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IGNORED

2 Schuss Magazin für Jäger


sungam

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag,

und zwar habe ich folgendes Anliegen.

Ich bin Jäger und besitze eine SLB mit einem 2 Schuss Magazin.

Ich gehe davon aus, dass ich auf dem Schießstand auch ein volles 20er/30er etc. (beliebig) verwenden darf.

Bei mir im Schützenverein sind jedoch auch Mitglieder die das nicht glauben.

Mein aktueller (Halb-) Wissenstand:

1. Über das Jagdrecht ist geregelt, dass SLBs nur mit 2 Schuss im Magazin genutzt werden dürfen.

BJagdG - § 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

...

c)

auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

...

2. Im Waffenrecht gibts dazu keine Aussage

===>>> Folglich: Kann ich auf dem Schießstand mit beliebig viel Schuss im Magazin schießen. (Vorrausgesetzt das Kaliber ist zugelassen)

Stimmt das?

Wenn es noch andere anzuwendende Paragraphen gibt, bitte zitieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/

Geschrieben

Jein - das hängt z.B. auch von der Sportordnung ab, nach der geschossen wird.

So sind z.B. beim BDS beim SLB meines Wissens nur Magazine zugelassen, die mit max. 10 Patronen geladen werden können.

Bei anderen Sportordnungen mag das anders sein - weis ich aber nicht - bin noch am lernen ;)

Desweiteren mag das auch vom jeweiligen Schiessstand abhängen :cool3:

Aber da gibt es bestimmt erfahrererne Leute hier, die das genauer wissen. :)

Geschrieben

Da Papscheiben kein Wild i.S.d. BJG sind: Feuer frei, das Thema gabs aber auch schon oefters und es gab immer genug Leute, die keinen Unterschied zwischen Pappe und Wild sehen wollten...insofern kann das hier auch wieder seeeeeehr lang werden. :wacko:

Geschrieben

Bitte nur Antworten von Leuten die rechtlich bewandert sind.

Das soll keine Diskussion werden, sondern eine Klarstellung auf Paragraphen Basis die auch als Argumentationsbasis auf den Ständen genutzt werden können soll.

Geschrieben
Bitte nur Antworten von Leuten die rechtlich bewandert sind.

Das soll keine Diskussion werden, sondern eine Klarstellung auf Paragraphen Basis die auch als Argumentationsbasis auf den Ständen genutzt werden können soll.

Nun ja ich glaub wenn du auf "Ständen" mit § um dich wirfst, dürfte es auch nicht mehr bringen als wenn du einfach sagst "Ich übe im Moment keine jagdl. Handlung aus sondern schieße auf eine Scheibe". Zumal geht es keinen anderen Schützen was an solang du dich an die jeweiligen Standvorschriften hältst.

Mehr ist da nicht dran..... (die Thematik sollte man aber auch im Jagdkurs erklärt bekommen)

Geschrieben

Mir als SSV ist keine Vorschrift bekannt, nach der auf Schießständen (außer durch den Beschluss des Vorstandes) eine Kapazitätsbeschränkung für Magazine Sinn machen würde oder auch nur einfach vorgeschrieben wäre.

Wenn soetwas auf einem Stand existiert, dann hat dieses Gebot/Verbot je nach Formulierung der Vorstnad verbrochen. Niemand sonst.

Geschrieben

bei uns gab´s von einigen Aufsichten die Ansicht man dürfe nur eine Patrone in´s Magazin laden, biss nach reichlichen Diskussion der Schießleiter die Schießordnung angeschlagen hat, weis aber nicht wie all gemeingültig diese ist, darin gibt es keinerlei Beschränkung über die Magazinkapazität, es ist allein gefordert die Aufsicht zu informieren wenn mehrere Patronen geladen werden, gilt alles nur fürs jagdliche Schießen

Geschrieben
Guten Tag,

und zwar habe ich folgendes Anliegen. .........

Moin,

bei der Jagdausübung 2 Schuß-Magazin (BJG § 19) Beim Schießsport max. 10 Schuß Magazin (§ 6 AWaffV), laut DJV Schießvorschrift müssen Mehrladebüchsen bei Wettbewerben als Einzellader verwendet werden.

Und wenn man nun Sportschütze und Jäger ist, so verwendet man eben unterschiediche Magazine, wenn mit der selben Waffe aus unterschiedlichen (Bedürfnis)Gründen geschossen werden soll.

Gruß

Spopi

Geschrieben
Mir als SSV ist keine Vorschrift bekannt, nach der auf Schießständen eine Kapazitätsbeschränkung für Magazine vorgeschrieben wäre.

Wenn soetwas auf einem Stand existiert, dann hat dieses Gebot/Verbot je nach Formulierung der Vorstnad verbrochen. Niemand sonst.

Hallo Lobo-s,

siehe hierzu aber auch § 6 Abs. 1 Nr. 3. AWaffV.

(Wir wollen her aber nicht über Sinn oder Unsinn waffenrechtlicher Bestimmungen diskutieren.)

