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IGNORED

Wie ist das eigentlich beim Waffenhandel


patty

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Folgendes gerade erlebt und noch ziemlich stinkig......

Dennoch ohne Nameund sachlich, aber was würdet ihr tun (bzw. was meinen die Händler die hier vertreten sind)

- Mitte Juli günstiges Angebot eines Perkussionsrevolvers bei "gebrauchtwaffenprofi" entdeckt

- Händler angemailt und um Details gebeten

- Preisverhandlung und Ruckgaberecht geklärt

- schriftliches O.K. vom Händler

- schriftliche Zusage vom mir (gesternabend mit Zusage vorkasse zu leisten und heute die WBK in Kopie zu senden (war so vereinbart)

Alles per E-Mail dokumentiert.

Heute, nach über 6 Wochen Verhandlung und schriftlicher Einigung über den Kauf, traut sich der mir zu schreiben, er hätte seinen Kunden der den Revolver über Ihn angeboten hätte nach der Waffe gefragt und der hätte gesagt er hat sie schon verkauft..... Sorry :mp5:

Und nun bin ich der D...p....

Was würdet Ihr zun, es war zu keiner Zeit die Rede oder schriftlich dokumentiert dass der Händler die Waffe im auftrag verkauft.

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Guest 212-nuber@fvlw.de

Was aber wenn das z.B. ein super angebot war....

also ich würde mich da auch ziemlich ärgern. Zumal das vorscihtig ausgedrückt ein ziemlich ungeschicktes Verhalten des Händlers ist.

Ich kenn das anders.....

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Was aber wenn das z.B. ein super angebot war....

also ich würde mich da auch ziemlich ärgern. Zumal das vorscihtig ausgedrückt ein ziemlich ungeschicktes Verhalten des Händlers ist.

Ich kenn das anders.....

Ärgern, Toben, Wüste beschimpfungen ausstoßen, in eine Tischkannte beißen (das alles natürlich allein und ohne Zeugen) ........ dann Kaffe trinken und Weiter suchen!

Oder einen Anwalt kontaktieren, dessen Gebühreh zahlen, eventuell einen Prozess ansträngen, diesen verlieren, (der Händler ist ja nur als Vermittler aufgerteten), Ärgern.......... sihe oben

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Der Rat eines Juristen wäre:

Zuerst müsste man aufklären, ob der Händler die Puste im eigenen Namen verkauft hat oder als Vermittler aufgetreten ist. Falls ersteres der Fall sein sollte und es keinen Vorbehalt gab ("Zwischenverkauf vorbehalten") ist der Händler schadensersatzpflichtig, wenn er nicht liefern kann. In diesem Fall kann eine vergleichbare Waffe gekauft und ein eventueller Mehrpreis bei dem Händler eingefordert werden. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn der Händler als Vermittler aufgetreten ist und der Kaufvertrag daher zwischen Dir und dem Eigentümer der Waffe geschlossen wurde. Nur müsste dann der Eigentümer in Anspruch genommen werden.

Wenn ich mir die Gebrauchtpreise von Perkussionsrevolvern ansehe, die nicht in Oberndorf/ Neckar aus dem Ei geschlüpft sind, dürfte sich der Aufwand jedoch kaum lohnen. :rolleyes:

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Was ähnliches ist mir mal mit Stopper in Albstadt passiert. Ich habe mit dem guten Herrn mehrmals wegen einem 586 telefoniert und ihn reserviert um ihn 2 Tage später abzuholen.

Am morgen des Abholtages nochmal zur Sicherheit angerufen ob auch alles klar geht und eine Zusage erhalten.

Nach 1,5h Hinfahrt sagte man mir, dass der Revolver jetzt leider doch schon verkauft ist. :angry2:

Das damalige Versprechen (vor etwa 2 Jahren war das) mir innerhalb weniger Wochen eine neue, ähnliche Waffe zu besorgen wurde nicht eingehalten. Im Gegenteil, ich habe nie wieder was von diesem super zuverlässigen Laden gehört.

Ich kann nur abraten.

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Alles per E-Mail dokumentiert.

Wie rechtsverbindlich sind noch mal E-Mails? FAX ok, aber E-Mails und welche die nicht signiert sind, oder?

Tipp: Einmal ohne Zeugen Ar.... schreien :016: und dann weiter suchen. Ist wie mit dem S&W Sonderangebot von Frankonia.

BBF

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Wie rechtsverbindlich sind noch mal E-Mails?

Nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene E-Mails gelten rechtlich als Textform. Solange es also kein Schriftformerfordernis gibt (normale Verträge kann man auch mündlich schließen) ist das unproblematisch.

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Folgendes gerade erlebt und noch ziemlich stinkig......

Dennoch ohne Nameund sachlich, aber was würdet ihr tun (bzw. was meinen die Händler die hier vertreten sind)

- Mitte Juli günstiges Angebot eines Perkussionsrevolvers bei "gebrauchtwaffenprofi" entdeckt

- Händler angemailt und um Details gebeten

- Preisverhandlung und Ruckgaberecht geklärt

- schriftliches O.K. vom Händler

- schriftliche Zusage vom mir (gesternabend mit Zusage vorkasse zu leisten und heute die WBK in Kopie zu senden (war so vereinbart)

Alles per E-Mail dokumentiert.

Heute, nach über 6 Wochen Verhandlung und schriftlicher Einigung über den Kauf, traut sich der mir zu schreiben, er hätte seinen Kunden der den Revolver über Ihn angeboten hätte nach der Waffe gefragt und der hätte gesagt er hat sie schon verkauft..... Sorry :mp5:

Und nun bin ich der D...p....

Was würdet Ihr zun, es war zu keiner Zeit die Rede oder schriftlich dokumentiert dass der Händler die Waffe im auftrag verkauft.

Ich würde hier mal den Namen nennen damit andere von so einem Händler verschont bleiben...

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Verständnisfrage: um welche Größenordnung in € geht es da?

Es ging um einen Rogers&Spencer Match (Lothar Walther Matchlauf) in sehr gutem Zustrand zum Preis von 150 €

Bastian Majehrke Waffen Alms

Bahnhofstr. 10

29303 Bergen

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jetzt wirds ganz prima

heute früh hat mir der Senior chef auf die Box gesprochen aber auf allerunfreundlichste Art..........

Ich kanns einfach nur weiterempfehlen........dort zu kaufen.

Für mich ist das Thema durch kostet zuviel Nerven, hoffe dass sonst keiner reinfällt.

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