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IGNORED

Waffengesetzverschärfung - Wegfall §8 Abs. 2


Profire01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Was will man denn mit drei oder mehr Waffen,

wenn nicht: sich im Wettkampf mit anderen messen..

Das ist doch der "Sport" des Sportschützen...

Deswegen wird hier ein Aufstand gemacht, unglaublich!

Vielleicht will man mit drei oder mehr Waffen einfach nur in Ruhe seine Runden schießen. Wo ist da das Problem? Wenn ich im Fitnessstudio trainiere, will ich mich auch nicht mit anderen messen. Wenn ich abends joggen gehe, will ich mich auch nicht mit anderen messen. Sport ist viel mehr als Wettkampf.

Ich finde es eher unglaublich, wie hier offensichtlich eine Regelung hingenommen und sogar befürwortet wird, die einzig und allein das inhaltliche Ziel hat, die Sportschützen in ihren Möglichkeiten zu beschneiden und noch dazu ohne dass überhaupt erkennbar ist, wo dafür auf der anderen Seite auch nur der Hauch eines Gewinnes an Sicherheit dagegen steht. Was ist denn schon die Aussage, wenn ein Sportschütze an der Kreismeisterschaft teilgenommen hat? Was sagt das tatsächlich über ihn aus, dass man ihm nur dann weitere Waffen dieser Art zugestehen will?

bye knight

Geschrieben
Sie stehen zwar nicht im Gesetzestext, die Begründungen zum Gesetz werden aber vor Gericht ebenfalls herangezogen, um den Willen des Gesetzgebers festzustellen, der nicht immer klar aus den Formulierungen der Paragraphen hervorgeht.

Das konnte man im Zusammenhang mit der WaffG-Änderung 2002/2003, beschrieben von Herrn Scholz in der DWJ, nachlesen. Außerdem leuchtet es ein.

Ich bin kein Jurist, aber nach dem was ich so weiß, ist das leider nicht so einfach. Ich meine es gäbe aus den 50ern ein Urteil des Verfassungsgerichtes, wonach sich der Wille des Gesetzgebers im Gesetzestext äußern muss. Die Begründungen von irgendwelchen Assistenten in den Ministerien geschrieben, sind irrelevant.

Lässt der Gesetzestext allerdings mehrere Auslegungen zu, können sich Richter an der Begründung oder an der historischen Entwicklung des Rechtes orientieren. Sie müssen es aber nicht. (Siehe z.B. 2/6 auf gelbe WBK nach deren Einführung. In der Begleitung zum Gesetzestext hieß es immer, dass dies für die gelbe WBK nicht gilt. Das hat nicht jedes Gericht interessiert).

bye knight

Geschrieben
Ich meine es gäbe aus den 50ern ein Urteil des Verfassungsgerichtes, wonach sich der Wille des Gesetzgebers im Gesetzestext äußern muss.

Möglicherweise meinst du diese Entscheidung, lfd. Randnummer 16 ff..

Die Gesetzesbegründung isoliert gesehen ist natürlich nur von geringer Bedeutung. Welche Auswirkungen die Streichung des § 8 Abs.2 WaffG generell haben wird, mag ich auch nicht beurteilen. Coltfan und andere haben schon einige Aspekte angesprochen.

Was allerdings den Fall des vorübergehenden Bedürfniswegfalls angeht, so steht die entsprechende Gesetzesbegründung zum neuen WaffG ja nicht isoliert da. Insbesondere der unverändert bestehende § 45 Abs. 3 S.1 WaffG zeigt, dass sich zumindest insoweit an der Konzeption des WaffGs nichts geändert hat.

Auch die Stimmen, welche schon dem bisherigen Abs. 2 von vornherein kein "automatisch" fortbestehendes Bedürfnis entnommen haben, stellten dennoch nie in Abrede, dass ein vorübergehender Bedürfniswegfall folgenlos bleiben kann.

Deshalb insoweit keine Änderung durch die Neufassung.

Geschrieben
Vielleicht will man mit drei oder mehr Waffen einfach nur in Ruhe seine Runden schießen. Wo ist da das Problem? Wenn ich im Fitnessstudio trainiere, will ich mich auch nicht mit anderen messen. Wenn ich abends joggen gehe, will ich mich auch nicht mit anderen messen. Sport ist viel mehr als Wettkampf.

Ich finde es eher unglaublich, wie hier offensichtlich eine Regelung hingenommen und sogar befürwortet wird, die einzig und allein das inhaltliche Ziel hat, die Sportschützen in ihren Möglichkeiten zu beschneiden und noch dazu ohne dass überhaupt erkennbar ist, wo dafür auf der anderen Seite auch nur der Hauch eines Gewinnes an Sicherheit dagegen steht. Was ist denn schon die Aussage, wenn ein Sportschütze an der Kreismeisterschaft teilgenommen hat? Was sagt das tatsächlich über ihn aus, dass man ihm nur dann weitere Waffen dieser Art zugestehen will?

bye knight

Ach, Ritter...

Keiner nimmt irgendetwas einfach hin..

Teilnahme/Kreismeisterschaft sagt nix aus, weil: keine Ringe

vorgegeben....

Dass alles mit Sicherheitsgewinn nix zu tun hat:keine Frage!

Aber: Es müssen langsam mal alle wach werden!

Vielleicht geht es nur so..?!!

Ich persönlich richte mich auf die Gegebenheiten ein!

Dann sehe ich weiter...

Der Kampf vorher hat nix gebracht; also: beobachten und

weitermachen!

Als WO GOLD bekomme ich nicht wirklich die Aktivitäten

des FvLW mit....im WO gibts auch nicht wirklich

Einigkeit...Ergo: sorge ich für mich selbst, hat bis jetzt

immer geklappt...

Gruß, kriegerlein

Zitat eines WO-Mitglieds: " Viel Eigenwissen scheinst ja nicht mitzubringen - dachte ich mir bei Dir schon länger ..."

Die "Quelle" behalte ich für mich....

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