Boron74 Posted May 31, 2009 Share Posted May 31, 2009 Einen schönen guten Tag die Damen und Herren, ich habe mal eine blöde Frage zum o.g. Thema ! Ich bin leidenschaftlicher Jäger und habe mir zu diesem Zweck einige ensprechende Waffen zugelegt. Natürlich habe ich auch mein Bedürfnis im Punkto Kurzwaffen voll ausgenutzt. Desweiteren bin ich auch aktiv in einer RAG Schiessport ( mehr als drei Jahre schon ) und gehe auch dort regelmäßig schiessen und führe dafür auch ein Schiessbuch, welches auch gestempelt und gegengezeichnet wird. Nun, da ich gesehen habe, dass die P 1 aus BW Beständen derzeit sehr günstig angeboten wird wollte ich mir eine zulegen. Also, ist es richtig, dass aufgrund der Mitgliedschaft RAG und des monatlichen Trainings ein Sportschützenbedürfnis zum Erwerb des Sportschützenkontingent habe ? Eigentlich schon, oder spricht etwas dagegen ? Danke Kai Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 31, 2009 Share Posted May 31, 2009 Auf geht's! Bedürfnisbescheinigung beantragen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted May 31, 2009 Share Posted May 31, 2009 Auf geht's!Bedürfnisbescheinigung beantragen! Na, klar: Bedürfnis vom VdRBw bescheinigen lassen und : los gehts!!! Viel Glück :-)) Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 31, 2009 Share Posted May 31, 2009 Klar, bei mir beispielsweise waren alle 3 Jagdkurzwaffen für die Disziplinen beim BSSB nicht zugelassen - also MUSSTE ich mir neue Kurzwaffen für den Sport kaufen. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Markus Präg Posted June 1, 2009 Share Posted June 1, 2009 Klar, bei mir beispielsweise waren alle 3 Jagdkurzwaffen für die Disziplinen beim BSSB nicht zugelassen - also MUSSTE ich mir neue Kurzwaffen für den Sport kaufen. und bei mir hat der sb bzw. die sbin die wbk's strikt nach jagd und sport getrennt - verschiedenen "bedürfnisse" (wenn ich dieses wort nur schon höre ) = verschiedene wbk's........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Boron74 Posted June 1, 2009 Author Share Posted June 1, 2009 schon merkwürdig.. mal sehen wie es bei mir wird ! Zwei WBK für meine jagdlichen Waffen ( auf Jagdschein erworben ) Eine WBK für meine künftigen sportlichen Waffen ?! Wie siehts aus, wenn ich eine der "neuen" sportlichen Waffen mit zur Jagd nehme... Diese Gesetze sind irgendwie kirre.. Aber egal, hauptsache ich hole die P 1 ! und noch was andes.. GRÜBEL... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 Klar, bei mir beispielsweise waren alle 3 Jagdkurzwaffen für die Disziplinen beim BSSB nicht zugelassen - also MUSSTE ich mir neue Kurzwaffen für den Sport kaufen.IMI So ein Pech aber auch, und du MUSSTEST dir wieder eine Waffe kaufen. Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tom H. Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 Wie siehts aus, wenn ich eine der "neuen" sportlichen Waffen mit zur Jagd nehme... Wie soll das aussehen? Ist völlig legal! Ein Bedürfnis ist nur für den Erwerb relevant, nicht für die Verwendung. --- Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 Wie soll das aussehen? Ist völlig legal! Ein Bedürfnis ist nur für den Erwerb relevant, nicht für die Verwendung. --- Tom Ich denke du darfst die Waffe nur für den Bedürfnisumfassenden Zweck verwenden (indem fall Sportschiessen) Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 Nein, Commerzgandalf! Das Bedürfnis ist personenbezogen und nicht waffenbezogen! Und selbst wenn Du recht hättest, könnte der Sportschütze sich selbst seine Sportwaffe in seiner Person als Jäger leihen und schwupps, hätte er die Sportwaffe als Jagdwaffe auf Leihschrieb. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 achso wieder was gelernt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 Ich denke du darfst die Waffe nur für den Bedürfnisumfassenden Zweck verwenden (indem fall Sportschiessen) Man darf mit einer Waffe über ein Sportschützenbedürfnis nicht in einem Kaufhaus als Detektiv herumlaufen.....hört sich blöd an, weiss ich.. Ist aber vorgekommen; deshalb ist die Waffe natürlich "Bedürfnisgebunden"; wurde amtlich festgestellt! Eine Sportwaffe darf man nicht mit zur Jagd nehmen und umgekehrt. Sonst bräuchte man ja nicht verschiedene Bedürfnisse... Verbessert mich, wenn ich falsch liege.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 ...Eine Sportwaffe darf man nicht mit zur Jagd nehmen und umgekehrt. Sonst bräuchte man ja nicht verschiedene Bedürfnisse... Verbessert mich, wenn ich falsch liege.. Du liegst falsch. Siehe mein Beitrag Nummer 10: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1220210 Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 Du liegst falsch.Siehe mein Beitrag Nummer 10: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1220210 Dann reich mal bitte die §§ rüber; fundiertes Wissen wird hier immer gebraucht! Dank im Voraus,k.............. