner Meisterschaft teilgenommen haben..

Wahrscheinlich zählt wirklich: wenn ich mit den vorhandenen

Waffen teilnehme, würde ich auch mit der 3. teilnehmen...

Das kriege(rlein) ich schon raus...-)))

:rolleyes:

Geschrieben
Moin!

Bestimmt ne doofe Frage:

Wenn ich für das Bedürfnis für die 3.KW

eine Kreismeisterschaft o.ä. nachweisen muss...

Mit welcher Waffe schiesse ich diese dann,

wenn ich die Waffe noch gar nicht besitze?

...

:confused::confused::confused:

Du schießt mit den Waffen die du schon hast die dementsprechenden Disziplinen.

Es ist nicht erforderlich eine Disziplin zu schiessen mit d e r Waffe die man befürwortet haben will.

Kreismeisterschaft darf jeder, da ist keine Quali nötig. Mancherorts ist man froh wenn überhaupt genug Starter antreten.

Willst du dir allerdings eine neue KW im gleichen Kaliber zulegen willst welches du schon hast wird etwas schwieriger. Aber unmöglich ist es nicht.

Geschrieben

@Königstiger...

Das hört sich vernünftiger an; wurde auch weiter oben

schon mal so beschrieben...

Auf jeden Fall werde ich nachfragen und es

trotzdem so probieren!

Gruß, kriegerlein

Komm einfach zu unserem Herbstpokal am 31. Oktober,

ist ein überregionaler Wettkampf, die Auschreibung ist demnächst auf unserer Seite,

schieß dort mal die PP1 oder die NPA

Gruß Jens

Wenn ich frei bekomme....

und mein Finanzminister ihren Segen

dazu gibt.....:-)))

Geschrieben
zu B) die 3.Waffe soll doch gerade, wie überhaupt

eine eigene, der Lleistungsverbesserung dienen..

Nein und Nein.

1. Wenn der Verein keine eigenen Waffen in ausreichender Zahl und allen Kalibern für alle Trainingswilligen vorrätig hat, kommst du um eine eigene Waffe nicht drumrum. Wie soll ein RWK mit 6 Schützen stattfinden, wenn jeder mit der einen vorhandenen Vereinswaffe schießen will? Und es gibt Vereine, die keine eigenen GK-Waffen haben.

Also halten wir fest: Der eigeschobene Relativsatz "wie überhaupt eine eigene" ist so nicht haltbar.

2. Du brauchst z.B. für die Kreismeisterschaft in 9mm (Pistole) eine andere Waffe als für die Kreismeisterschaft in .357 Mag. (Revolver) und für die Sportpistole .22 brauchst du schon die 3. Waffe.

Bei 1. und bei 2. gilt: Du darst dir aussuchen in welcher Disziplin du starten möchtest. Und wenn dir vom Verein eine 9mm für's Training angeboten wird und der eigene .357er mit der Begründung verweigert wird, dann ist das nicht richtig. Es kann dich auch keiner Zwingen für die 9mm ein .22er Wechelsystem zu kaufen ...

Ist auch alles nett gedacht und beantwortet..

aber, die Frage bleibt: womit wird die Teilnahme

an einer Meisterschaft begründet?

Ich darauf geantortet: "Eben, wofür noch ne Waffe, wenn ich bereits meisterschaften schiesse.."

Und da gibt es eben viele Gründe.

Die Frage "womit wird die Teilnahme an einer Meisterschaft begründet?" könnte man so beantworten:

Aus sportlichem Interesse. Ich kenne keine Satzung und keinen Gesetzespragraphen der dir das verbietet.

Die Frage sollte viel eher lauten "Mit welchem Recht soll man mir verbieten in 5 Disziplinen gleichzeitig zu starten?"

Eigene Waffe? Dann nehme ich bereits teil;

Vereinswaffe? Damit zur Meisterschaft: der gespielte Witz..

Wie geschrieben: Du must die Teilnahme an Meisterschaften je Disziplin betrachten!

Also kann ich doch mit der zu beantragenden Waffe noch

an keiner Meisterschaft teilgenommen haben..

Das behauptet ja hoffentlich keiner ernsthaft?!

Wahrscheinlich zählt wirklich: wenn ich mit den vorhandenen

Waffen teilnehme, würde ich auch mit der 3. teilnehmen...

Yepp.

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