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IGNORED

Eine Berufsgruppe will sich bewaffnen?


Krischu

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Geschrieben

Mein Schwiegervater - selbst nicht Internet bewandert - bittet mich, für ihn einmal zu recherchieren:

Er habe vor kurzem in der Rhein-Lahn-Zeitung (Ausgabe Bad Ems) einen Bericht gelesen über eine

Berufsgruppe, die neuerdings danach trachtet, sich zu bewaffnen. Er, 91 Jahre, hat zwar nicht Alzheimer, hat aber trotzdem den Artikel und die Berufsgruppe vergessen.

Kann mir bzw. ihm jemand, der vielleicht auch den Artikel in der Rhein-(Lahn)-Zeitung gelesen hat, bei der Recherche helfen?

Ich hab' schon versucht nach "Berufsgruppe Bewaffnung" im Internet gesucht, ohne Erfolg bisher.

Grüße

und Dank im voraus.

Geschrieben
RZ-Online Artikelarchiv vom 05.06.2009

Schusswaffen für Redakteure?

Prozess: Drei Journalisten klagen gegen den Rhein-Lahn-Kreis, um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten

Welche Bürger haben das Recht, eine Schusswaffe zu besitzen? Diese Frage ist seit dem entsetzlichen Amoklauf von Winnenden sehr umstritten.

Hi. Leider benötigt man einen Usernamen und ein Passwort. Da ich beides nicht habe, hat jemand von euch die Zugangsdaten und kann den Text hier rein stellen oder mir den Artikel mal zukommen lassen? Der Artikel würde mich sehr interessieren.

Grüße

Johnny

Geschrieben
Hi. Leider benötigt man einen Usernamen und ein Passwort. Da ich beides nicht habe, hat jemand von euch die Zugangsdaten und kann den Text hier rein stellen oder mir den Artikel mal zukommen lassen? Der Artikel würde mich sehr interessieren.

Grüße

Johnny

Danke trotzdem, Johnny und Spooky für die schnelle Reaktion. Das half mir schon sehr.

--

Grüße und schönes Wochenende

Krischu

Geschrieben

Ist das nicht nur so eine populistische Aktion, um Stimmung zu machen?

Wir als Journalisten sind doch die Vorzeigemenschen und uns will man keine Waffe geben aber Timmies nachlässigem Vater, diesem Waffennarr, dem haben sie ein Arsenal für ein ganzes Regiment zugestanden.

Geschrieben

Hier der ganze Text:

Schusswaffen für Redakteure?

Prozess: Drei Journalisten klagen gegen den Rhein-Lahn-Kreis, um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten

(...)

KOBLENZ/BAD EMS. Drei Männer aus dem Rhein-Lahn-Kreis wollen so viele Schusswaffen aller Art besitzen dürfen, wie sie wollen. Darum haben sie bei der Kreisverwaltung eine sogenannte rote Waffenbesitzkarte beantragt. Aber der Kreis lehnte die Anträge ab. Jetzt befasste sich das Verwaltungsgericht in Koblenz mit dem Fall.

Was wollen die Männer mit den Waffen? Sie sind Redakteure einer Waffenzeitschrift mit Sitz in Bad Ems. Sie erhalten von Herstellern regelmäßig Waffen: Gewehre, Pistolen, Revolver... Diese testen sie auf Schießständen und veröffentlichen Testberichte.

(...)

Der Kreis lehnte den Antrag der Redakteure ab. Der Standpunkt der Bad Emser Verwaltung: So wenig Menschen wie möglich, sollen über so wenig wie möglich Waffen verfügen.

(...)

05.06.2009 © Rhein-Zeitung

Geschrieben
Wir als Journalisten sind doch die Vorzeigemenschen und uns will man keine Waffe geben aber Timmies nachlässigem Vater, diesem Waffennarr, dem haben sie ein Arsenal für ein ganzes Regiment zugestanden.

:kotz: :kotz: :kotz:

Geschrieben

@ Horatio Caine: Danke, oder neudeutsch "thx"

Bad Ems .... Visier ?!

Aber folgende Aussage macht mich etwas stutzig:

"Mit einer roten Karte könnten sie Waffen aller Art in unbegrenzter Zahl besitzen."

War da nichtmal etwas von wegen nur für das bestimmte Sammelgebiet?!

Grüße

Johnny

Geschrieben
@ Horatio Caine: Danke, oder neudeutsch "thx"

Bad Ems .... Visier ?!

Aber folgende Aussage macht mich etwas stutzig:

"Mit einer roten Karte könnten sie Waffen aller Art in unbegrenzter Zahl besitzen."

War da nichtmal etwas von wegen nur für das bestimmte Sammelgebiet?!

Grüße

Johnny

Gern geschehen. Bad Ems kann nur Visier sein. Sonst gibt es da außer Reha-Kliniken nix. Auf Rot gibt es nur Waffen die das Sammelgebiet abdecken, welches man bei Beantragung angeben muss.

Geschrieben

Interessant...

... interessant wäre auch bei einem evtl. Erfolg der Klage wie hoch die Voraussetzungen dann gesetzt werden.

Geschrieben
Dann lass mich nicht dumm sterben.

Ich zitiere:

"§ 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder

Munitionssachverständige

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei

Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für

wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchungoder zu einem ähnlichen Zweck (Waffen-, Munitionssachverständige) benötigen.

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel

1. für Schusswaffen oder Munition jeder Art und

2. unbefristet

erteilt. Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten

Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen. Auf den

Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs

einer Schusswaffe § 10 Abs. 1a keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als drei

Monate ausgeübt wird."

