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IGNORED

Kann man zur Glock17 ein Ersatzgriffstück als Zubehör eintragen lassen?


SSG04

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Geschrieben

Wenn "Ja" dann könnte man ja ein Wechselsystem in G34 noch eintragen lassen und hätte eine zweite Waffe ohne einen Extraplatz zu brauchen! :00000733:

Hab in der Suchfunktion nichts dergleichen gefunden! :lol:

Geschrieben

ähm ich hab jetzt nicht ganz verstanden, was du genau damit bezweckst...

du brauchst ja auch noch einen 2. schlitten und lauf, wenn du aus der 17er eine 34er machen willst und das bringt meiner meinung nach nicht sehr viel. zwischen den beiden modellen ist ja nicht sehr viel unterschied, wobei ich selber beide habe und von der 34er begeistert bin.

jedenfalls sind bei uns in österreich griffstücke keine wesentlichen waffenteile, sprich du kannst sie frei kaufen und besitzen, ohne dass sie als zubehör auf der wbk eingetragen sind oder einen platz benötigen.

übrigens glock verkauft jetzt die griffe auch wieder einzeln, ohne das alte im tausch einsenden zu müssen.

lg, christian

Geschrieben

ähm ich hab jetzt nicht ganz verstanden, was du genau damit bezweckst...

Erstmal Danke für die flinke Antwort! :icon14:

Wie oben schon geschrieben könnte man mit einem G34 Wechselsystem ne KW zusammenbauen, ohne auf der WBK einen weiteren Platz zu verschwenden.

War nur theoretisch. Hab nichts dergleichen vor. Wär Blödsinn und ausserdem illegal. Werd mir in Kürze, wenn die Erweiterung meiner WBK durch ist, eine G17 und, wenn ich mit der Wumme klarkomme, später noch ne G21 genehmigen. B)

Geschrieben

Ja, die von dir angesprochene Problematik ist tatsächlich existent da Griffstücke frei erwerbbar sind (müssen nicht eingetragen werden).

Ich würde derartige Basteleien lieber bleiben lassen, wenn dann mal die Waffenkontrolle ansteht und du statt einer Glock plötzlich zwei hast und die zweite so in (seeehr dunkler) Grauzone ist haben die wenig Freude mit dir.

Außerdem, schießen kannst du sowieso nur mit einer. Also ist das ganze sowieso nur Blödsinn ..

Gruß Georg

Geschrieben
Also ist das ganze sowieso nur Blödsinn ..

Full d'accord ! :icon14:

Auch, weil die 34er eh nix kann, was die 17er nicht auch könnte. Außer mehr kosten, und dafür kriegt man noch eine Waffe mit nem Loch im Schlitten ...

Geschrieben

das griffstück verbraucht keinen platz auf der WBK, aber das wechselsystem schon so lange noch plätze frei sind (machen aber auch nicht alle behörden) und somit sparst du dir keine platz.

im grunde hättest du 2 FFW wenn du z.b. ein griffstück, eine glock 17 9para mit wechselsystem auf .22 das nur als zubehör eingetragen ist kaufst. bei der kontrolle darf die .22er halt nicht zusammengebaut sein dann sollte alles legal ablaufen.

Geschrieben
bei der kontrolle darf die .22er halt nicht zusammengebaut sein dann sollte alles legal ablaufen.

Dürfen tut er schon, das wäre aber dann Herstellung von Schusswaffen.

Gruß Georg

  • 9 Monate später...
Geschrieben
jedenfalls sind bei uns in österreich griffstücke keine wesentlichen waffenteile, sprich du kannst sie frei kaufen und besitzen, ohne dass sie als zubehör auf der wbk eingetragen sind oder einen platz benötigen.

Gilt das eigentlich für jedermann, oder nur für Personen, die in Ö ihren festen Wohnsitz haben?

Geschrieben

NUr für AU. Hier sind sie EWB-pflichtig d.h. nur mit Voreintrag zu erwerben. Bekommt man ein Wechselgriffstück eingetragen? Joa, wenn man einen Grund dafür hat.

Geschrieben
Gilt das eigentlich für jedermann, oder nur für Personen, die in Ö ihren festen Wohnsitz haben?

hallo

fuer jeden der in AT ein griffstueck kauft

hier ist das teil schlicht ein kunststoff-metall fertigprodukt

so wie fischer-dübel oder sonst was

ist auch nicht mal teuer finde ich

ein glock 17 gen 3 griffstueck kostet um die 120,- bis 150,- euro wenn ich mich recht erinnere

eine komplette neue glock 17 gen4 kostet um die 600,- (liste 715,-)

lg

g

Geschrieben
Dürfen tut er schon, das wäre aber dann Herstellung von Schusswaffen.

hallo

ein schmaler grat ...

logisch, angeklagt ist man leicht

aber ob das dann haelt?

zur "herstellung" gehoert definitionsgemaess ein entsprechendes mass an fachwissen welches erforderlich sein muss um die sg "herstellung" zu bewerkstelligen.

sprich: wenn man was nur "zusammenstecken" muss und damit ist es "fertig hergestellt" dann ist dieser vorgang ganz sicher keine solche herstellung welche im waffen- oder gewerberecht an bestimmte genehmigungen oder voraussetzungen gebunden ist.

vermutlich wuerde ein amt das aber trotzdem so anklagen

weils halt nichts anderes gibt was jemanden in AT daran hindern koennte ein

- rechtmaessig besessenes wechselsystem und ein

- rechtmaessig besessenes griffstueck

zusammen zu stecken und so eine zweite waffe zu haben

lg

g

PS:

ein wechselsystem "besetzt" in AT keinen platz auf der WP/WBK sondern wird zusaetzlich eingetragen

Geschrieben

Du darfst dir in Österreich auch Faustfeuerwaffen legal bauen, solange du das nicht gewerbsmäßig betreibst ist das vollkommen legal. Nur melden musst du sie.

Gruß Georg

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