Guest solideogloria Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, nachstehendes zur Kenntnis.Neues vom Hessischen Schützenverband zur Änderungen des Waffengesetzes, sie ist am 25. Juli 2009 in Kraft getreten. Nach der Neuregelung des Waffengesetzes setzt der Erwerb der dritten Sportwaffe eine regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen voraus. Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes hat am 17. August 2009 beschlossen, dass rückwirkend seit dem 25. Juli 2009 bis zur endgültigen Klärung mit dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, Bestätigungen zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) nur ausgestellt werden, wenn bei dem Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb mindestens ein Wettkampf (Rundenwettkämpfe, Ligawettkämpfe, Kreismeisterschaften etc.) aufgeführte ist. Liegt der Nachweis nicht vor, kann der Antrag nicht befürwortet werden. Am 14. Oktober 2009 findet zwischen dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und dem Hessischen Schützenverband ein Gespräch über die Umsetzung der Änderung des Waffengesetzes auf der behördlichen Verwaltungsebene statt. Soviel hierzu vom HSV. Ich denke mal, da hat jemand was falsch verstanden.
Guest Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Bist du sicher? Da wird sich etwas ganz anderes abspielen, allerdings nur meiner Meinung nach??
Guest solideogloria Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Bist du sicher? Da wird sich etwas ganz anderes abspielen, allerdings nur meiner Meinung nach?? Bitte vertrau mir deine Gedankengaenge an, gerne auch per PN, meine Weisheit reicht nach diesem Arbeitstag einfach nicht mehr aus.
McBane Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Also ich meine keine Panik Leute !!! Habe letzte Woche vom BDS Hessen meine zweite Kurzwaffe genemigt bekommen. Anstandslos hat so ca. 2 Wochen gedauert dann kam die Bedürfnisbefürwortung. Also immer geschmeidig bleiben.
Guest solideogloria Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Also ich meine keine Panik Leute !!!Habe letzte Woche vom BDS Hessen meine zweite Kurzwaffe genemigt bekommen. Anstandslos hat so ca. 2 Wochen gedauert dann kam die Bedürfnisbefürwortung. Also immer geschmeidig bleiben. Meine Geschmeidigkeit schwindet in dem Masse, in dem mein Verband mehr Huerden einbaut, als unbedingt erforderlich. Dies scheint zumindest derzeit hier der Fall zu sein. (HSV)
Brommy Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Wie, hast Du schon wieder was neues ?Samstag morgen mitbringen und entjungfern. Natürlich komme ich Samstag, ich habe den Schlüssel (fürn Schrank) . Grüße Brommy
kriegerlein Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Ok, Du bist "zu jung", um mich zu verstehen: Drückmich Ach, du je...was es alles gibt :-))))) Nach der Wende durften die (ehem.)bewaffneten Mitglieder der Streitkräfte auch längere Zeit keine Waffen besitzen/führen etc... Deutschland, Deutschland, über ahalles... Gruß, kriegerlein
Hob Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Lediglich die Richtlinien für Waffen über das Kontingent hinaus werden der neuen Rechtslage angepasst. Hier fehlt aber noch eine wichtige Information. Heute flatterte bei einem Vereinskollegen, welcher vor kurzem seine 4. Langwaffe beantragt hat, diese Info herein: Auf Anweisung des Vorstands müssen jedoch wegen der aktuellen Änderung des Waffenrechts alle Verbandsbescheinigungen nach § 14 Abs. 3 (über dem Grundkontingent) bis zur Anpassung der Verbandsrichtlinie hier liegen bleiben. Das ist für jeden, der eine Waffe über dem Grundkontingent beantragt hat, sehr ärgerlich. Ich wollte gerade meine 2. Kurzwaffe und ebenfalls die 4. Langwaffe beantragen, das kann ich mir nun beides abschminken. Ich beantrage ja die beiden Waffen nicht einzeln, da ich sonst doppelte Gebühren bei der Behörde haben würde. Insbesondere bei der Kurzwaffe ist dies ärgerlich, da ich diese gerne noch auf der Vereinsmeisterschaft eingesetzt hätte. Ich hoffe doch, das die Überarbeitung dieser Richtlinien äußerst zügig von statten gehen wird. Zumal ich mich auch Frage, was es da groß zu bearbeiten gibt. Der BDS hat die Befürwortung von Waffen über das Grundkontingent hinaus doch ohnehin schon strenger gehandhabt und Meisterschaften vor die 3. KW bzw. 4. LW geschoben. Das entspricht doch eigentlich genau dem, was auch der Gesetzgeber nun verlangt.
