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IGNORED

TÜV stell sich quer (Fachärztliches Gutachten)


Im Elfenbeinturm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich wollte beim Tüv die Psychologische Untersuchung für einen Erstantrag unter 25 machen.

Als ich dort angerufen habe meinte die Dame Sie braucht ein Schreiben vom Landratsamt, in dem steht was genau das Amt haben will.

Ich dachte erstmal "hallo? gehts noch?"

Das hat die überhaupt nicht zu interessieren, schließlich könnte ich das Gutachten auch freiwillig machen.

Nun auf jeden Fall kann ich beim Tüv Nord anscheinend diese Untersuchung nicht machen, wenn ich keinen "Auftrag vom Landratsamt" mitbringe.

--> Was soll ich machen? Ich habs langsam satt mich von einzelnen Mitarbeitern so schikanieren zu lassen.

Im Internet auf der Homepage vom Tüv steht kein Wort darüber, und auch sonst habe ich nie etwas dergleichen gehört.

Wird jemand von euch vielleicht schlau aus der Sache?

Als ich beim Landratsamt angerufen habe wussten die natürlich von nichts, und sowas ist auch noch nie verlangt worden.

Liegt das evtl. am Tüv Nord?

Denn eigentlich Wohne ich in Süddeutschland, und habe nur meinen Zweitwohnsitz in NRW.

Geschrieben
Hallo,

ich wollte beim Tüv die Psychologische Untersuchung für einen Erstantrag unter 25 machen.

Als ich dort angerufen habe meinte die Dame Sie braucht ein Schreiben vom Landratsamt, in dem steht was genau das Amt haben will.

Ich dachte erstmal "hallo? gehts noch?"

Das hat die überhaupt nicht zu interessieren, schließlich könnte ich das Gutachten auch freiwillig machen.

Nun auf jeden Fall kann ich beim Tüv Nord anscheinend diese Untersuchung nicht machen, wenn ich keinen "Auftrag vom Landratsamt" mitbringe.

--> Was soll ich machen? Ich habs langsam satt mich von einzelnen Mitarbeitern so schikanieren zu lassen.

Im Internet auf der Homepage vom Tüv steht kein Wort darüber, und auch sonst habe ich nie etwas dergleichen gehört.

Wird jemand von euch vielleicht schlau aus der Sache?

Als ich beim Landratsamt angerufen habe wussten die natürlich von nichts, und sowas ist auch noch nie verlangt worden.

Liegt das evtl. am Tüv Nord?

Denn eigentlich Wohne ich in Süddeutschland, und habe nur meinen Zweitwohnsitz in NRW.

Was ist den dein Problem??

Das der Tüv wissen möchte, WAS er prüfen soll????

Das LRA soll halt schreiben was im Gutachten stehen soll....die verlangen es ja auch!

Gehts noch??

Geschrieben
Das LRA soll halt schreiben was im Gutachten stehen soll....die verlangen es ja auch!

So ist es. Dass der TÜV vorher wissen möchte, was dezidiert geprüft werden soll bzw. welche inhaltlichen Feststellungen/Aussagen das Gutachten umfassen muss, kann man ihm nicht zur Last legen.

Das zeugt eher von Professionalität. Natürlich könnte man dort auch einfach irgendetwas prüfen, 200 Taler dafür verlangen und wenn das LRA dann zu dem Schluss kommt, dass das Gutachten nicht einschlägig ist, geht es eben in die nächste Runde und der TE zahlt nochmals.

Geschrieben

Das Problem ist aber dass das Landratsamt nicht weiß was es mir für einen Schrieb ausstellen soll.

Die haben das noch nie gemacht.

Außerdem steht doch klipp und klar im Gesetz was zu testen ist...inwiefern sollte das Landratsamt das denn noch spezialisieren?

Nachdem mein Führungszeugnis usw. absolut leer ist, kann man also nicht sagen "der ist schonmal betrunken am Steuer erwischt worden, die Prüfung sollte mit dem Schwerpunkt auf Alkoholmissbrauch usw. gemacht werden"

Geschrieben

Also bei mir wars so, dass ich auch ein Schreiben des LRAs mitbringen musste.

Ich hab den Test allerdings beim Tüv-Süd gemach.

