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IGNORED

Will Waffe von Schwiegervater einlagern


Tryon

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Hallo,

ich möchte gerne die KK Waffe von meinem Schwiegervater einlagern.

Vorab die Waffe ist legal und es liegt eine WBK vor. Nur ein B-Tresor ist nicht vorhanden.

Nun möchte ich gerne die Waffe bei mir einlagern.

WBKs sind vorhanden und auch für das entsprechende Kaliber.

Nach §13 AWaffV Abschnitt 10 ist dieses nur erlaubt, wenn die Person in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Kennt jemand noch andere Gesetzestexte o.ä. die noch mehr zu diesem Punkt aussagen?

Wäre um Ratschläge und Informationen dankbar.

Stefan

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Er kann Dir doch das Teil "Überlassen" mit zugehörigem Schein.

Geht zwar nur 4 Wochen - aber das sollte reichen, sich einen kleinen B-Schrank zu besorgen ;)

Tja, dann muss er wohl oder übel sich einen kaufen.

Er befürchtet nun (auf Grund der Panikmache mit den Kontrollen) dass mal die Behörde auf der Matte steht.

Nun ist die WBK aber so alt wie ich (über 30...).

Der Lappen ist schon verblichen :rolleyes:

Ich denke mal das diese uralt WBKs eh nicht mehr kontrolliert werden.

Oder sollte ich mich täuschen?

Bei unserer Behörde (sind beider gleichen) werden die Neubeantragungen genau beäugt.

Aber diese alten Dinger?

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Hm - das ist die Frage.

Kann man ja auch anders herum sehen - bei den "alten Dingern" ist die Erfolgsquote bei einem "unverhofften Besuch" des SB evtl. größer, da die eben nicht so auf dem Laufenden sind, wie relative WBK-Frischlinge oder Aktive(re), die hier in WO oder in der Fachpresse mehr auf dem Status Quo sind.

Edith sagt: 2 Doofe - ein Gedanke ;)

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naja.......gerade die ALTEN würde ich als SB kontrollieren......................

Das kann ich mir gut vorstellen.

Nun zum TE und seiner Frage.

Du schreibst dass die Waffe deines Schwiegervaters ordnungsgemäß in eine WBK eingetragen ist. Es fehlt aber die Information, mit welcher Begründung du dich als Berechtigter im Sinne von § 12 WaffG siehst. Es ist auch nicht ersichtlich, ob es sich um eine LW oder KW handelt. Bei einer Langwaffe wäre kein B-Waffenschrank notwendig.

Dies wäre für eine Empfehlung aber sehr wichtig. Im Übrigen sind es nicht 30 Tage und auch nicht vier Wochen, sondern ein Monat - nicht ganz das gleiche.

Grüße

SWJ

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Tja, dann muss er wohl oder übel sich einen kaufen.

ich frage jetzt mal ganz provokativ:

wie hat denn Dein Schwiegervater die Waffe bis jetzt aufbewahrt???????

- im Nachttisch???

- unterm Kopfkissen???

- im Kleiderschrank unter der Bettwäsche??

im Bauhaus gibt es für 99,00 Euro einen B-Würfel

ich habe keinerlei Verständnis über die bis jetzt geführte Diskussion.

die Vorschrift das Waffen in Tresoren/Waffenschränken aufbewahrt werden müssen gibt es doch nicht seit dem 25.07 oder 01.04 diesen Jahres,

die existiert doch schon seit 2003 oder??????

ich kann es nicht verstehen:

auf der einen Seite erwarten wir das die Poliker sich an das GG und anderes Gesetze halten und gleichzeitig wird hier über einen klaren Verstoss

ganz salopp hinweggegangen.

ach ja, ich vergass: es geht ja nur um eine KK

gleichzeitig wird in einem Thread wo es um das Verbot von GK-Waffen die Tat in Eislingen mit KK-Waffen als Beispiel dargestellt das man mit KK-Waffen auch schreckliche Sachen anstellen kann...

Tickt Ihr alle eigentlich noch ganz richtig????????

wir brauchen eigentlich keine Waffengegner, wir mschaffen das mit unserem Verhalten ganz alleine.

so und jetzt kreuzigt mich.

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Gast solideogloria
so und jetzt kreuzigt mich.

:icon14:

allerdings haben vermehrt Schützenkollegen (sehr alte zumeist) das Problem, dass ihr Schrank keine gültige Klassifizierung mehr hat. Ich bin mir sicher, das ist in diesem Fall hier genauso.

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:icon14:

allerdings haben vermehrt Schützenkollegen (sehr alte zumeist) das Problem, dass ihr Schrank keine gültige Klassifizierung mehr hat. Ich bin mir sicher, das ist in diesem Fall hier genauso.

Danke.

aber so ein Thread ist Wasser auf die Mühlen derjenigen die Verdachts unabhängige Kontrollen fordern.

und eins ja wohl sonnenklar:

hier lesen mehr Leute mit als dem einen oder anderen lieb ist.

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Gast solideogloria

Genau so ist es. Man kann diese Frage auch direkt seinem SB oder auf der örtlichen Polizeidienststelle stellen.

Und für ne Schlagzeile sind wir mit sowas immer gut.

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Ich finde die Debatte wird nun wieder sehr emotional und hitzig.

Wer sagt den, das die Waffe in der Nachttischschublade oder unterm Kopfkissen aufbewahrt wurde?

Keiner!!

Bislang ist die Waffe in einem schweren Tresor eingeschlossen, der nicht die Norm erfüllt, aber mit Sicherheit auch nicht einfach zu "knacken" ist. Zudem ist er gut verbaut.

Vor ca. 30 Jahren brauchte man noch keinen B-Tresor.

@Schwarzwildjäger:

Es handelt sich um eine KW.

Ich möchte die KW zur sicheren Aufbewahrung (vorübergehend) einlagern.

Es sollte keine Dauerlösung darstellen.

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Bislang ist die Waffe in einem schweren Tresor eingeschlossen, der nicht die Norm erfüllt, aber mit Sicherheit auch nicht einfach zu "knacken" ist. Zudem ist er gut verbaut.

Vor ca. 30 Jahren brauchte man noch keinen B-Tresor.

Fotografiere den Tresor und frage den SB, ob die Lagerung ausreichend sicher ist, ansonsten "nachqualifizieren" lassen.

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Na sag ich doch.

Wegen der Nachklassifizierung kannst du evtl. mal Lusumi hier im WO anfragen.

Ja danke für die Hilfe

ich werde mal alles in die Wege leiten. Denke das wir dieses Ding klassifiziert bekommen. Wegtragen kann den sowieso keiner.

@baer42

Mal etwas weniger aufregen. Deine cholerische Art schadet deinem Blutdruck!

Nicht jede Frage ist dumm und Wasser auf die Mühlen derer die "uns was wollen".

Ich denke hier sind mitlerweile viele mit Paranoia im Forum.

Danke nochmal

Stefan

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