JuergenG Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Meinst Du den 4. Halbautomaten, oder wirklich die 4. "Langwaffe" ?
Guest Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Soviel hierzu vom HSV. Ich denke mal, da hat jemand was falsch verstanden. Was die schreiben ist der totale Oberstuss. Sie beziehen sich auf den § 14 (3), legen diesen aber vollkommen falsch aus. Entweder zu doof um zu lesen oder wie Lobo-s anklingen lässt pure Absicht. Der Nachweis zur Teilnahme an Wettkämpfen - übrigens egal auf welcher Ebene - ist erst ab dem Überschreiten des sog. Grundkontingents erforderlich (also mehr als zwei mehrschüssige KW und drei LW in HA mit Patronenmunition). Genau so steht´s im Gesetz - wenn man willens ist es richtig zu lesen. Und das hessische IM hat da gleich mal Sendepause, was sollen die anderes sagen als es im zuständigen und übergeordneten Bundesrecht explizit geregelt ist ? Jaja, wozu brauchen wir eigentlich Gegner? Nur schade das ich nicht im HSV bin. Jetzt würd ich austreten - nachdem ich den Verantwortlichen den Kopf gewaschen hätte. Geht´s eigentlich noch ? Wie wär´s mit einer Klage gegen den HSV im Falle eines Falles ? Jemand mit Verbandszugehörigkeit und entsprechendem Rechtsschutz anwesend ?
Hob Posted August 26, 2009 Posted August 26, 2009 Meinst Du den 4. Halbautomaten, oder wirklich die 4. "Langwaffe" ? Natürlich den 4. Halbautomaten. Dachte eigentlich, das dies klar wäre. Repetierer usw. gehen ja auf gelbe WBK und müssen nicht einzeln beantragt werden. Edit: Wobei man noch hinzufügen muss, das der BDS (LV 4) Repetierflinten als Halbautomaten behandelt. So muss ich, obwohl ich erst zwei HA besitze, den 3. HA als 4. HA beantragen (also über das Grundkontingent hinaus), da ich nebenbei noch eine Repetierflinte besitze.
dorengo Posted August 26, 2009 Author Posted August 26, 2009 Soviel hierzu vom HSV. Ich denke mal, da hat jemand was falsch verstanden. Nein, darum ging es nicht in dem Schreiben. Es ging darum, das in Zukunft kein Bedürfnis mehr ausgestellt werden soll, und man sich künftig auf die Einträge im Schiessbuch konzentrieren soll. Ich werde wie gesagt noch mal mit dem Verein Kontakt aufnehmen und genauere Infos holen. Ich bin zwar noch Laie und auch noch nirgends Mitglied, aber offizielle Schreiben im Verein Lesen traue ich mir schon zu.
Flotti Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Ich habe eben eine schriftliche Anfrage an den Bundesvorstand des BDS abgesetzt, wann mit einer Fertigstellung der überarbeiteten Befürwortungsrichtlinie zu rechnen ist. Außerdem habe ich um Weiterleitung dieser Information an die Landesverbände zwecks Information ihrer Mitglieder gebeten. Vielleicht machen das ja noch ein paar Leute, das dürfte die Informationsbereitschaft ggf. erhöhen. Kontakt: Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. Birkenring 5 16356 Ahrensfelde Telefax: (030) 97 99 23 59 Mail: info@bdsnet.de Gruß Flotti
Tauschi Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Ich habe die überarbeiteten Richtlinien des BBS (BDS-LV Bayern) schon letzten Monat erhalten. Sind andere Landesverbände tatsächlich so langsam oder hapert es eher an der Verteilung ab Vereinsebene? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es am Bundesverband liegt. Checkt erstmal auf Vereins- und Landesebene. Gruß Tauschi
Guest solideogloria Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Hallo Dorengo, mein Text bezog sich auf den Hessischen Schützenverband (DSB)
Flotti Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Ich habe die überarbeiteten Richtlinien des BBS (BDS-LV Bayern) schon letzten Monat erhalten. Sind andere Landesverbände tatsächlich so langsam oder hapert es eher an der Verteilung ab Vereinsebene?Ich kann mir nicht vorstellen, dass es am Bundesverband liegt. Checkt erstmal auf Vereins- und Landesebene. Gruß Tauschi Also, auf Nachfrage beim LV4, wann es denn mit der Richtlinie soweit ist, habe ich die Antwort bekommen: " (... ) leider gibt es keine Information darüber ab wann die überarbeitete Verbandsrichtlinie vom BDS-Bundesverband vorliegen wird." Dem entnehme ich, dass es am Bundesverband liegt. Werde aber noch mal nachfragen. Gruß Flotti
Hob Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Ich habe die überarbeiteten Richtlinien des BBS (BDS-LV Bayern) schon letzten Monat erhalten. Wärst du so freundlich mir die neuen Richtlinien mal zu mailen?
