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IGNORED

Wie kontrolliere ich den Kontrolleur?


ThomasFHH

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

- zeige ich ihm den/die Tresor(e) (von außen).

Mit aufsperren habe ich dann das Problem, daß er ja damit Zugriff auf meine Waffen bekäme - und dazu braucht er eine Berechtigung. Es stellt sich also die Frage, ob er diese (persönlich) besitzt ? Ich denke, im Regelfall wird dies nicht der Fall sein. :s73:

Seinem Prüfauftrag ist er ja mit der Tatsache, daß ich ihm den Ort und Art der Aufbewahrung gezeigt habe, nachgekommen.

Das habe ich mich auch schon gefragt und ich weiß nicht, ob das irgendwo hier schon mal explizit behandelt wurde ( wenn ja, möge man uns verzeihen ).

Das halte ich für sehr interessant und sicher gibt es auch hier, wie immer in Deutschland, einen § ?

Geschrieben
mir ist da noch so ein Gedanke gekommen - vielleicht wurde die Frage auch schonmal gestellt:

angenommen der Kontrolleur steht auf der Matte und ich bin unter der Woche ausnahmsweise tatsächlich zu Hause (wenn nicht, wie gewöhnlich, hat er ohnehin Pause) - zeige ich ihm den/die Tresor(e) (von außen).

Mit aufsperren habe ich dann das Problem, daß er ja damit Zugriff auf meine Waffen bekäme - und dazu braucht er eine Berechtigung. Es stellt sich also die Frage, ob er diese (persönlich) besitzt ? Ich denke, im Regelfall wird dies nicht der Fall sein. :s73:

Gruß

.338 Lapua

Da greift § 55 WaffG, er darf daher Zugriff haben!

Geschrieben
ich kann mir nicht vorstellen, daß im Falle einer Überprüfung der Waffenverwahrung

irgendjemand mit einem "Hausdurchsuchungsbeschluß" daher kommt ?? Eine Hausdurchsuchung

ist doch was völlig anderes...

Svenni

Hi, Svenni!

Das wird hier immer wieder geschrieben...

Es heisst auch: "Haussuchung"...

Aus einer Kontrolle kann natürlich,

wenn man nicht aufpasst, eine

Haussuchung werden...

Aber: noch ist ja nichts entschieden...

Gruß, k......... :rolleyes:

Geschrieben
Aus einer Kontrolle kann natürlich,

wenn man nicht aufpasst, eine

Haussuchung werden...

Gruß, k......... :rolleyes:

Wenn bei der Kontrolle z. B. nicht eingetragene Munition, oder Waffe aufgefunden wird, greift dann schon die Gefahr im Verzuge und es wird eine gründliche Hausdurchsuchung angeordnet.

Geschrieben
Wenn bei der Kontrolle z. B. nicht eingetragene Munition, oder Waffe aufgefunden wird, greift dann schon die Gefahr im Verzuge und es wird eine gründliche Hausdurchsuchung angeordnet.

SB:

"na, dann wollen wir mal richtig gucken..!"

Nur: ein SB darf so etwas natürlich (noch..)

nicht anordnen...keine Panik :-))

Aber rechnen muss man in diesem Lande

mit Allem....

"Die verlorene Ehre der Katharina Blum.."

...............k.....................

Geschrieben
Da greift § 55 WaffG, er darf daher Zugriff haben!

@uwewittenburg

Danke fürs prüfen ! - ja dann....

Trotzdem lass ich die Waffen vom Kontrolleur ungern befummeln :s84:

"Anschauen ja - aber nicht damit spielen"

Geschrieben
Nur: ein SB darf so etwas natürlich (noch..)

nicht anordnen...keine Panik :-)

...............k.....................

Er hat aber ein Telefon und ruft die zuständige Polizei hinzu und die haben eine Anordnungsbefugnis!

Früher hieß es mal "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft", aber heute Ermittlungspersonen!

Geschrieben
Er hat aber ein Telefon und ruft die zuständige Polizei hinzu und die haben eine Anordnungsbefugnis!

Früher hieß es mal "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft", aber heute Ermittlungspersonen!

Die Polizei werde ich schon von vornherein hinzurufen, da ich nicht die Echtheit des Sachbearbeiters/Kontrolleurs verifizieren kann.

Hat doch nur Vorteile, wenn ICH die Polizei hinzurufe, oder?

Desweiteren frage ich mich,WAS der Sachbearbeiter alles kontrollieren darf.

Reicht es, ihm den Tresor zu zeigen (meinetwegen mit Inhalt), oder darf er das ganze Haus durchsuchen?