Mein Behördenmensch hat mir das Schreiben ne Woche nach dem Einreichen meines Antrags zugeschickt.

Warscheinlich sitzen da extrem kompetente Leute bei dir auf der Behörde.

MfG

Geschrieben

Ich habe vor ca 6 Wochen die Untersuchung beim Tüv Süd in Deggendorf gemacht.

Meine WBK wird gerade beantragt bzw. als ich beim Tüv war hab ich den Antrag noch nicht abgegeben.

Die brauchten kein Schreiben vom Amt oder der gleichen.

Die nette Frau hat sogar gemeint, wenn ich es nicht schaffen würde dann bekämme es ausser mir keiner mit, weil sie

Schweigepflicht haben. Anderes ist es wenn man wegen Zweifel der Eigung hin muss.

Ist sowieso nur Geldmacherei. Das ganze hat 1,5 h gedauert, 20 min Fragen am pc beantworten,

(lustige sache, wenn danach dann das Diagramm zuweit rechts ist bist die ein Massenmörder, wenns zuweit links ist dann ein Amokläufer

und wenn alles in der Mitte ist dann bekommst das ok)

15 min dauert dann das Gespräch und der Rest ist Wartezeit. 155 Euro zahlen und mann bekommt das Gutachten nach ein paar

tagen sogar noch zugeschickt. Und das für 155 euro...

Geschrieben
Außerdem steht doch klipp und klar im Gesetz was zu testen ist...inwiefern sollte das Landratsamt das denn noch spezialisieren?

Aha! Dann nenne uns mal die Fundstelle in der das so klipp und klar steht. :chrisgrinst:.

Um einen Tipp zu geben: Es geht nicht nur um Prüfungsfeststellungen, sondern auch um Prüfverfahren, also Methodologie.

Es ist immer schwierig, wenn die Behörde eigentlich nicht so genau weiß, was sie denn nun letztendlich fordern soll.

Ich würde es nicht wirklich wollen,daß meine Behörde im Vorfeld weiss,bei welcher Institution ich gedenke mich prüfen zu lassen ...

Das mag sein, ist aber beim TE doch offenbar schon der Fall.

Geschrieben
Ich würde es nicht wirklich wollen,daß meine Behörde im Vorfeld weiss,bei welcher Institution ich gedenke mich prüfen zu lassen ...

§ 4 Abs. 3 S. 2 AWaffV:

Der Betroffene hat die Behörde darüber zu unterrichten, wen er mit der Untersuchung beauftragt hat.

Gesetzgeberische Begründung dazu:

Satz 2 stellt per Unterrichtungspflicht über die Auftragserteilung die Einbindung der Behörde sicher. Auf diese Weise wird auch vermieden, dass der Betroffene ohne Kenntnis der Behörde solange auf Suche nach einem Gutachter gehen kann, bis er einen ihm willfährigen gefunden hat (Gutachter-Shopping).
Geschrieben
§ 4 Abs. 3 S. 2 AWaffV:

Das eben gerade nicht! Der gesamte Absatz 3 bezieht sich auf den Absatz 1 Nr. 1, also auf denjenigen dem gegenüber die zuständige Behörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens angeordnet hat, weil begründete Zweifel an von ihm beigebrachten Bescheinigungen oder durch Tatsachen begründete Bedenken an der persönlichen Eignung bestehen.

Der Trallala bezieht sich NICHT auf Personen, welche zur Vorlage eines Gutachtens über die geistige Eignung verpflichtet sind, weil sie noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Das wäre nämlich der Absatz 1 Nr. 2.

Geschrieben
Denn eigentlich Wohne ich in Süddeutschland, und habe nur meinen Zweitwohnsitz in NRW.

Dann geh zum TÜV in Köln (Zweigstelle hinter dem HBf), dort habe ich vor vier Jahren meine Untersuchung machen lassen. Dort lief die Sache sehr einfach. Ich hab angerufen, die haben mir Unterlagen zum Ausfüllen zugeschickt, danach bekam ich einen Termin zur Begutachtung. Nach vier Wochen war das Gutachten dann da. Hat mich ca. 154 Euro gekostet.

