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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Verband stellt kein Bedürfnis mehr aus


dorengo

Empfohlene Beiträge

Gast solideogloria
Geschrieben
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, nachstehendes zur Kenntnis.

Neues vom Hessischen Schützenverband

zur Änderungen des Waffengesetzes, sie ist am 25. Juli 2009 in Kraft getreten.

Nach der Neuregelung des Waffengesetzes setzt der Erwerb der dritten Sportwaffe

eine regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen voraus.

Das Präsidium des Hessischen Schützenverbandes hat am 17. August 2009 beschlossen,

dass rückwirkend seit dem 25. Juli 2009 bis zur endgültigen Klärung mit dem

Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, Bestätigungen zum Erwerb einer

Waffe (§ 14 WaffG) nur ausgestellt werden,

wenn bei dem Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb mindestens

ein Wettkampf (Rundenwettkämpfe, Ligawettkämpfe, Kreismeisterschaften etc.)

aufgeführte ist. Liegt der Nachweis nicht vor, kann der Antrag nicht befürwortet werden.

Am 14. Oktober 2009 findet zwischen dem Hessischen Ministerium des Innern und für

Sport und dem Hessischen Schützenverband ein Gespräch über die Umsetzung der

Änderung des Waffengesetzes auf der behördlichen Verwaltungsebene statt.

Soviel hierzu vom HSV. Ich denke mal, da hat jemand was falsch verstanden.

Geschrieben

Bist du sicher? Da wird sich etwas ganz anderes abspielen, allerdings nur meiner Meinung nach??

Gast solideogloria
Geschrieben
Bist du sicher? Da wird sich etwas ganz anderes abspielen, allerdings nur meiner Meinung nach??

Bitte vertrau mir deine Gedankengaenge an, gerne auch per PN, meine Weisheit reicht nach diesem Arbeitstag einfach nicht mehr aus.

Geschrieben

Also ich meine keine Panik Leute :victory: !!!

Habe letzte Woche vom BDS Hessen meine zweite Kurzwaffe genemigt bekommen. Anstandslos hat so ca. 2 Wochen gedauert dann kam die Bedürfnisbefürwortung.

Also immer geschmeidig bleiben.

Gast solideogloria
Geschrieben
Also ich meine keine Panik Leute :victory: !!!

Habe letzte Woche vom BDS Hessen meine zweite Kurzwaffe genemigt bekommen. Anstandslos hat so ca. 2 Wochen gedauert dann kam die Bedürfnisbefürwortung.

Also immer geschmeidig bleiben.

Meine Geschmeidigkeit schwindet in dem Masse, in dem mein Verband mehr Huerden einbaut, als unbedingt erforderlich.

Dies scheint zumindest derzeit hier der Fall zu sein. (HSV)

Geschrieben
Wie, hast Du schon wieder was neues ?

Samstag morgen mitbringen und entjungfern.

Natürlich komme ich Samstag,

ich habe den Schlüssel (fürn Schrank) ;) .

Grüße

Brommy

Geschrieben
Ok, Du bist "zu jung", um mich zu verstehen: Drückmich

:P

Ach, du je...was es alles gibt :-)))))

Nach der Wende durften die (ehem.)bewaffneten

Mitglieder der Streitkräfte auch längere Zeit

keine Waffen besitzen/führen etc...

Deutschland, Deutschland, über ahalles...

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Lediglich die Richtlinien für Waffen über das Kontingent hinaus werden der neuen Rechtslage angepasst.

Hier fehlt aber noch eine wichtige Information. Heute flatterte bei einem Vereinskollegen, welcher vor kurzem seine 4. Langwaffe beantragt hat, diese Info herein:

Auf Anweisung des Vorstands müssen jedoch wegen der aktuellen Änderung des Waffenrechts alle Verbandsbescheinigungen nach § 14 Abs. 3 (über dem Grundkontingent) bis zur Anpassung der Verbandsrichtlinie hier liegen bleiben.