Desweiteren - was ist mit den Waffen, die NICHT bei mir gelagert sind, sonderen auswärts beispielsweise im VDS Klasse 5 Tresor in der Jagdhütte? Diese Waffen wirde der Kontrolleuer dann ja wohl vermissen...

Geschrieben
Hat doch nur Vorteile, wenn ICH die Polizei hinzurufe, oder?

Nicht unbedingt!

Desweiteren frage ich mich,WAS der Sachbearbeiter alles kontrollieren darf.

Die Waffen/Munition und deren Aufbewahrung, wenn es denn so weit ist.

Reicht es, ihm den Tresor zu zeigen (meinetwegen mit Inhalt),

ja

oder darf er das ganze Haus durchsuchen?

Nein!

Desweiteren - was ist mit den Waffen, die NICHT bei mir gelagert sind, sonderen auswärts beispielsweise im VDS Klasse 5 Tresor in der Jagdhütte? Diese Waffen wirde der Kontrolleuer dann ja wohl vermissen...

Warum? Kann er doch auch prüfen!

Geschrieben
Er hat aber ein Telefon und ruft die zuständige Polizei hinzu und die haben eine Anordnungsbefugnis!

Früher hieß es mal "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft", aber heute Ermittlungspersonen!

Bestreite ich doch gar nicht!

Nur, erstens ists noch nicht amtlich

und zweitens darf ein SB von sich aus,

keine Haussuchungen durchführen.

Man hat mir zugetragen, dass die Schwarzpulver-Fans

schon immer mit diesen Kontrollen leben müssen.

Habe aber nichts irgendwie Nachteiliges über die

kontrollierenden SB gehört...

Gruß,k...........

Geschrieben

Angenommen es kommt zu einer Nachschau, ich zeige dem Kontrolleur

den Tresor, alle Waffen sind drin und Mun ist separat verschlossen.

Damit dürfte die Nachschau dann doch im positiven Sinne beendet sein, oder ?

Svenni

Geschrieben

Svenni,

Und Zigarren werden nur auf den nackten Schenkeln kubanischer Jungfrauen gedreht...

Glaub mir, wenn mal die Kontrolle vor Ort ist, wirds auch was auszusetzen geben.

Woher sollen die kontrollierenden Sachbearbeiter aufeinmal das Allwissen haben?

Gibt doch genügend Sachbearbeiter, die schon auf der Behörde Blödsinn verzapfen - an dieser Stelle mal ein dickes Lob an meine SBine! Die hat einiges drauf!

Geschrieben

Warum denn so pessimistisch ?

Es gibt doch klare Richtlinien für die Aufbewahrung

und Listen was für Sicherheitsklassen notwendig sind.

Daß die Kontrolleure wissen was sie überhaupt prüfen sollen, sollte man eigentlich erwarten dürfen.

Wenn dann mein Tresor ein Typenschild hat mit Sicherheitsklasse B und einer Leergewichts-Angabe von 320 kg und alle Waffen drin stehen, die beim Kontrolleur in der Akte gelistet sind, was soll er dann noch beanstanden ? Wenn die Müll verzapfen und Probleme provozieren ohne Grund kriegen die das sicher später zu spüren wenn sie daneben liegen. ich denke das wird nicht alles so heiß gelöffelt.

Ganz davon abgesehen liegt bereits seit 8 Jahren in meiner Waffenakte bei der Erlaubnisbehörde eine Rechnungskopie nebst Lieferschein von meinem Tresor.

hatte ich damals völlig freiwillig und zwanglos abgegeben, was von der Sabine sehr begrüsst wurde. Verdacht für unsachgemässe Lagerung dürfte somit keiner entstehen.

Svenni

Geschrieben
Man hat mir zugetragen, dass die Schwarzpulver-Fans

schon immer mit diesen Kontrollen leben müssen.

Habe aber nichts irgendwie Nachteiliges über die

kontrollierenden SB gehört...

Gruß,k...........

Genau, die machen auch nur ihren job und sind froh, wenn sie ihre Aufträge abgearbeitet haben!

Natürlich gibt es auch Krümelk.....er, aber ich denke mal wieder, wer Wert auf seine WBK legt, der geht auch sorgsam mit seinen "Lieblingen" um.

Geschrieben
Glaub mir, wenn mal die Kontrolle vor Ort ist, wirds auch was auszusetzen geben.

Dann hast Du selber Schuld!

Woher sollen die kontrollierenden Sachbearbeiter aufeinmal das Allwissen haben?

Wenn sie kontrollieren, haben Sie auch Deine Waffenakte und wissen was Du darfst! Ansonsten haben sie schon genügend Wissen!

Gibt doch genügend Sachbearbeiter, die schon auf der Behörde Blödsinn verzapfen - an dieser Stelle mal ein dickes Lob an meine SBine! Die hat einiges drauf!