Geschrieben
Dann geh zum TÜV in Köln (Zweigstelle hinter dem HBf), dort habe ich vor vier Jahren meine Untersuchung machen lassen. Dort lief die Sache sehr einfach. Ich hab angerufen, die haben mir Unterlagen zum Ausfüllen zugeschickt, danach bekam ich einen Termin zur Begutachtung. Nach vier Wochen war das Gutachten dann da. Hat mich ca. 154 Euro gekostet.

Ich hab das Gutachten auch beim TÜV gemacht - totale Katastrophe. ca. 40 Fragen am PC durchklicken, warten, warten, warten und blechen. Dann noch Scherereien weil die Damen und Herren vom TÜV Unterlagen der Behörde nicht lesen können. Echt das Letzte.

Ich bin da auch nur hin, weil es keinen Arzt gab, der es machen wollte - die ganzen Gelben Seiten durchtelefoniert... nix.

Geschrieben
Ich würde es nicht wirklich wollen,daß meine Behörde im Vorfeld weiss,bei welcher Institution ich gedenke mich prüfen zu lassen ...

Gruß André

Ähm...schicke ich das Gutachten nicht sowieso mit meinem Antrag zur Behörde? <_<

Von daher is es doch völlig schnuppe...die wissen das doch eh spätestens wenn ich den Antrag abgebe.

Also was zum Teufel soll ich jetzt machen? Tüv will ein Schreiben vom LRA und die Wissen von nix.

Das kann doch alles nicht wahr sein...

Ist die Prüfung beim TÜV nicht immer gleich? Zumindest für den Erstantrag...ich kann mir nicht vorstellen das die vom LRA denen mitteilen wie dich mich prüfen sollen...die im LRA kennen mich auch gar nicht, also nach welchen Kriterien sollten die das entscheiden...

Langsam versteh ich nur noch Bahnhof.

Geschrieben

Warum musst du überhaupt zum TÜV ?

Einige haben für sehr kleines Geld z.B. beim Gesundheitsamt ihre MPU gemacht. Ich würd da auf jeden Fall nachfragen !

Über die Suchfunktion findet sich noch mehr, hier zum Einstieg:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=382956

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=378411

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=381221

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=378833

Geschrieben
Such dir nen psychologen,der Gutachten schreiben darf,und frag da mal an.habe damals 19,81 eu bezahlt :-)

Ja das habe ich hier schon oft gelesen.

Nur komisch das JEDES von den 5 Gesundheitsämtern die ich angerufen habe so ein Gutachten noch nie erstellt haben.

Dort wurde mir gesagt, das Amt stellt nur FÜR Ämter Gutachten aus...das heisst die müssten vom Landratsamt beauftragt werden.

Keine Ahnung warum das so ist...wurde mir auf jeden Fal so erklärt.

Auf meine Frage wieso dann z.b. kostenlose AIDS-TESTS angeboten werden, die ja auch nicht Amtsintern sind konnte mir allerdings keiner eine Antwort geben.

Und Psychologen habe ich schon bei ca. 40 verschiedenen angerufen. Entweder die wussten gar nicht was ich von ihnen will, oder die wollten 500Euro dafür haben.

Entweder habe ich wahnsinnig Pech was die ganze Sache angeht oder ich weiß auch nicht.

Geschrieben
Und Psychologen habe ich schon bei ca. 40 verschiedenen angerufen. Entweder die wussten gar nicht was ich von ihnen will, oder die wollten 500Euro dafür haben.

Krass :o !ich glaube du hast wirklich ein bisschen Pech!

Geschrieben

Ich bin erstaunt. Es ist doch klar, dass die Behörde keinen Auftrag erteilen muss:

§6 Abs. 3 WaffG: "

Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen."

Von Auftrag durch die Behörde steht auch im § 4 AWaffV nix. Das Gutachten muss also nicht mal von der Waffenbehörde angeordnet werden ! Ein einfacher Brief mit Hinweis (quasi als fehlende Antragsunterlage) reicht und wenn das Gutachten nicht eingereicht wird, kann nicht genehmigt werden.

Auftrag von der Behörde wäre im übrigen schon deshalb kritisch, weil ein Arzt normalerweise dem Auftraggeber die Kosten in Rechnung stellt. Und das kann hier wohl nicht sein, oder ?

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