Man beachte hierbei insbesondere Absatz (2). Das ist der große Unterschied zu den Sammlern (geregelt in § 17 WaffG)

Gruß,

Grayson

P.S.: Bei den Journalisten sollte wohl "Erprobung, Begutachtung, Untersuchung" greifen... (s.o.)

P.P.S.: Auch Sachverständigen-WBKs werden mit dem "roten" Formular erteilt, unterscheiden sich aber drastisch von Sammler-WBKs, da "Schusswaffen aller Art"...

Geschrieben
Dann lass mich nicht dumm sterben.

Hallo,

möchte mich mal kurz einschalten. Die rote WBK wird ausgestellt für Sammler oder Sachverständige. Die Regelungen für den Sachverständigen sind im §18 WaffG aufgeführt. Den Eintrag "Waffen aller Art" sollten Redakteure einer Fachzeitschrift durchaus bekommen. Ich habe ihn erhalten weil ich als Sachverständiger Gutachten für Sammler ( zum Erlangen der Roten WBK mit entspr. Sammelgebiet) oder für Erweiterungen bestehender Sammlungen schreibe. Da der Gutachter dem Antragsteller ,die zu seinem geplanten Sammelgebiet gehörigen Waffen auch vorlegen und erklären muß, geht dies nur mit der Berechtigung zum Erwerb "Waffen aller Art". Man kann ja nie wissen, welches Sammelgebiet sich der Antragsteller aussucht. Ich kann die zu Prüfungszwecken benötigten Waffen z.B. bei Sammlern oder Händlern für den benötigten Zeitraum ausleihen. Natürlich ist der Erwerb für den Sachverständigen auch möglich, jedoch sind da in der Regel auch finanzielle Grenzen gesetzt.

Wer für Prüfungs und Untersuchungszwecke ( z.B Test einer Fachzeitschrift) Waffen benötigt, kann sich auch auf §18 WaffG berufen. Sehe bei den Redakteuren dahingehend kein Problem. Würde bei Ablehnung in diesem Fall auch klagen.

Gruß OMON

Geschrieben

ist das richtig so??

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz und zum Transport von Waffen im Auto zum Schießplatz. Sie berechtigt nicht zum Tragen von Waffen, etwa in einem Holster am Gürtel. Dazu braucht man einen Waffenschein.

Nochmal.... ist das so richtig???? ich glaube nicht.....

Gast God of Hellfire
Geschrieben
ist das richtig so??

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz und zum Transport von Waffen im Auto zum Schießplatz. Sie berechtigt nicht zum Tragen von Waffen, etwa in einem Holster am Gürtel. Dazu braucht man einen Waffenschein.

Nochmal.... ist das so richtig???? ich glaube nicht.....

Es ist auf jeden Fall "richtiger", als das was Journalisten sonst so ablassen. Man soll den unbedarften Leser ja auch nicht mit zuvielen Details verwirren.

Zitat

Der Standpunkt der Bad Emser Verwaltung: So wenig Menschen wie möglich, sollen über so wenig wie möglich Waffen verfügen.

Zitatende

Wo ist dieser "Grundsatz" eigentlich festgelegt? Es ist doch nur eine unmaßgebliche Meinung ohne jegliche rechtliche Bindung. Oder gibt es irgendein Gesetzeswerk, wo die dumme Ideologie "Sowenig Waffen, wie möglich ins Volk" festgeschrieben ist?

Geschrieben
Dann lass mich nicht dumm sterben.

Wie von meinen Vorschreiben schon richtig angedeutet wurde:

Sammler -> § 17 WaffG

Sachverständige -> § 18 WaffG

Es gibt darüber hinaus weitere feine Unterschiede zwischen Bedürfnissen nach § 18 WaffG, aber das ist für das Them nicht wirklich relevant.

Geschrieben

Wenn Redakteure einer Waffenzeitschrift:

1. die Sachkundeprüfung nicht schaffen und

2. so wenig Fachwissen haben um den Weg zu einer ihr Bedürfniss umfassenden waffenrechtlichen Erlaubnis zu schaffen,

dann sollten diese Redakteure sich wieder einem anderen Themenbereich zuwenden. Als Redakteure einer Waffenzeitschrift habe sie jedenfalls gründlich versagt.

Nur meine Meinung!

Gruss

SWJ

Geschrieben
Wenn Redakteure einer Waffenzeitschrift:

1. die Sachkundeprüfung nicht schaffen und Hab ich nirgends lesen können

2. so wenig Fachwissen haben um den Weg zu einer ihr Bedürfniss umfassenden waffenrechtlichen Erlaubnis zu schaffen, -- kommt darauf an. Wenn ein "eingenordete" SB die Fachkunde für Hersteller abverlangt.... werden sehr viele Probleme bekommen

dann sollten diese Redakteure sich wieder einem anderen Themenbereich zuwenden. Als Redakteure einer Waffenzeitschrift habe sie jedenfalls gründlich versagt.

Nur meine Meinung!

Gruss

SWJ

Keiner weiß, was wirklich los war/ist. Ob eine Diskussion hierüber an diesem Ort momentan Sinn macht wage ich sehr zu bezweifeln.

Geschrieben
ist das richtig so??

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz und zum Transport von Waffen im Auto zum Schießplatz. Sie berechtigt nicht zum Tragen von Waffen, etwa in einem Holster am Gürtel. Dazu braucht man einen Waffenschein.

Nochmal.... ist das so richtig???? ich glaube nicht.....

Es kommt drauf an, WO Du die Waffe am Holster hast:

Wohnung,Schießstand usw...

Aber, dass weisst Du sichelich..

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