Das ist für jeden, der eine Waffe über dem Grundkontingent beantragt hat, sehr ärgerlich. Ich wollte gerade meine 2. Kurzwaffe und ebenfalls die 4. Langwaffe beantragen, das kann ich mir nun beides abschminken. Ich beantrage ja die beiden Waffen nicht einzeln, da ich sonst doppelte Gebühren bei der Behörde haben würde. Insbesondere bei der Kurzwaffe ist dies ärgerlich, da ich diese gerne noch auf der Vereinsmeisterschaft eingesetzt hätte. Ich hoffe doch, das die Überarbeitung dieser Richtlinien äußerst zügig von statten gehen wird. Zumal ich mich auch Frage, was es da groß zu bearbeiten gibt. Der BDS hat die Befürwortung von Waffen über das Grundkontingent hinaus doch ohnehin schon strenger gehandhabt und Meisterschaften vor die 3. KW bzw. 4. LW geschoben. Das entspricht doch eigentlich genau dem, was auch der Gesetzgeber nun verlangt.

Geschrieben
Soviel hierzu vom HSV. Ich denke mal, da hat jemand was falsch verstanden.

Was die schreiben ist der totale Oberstuss.

Sie beziehen sich auf den § 14 (3), legen diesen aber vollkommen falsch aus.

Entweder zu doof um zu lesen oder wie Lobo-s anklingen lässt pure Absicht.

Der Nachweis zur Teilnahme an Wettkämpfen - übrigens egal auf welcher Ebene - ist erst ab dem Überschreiten des sog. Grundkontingents erforderlich (also mehr als zwei mehrschüssige KW und drei LW in HA mit Patronenmunition).

Genau so steht´s im Gesetz - wenn man willens ist es richtig zu lesen.

Und das hessische IM hat da gleich mal Sendepause, was sollen die anderes sagen als es im zuständigen und übergeordneten Bundesrecht explizit geregelt ist ?

Jaja, wozu brauchen wir eigentlich Gegner?

Nur schade das ich nicht im HSV bin.

Jetzt würd ich austreten - nachdem ich den Verantwortlichen den Kopf gewaschen hätte.

Geht´s eigentlich noch ?

Wie wär´s mit einer Klage gegen den HSV im Falle eines Falles ?

Jemand mit Verbandszugehörigkeit und entsprechendem Rechtsschutz anwesend ?

Geschrieben
Meinst Du den 4. Halbautomaten, oder wirklich die 4. "Langwaffe" ?

Natürlich den 4. Halbautomaten. Dachte eigentlich, das dies klar wäre. Repetierer usw. gehen ja auf gelbe WBK und müssen nicht einzeln beantragt werden.

Edit: Wobei man noch hinzufügen muss, das der BDS (LV 4) Repetierflinten als Halbautomaten behandelt. So muss ich, obwohl ich erst zwei HA besitze, den 3. HA als 4. HA beantragen (also über das Grundkontingent hinaus), da ich nebenbei noch eine Repetierflinte besitze.

Geschrieben
Soviel hierzu vom HSV. Ich denke mal, da hat jemand was falsch verstanden.

Nein, darum ging es nicht in dem Schreiben. Es ging darum, das in Zukunft kein Bedürfnis mehr ausgestellt werden soll, und man sich künftig auf die Einträge im Schiessbuch konzentrieren soll.

Ich werde wie gesagt noch mal mit dem Verein Kontakt aufnehmen und genauere Infos holen.

Ich bin zwar noch Laie und auch noch nirgends Mitglied, aber offizielle Schreiben im Verein Lesen traue ich mir schon zu.

Geschrieben

Ich habe eben eine schriftliche Anfrage an den Bundesvorstand des BDS abgesetzt, wann mit einer Fertigstellung der überarbeiteten Befürwortungsrichtlinie zu rechnen ist. Außerdem habe ich um Weiterleitung dieser Information an die Landesverbände zwecks Information ihrer Mitglieder gebeten.

Vielleicht machen das ja noch ein paar Leute, das dürfte die Informationsbereitschaft ggf. erhöhen.

Kontakt:

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

Birkenring 5

16356 Ahrensfelde

Telefax: (030) 97 99 23 59

Mail: info@bdsnet.de

Gruß

Flotti

Geschrieben

Ich habe die überarbeiteten Richtlinien des BBS (BDS-LV Bayern) schon letzten Monat erhalten. Sind andere Landesverbände tatsächlich so langsam oder hapert es eher an der Verteilung ab Vereinsebene?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es am Bundesverband liegt. Checkt erstmal auf Vereins- und Landesebene.

