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IGNORED

Vollzug des Waffengesetzes


357er Magnum

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was sagt denn unser Strafgesetzbuch dazu aus ?

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig ... durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die ... Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1...

2...

3.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

§ 344 Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, ... absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige

...

(3) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung

1....

2.einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht,

3.eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder

4....

berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. Der Versuch ist strafbar.

Meine Meinung:

§ 240 STGB dürfte hier bereits schon ziehen. Die kleinen Hausjuristen unter uns sollten mal prüfen, ob dieses Schreiben nicht bereits schon eine Anzeige wert ist.

Wir sind ja durch Crailsheim mittlerweile besonders geübt.

Geschrieben

Keine Ahnung, wer der Herr Walkenbach ist, und wie er sonst agiert. Aber an dem Brief kann ich nichts Schlimmes finden.

Denn offenbar hat es auch einen Anlass dazu gegeben. Und wenn er jetzt nochmal darauf hinweist, dass alles in Ordnung sein muss, bevor die Behörde kommt, so ist das wohl eher als besonderer Service, bzw. "Letzte Warnung" zu verstehen. Bei Vorfinden "haarsträubender Zustände" könnte er auch gleich die Erlaubnisse widerrufen.

Ihr solltet endlich mal anerkennen, dass gerade auch die Waffenbehörde einen Auftrag hat und damit genauso in der Schusslinie steht, wie wir, wenn was passiert und im Vorfeld alle geschlafen haben. Stattdessen interpretieren das hier einige als Nötigung ? Sorry, aber als Anwalt würde ich Dich mit diesem Mandatsantrag wieder ganz schnell auf die Strasse schicken, Marinero .... Damit würde ich mich nicht lächerlich machen.

Wenn einzelne ... immer noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt haben, dann schadet das UNS:

Siehe auch: http://www.fnweb.de/regionales/ta/tauberbi...0004509144.html

Auf den Leuten herumzuhacken, die uns vorher noch (ohne dass sie es müssten) drauf hinweisen, finde ich :peinlich: . Wenn er wirklich so schlimm wäre, würde er jetzt durch die Gegend ziehen und Waffen einsammeln.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Auf den Leuten herumzuhacken, die uns vorher noch (ohne dass sie es müssten) drauf hinweisen, ...

Na, "Hinweise" sehen aber etwas anders aus. Was hier vorliegt, ist ein Drohbrief.

Geschrieben
Keine Ahnung, wer der Herr Walkenbach ist, und wie er sonst agiert. Aber an dem Brief kann ich nichts Schlimmes finden. (...) Stattdessen interpretieren das hier einige als Nötigung ? Sorry, aber als Anwalt würde ich Dich mit diesem Mandatsantrag wieder ganz schnell auf die Strasse schicken, Marinero ....

Gut, dass du keiner bist. Zwar wird eine strafbare Nötigung hier in der Tat nicht vorliegen, aber das liegt an mangelnder Individualisierung eines bestimmten Nötigungszieles. Allgemeines Bramarbasieren ist noch keine Nötigung.

Trotzdem: wer kein Empfinden dafür hat, wie sehr daneben im Ton, und wie rechtsfremd in der Sache dieser "offene Brief" ist, der gehört nach Nordkorea (und braucht auch keine Waffen).

Carcano

Geschrieben
... das liegt an mangelnder Individualisierung eines bestimmten Nötigungszieles. ...

Das soll keine Individualisierung eines bestimmten Nötigungszieles sein ? Es werden alle Sportschützen des Landkreises direkt angesprochen und mit einem "empfindlichen Übel" bedroht, dass rechtlich überhaupt nicht haltbar ist.

Wir geben Ihnen hiermit Kenntnis, dass jeder „kleinste Fall“ hinsichtlich der nicht

diebstahlsicheren Verwahrung von Waffen und Munition sofort mit dem Widerruf aller

waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 6 Waffengesetz (persönliche Eignung)

auf unbefristete Zeit geahndet wird.

Erklärungsversuche und Ausreden finden keinerlei Berücksichtigung mehr.

Diese Aussage ist mehr als eine Unverschämtheit.

Das ist ja wohl eindeutig "The Law west of the Nister".

Geschrieben
Erklärungsversuche und Ausreden finden keinerlei Berücksichtigung mehr.

Dieser Satz fiel mir ganz besonders auf!

