FatGod Posted July 12, 2009 Share Posted July 12, 2009 Moin, Ich habe vor kurzem von der Mutter meiner Freundin ein altes Luftgewehr Haenel 310-4 geschenkt bekommen. Hergestellt wurde es in der DDR. Ich Frage nur um sicherzugehen (als Inhaber einer WBK möchte man ja keinen Ärger wegen nem Luftgewehr bekommen ) Dieses Luftgewehr fällt doch unter: Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; Richtig? Würds nämlich eigntlich gerne behalten, ist das einzige Luftgewehr das mir Spaß macht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted July 12, 2009 Share Posted July 12, 2009 Ja. Kannste behalten und damit schießen, wie mit einem F-Luftgewehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted July 12, 2009 Share Posted July 12, 2009 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; Das Datum ist wichtig! Dann ist es OK! Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 12, 2009 Share Posted July 12, 2009 Das Datum ist wichtig!Dann ist es OK! Für ein nach diesem Datum in der DDR hergestelltes Luftgewehr werden sicher Höchstpreise gezahlt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FatGod Posted July 12, 2009 Author Share Posted July 12, 2009 Muahaha Da bin ich mir sicher, alles klar danke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted July 13, 2009 Share Posted July 13, 2009 Es gibt 2 Datumsgrenzen! Wurde die Waffe vor dem 01.01.1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (DDR) vor dem 02.04.1991 hergestellt, finden die gleichen Vorschriften wie für Waffen mit F-Kennzeichen Anwendung, unabhängig von der Geschossenergie. Das heißt: Erwerb/Fesitz ab 18 Jahren frei. Führen Waffenschein erforderlich! Link to comment Share on other sites More sharing options...
millard Posted September 30, 2009 Share Posted September 30, 2009 Es gibt 2 Datumsgrenzen!Wurde die Waffe vor dem 01.01.1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (DDR) vor dem 02.04.1991 hergestellt, finden die gleichen Vorschriften wie für Waffen mit F-Kennzeichen Anwendung, unabhängig von der Geschossenergie. Das heißt: Erwerb/Fesitz ab 18 Jahren frei. Führen Waffenschein erforderlich! angenommen, ein Luftgewehr Mod. ABC wurde seit 1966 hergestellt und ohne F Zeichen verkauft. Mein Luftgewehr Mod. ABC ist laut Seriennummer nach 1970 ohne F hergestellt. Wie verhält es sich damit? WBK Pflicht? A Schrank oder Metallspind? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted September 30, 2009 Share Posted September 30, 2009 Dann ist das Ding WBK-pflichtig, und wie jede andere erlaubnispflichtige Waffe zu lagern, also mindestens A-Schrank. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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