Probleme sehe ich nur, wenn die Kontrollen anderen übertragen werden, was ich auch mal stark vermute.

Geschrieben

Ist aber bei der Kontrolle nicht das Problem!

Eintrag in der Akte:

- 2 Kurzwaffen Kaliber .... mit Munitionserwerb

- 3 Langwaffen Kaliber .... mit oder ohne Munitionserwerb

Stehen alle verschlossen im Waffenschrank, beide Schlüssel liegen vor, keine fremde Munition im Schrank und gesetzeskonform eingelagert, wo soll es da Probleme geben.

Könnte beim Jäger passieren, der seinen Jagdschein vergessen hat zu verlängern und noch Jagdpatronen in seinem Besitz hat, aber nun keine Berechtigung mehr hat.

Ansonsten habe ich keine Befürchtungen.

Ordentlich aufräumen!

Geschrieben
Sollte jedoch ein Anfangsverdacht einer unsachgemäßen Aufbewahrung/Lagerung begründet werden, wird

Da möchte ich doch mal fragend nachhaken:

Um einen solchen -wenn überhaupt bei uns "Legalen"- Verdacht zu bemerken, MUSS doch der Waffenschrank geöffnet werden, um das zu bestätigen oder eben bezüglich der korrekten Lagerung die Absolution vom Kontrolleur zu bekommen!

Also gezielt gefragt:

Eine Kontrolle der gesetzeskonformen Aufbewahrung der Waffen kann doch seitens der "Besucher"

nur dann verbindlich/korrekt sein, WENN diese das Recht haben (sollten), eine Öffnung der Blechbüchsen zu verlangen.

Sehe ich das richtig?

MfG!

Geschrieben
Eine Kontrolle der gesetzeskonformen Aufbewahrung der Waffen kann doch seitens der "Besucher"

nur dann verbindlich/korrekt sein, WENN diese das Recht haben (sollten), eine Öffnung der Blechbüchsen zu verlangen.

Die endgültige Fassung des Gesetzes liegt ja noch nicht vor. Aber es dürfte selbstverständlich sein, dass die Kontrolle neben der Inaugenscheinnahme des Behältnisses auch die Überprüfung des Inhalts umfassen wird.

Geschrieben

Ausserdem lagert mein Tresoreschlüssel oft im Tresorraum einer großen Bank und desweiteren bin ich oft nicht zu Hause. Höchstens zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr. Aber selbst da bin ich in ca. einem Drittel eines Jahres nicht zu Hause.

Mich KANN die Behörde kaum zu Hause antreffen.

Geschrieben
Die endgültige Fassung des Gesetzes liegt ja noch nicht vor. Aber es dürfte selbstverständlich sein, dass die Kontrolle neben der Inaugenscheinnahme des Behältnisses auch die Überprüfung des Inhalts umfassen wird.

DAS ahne ich auch so- es ging mir nur um die richtige Verhaltensweise gegenüber "Big Brother".

Soweit wie nötig, aber nicht mehr als nötig Kooperationsbereitschaft.

Danke und

mfG!

Geschrieben
Ausserdem lagert mein Tresoreschlüssel oft im Tresorraum einer großen Bank und desweiteren bin ich oft nicht zu Hause. Höchstens zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr. Aber selbst da bin ich in ca. einem Drittel eines Jahres nicht zu Hause.

Mich KANN die Behörde kaum zu Hause antreffen.

Solange du damit nicht unter die Regelung des § 13 VI AWaffV fällst und dann ggf. die dort beschriebenen Pflichten verletzt, kann dir das niemand vorwerfen bzw. zu deinem Nachteil auslegen.

In der Praxis wird es dann eben eine Terminvereinbarung geben !

Geschrieben

Darf man denn seinen Schlüssel in einem Tresorfach bei der Bank lagern? Da könnten doch Nichtberechtigte (Bankangestellte) über einen Zweitschlüssel Zugriff darauf haben?

Im Fragebogen des Bundesverwaltungsamts war jedenfalls eine Frage wo die richtige Antwort war, dass man die Waffe selbst nicht in einem Tresorfach bei der Bank lagern darf. Das kann natürlich auch daran liegen, dass der Tresor nicht dauerhaft bewohnt ist.

Geschrieben
Darf man denn seinen Schlüssel in einem Tresorfach bei der Bank lagern? Da könnten doch Nichtberechtigte (Bankangestellte) über einen Zweitschlüssel Zugriff darauf haben?

Das ist eine berechtigte Frage, auf die ich mir aber mangels (mir bekannter) einschlägiger Rechtsprechung keine verlässliche Antwort zutraue... :confused: Es gibt gute Argumente für beide Seiten.

Archiviert

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