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 2, 2009 Share Posted June 2, 2009 Du liegst falsch.Siehe mein Beitrag Nummer 10: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1220210 Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt. Für Jäger in Verbindung mit § 13 Waffengesetz und für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. .....................??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tom H. Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Eine Sportwaffe darf man nicht mit zur Jagd nehmen und umgekehrt.Sonst bräuchte man ja nicht verschiedene Bedürfnisse... Verbessert mich, wenn ich falsch liege.. Ja da liegst Du falsch! Ich bin Jäger, Sportschütze und Erbe! Alle meine Waffen in Deutschland, sind fortlaufend in die WBKs eingetragen. Also nix Sport WBK, Jäger WBK oder Erben WBK, oder Zusätze wie Sportwaffe, Erbfolge oder Jagdwaffe. Ich nehme meine Jagdwaffen und gehe damit auf den Schießstand, genau wie mit meinen Erbwaffen auch. Manche von denen, mein Vater war auch Jäger, nehme ich auch zur Jagd. Ja, ich habe das mit meinem Sachbearbeiter besprochen und der ist ebenfalls der Meinung, dass das völlig in Ordnung ist. Deshalb hat er mir auch für alle meine geerbten KWs den passenden Munitionserwerb eingetragen. --- Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ingo Baumann Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Ja da liegst Du falsch!Ich bin Jäger, Sportschütze und Erbe! Alle meine Waffen in Deutschland, sind fortlaufend in die WBKs eingetragen. Also nix Sport WBK, Jäger WBK oder Erben WBK, oder Zusätze wie Sportwaffe, Erbfolge oder Jagdwaffe. Ich nehme meine Jagdwaffen und gehe damit auf den Schießstand, genau wie mit meinen Erbwaffen auch. Manche von denen, mein Vater war auch Jäger, nehme ich auch zur Jagd. Ja, ich habe das mit meinem Sachbearbeiter besprochen und der ist ebenfalls der Meinung, dass das völlig in Ordnung ist. Deshalb hat er mir auch für alle meine geerbten KWs den passenden Munitionserwerb eingetragen. --- Tom Ein Jäger darf jede Art von Munition kaufen (sofern sie nicht verboten ist , Hartkern, Leuchtspur... KWKG ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Ja, ich habe das mit meinem Sachbearbeiter besprochen und der ist ebenfalls der Meinung, dass das völlig in Ordnung ist. Deshalb hat er mir auch für alle meine geerbten KWs den passenden Munitionserwerb eingetragen.--- Tom Moin! Ich muss auch nicht richtig liegen; nur kenne ich einige, die 2 WBK haben: Sportschütze/Jäger...aber, egal. Bei der Beantragung meiner 2. Waffe, vor über 10 jahren, war der SB auch der "Meinung", dass eine reicht (Verwaltungsbeschwerde, ich Recht bekommen). Bitte mal mit §§ untermauern! 1000 SB=1000 meinungen...:-)) Gruß, k.............. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Such einfach mal nach "personenbezogen". Da kommt einiges zum Thema, auch die §§... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Such einfach mal nach "personenbezogen".Da kommt einiges zum Thema, auch die §§... Vertseht mich bitte nicht falsch! Ich will hier nicht den Besserwisser rauskehren oder Haarspaltereien betreiben.. Nach dem neuen Waffenrecht gibt es eine Sportschützen-WBK; ein Austritt aus dem Verein hat/kann einen Einzug der WBK zur Folge haben...da werden keine Jagdwaffen eingetragen! Ich google weiter..:- )))) Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Nicht guuhgln, sondern in der Suche von WO eingeben! Meinst Du vielleicht die gelbe Sportschützen WBK? Ansonsten sind bei mir auch Erb-, Jagd- und Sportwaffen bunt gemischt in den WBKs. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Nicht guuhgln, sondern in der Suche von WO eingeben!Meinst Du vielleicht die gelbe Sportschützen WBK? Ansonsten sind bei mir auch Erb-, Jagd- und Sportwaffen bunt gemischt in den WBKs. Ups...ich komm durcheinander... bei WO..okay...aber da stehen dann auch §§§§§..?....*flitz* ............... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Nicht böse sein, aber, bei den ganzen verschiedenen Meinungen.. Bleibe ich bei meiner! Nach dem WAFFG von 2003 ists getrennt.. Gruß, k........... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tom H. Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Ein Jäger darf jede Art von Munition kaufen (sofern sie nicht verboten ist , Hartkern, Leuchtspur... KWKG ) Das gilt leider nur für Langwaffenmunition! Für den Erwerb von KW Munition brauchst Du für jedes Kaliber eine Erwerbsgenehmigung. --- Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tom H. Posted June 3, 2009 Share Posted June 3, 2009 Nach dem WAFFG von 2003 ists getrennt.. Nein! Ich habe auch nach 2003 noch Waffen gekauft. Keine Unterscheidung zwischen Sportwaffen und Jagdwaffen! Du kannst natürlich bei Deiner Meinung bleiben, aber bitte behaupte nicht dass sie richtig ist. --- Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.