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IGNORED

Verfassungsbeschwerde?


Gast

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Geschrieben

Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass mal ein Verfassungsurteil ein Gesetz wegen Unverhältnismäßigkeit gekippt hat.

Ist es denkbar, dass man eine Verfassungsbeschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit einlegt, weil die neue Gesetzgebung genau diesen Grundsatz missachtet?

Tausende Tote durch ... - wissen wir. Jedoch steht der immense Aufwand der den Behörden (Kontrollen), Verbänden (wiederholende Bedürfnisbestätigungen) und den Schützen (vor allem Kosten durch neue Bestätigungen und neue Aufbewahrungsvorschriften) auferlegt wird, zu dem Nutzen dieser sinnlosen Verschärfung?

Gibt es findige Anwälte, die vielleicht schon selbiges gedacht haben und daran arbeiten?

Gast HerrJedermann
Geschrieben
Der BJV = Bayrischer Jagdverband will eine Verfassungsklage einreichen, wenn das Gesetz in Kraft tritt...

Ich drück Ihnen auf jeden Fall die Daumen. :pro:

Geschrieben
Der BJV = Bayrischer Jagdverband will eine Verfassungsklage einreichen, wenn das Gesetz in Kraft tritt...

WENN das stimmt, dann bin ich bereit dafür zu spenden !

WENN !

(Sorry, aber es gab hier leider schon Dampfplauderer (Elfen usw.).)

Geschrieben
WENN das stimmt, dann bin ich bereit dafür zu spenden !

WENN !

...

Na dann leg schon mal etwas Geld zu Seite...

...Diese Verfassungswidrigkeit wird unser Verband gegebenenfalls beim Bundesverfassungsgericht zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde machen....

http://www.jagd-bayern.eu/

Geschrieben
werde da nochmal persönlich auf den zahn fühlen....

Frag bei der Gelegenheit mal nach, mit welchem genialen juristischen Schachzug der BayLJV die seit Jahrzehnten bestehenden Zulässigkeitsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

aushebeln möchte :rolleyes:

Wobei- ... ich würde es selbstverständlich auch nicht verraten, wenn ich gerade dabei wäre, Rechtsgeschichte zu schreiben... :lol:

Geschrieben
Na dann leg schon mal etwas Geld zu Seite...

http://www.jagd-bayern.eu/

Diese geplante Verfassungsbeschwerde richtet sich nur gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen!

Für Jäger, die je nach Reichtum (viele Politiker sind Jäger) ihre Luxuswaffen im Jagdzimmer an der Wand hängen haben

ist das durchaus eine Interessenvertretung des BJV gegenüber seinen Mitgliedern.

Die Verfügungsberechtigung des BMI wäre meiner Meinung wesentlich wichtiger.

Rainer

Geschrieben

Ich meine Jörg Tauss würde gegen das Websperrengesetz aus diesem Grunde vor dem Verfassungsgericht klagen. Man könnte natürlich den Bundespräsidenten darauf hinweisen, dass es eine solche Klage gibt und ihn darauf hinweisen, dass er mit seiner Unterschrift dem Urteil nicht zuvorkommen möge.... Ob's was bringt....

bye knight

Geschrieben
Ist denn das Anhängen an ein Gesetz, in Form einer Formulierungshilfe überhaupt rechtmässig?

Schliesslich wird hier der vorgegeben Weg umgangen. (Gesetzgebungsverfahren)

Und damit wäre das Gesetz als Ganzes ungültig.

http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gesgeb_verf.html

http://www.lexexakt.de/glossar/normenkontrollklage.php

Das ist auch hier schon diskutiert worden.

Wie immer mit unterschiedlichen Meinungen.

Um die Frage zu klären, müßte wohl mal ein Vollprofi ran.

LG

Rainer

Geschrieben
Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass mal ein Verfassungsurteil ein Gesetz wegen Unverhältnismäßigkeit gekippt hat.

Ist es denkbar, dass man eine Verfassungsbeschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit einlegt, weil die neue Gesetzgebung genau diesen Grundsatz missachtet?

Tausende Tote durch ... - wissen wir. Jedoch steht der immense Aufwand der den Behörden (Kontrollen), Verbänden (wiederholende Bedürfnisbestätigungen) und den Schützen (vor allem Kosten durch neue Bestätigungen und neue Aufbewahrungsvorschriften) auferlegt wird, zu dem Nutzen dieser sinnlosen Verschärfung?

Gibt es findige Anwälte, die vielleicht schon selbiges gedacht haben und daran arbeiten?

Verfassungsbeschwerde dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben. Grund: Das BVerfG übt die Verhältnismäßigkeitskontrolle nur anhand der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele aus. Der Gesetzgeber hat insoweit die alleinige Einschätzungsprärogative. Wenn der Gesetzgeber der Auffassung ist, dass das Gesetz ein Mehr an Sicherheit bringt oder es sinnvoller ist, den Waffenbesitz weiter einzuschränken, muss dies als Tatsache vom Gericht erst einmal hingenommen werden. Nur wenn die Ziele offensichtlich und überhaupt nicht mit dem Gesetz erreicht werden könnten, kann das BVerfG vielleicht etwas machen.

Zweiter Grund, und das ist meine persönliche Meinung als Verwaltungsjurist: Die beschlossenen Gesetzesänderungen sind nicht so einschneidend wie viele hier im Forum meinen. Der Eindruck der drastischen Verschärfung durch die jetzige Novelle entsteht vielmehr dadurch, dass man sich jetzt erst bewusst wird, was das WaffG bislang schon an Eingriffen/Beschränkungen vorsieht bzw. erlaubt. Ich glaube, dass vielen die Verwinkelungen des Waffengesetzes nicht bewusst waren. Die jetzigen Änderungen sind demgegenüber nur eine systemimmanente Fortentwicklung zur Verbesserung des Vollzugs.

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