Gruß Tauschi

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallo Dorengo, mein Text bezog sich auf den Hessischen Schützenverband (DSB)

Geschrieben
Ich habe die überarbeiteten Richtlinien des BBS (BDS-LV Bayern) schon letzten Monat erhalten. Sind andere Landesverbände tatsächlich so langsam oder hapert es eher an der Verteilung ab Vereinsebene?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es am Bundesverband liegt. Checkt erstmal auf Vereins- und Landesebene.

Gruß Tauschi

Also, auf Nachfrage beim LV4, wann es denn mit der Richtlinie soweit ist, habe ich die Antwort bekommen:

" (... ) leider gibt es keine Information darüber ab wann die überarbeitete Verbandsrichtlinie vom BDS-Bundesverband vorliegen wird."

Dem entnehme ich, dass es am Bundesverband liegt.

Werde aber noch mal nachfragen.

Gruß

Flotti

Geschrieben
Werde aber noch mal nachfragen.

Nachdem die Cheffin der Bayern die Vizecheffin der Deutschen ist, nehme ich an, dass die in Bayern versandten Richtlinien mit der Bundesebene konform gehen.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Nachdem die Cheffin der Bayern die Vizecheffin der Deutschen ist, nehme ich an, dass die in Bayern versandten Richtlinien mit der Bundesebene konform gehen.

Gruß Tauschi

Wenn es denn auf Bundesebene diese Richtlinien bereits gibt. In NRW hat man wohl noch nix aus Berlin gehört. Deshalb liegen hier alle Anträge nach § 14. Abs. 3 derzeit auf Eis.

Kann hier jemand aus anderen Landesverbänden mal über die jeweilige Situation vor Ort berichten?

Gruß

Flotti

Geschrieben

Sollte das Bedürfnis wegfallen, dann sieht das nach Amtsprüfung aus.

Die prüfen die Zeiten mittels Kassenbeleg oder Schiessbuch.

Beim Amt müssen exakte Nachweise über das Kaliber vorgelegt werden, was dann auch eine belegbare Schiessmöglichkeit darstellt.

Einen Leistungsnachweis, z.B. nach vorgelegten Zielscheiben, im Verhältnis zum allg. Leistungsspiegel.

Geschrieben
Wobei man noch hinzufügen muss, das der BDS (LV 4) Repetierflinten als Halbautomaten behandelt. So muss ich, obwohl ich erst zwei HA besitze, den 3. HA als 4. HA beantragen (also über das Grundkontingent hinaus), da ich nebenbei noch eine Repetierflinte besitze.

Richtigstellung: Ich habe gerade mit Herrn Sebode telefoniert. Diese Sache stimmt so nicht. Repetierflinten werden nicht auf das Kontingent der Halbautomaten gerechnet. Ich weiss nicht wie das zustande gekommen ist, aber diese Auskunft habe ich damals so vom einem Beauftragten des LV 4 bekommen. Nun ja, aber es freut mich jetzt dennoch, das sie sich als Fehlinformation heraus gestellt hat. Meiner Beantragung steht nun nichts mehr im Wege. Den Leuten, die über das Grundkontingent hinaus beantragen möchten, wünsche ich auf jeden Fall, das sich die Situation schnell klärt.

Geschrieben
Die prüfen die Zeiten mittels Kassenbeleg oder Schiessbuch.

Beim Amt müssen exakte Nachweise über das Kaliber vorgelegt werden, was dann auch eine belegbare Schiessmöglichkeit darstellt.

Einen Leistungsnachweis, z.B. nach vorgelegten Zielscheiben, im Verhältnis zum allg. Leistungsspiegel.

nemiad, du bist uns 10 Jahre voraus ... noch ist es zum Glück nicht so!?

Geschrieben

Ich habe kurz mit jemandem vom Hessischen Schützenverband gesprochen.

So wie ich Ihn verstanden habe, gibt es generell vom DSB kein Bedürfnis mehr für Vereinsliga, sondern nur noch ab Runden- Kreisliga aufwärts. Dies soll sich auch auf das Grundkontingent beziehen.

Sorry, mehr will ich dazu nicht sagen, da ich selbst noch Laie bin.

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