Bedeutet das also, dass der SB bisher Gesetzesbrecher gedeckt hat? Wer ne Erköärung, oder Ausrede parat hatte kam ungeschoren davon?! :unsure::angry2:

Geschrieben

Der Ton von dem SB ist doch wohl ziemlich übertrieben - sind da LWB "dumme Jungen" die man sofort abstrafen muß und Erklärungen gelten sowieso nicht. Gott sei dank stößt nicht nur mir das sauer auf, obwohl einige hier das OK finden. Das hat nichts mit Zeichen der Zeit zu tun, sondern etwas mit normalen Umgang und er fehlt hier doch wohl völlig! Irgendwann ist auch mal Schluß mit dem ducken, akzeptieren und immer nur Lächeln Strategie!

Geschrieben
... Irgendwann ist auch mal Schluß mit dem ducken, akzeptieren und immer nur Lächeln Strategie!

Richtig!

Daher sollte jeder Waffenbesitzer ne RV haben!

Geschrieben

Sollte jemand nach wie vor der Auffassung sein, es liege eine Straftat vor, ist es ihm unbenommen Strafanzeige zu stellen.

Formlos, ohne selbst von dem Schreiben betroffen zu sein, ohne Rechtsanwalt, ohne Rechtsschutzversicherung und ohne Kostenrisiko. Ganz einfach das Schreiben wahlweise der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder einem Amtsgericht mit der Bitte um Prüfung auf strafbares Verhalten zur Kenntnis bringen.

Also nicht aufregen über Duckmäusertum und Untätigkeit anderer- selbst machen.

Resultat bitte hier posten... B)

Geschrieben
Trotzdem: wer kein Empfinden dafür hat, wie sehr daneben im Ton, und wie rechtsfremd in der Sache dieser "offene Brief" ist, der gehört nach Nordkorea (und braucht auch keine Waffen).

Eieiei... :huh:

Du bist ja wieder mal in Fahrt heute!

Geschrieben
Keine Ahnung, wer der Herr Walkenbach ist, und wie er sonst agiert. Aber an dem Brief kann ich nichts Schlimmes finden.

Denn offenbar hat es auch einen Anlass dazu gegeben. Und wenn er jetzt nochmal darauf hinweist, dass alles in Ordnung sein muss, bevor die Behörde kommt, so ist das wohl eher als besonderer Service, bzw. "Letzte Warnung" zu verstehen. Bei Vorfinden "haarsträubender Zustände" könnte er auch gleich die Erlaubnisse widerrufen.

Gruß,

Coltfan

Hallo Coltfan,

man merkt, dass Du diesen "Sachbearbeiter" nicht kennst.

Die erste Seite des Schreibens dient offensichtlich nur dazu,

Verständnis für die wahre Absicht (erkennbar in der zweiten Seite) zu wecken.

Das scheint ja bei Dir auch funktioniert zu haben.

Es wäre der Sache dienlich gewesen, wenn er die erste Seite mit Fakten angereichert hätte.

Nach einem Schlüsselerlebnis in der Vergangenheit gehe ich davon aus, dass er keine hat.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Sollte jemand nach wie vor der Auffassung sein, es liege eine Straftat vor, ist es ihm unbenommen Strafanzeige zu stellen.

Das ist ja immer noch die Frage.

Geschrieben
Das ist ja immer noch die Frage.

Dann lass es doch mittels Strafanzeige durch die Strafverfolgungsbehörden prüfen.

Auch wenn dann bereits der Anfangsverdacht einer Straftat verneint wird, entstehen dadurch für den Anzeigeerstatter keinerlei rechtliche oder finanzielle Nachteile.

"Anzeigen" darf jeder ! Ob eine Strafanzeige hier sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt...

Geschrieben

Die Sprüche des SB erinnern maßiv an die Laberei einer gewissen Dame aus Winnenden in einer der zahlreichen Fernsehsendungen (lange übrigens keine mehr gesehen):

Lassen sie es mich als Mutter sagen: Wenn Du, mein Kind, mit einem bestimmten Spielzeug nicht umgehen kannst, dann muß ich es Dir leider wegnehmen.
Geschrieben

"Lassen sie es mich als Mutter sagen: Wenn Du, mein Kind, mit einem bestimmten Spielzeug nicht umgehen kannst,

dann muß ich es Dir leider wegnehmen."

Da versteht sie selbst nicht, was sie sagt. Das ist ein INDIVIDUELLER, aber kein kollektiver Ansatz.

Wer als Waffenbesitzer oder Autofahrer mit seinem Gerät nicht vernünftig umgehen kann, dem gehört es in der Tat abgenommen.

Die rechtlichen Instrumente dafür sind alle da.

Mit der großen Masse der zuverlässigen Waffenbesitzer oder Autofahrer hat das aber nichts zu tun, bzw. darf es nichts zu tun haben.

Die gute Frau M. aus W. verwechselt da also was...

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