Tauschi Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Wärst du so freundlich mir die neuen Richtlinien mal zu mailen? done
Tauschi Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Werde aber noch mal nachfragen. Nachdem die Cheffin der Bayern die Vizecheffin der Deutschen ist, nehme ich an, dass die in Bayern versandten Richtlinien mit der Bundesebene konform gehen. Gruß Tauschi
Flotti Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Nachdem die Cheffin der Bayern die Vizecheffin der Deutschen ist, nehme ich an, dass die in Bayern versandten Richtlinien mit der Bundesebene konform gehen.Gruß Tauschi Wenn es denn auf Bundesebene diese Richtlinien bereits gibt. In NRW hat man wohl noch nix aus Berlin gehört. Deshalb liegen hier alle Anträge nach § 14. Abs. 3 derzeit auf Eis. Kann hier jemand aus anderen Landesverbänden mal über die jeweilige Situation vor Ort berichten? Gruß Flotti
nemiad Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Sollte das Bedürfnis wegfallen, dann sieht das nach Amtsprüfung aus. Die prüfen die Zeiten mittels Kassenbeleg oder Schiessbuch. Beim Amt müssen exakte Nachweise über das Kaliber vorgelegt werden, was dann auch eine belegbare Schiessmöglichkeit darstellt. Einen Leistungsnachweis, z.B. nach vorgelegten Zielscheiben, im Verhältnis zum allg. Leistungsspiegel.
Hob Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Wobei man noch hinzufügen muss, das der BDS (LV 4) Repetierflinten als Halbautomaten behandelt. So muss ich, obwohl ich erst zwei HA besitze, den 3. HA als 4. HA beantragen (also über das Grundkontingent hinaus), da ich nebenbei noch eine Repetierflinte besitze. Richtigstellung: Ich habe gerade mit Herrn Sebode telefoniert. Diese Sache stimmt so nicht. Repetierflinten werden nicht auf das Kontingent der Halbautomaten gerechnet. Ich weiss nicht wie das zustande gekommen ist, aber diese Auskunft habe ich damals so vom einem Beauftragten des LV 4 bekommen. Nun ja, aber es freut mich jetzt dennoch, das sie sich als Fehlinformation heraus gestellt hat. Meiner Beantragung steht nun nichts mehr im Wege. Den Leuten, die über das Grundkontingent hinaus beantragen möchten, wünsche ich auf jeden Fall, das sich die Situation schnell klärt.
KimmeKorn Posted August 27, 2009 Posted August 27, 2009 Die prüfen die Zeiten mittels Kassenbeleg oder Schiessbuch. Beim Amt müssen exakte Nachweise über das Kaliber vorgelegt werden, was dann auch eine belegbare Schiessmöglichkeit darstellt. Einen Leistungsnachweis, z.B. nach vorgelegten Zielscheiben, im Verhältnis zum allg. Leistungsspiegel. nemiad, du bist uns 10 Jahre voraus ... noch ist es zum Glück nicht so!?
dorengo Posted August 30, 2009 Author Posted August 30, 2009 Ich habe kurz mit jemandem vom Hessischen Schützenverband gesprochen. So wie ich Ihn verstanden habe, gibt es generell vom DSB kein Bedürfnis mehr für Vereinsliga, sondern nur noch ab Runden- Kreisliga aufwärts. Dies soll sich auch auf das Grundkontingent beziehen. Sorry, mehr will ich dazu nicht sagen, da ich selbst noch Laie bin.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.