MfG

Pirol 2

Geschrieben

beschränkt euch nur weiter selber....

Zum Jagen: 2Schuss mag

Zum Sportlichen schießen: 10Schuss mag

Und zum Visier einstellen, Abzugskontrolle üben, etc etc ;) FEUER FREI!

War aber alles schon öfter da.....wird langsam blöd.

Geschrieben

Wisst ihr, was ich an solchen Threads besonders schätze? Die Offenheit, mit der wir Jäger und Schützen hier im Forum immer wieder Steilvorlagen für künftige Waffenrechtsänderungen selber liefern und die Begründungen dafür gleich mit.

Falls es noch niemand hier gemerkt hat, unser Waffenrecht orientiert sich u.a. am Bedürfnisprinzip. Macht euch doch die letzten rechtlichen "Freiräume" selber kaputt. Es ist jetzt gerade mal einen Tag her, dass das neue Waffenrecht durch den Bundestag ging und noch nicht mal sechs Wochen, als noch eine Mengenbegrenzung der Langwaffen für Jäger im Zuge der Änderung des § 13 WaffG diskutiert wurde. Und schon wieder wird über die "lange" Magazine diskutiert.

Leute, anscheinend können wir die biometrischen Sperrsysteme doch nicht mehr verhindern - bei einigen sind sie nämlich serienmässig schon eingebaut. Nicht in der Waffe, sondern im Denksystem.

Gruss

SWJ

Geschrieben

Der Frager wollte die rechtliche Situation wissen. Diese wurde ihm schon im obigen Post von mir und danach von anderen nochmals erklaert.

Wer nun aufgrund von Fragen ueber Rechtslagen befuerchtet, dass diese deswegen geaendert werden, kann gleich das ganze Forum schliessen.

Albern. Vor allem in einer Detailfrage, die kaum einen Politruk interessiert. die zaehlen grade schon im Geiste die Kohle, die sie an ihren Aktienpaketen gewisser Sperrelementhersteller verdienen werden. :-(

Geschrieben

Hallo

Zum jagen 2 Schuß

Jagdschutz, keine Begrenzung

jagdl. Übungschießen auch keine Begrenzung

Was mir aber mein Waffenhändler gestern gesagt hat, war auch neu für mich. Wenn SLB auf Jagdschein erworben, darf im Waffenschrank auch nur das 2 Schuß Mag drin sein.

Woher kommt die Aussage ?

Bis denn

Marcus

Geschrieben
...

Was mir aber mein Waffenhändler gestern gesagt hat, war auch neu für mich. Wenn SLB auf Jagdschein erworben, darf im Waffenschrank auch nur das 2 Schuß Mag drin sein.

Woher kommt die Aussage ?

Bis denn

Marcus

Aus einer wirren Laienphantasie.

Soviel zur hochgelobten Waffenfachkunde der iHKen, die in Wahrheit, genau, wie der MeisterZWANG nur eine Besitzstandswahrung und eine Wettbewerbsverhinderung darstellt, aber KEIN Qualitaetssiegel.

Geschrieben
bei der Jagdausübung 2 Schuß-Magazin (BJG § 19) Beim Schießsport max. 10 Schuß Magazin (§ 6 AWaffV), laut DJV Schießvorschrift müssen Mehrladebüchsen bei Wettbewerben als Einzellader verwendet werden.

Und wenn man nun Sportschütze und Jäger ist, so verwendet man eben unterschiediche Magazine, wenn mit der selben Waffe aus unterschiedlichen (Bedürfnis)Gründen geschossen werden soll.

:icon14:

Wisst ihr, was ich an solchen Threads besonders schätze? Die Offenheit, mit der wir Jäger und Schützen hier im Forum immer wieder Steilvorlagen für künftige Waffenrechtsänderungen selber liefern und die Begründungen dafür gleich mit.

:icon14:

Aber glaub mir, die finden hier in WO genügend Steilvorlagen incl. Begründung.

Was mir aber mein Waffenhändler gestern gesagt hat, war auch neu für mich. Wenn SLB auf Jagdschein erworben, darf im Waffenschrank auch nur das 2 Schuß Mag drin sein. :icon13: Woher kommt die Aussage ?

Wenn ein Waffenhändler nix genaues weiß, sollte er lieber das Maul halten.

Geschrieben
Aber glaub mir, die finden hier in WO genügend Steilvorlagen incl. Begründung.

:icon14: Den Waffengegnern liefern hier nicht einzelne Beiträge Steilvorlagen, sondern die blanke Existenz des WO-Forum ist Ihnen ein Dorn im Auge. Das wurde in der legendären Panorama Sendung mehr als deutlich. Glaube es war das erste mal, daß das WO direkt im TV zu sehen war - nach dem Motto, daß sich die irren Waffennarren auch noch in einem Forum mit Gleichgesinnten austauschen......

Das ist anscheinend nur bei allen anderen Interessensgemeinschaften statthaft.

.338 Lapua

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